Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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aBferTIgUng neU <strong>für</strong> den<br />
ZaHnarZT als UnTerneHmer<br />
auch <strong>für</strong> selbständige Zahnärztinnen und Zahnärzte besteht nun die möglichkeit, bei Pensionsantritt zu einer<br />
abfertigung zu kommen. um dies zu erreichen, können Sie bis spätestens 31.12.2008 freiwillig dem neuen Vorsorgemodell<br />
der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVa) beitreten. <strong>für</strong> eine gute entscheidung<br />
bis dahin hier nun das Wichtigste in kürze:<br />
WaS ISt DIe<br />
SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />
So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Beendigung<br />
Ihrer Tätigkeit eine Abfertigung von<br />
Ihrem Arbeitgeber bzw. von der Mitarbeitervorsorgekasse<br />
ausbezahlt bekommen,<br />
so soll es in Zukunft nun auch <strong>für</strong> Selbständige<br />
sein.<br />
WIe funktIonIeRt DIe<br />
SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />
Sie bezahlten ab 2008 Beiträge an die<br />
SVA. <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an eine<br />
Vorsorgekasse Ihrer Wahl weiter. Für das<br />
Jahr 2008 werden die Beiträge erstmals im<br />
4. Quartal vorgeschrieben.<br />
Im Gegenzug erhalten Sie da<strong>für</strong> spätestens<br />
bei Antritt der gesetzlichen Pension eine<br />
„Abfertigung“ in Abhängigkeit der bis<br />
dahin eingezahlten Beiträge. Neben einer<br />
sofortigen Auszahlung kann auch eine<br />
Rente beansprucht werden.<br />
4 I ZahnarZt in tirol<br />
WaS koStet DIe<br />
SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />
<strong>Die</strong> Beiträge machen - wie bei den Mitarbeitern<br />
auch - 1,53% der Bemessungsgrundlage<br />
aus. Bei Zahnärzten wird als<br />
Bemessungsgrundlage die Beitragsgrundlage<br />
der Pensionspflichtversicherung<br />
herangezogen. Für 2008 sind das maximal<br />
EUR 55.020,-. Somit beträgt die maximale<br />
Einzahlung derzeit EUR 841,81 p.a.<br />
WaS SInD DIe VoRteIle?<br />
<strong>Die</strong> Vorteile liegen auf der Hand. Neben<br />
der Auszahlung einer Abfertigung bzw.<br />
einer Zusatzpension hat das Modell einige<br />
Steuervorteile zu bieten.<br />
<strong>Die</strong> Zahlungen sind voll steuerlich absetzbar.<br />
Bei einem Spitzensteuersatz von<br />
50% zahlt der Finanzminister also die<br />
Hälfte Ihrer Beiträge. Und auch die Früchte<br />
werden steuerlich versüßt. So ist die Auszahlung<br />
als Rente vollkommen steuerfrei<br />
und die alternative Einmalauszahlung<br />
lediglich mit einem fixen Steuersatz von<br />
6% belegt.<br />
Wo ISt DeR haken?<br />
Derer gibt es zwei: Sie heißen ewige<br />
Bindung und möglicherweise dürftige<br />
Renditen. Ist man dem System einmal<br />
beigetreten, so ist einer Widerruf der<br />
freiwilligen Entscheidung nicht mehr<br />
möglich. Sie zahlen dann bis zur Aufgabe<br />
der selbständigen Tätigkeit bzw. bis zum<br />
Pensionsantritt.<br />
Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften<br />
und der gesetzlichen<br />
Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />
sehr schwierig, ansehnliche Renditen<br />
zu erwirtschaften, von denen dann<br />
auch noch Verwaltungskosten in Abzug<br />
gebracht werden müssen. <strong>Die</strong> Kehrseite<br />
dazu ist, dass es sich um eine sehr sichere<br />
„Veranlagung“ handelt.