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Verantwortung für Europa wahrnehmen - Sachverständigenrat zur ...

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Klimapolitik der Europäischen Union 243<br />

In Abwägung des Für und Wider ist jedoch fraglich, ob von nationalen oder regionalen Alleingängen<br />

bei der Emissionsvermeidung ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz ausgehen<br />

kann. Für die Zeit bis zum Abschluss eines internationalen Klimaschutzabkommens bietet<br />

sich <strong>für</strong> die europäische Klimapolitik eine Strategie verhaltener Vorleistungen an, die erweitert<br />

werden sollten, wenn andere Staaten sich ebenfalls zu einer Emissionsminderung verpflichten.<br />

Eine solche Strategie wird bereits prinzipiell von der Europäischen Union verfolgt,<br />

die eine Ausweitung der eigenen Vermeidungsanstrengungen an die Festlegung vergleichbarer<br />

Minderungsziele in den anderen Industriestaaten geknüpft hat.<br />

412. Allerdings sollten die eigenen Minderungsziele kontinuierlich im Hinblick darauf überprüft<br />

werden, inwieweit dadurch Vermeidungsanstrengungen im Ausland verhindert werden.<br />

Sollte es nicht gelingen, den Kreis der Staaten mit eigenen Minderungszielen in absehbarer<br />

Zeit deutlich auszuweiten oder gar den Abschluss eines globalen Klimaschutzabkommens zu<br />

erwirken, müssten die weiteren Minderungsziele der Europäischen Union ab dem Jahr 2020<br />

nach unten korrigiert werden. Auf nationaler Ebene ist von einer einseitigen Ausweitung der<br />

EU-Minderungsziele dringend ab<strong>zur</strong>aten, da die klimapolitische Wirksamkeit weiterer Emissionsreduktionen<br />

nicht gesichert ist.<br />

2. Umsetzung der klimapolitischen Ziele<br />

413. Aus ökonomischer Sicht ließen sich die mit der Einhaltung des Emissionsziels der Europäischen<br />

Union verbundenen Kosten minimieren, indem der Ausstoß von Klimagasen mit<br />

einem entsprechenden Preis versehen wird. Dies könnte entweder durch eine Emissionssteuer<br />

oder durch einen möglichst alle Wirtschaftsakteure umfassenden Handel mit Emissionsrechten<br />

geschehen. In einer Welt ohne jedes weitere Marktversagen würde die Einrichtung<br />

eines derartigen Handelssystems die Einhaltung der Klimaziele zu minimalen Kosten garantieren,<br />

und die Intensität des Klimaschutzes sowie die Intensität der ihm dienenden Innovationsanstrengungen<br />

ließe sich durch eine entsprechend gesetzte Anzahl von Emissionszertifikaten<br />

effektiv steuern. Eines weiteren Klimaschutzinstruments bedürfte es darüber hinaus nicht.<br />

414. In der Praxis setzen die Mitgliedstaaten jedoch auf zusätzliche Instrumente, die den<br />

Klimaschutz teurer machen, ohne dass von ihnen eine gesicherte klimapolitische Wirkung<br />

ausginge. So zielt das Energieeffizienzziel darauf ab, den Ausstoß an Treibhausgasen durch<br />

die Verwendung weniger energieintensiver Technologien zu reduzieren. Oftmals senken diese<br />

Technologien jedoch gleichzeitig die Kosten des Energieverbrauchs, sodass über den Reboundeffekt<br />

ein Teil der gewonnenen Einsparungen wieder verpufft (Kasten 16). Gleichermaßen<br />

skeptisch ist der Ausbau der erneuerbaren Energien zu betrachten, deren klimapolitische<br />

Wirkung durch das Zusammenspiel mit dem Emissionsrechtehandel begrenzt wird.<br />

Durch die ungeschickte nationale Ausgestaltung der Förderung bleibt zudem ein beachtliches<br />

Potenzial <strong>für</strong> Kostensenkungen ungenutzt.<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2011/12

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