Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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steuer.berater<br />
STEUERSPAR-CHECKLISTE<br />
zum Jahresende 2008<br />
– Mit Gewinnplanung Ihre Steuern steuern –<br />
Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und STB Raimund Eller<br />
Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuercheck 2008<br />
und lesen Sie, wie Sie mit einer aktiven Gewinnplanung<br />
jetzt noch Ihre Steuern steuern können:<br />
1. Investitionen so planen, dass 10 % vom Gewinn<br />
steuerfrei bleiben<br />
Wie bereits 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch<br />
heuer wieder bis zu 10 % der Gewinne steuerfrei lukrieren,<br />
wenn sie da<strong>für</strong> bestimmte begünstigte Investitionen tätigen<br />
(Freibetrag <strong>für</strong> investierte Gewinne, kurz: FBIG). <strong>Die</strong> wichtigsten<br />
Voraussetzungen und Details dazu finden Sie auch in der<br />
„econova“ 9/06 und 9/07.<br />
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> so schnell wie<br />
möglich eine Gewinnprognose <strong>für</strong> das Jahr 2008 erstellen und<br />
den daraus resultierenden Investitionsbedarf zur optimalen<br />
Ausschöpfung des Freibetrages ermitteln.<br />
2. Gewinne verschieben<br />
Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben vor und Verschieben<br />
von Einnahmen hinter den 31.12.2008 oder umgekehrt<br />
können Sie Ihre Steuern steuern. <strong>Die</strong>se Verschiebetechnik ist<br />
vor allem <strong>für</strong> Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein Klassiker mit<br />
großer Wirkung.<br />
Tipp: Allzu extreme Verschiebemanöver können dazu führen,<br />
dass Sie Opfer so genannter automatischer „Auffälligkeitsprüfungen“<br />
Ihres Finanzamtes werden. Weisen Ihre Steuererklärungen<br />
Abweichungen in größerem Umfang auf, so kann<br />
dies eine Betriebsprüfung auslösen. <strong>Die</strong> Verschiebetechnik<br />
sollte daher auch heuer wieder mit Maß und Ziel angewendet<br />
werden.<br />
3. Gewinnplanung mit Verlusten<br />
Eine weitere mögliche Maßnahme zur Gewinnplanung bei<br />
hoher Gewinnaussicht ist die Zeichnung von Verlustbeteiligungen.<br />
Darunter versteht man den Erwerb einer Beteiligung<br />
an einem vorerst verlustbringenden Unternehmen (gewerbliches<br />
Modell) oder einer Liegenschaft zur Vermietung<br />
(Bauherrenmodell, Vorsorgewohnung). <strong>Die</strong> erzielten Verluste<br />
können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden<br />
und kürzen so die Steuerbemessungsgrundlage des laufenden<br />
Jahres. Steht bei einer Verlustbeteiligung die Erzielung steuerlicher<br />
Vorteile im Vordergrund, so werden die erzielten Verluste<br />
steuerlich nicht anerkannt. Nach wie vor akzeptiert werden<br />
Bauherrenmodelle und Vorsorgewohnungen, wenn dargelegt<br />
wird, dass innerhalb einer bestimmten Zeit ein Gesamtüberschuss<br />
aus der Vermietung des betreffenden Projektes erzielt<br />
werden kann.<br />
Tipp: Lassen Sie entsprechende Angebote vor Unterfertigung<br />
von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> auf steuerliche Verwertbarkeit<br />
prüfen.<br />
92 | econova.at<br />
4. Gewinnplanung bei Spekulationsgeschäften<br />
Vermeiden Sie steuerpflichtige Spekulationsgewinne!<br />
Solche entstehen, wenn Sie Wertpapiere innerhalb<br />
eines Jahres nach Erwerb mit Gewinn veräußern<br />
oder private Fremdwährungskredite innerhalb von einem<br />
Jahr gewinnbringend in den Euro rückwechseln. Dasselbe gilt<br />
<strong>für</strong> private Immobilien, die innerhalb von 10 Jahren ab Anschaffung<br />
mit Gewinn veräußert werden. Bis zu einem Spekulationsgewinn<br />
von Euro 440,- pro Jahr wird keine Steuer<br />
eingehoben.<br />
Tipps:<br />
• Vor gewinnbringenden Transaktionen wenn möglich einfach<br />
noch bis zum Ende der Spekulationsfrist zuwarten!<br />
• Fremdwährungskredite nicht innerhalb von einem Jahr<br />
nach Einstieg in die fremde Währung in den Euro wechseln!<br />
• Bei bereits realisierten Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten<br />
gegensteuern! So könnten Sie z. B. Wertpapiere,<br />
die in den letzten 12 Monaten erworben wurden und<br />
schlecht gelaufen sind, verkaufen. Spekulationsverluste und<br />
-gewinne können sodann saldiert werden, sodass abzüglich<br />
des Freibetrages <strong>für</strong> die Steuer im Idealfall nichts mehr übrig<br />
bleibt.<br />
5. Letzter Aufruf zum Einstieg in das neue<br />
Abfertigungssystem<br />
Mit der Selbständigenvorsorge <strong>für</strong> Unternehmer gibt es seit<br />
1.1.2008 nun auch <strong>für</strong> Selbständige eine „Abfertigung“. Alle,<br />
die bezüglich der Krankenversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert<br />
sind, müssen dem neuen Vorsorgesystem per Gesetz beitreten.