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Verfahrenstechnik 5/2023

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NEU UND NACHHALTIG<br />

NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG<br />

FAKTEN ZUR NEUEN<br />

CSRD-VERORDNUNG<br />

Anschaulich:<br />

Das Reporting lässt<br />

sich mit der Software<br />

leicht erstellen und<br />

auf diversen Geräten<br />

übersichtlich<br />

darstellen<br />

Unternehmen, die über ihr Nachhaltigkeitsengagement<br />

berichten, müssen sich ab 2024 auf zahlreiche Änderungen<br />

einstellen. Denn mit der Einführung der Corporate<br />

Sustainability Reporting Directive (CSRD) gleicht die EU<br />

die nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung nun der<br />

Finanzberichterstattung an. Das heißt, betroffene Unternehmen<br />

müssen zukünftig mehr überprüfbare, zugängliche und kohärente<br />

nicht-finanzielle Daten öffentlich zur Verfügung stellen.<br />

Eigentlich aktualisiert die neue CSRD nur die Non-Financial<br />

Reporting Directive (NFRD), die bisherige Richtlinie über die<br />

nichtfinanzielle Berichterstattung aus dem Jahr 2014. Die CSRD<br />

verpflichtet jedoch schrittweise die Unternehmen, darüber zu<br />

berichten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken.<br />

Aber auch, wie sich die Tätigkeiten der Unternehmen<br />

wiederum auf die Menschen und den Planeten auswirken. Die<br />

CSRD schafft somit einen neuen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

und orientiert sich dabei stark an der<br />

Struktur der Global Reporting Initiative (GRI). Die CSRD gilt für<br />

in der EU börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von<br />

börsennotierten Kleinstunternehmen). Weiterhin für börsennotierte<br />

KMU (hier wird es eine Übergangszeit geben, in der sich<br />

KMUs bis 2026 von der Verpflichtung befreien können) und für<br />

Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen<br />

Euro in der EU und mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder<br />

Niederlassung in der Union.<br />

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dadurch detaillierter<br />

und muss in einer digitalen Datenbank mit offenem Zugang<br />

veröffentlicht werden. Abgedeckt werden so zukünftig alle ESG-<br />

Themen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).<br />

DIESE INHALTE MÜSSEN ENTHALTEN SEIN<br />

Unternehmen müssen qualitative wie quantitative Informationen<br />

bereitstellen, die sowohl rückblickend als auch vorrausschauend<br />

sind und einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum abdecken.<br />

Thematisch müssen dabei die Bereiche Umwelt, Menschenrechte,<br />

Korruptionsbekämpfung sowie Bestechung und Diversität in der<br />

Unternehmensleitung abgedeckt werden. Ein weiteres Fokusthema<br />

ist auch der Arbeitsschutz. So müssen Unternehmen zukünftig darüber<br />

berichten, ob und wie sie diesen erreichen, beispielsweise<br />

mithilfe von Unfallhäufigkeiten oder Fluktuationsraten. Die CSRD<br />

sieht nun die Überprüfung der Berichterstattung durch einen<br />

unabhängigen Wirtschaftsprüfungsdienstleister vor. Die Prüfung<br />

wird sich an der EU-Politik orientieren, aber auch globale<br />

Initiativen einbeziehen.<br />

Die CSRD birgt nicht nur neue Pflichten in sich, sondern auch<br />

Chancen für Unternehmen. Denn wenn anfangs auch Kosten<br />

entstehen, werden sie langfristig von den Maßnahmen profitieren.<br />

Sie verbessern damit nicht nur ihre Nachhaltigkeitsleistung,<br />

sondern stärken auch ihre Reputation und heben sich durch ihre<br />

Leistungen von Mitbewerbern ab, denn auch für Investoren und<br />

Stakeholder wird Nachhaltigkeit ein immer wichtigerer Faktor.<br />

Wer von der neuen Berichtspflicht betroffen ist, sollte schon<br />

jetzt damit beginnen, alle benötigten Informationen zu sammeln<br />

und die Unternehmensstrategie entsprechend anzupassen. Bei<br />

der Vorbereitung kann die richtige Software unterstützen. Mit<br />

seinen verschiedenen Softwaremodulen sammelt Quentic unter<br />

anderen Kennzahlen zum Abfall- und Energiemanagement, bietet<br />

Unterstützung bei Kosten- und KPI-Analysen, Umweltberichten<br />

sowie der Bewertung verschiedenster Aspekte und Risiken.<br />

Die ausführlichen Fakten bezüglich Quentic und CSRD finden<br />

Sie auch auf der Webseite des Unternehmens.<br />

Bilder: Quentic, Jürgen Fälchle – stock.adobe.com<br />

www.quentic.de<br />

AUTOR<br />

Markus Becker, CEO, Quentic GmbH, Berlin<br />

www.verfahrenstechnik.de VERFAHRENSTECHNIK <strong>2023</strong>/05 21

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