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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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ingt die Versicherungspflicht in der SVA<br />

jedenfalls zwei Vorteile:<br />

1) In den ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />

Betätigung kommt es lediglich<br />

zur Vorschreibung der Mindestbeiträge<br />

zur Krankenversicherung. Eine Nachbemessung<br />

bei Vorliegen des endgültigen<br />

Gewinnes lt. Steuerbescheid erfolgt <strong>für</strong> die<br />

ersten beiden Gründungsjahre nicht.<br />

Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den<br />

ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />

Tätigkeit der Beitrag zur Krankenversicherung<br />

mit dem Mindestbeitrag von derzeit<br />

€ 41,14 p.m. abgetan ist. Damit haben Sie<br />

die derzeit günstigste Möglichkeit einer<br />

Krankenversicherung realisiert.<br />

2) Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />

zur Pensionsversicherung ist<br />

niedriger als <strong>für</strong> die ärztliche Tätigkeit.<br />

Erstere werden mit 15,75% belastet, letztere<br />

dagegen mit 20%. <strong>Die</strong> Höchstbemessungsgrundlage<br />

beträgt derzeit € 55.020,-.<br />

Bei darüber liegenden Gewinnen erfolgt<br />

hinsichtlich der Anwendung der beiden<br />

unterschiedlichen Beitragssätze eine<br />

Aliquotierung der Höchstbemessungsgrundlage<br />

auf Basis der tatsächlichen<br />

Gewinne.<br />

Beispiel: Der Gewinn eines Zahnarztes<br />

aus Produktverkäufen beträgt € 10.000,-<br />

und der Gewinn aus der zahnärztlichen<br />

Tätigkeit € 90.000,-. Damit entfallen vom<br />

Gesamtgewinn 10% auf die gewerbliche<br />

und 90% auf die ärztliche Tätigkeit. In<br />

diesem Fall werden 15,75% von € 5.502,-<br />

(10% von 55.020,-) und weitere 20%<br />

von v 49.518,- (90% von € 55.020,-) an<br />

Beiträgen zur gesetzlichen Pensionsversicherung<br />

vorgeschrieben. In Summe führt<br />

dies zu einer monatlichen Belastung von<br />

rd. € 897,50. (72,21 + 825,30).<br />

Würde der betreffende Zahnarzt keine Produkte<br />

verkaufen, dann wären jährlich 20%<br />

von € 55.020,-, das sind € 917,- pro Monat,<br />

<strong>für</strong> die gesetzliche Pensionsversicherung<br />

zu berappen. Auf das Jahr gerechnet<br />

würde dies eine jährliche Mehrbelastung<br />

von rund € 234,- bedeuten, ohne dass<br />

da<strong>für</strong> eine höhere Leistung aus der Pensionsversicherung<br />

erzielt werden könnte.<br />

<strong>Die</strong> Krankenversicherungsbeiträge belaufen<br />

sich in diesem Beispiel auf € 63,75<br />

(7,65% von € 10.000,-) monatlich. Kinder<br />

und Partner könnten zu diesem Betrag<br />

kostenlos mitversichert werden. In den<br />

ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />

Tätigkeit reduzieren sich die monatlichen<br />

Beiträge zur Krankenversicherung auf den<br />

Mindestbeitrag von derzeit € 41,14 (7,65%<br />

von 537,78).<br />

Steuern<br />

4. resümee<br />

<strong>Die</strong> auf den ersten Blick unangenehm<br />

erscheinenden sozialversicherungsrechtlichen<br />

Konsequenzen der Ausübung eines<br />

Gewerbes entpuppen sich bei genauem<br />

Hinsehen mitunter als Vorteil. Wie obige<br />

Beispielrechnung zeigt, kann ein Gewerbe<br />

in der Ordination zu einer lukrativen<br />

Senkung der Kosten <strong>für</strong> die Kranken- und<br />

Pensionsversicherung führen.<br />

ZahnarZt in tirol I

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