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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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aBferTIgUng neU <strong>für</strong> den<br />

ZaHnarZT als UnTerneHmer<br />

auch <strong>für</strong> selbständige Zahnärztinnen und Zahnärzte besteht nun die möglichkeit, bei Pensionsantritt zu einer<br />

abfertigung zu kommen. um dies zu erreichen, können Sie bis spätestens 31.12.2008 freiwillig dem neuen Vorsorgemodell<br />

der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVa) beitreten. <strong>für</strong> eine gute entscheidung<br />

bis dahin hier nun das Wichtigste in kürze:<br />

WaS ISt DIe<br />

SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />

So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Beendigung<br />

Ihrer Tätigkeit eine Abfertigung von<br />

Ihrem Arbeitgeber bzw. von der Mitarbeitervorsorgekasse<br />

ausbezahlt bekommen,<br />

so soll es in Zukunft nun auch <strong>für</strong> Selbständige<br />

sein.<br />

WIe funktIonIeRt DIe<br />

SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />

Sie bezahlten ab 2008 Beiträge an die<br />

SVA. <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an eine<br />

Vorsorgekasse Ihrer Wahl weiter. Für das<br />

Jahr 2008 werden die Beiträge erstmals im<br />

4. Quartal vorgeschrieben.<br />

Im Gegenzug erhalten Sie da<strong>für</strong> spätestens<br />

bei Antritt der gesetzlichen Pension eine<br />

„Abfertigung“ in Abhängigkeit der bis<br />

dahin eingezahlten Beiträge. Neben einer<br />

sofortigen Auszahlung kann auch eine<br />

Rente beansprucht werden.<br />

4 I ZahnarZt in tirol<br />

WaS koStet DIe<br />

SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />

<strong>Die</strong> Beiträge machen - wie bei den Mitarbeitern<br />

auch - 1,53% der Bemessungsgrundlage<br />

aus. Bei Zahnärzten wird als<br />

Bemessungsgrundlage die Beitragsgrundlage<br />

der Pensionspflichtversicherung<br />

herangezogen. Für 2008 sind das maximal<br />

EUR 55.020,-. Somit beträgt die maximale<br />

Einzahlung derzeit EUR 841,81 p.a.<br />

WaS SInD DIe VoRteIle?<br />

<strong>Die</strong> Vorteile liegen auf der Hand. Neben<br />

der Auszahlung einer Abfertigung bzw.<br />

einer Zusatzpension hat das Modell einige<br />

Steuervorteile zu bieten.<br />

<strong>Die</strong> Zahlungen sind voll steuerlich absetzbar.<br />

Bei einem Spitzensteuersatz von<br />

50% zahlt der Finanzminister also die<br />

Hälfte Ihrer Beiträge. Und auch die Früchte<br />

werden steuerlich versüßt. So ist die Auszahlung<br />

als Rente vollkommen steuerfrei<br />

und die alternative Einmalauszahlung<br />

lediglich mit einem fixen Steuersatz von<br />

6% belegt.<br />

Wo ISt DeR haken?<br />

Derer gibt es zwei: Sie heißen ewige<br />

Bindung und möglicherweise dürftige<br />

Renditen. Ist man dem System einmal<br />

beigetreten, so ist einer Widerruf der<br />

freiwilligen Entscheidung nicht mehr<br />

möglich. Sie zahlen dann bis zur Aufgabe<br />

der selbständigen Tätigkeit bzw. bis zum<br />

Pensionsantritt.<br />

Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften<br />

und der gesetzlichen<br />

Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />

sehr schwierig, ansehnliche Renditen<br />

zu erwirtschaften, von denen dann<br />

auch noch Verwaltungskosten in Abzug<br />

gebracht werden müssen. <strong>Die</strong> Kehrseite<br />

dazu ist, dass es sich um eine sehr sichere<br />

„Veranlagung“ handelt.

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