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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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steuer.berater<br />

STEUERSPAR-CHECKLISTE<br />

zum Jahresende 2008<br />

– Mit Gewinnplanung Ihre Steuern steuern –<br />

Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und STB Raimund Eller<br />

Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuercheck 2008<br />

und lesen Sie, wie Sie mit einer aktiven Gewinnplanung<br />

jetzt noch Ihre Steuern steuern können:<br />

1. Investitionen so planen, dass 10 % vom Gewinn<br />

steuerfrei bleiben<br />

Wie bereits 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch<br />

heuer wieder bis zu 10 % der Gewinne steuerfrei lukrieren,<br />

wenn sie da<strong>für</strong> bestimmte begünstigte Investitionen tätigen<br />

(Freibetrag <strong>für</strong> investierte Gewinne, kurz: FBIG). <strong>Die</strong> wichtigsten<br />

Voraussetzungen und Details dazu finden Sie auch in der<br />

„econova“ 9/06 und 9/07.<br />

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> so schnell wie<br />

möglich eine Gewinnprognose <strong>für</strong> das Jahr 2008 erstellen und<br />

den daraus resultierenden Investitionsbedarf zur optimalen<br />

Ausschöpfung des Freibetrages ermitteln.<br />

2. Gewinne verschieben<br />

Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben vor und Verschieben<br />

von Einnahmen hinter den 31.12.2008 oder umgekehrt<br />

können Sie Ihre Steuern steuern. <strong>Die</strong>se Verschiebetechnik ist<br />

vor allem <strong>für</strong> Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein Klassiker mit<br />

großer Wirkung.<br />

Tipp: Allzu extreme Verschiebemanöver können dazu führen,<br />

dass Sie Opfer so genannter automatischer „Auffälligkeitsprüfungen“<br />

Ihres Finanzamtes werden. Weisen Ihre Steuererklärungen<br />

Abweichungen in größerem Umfang auf, so kann<br />

dies eine Betriebsprüfung auslösen. <strong>Die</strong> Verschiebetechnik<br />

sollte daher auch heuer wieder mit Maß und Ziel angewendet<br />

werden.<br />

3. Gewinnplanung mit Verlusten<br />

Eine weitere mögliche Maßnahme zur Gewinnplanung bei<br />

hoher Gewinnaussicht ist die Zeichnung von Verlustbeteiligungen.<br />

Darunter versteht man den Erwerb einer Beteiligung<br />

an einem vorerst verlustbringenden Unternehmen (gewerbliches<br />

Modell) oder einer Liegenschaft zur Vermietung<br />

(Bauherrenmodell, Vorsorgewohnung). <strong>Die</strong> erzielten Verluste<br />

können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden<br />

und kürzen so die Steuerbemessungsgrundlage des laufenden<br />

Jahres. Steht bei einer Verlustbeteiligung die Erzielung steuerlicher<br />

Vorteile im Vordergrund, so werden die erzielten Verluste<br />

steuerlich nicht anerkannt. Nach wie vor akzeptiert werden<br />

Bauherrenmodelle und Vorsorgewohnungen, wenn dargelegt<br />

wird, dass innerhalb einer bestimmten Zeit ein Gesamtüberschuss<br />

aus der Vermietung des betreffenden Projektes erzielt<br />

werden kann.<br />

Tipp: Lassen Sie entsprechende Angebote vor Unterfertigung<br />

von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> auf steuerliche Verwertbarkeit<br />

prüfen.<br />

92 | econova.at<br />

4. Gewinnplanung bei Spekulationsgeschäften<br />

Vermeiden Sie steuerpflichtige Spekulationsgewinne!<br />

Solche entstehen, wenn Sie Wertpapiere innerhalb<br />

eines Jahres nach Erwerb mit Gewinn veräußern<br />

oder private Fremdwährungskredite innerhalb von einem<br />

Jahr gewinnbringend in den Euro rückwechseln. Dasselbe gilt<br />

<strong>für</strong> private Immobilien, die innerhalb von 10 Jahren ab Anschaffung<br />

mit Gewinn veräußert werden. Bis zu einem Spekulationsgewinn<br />

von Euro 440,- pro Jahr wird keine Steuer<br />

eingehoben.<br />

Tipps:<br />

• Vor gewinnbringenden Transaktionen wenn möglich einfach<br />

noch bis zum Ende der Spekulationsfrist zuwarten!<br />

• Fremdwährungskredite nicht innerhalb von einem Jahr<br />

nach Einstieg in die fremde Währung in den Euro wechseln!<br />

• Bei bereits realisierten Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten<br />

gegensteuern! So könnten Sie z. B. Wertpapiere,<br />

die in den letzten 12 Monaten erworben wurden und<br />

schlecht gelaufen sind, verkaufen. Spekulationsverluste und<br />

-gewinne können sodann saldiert werden, sodass abzüglich<br />

des Freibetrages <strong>für</strong> die Steuer im Idealfall nichts mehr übrig<br />

bleibt.<br />

5. Letzter Aufruf zum Einstieg in das neue<br />

Abfertigungssystem<br />

Mit der Selbständigenvorsorge <strong>für</strong> Unternehmer gibt es seit<br />

1.1.2008 nun auch <strong>für</strong> Selbständige eine „Abfertigung“. Alle,<br />

die bezüglich der Krankenversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert<br />

sind, müssen dem neuen Vorsorgesystem per Gesetz beitreten.

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