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Verantwortung für Europa wahrnehmen - Sachverständigenrat zur ...

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214 Öffentliche Finanzen: Vorrang <strong>für</strong> die Konsolidierung<br />

Denkbar ist erstens, dass der derzeitige Tarifverlauf <strong>zur</strong> Generierung von Steueraufkommen<br />

besteht, also vor allem fiskalischen Zwecken dient, zweitens dass er der aufkommensneutralen<br />

und daher überwiegend optischen Absenkung des Eingangsteuersatzes dient oder drittens<br />

dass er eine isolierte Belastung mittlerer Einkommen herbeiführen soll. Korrespondierend gibt<br />

es drei mögliche Referenztarife, wobei Veränderungen des Spitzensteuersatzes und des<br />

Grundfreibetrags nicht in Betracht gezogen werden, da diese nicht mit dem „Mittelstandsbauch“<br />

in Verbindung stehen:<br />

− Option 1: Bei unveränderten Einkommensgrenzen, Eingangs- und Spitzensteuersätzen<br />

führt eine Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ (Schaubild 53, blaue Linie) zu erheblichen<br />

Mindereinnahmen von etwa 27 Mrd Euro.<br />

− Option 2: Eine aufkommensneutrale Erhöhung des Eingangsteuersatzes unter Beibehaltung<br />

der Einkommensgrenzen und des Spitzensteuersatzes (Schaubild 53, rote Linie) hat definitionsgemäß<br />

keine Mindereinnahmen.<br />

− Option 3: Eine Beibehaltung der Steuersätze und eine Verringerung der Einkommensgrenze<br />

des Spitzensteuersatzes von 42 vH, um die Entlastung auf mittlere Einkommen zu beschränken<br />

(Schaubild 53, grüne Linie), ist mit Steuermindereinnahmen von etwa<br />

12 Mrd Euro verbunden.<br />

Für die Anreizeffekte sind die Grenzsteuersätze relevant. Fraglich ist, ob eine höhere Grenzbelastung<br />

im unteren oder im oberen Einkommensbereich schädlicher ist. In jedem Fall ist bei<br />

keinem der Tarifverläufe mit allzu starken Veränderungen zu rechnen, da sie sich weitgehend<br />

ähneln.<br />

362. Ob eine Einkommensschicht durch einen Tarifverlauf be- oder entlastet wird, ist nicht<br />

unmittelbar aus dem Verlauf der Grenzsteuersätze ersichtlich. Dies kann durch eine Betrachtung<br />

der Verteilungswirkungen der Tarifoptionen geklärt werden. Diese sind hier als relative<br />

Veränderungen des Nettoeinkommens angegeben (Schaubild 53, unten). Bei den Optionen 1<br />

und 3 ist ein „Mittelstandsbauch“ gut zu erkennen, seine Abschaffung würde ein um mehrere<br />

Prozent erhöhtes Nettoeinkommen <strong>für</strong> mittlere Einkommen bedeuten. Bei der Option 2 kann<br />

dies hingegen nicht festgestellt werden. Hier kommt es stattdessen zu einer geringfügigen<br />

Umverteilung von unten nach oben. Sie besitzt somit negative Verteilungseigenschaften. Politisch<br />

erscheint die damit verbundene Erhöhung des Eingangsteuersatzes auf 19,9 vH kaum<br />

durchsetzbar.<br />

Eine Entlastung niedriger bis mittlerer Einkommen kann zielgenau durch Option 3 erreicht<br />

werden. Bei dieser Option besteht der Nachteil, dass der Spitzensteuersatz bereits ab einem zu<br />

versteuernden Einkommen von 42 400 Euro greifen müsste. Allerdings wäre niemand gegenüber<br />

heute schlechter gestellt. Die Steuerausfälle beliefen sich auf gut 12 Mrd Euro. Option 1<br />

entlastet mittlere und hohe Einkommen. Sie führt daher zu deutlich höheren Steuerausfällen<br />

von rund 27 Mrd Euro, sodass sie kaum gegenfinanziert werden könnte. Eine klare Empfehlung<br />

<strong>für</strong> eine der Optionen kann somit nicht gegeben werden. Option 1 scheidet derzeit aus,<br />

weil sie nicht mit den Konsolidierungsanforderungen der Schuldenregel vereinbar wäre.<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2011/12

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