Verfahrenstechnik 5/2023
Verfahrenstechnik 5/2023
Verfahrenstechnik 5/2023
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NEU UND NACHHALTIG<br />
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG<br />
FAKTEN ZUR NEUEN<br />
CSRD-VERORDNUNG<br />
Anschaulich:<br />
Das Reporting lässt<br />
sich mit der Software<br />
leicht erstellen und<br />
auf diversen Geräten<br />
übersichtlich<br />
darstellen<br />
Unternehmen, die über ihr Nachhaltigkeitsengagement<br />
berichten, müssen sich ab 2024 auf zahlreiche Änderungen<br />
einstellen. Denn mit der Einführung der Corporate<br />
Sustainability Reporting Directive (CSRD) gleicht die EU<br />
die nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung nun der<br />
Finanzberichterstattung an. Das heißt, betroffene Unternehmen<br />
müssen zukünftig mehr überprüfbare, zugängliche und kohärente<br />
nicht-finanzielle Daten öffentlich zur Verfügung stellen.<br />
Eigentlich aktualisiert die neue CSRD nur die Non-Financial<br />
Reporting Directive (NFRD), die bisherige Richtlinie über die<br />
nichtfinanzielle Berichterstattung aus dem Jahr 2014. Die CSRD<br />
verpflichtet jedoch schrittweise die Unternehmen, darüber zu<br />
berichten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken.<br />
Aber auch, wie sich die Tätigkeiten der Unternehmen<br />
wiederum auf die Menschen und den Planeten auswirken. Die<br />
CSRD schafft somit einen neuen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
und orientiert sich dabei stark an der<br />
Struktur der Global Reporting Initiative (GRI). Die CSRD gilt für<br />
in der EU börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von<br />
börsennotierten Kleinstunternehmen). Weiterhin für börsennotierte<br />
KMU (hier wird es eine Übergangszeit geben, in der sich<br />
KMUs bis 2026 von der Verpflichtung befreien können) und für<br />
Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen<br />
Euro in der EU und mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder<br />
Niederlassung in der Union.<br />
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dadurch detaillierter<br />
und muss in einer digitalen Datenbank mit offenem Zugang<br />
veröffentlicht werden. Abgedeckt werden so zukünftig alle ESG-<br />
Themen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).<br />
DIESE INHALTE MÜSSEN ENTHALTEN SEIN<br />
Unternehmen müssen qualitative wie quantitative Informationen<br />
bereitstellen, die sowohl rückblickend als auch vorrausschauend<br />
sind und einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum abdecken.<br />
Thematisch müssen dabei die Bereiche Umwelt, Menschenrechte,<br />
Korruptionsbekämpfung sowie Bestechung und Diversität in der<br />
Unternehmensleitung abgedeckt werden. Ein weiteres Fokusthema<br />
ist auch der Arbeitsschutz. So müssen Unternehmen zukünftig darüber<br />
berichten, ob und wie sie diesen erreichen, beispielsweise<br />
mithilfe von Unfallhäufigkeiten oder Fluktuationsraten. Die CSRD<br />
sieht nun die Überprüfung der Berichterstattung durch einen<br />
unabhängigen Wirtschaftsprüfungsdienstleister vor. Die Prüfung<br />
wird sich an der EU-Politik orientieren, aber auch globale<br />
Initiativen einbeziehen.<br />
Die CSRD birgt nicht nur neue Pflichten in sich, sondern auch<br />
Chancen für Unternehmen. Denn wenn anfangs auch Kosten<br />
entstehen, werden sie langfristig von den Maßnahmen profitieren.<br />
Sie verbessern damit nicht nur ihre Nachhaltigkeitsleistung,<br />
sondern stärken auch ihre Reputation und heben sich durch ihre<br />
Leistungen von Mitbewerbern ab, denn auch für Investoren und<br />
Stakeholder wird Nachhaltigkeit ein immer wichtigerer Faktor.<br />
Wer von der neuen Berichtspflicht betroffen ist, sollte schon<br />
jetzt damit beginnen, alle benötigten Informationen zu sammeln<br />
und die Unternehmensstrategie entsprechend anzupassen. Bei<br />
der Vorbereitung kann die richtige Software unterstützen. Mit<br />
seinen verschiedenen Softwaremodulen sammelt Quentic unter<br />
anderen Kennzahlen zum Abfall- und Energiemanagement, bietet<br />
Unterstützung bei Kosten- und KPI-Analysen, Umweltberichten<br />
sowie der Bewertung verschiedenster Aspekte und Risiken.<br />
Die ausführlichen Fakten bezüglich Quentic und CSRD finden<br />
Sie auch auf der Webseite des Unternehmens.<br />
Bilder: Quentic, Jürgen Fälchle – stock.adobe.com<br />
www.quentic.de<br />
AUTOR<br />
Markus Becker, CEO, Quentic GmbH, Berlin<br />
www.verfahrenstechnik.de VERFAHRENSTECHNIK <strong>2023</strong>/05 21