Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
50<br />
Arzt und Recht<br />
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />
herangezogen. Wird nun eine Gegenleistung<br />
vereinbart, die diesem Wert in etwa<br />
entspricht, so fällt mangels Bemessungsgrundlage<br />
keine Schenkungssteuer an.<br />
Übrig bleibt nur der in jedem Fall zu zahlende<br />
Grundstückszuschlag in Höhe von 2<br />
bis 3,5 %. Und diese Belastung bleibt auch<br />
nach Abschaffung der Schenkungssteuer<br />
jedenfalls übrig, da die Abschaffung des<br />
Grunderwerbsteuergesetzes ja nicht zur<br />
Debatte steht. In diesem Gesetz ist derzeit<br />
geregelt, dass bei einer unentgeltlichen<br />
Übertragung von Grund und Boden die<br />
Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert<br />
zu bemessen ist.<br />
Der bereits derzeit mögliche Steuerspareffekt<br />
einer gemischten Schenkung sei an<br />
folgendem Beispiel illustriert:<br />
Beispiel:<br />
<strong>Die</strong> Eltern schenken ihrem Spross eine<br />
Villa im Wert von € 1.000.000,-. Der 3fache<br />
Einheitswert sei € 300.000,-. Ohne<br />
weitere Konstruktion würde sich derzeit<br />
noch eine Schenkungssteuer in Höhe von<br />
€ 26.802,- plus Grundstückszuschlag von<br />
€ 6.000,- somit € 32.802,- ergeben. Wird<br />
hingegen vereinbart, dass der Beschenkte<br />
<strong>für</strong> die millionenschwere Villa im Gegenzug<br />
z. B. € 297.800,- in irgendeiner Form<br />
an seine Eltern zu leisten hat, so sieht die<br />
Rechnung gleich viel besser aus:<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08<br />
<strong>Die</strong>se Belastung würde bei einer klassischen<br />
Immobilientransaktion (ohne Konstruktion<br />
einer gemischten Schenkung)<br />
in jedem Fall auch nach einer gänzlichen<br />
Abschaffung der Schenkungssteuer anfallen.<br />
Genau genommen wären sogar noch<br />
um fast € 50,- mehr zu berappen, da die<br />
Rechnung 2 % Grunderwerbsteuer vom<br />
dreifachen Einheitswert (€ 300.000,-)<br />
lautet und somit glatte € 6.000,- ausmachen<br />
würde.<br />
3-facher Einheitswert (= Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Schenkungssteuer) € 300.000,-<br />
Abzüglich vereinbarte Gegenleistung € 297.800,-<br />
Abzüglich Freibetrag bei Schenkungen innerhalb der Steuerklasse I € 2.200,-<br />
Ergibt eine Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Schenkungssteuer € 0,-<br />
Schenkungssteuer damit € 0,-<br />
Zuzüglich Grunderwerbsteuer (2 % von der vereinbarten Gegenleistung) € 5.956,-<br />
Gesamtsteuerbelastung bei gemischter Schenkung € 5.956,-