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Verantwortung für Europa wahrnehmen - Sachverständigenrat zur ...

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Öffentliche Finanzen: Vorrang <strong>für</strong> die Konsolidierung 177<br />

Das Wichtigste in Kürze<br />

Öffentliche Haushalte im Jahr 2011<br />

Das gesamtstaatliche Defizit ging im Jahr 2011 deutlich auf 1,1 vH in Relation zum Bruttoinlandsprodukt<br />

<strong>zur</strong>ück. Der Bund und die Länder weisen aber angesichts der guten konjunkturellen<br />

Entwicklung immer noch vergleichsweise hohe Defizite auf. Die deutliche Verbesserung gegenüber<br />

dem Vorjahr ist im Wesentlichen der starken Einnahmeentwicklung geschuldet, die sich<br />

im Jahresverlauf jedoch abschwächte. Die Schuldenstandsquote ging auf 80,4 vH <strong>zur</strong>ück. Sie<br />

könnte erneut ansteigen, wenn weitere Länder des Euro-Raums auf Hilfen angewiesen sind. Der<br />

Entwurf des Haushaltsgesetzes <strong>für</strong> den Bund sieht wenig ambitionierte Einsparungen vor. Angesichts<br />

schwächerer Einnahmesteigerungen sind allenfalls kleine Konsolidierungserfolge zu erwarten.<br />

Schuldenregel: Offene Fragen und Stand der Umsetzung<br />

Um die Staatsverschuldung durch die neue Schuldenregel effektiv einzugrenzen, sind Konkretisierungen<br />

und Korrekturen erforderlich. Der neugeschaffenen Systematik folgend, müssten eigentlich<br />

ausfallende oder erlassene Kredite die zulässige Schuldenaufnahme mindern. Dies wäre<br />

mit einer Korrektur des Artikel 115-Gesetzes erreichbar. Bei den Ländern ist die Verankerung<br />

der Schuldenregel in den Landesverfassungen weiter voranzutreiben und auf die Schaffung von<br />

Gestaltungsspielräumen zu verzichten. Die Gemeinden sollten den Ländern im Rahmen der<br />

Schuldenregel zugerechnet werden.<br />

Fiskalische Situation der Länder<br />

Den Ländern kommt eine hohe Bedeutung <strong>für</strong> die anstehende Konsolidierung der Staatsfinanzen<br />

zu. In Zukunft werden steigende Versorgungslasten und rückläufige Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen<br />

die Länderhaushalte belasten. Die Konsolidierungsbedarfe unterscheiden<br />

sich allerdings deutlich zwischen den Ländern. Während Bayern, Baden-Württemberg,<br />

Sachsen und Hamburg keine oder sehr geringe Konsolidierungsanstrengungen unternehmen<br />

müssen, um die Schuldenregel einzuhalten, werden Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt<br />

und Thüringen ihre laufenden Ausgaben innerhalb von zehn Jahren bis zum Jahr 2020 insgesamt<br />

um rund ein Fünftel reduzieren müssen. Angesichts der teilweise stark gestiegenen Schulden<br />

ist der umgehende Einstieg in die Haushaltskonsolidierung aber ebenso in den anderen<br />

Ländern erforderlich, vornehmlich in Nordrhein-Westfalen.<br />

Reformbedarf bei der Einkommensteuer<br />

Im Mittelpunkt der Diskussionen über die Reform der Einkommensteuer stehen die sogenannte<br />

„Kalte Progression“ und der „Mittelstandsbauch“. Die Kalte Progression führt in der Tat zu ungerechtfertigten<br />

Mehrbelastungen. Selbst bei beachtlichen Reallohnsteigerungen verbleiben teilweise<br />

nur geringe Zuwächse bei der realen Kaufkraft. Die Mehrbelastungen durch den „Mittelstandsbauch“<br />

sind hingegen nicht als ungerechtfertigt anzusehen. Der Gesetzgeber sollte daher<br />

im Einkommensteuerrecht verpflichtet werden, die Kalte Progression in regelmäßigen Abständen<br />

abzubauen. Bis ins Jahr 2013 auflaufende Mehrbelastungen durch die Kalte Progression<br />

sollten durch eine Absenkung der Grenz- und Durchschnittssteuersätze kompensiert werden.<br />

Angesichts des immer noch hohen Konsolidierungsbedarfs sollten diese Korrekturen jedoch gegenfinanziert<br />

sein. Hier<strong>für</strong> bietet sich die Streichung von Steuervergünstigungen, etwa eine Abschaffung<br />

der Pendlerpauschale und der Steuerfreiheit von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen<br />

sowie eine Neugestaltung der Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen<br />

an. Die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen muss auf den<br />

Prüfstand.<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2011/12

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