Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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ingt die Versicherungspflicht in der SVA<br />
jedenfalls zwei Vorteile:<br />
1) In den ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />
Betätigung kommt es lediglich<br />
zur Vorschreibung der Mindestbeiträge<br />
zur Krankenversicherung. Eine Nachbemessung<br />
bei Vorliegen des endgültigen<br />
Gewinnes lt. Steuerbescheid erfolgt <strong>für</strong> die<br />
ersten beiden Gründungsjahre nicht.<br />
Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den<br />
ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />
Tätigkeit der Beitrag zur Krankenversicherung<br />
mit dem Mindestbeitrag von derzeit<br />
€ 41,14 p.m. abgetan ist. Damit haben Sie<br />
die derzeit günstigste Möglichkeit einer<br />
Krankenversicherung realisiert.<br />
2) Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />
zur Pensionsversicherung ist<br />
niedriger als <strong>für</strong> die ärztliche Tätigkeit.<br />
Erstere werden mit 15,75% belastet, letztere<br />
dagegen mit 20%. <strong>Die</strong> Höchstbemessungsgrundlage<br />
beträgt derzeit € 55.020,-.<br />
Bei darüber liegenden Gewinnen erfolgt<br />
hinsichtlich der Anwendung der beiden<br />
unterschiedlichen Beitragssätze eine<br />
Aliquotierung der Höchstbemessungsgrundlage<br />
auf Basis der tatsächlichen<br />
Gewinne.<br />
Beispiel: Der Gewinn eines Zahnarztes<br />
aus Produktverkäufen beträgt € 10.000,-<br />
und der Gewinn aus der zahnärztlichen<br />
Tätigkeit € 90.000,-. Damit entfallen vom<br />
Gesamtgewinn 10% auf die gewerbliche<br />
und 90% auf die ärztliche Tätigkeit. In<br />
diesem Fall werden 15,75% von € 5.502,-<br />
(10% von 55.020,-) und weitere 20%<br />
von v 49.518,- (90% von € 55.020,-) an<br />
Beiträgen zur gesetzlichen Pensionsversicherung<br />
vorgeschrieben. In Summe führt<br />
dies zu einer monatlichen Belastung von<br />
rd. € 897,50. (72,21 + 825,30).<br />
Würde der betreffende Zahnarzt keine Produkte<br />
verkaufen, dann wären jährlich 20%<br />
von € 55.020,-, das sind € 917,- pro Monat,<br />
<strong>für</strong> die gesetzliche Pensionsversicherung<br />
zu berappen. Auf das Jahr gerechnet<br />
würde dies eine jährliche Mehrbelastung<br />
von rund € 234,- bedeuten, ohne dass<br />
da<strong>für</strong> eine höhere Leistung aus der Pensionsversicherung<br />
erzielt werden könnte.<br />
<strong>Die</strong> Krankenversicherungsbeiträge belaufen<br />
sich in diesem Beispiel auf € 63,75<br />
(7,65% von € 10.000,-) monatlich. Kinder<br />
und Partner könnten zu diesem Betrag<br />
kostenlos mitversichert werden. In den<br />
ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />
Tätigkeit reduzieren sich die monatlichen<br />
Beiträge zur Krankenversicherung auf den<br />
Mindestbeitrag von derzeit € 41,14 (7,65%<br />
von 537,78).<br />
Steuern<br />
4. resümee<br />
<strong>Die</strong> auf den ersten Blick unangenehm<br />
erscheinenden sozialversicherungsrechtlichen<br />
Konsequenzen der Ausübung eines<br />
Gewerbes entpuppen sich bei genauem<br />
Hinsehen mitunter als Vorteil. Wie obige<br />
Beispielrechnung zeigt, kann ein Gewerbe<br />
in der Ordination zu einer lukrativen<br />
Senkung der Kosten <strong>für</strong> die Kranken- und<br />
Pensionsversicherung führen.<br />
ZahnarZt in tirol I