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Verantwortung für Europa wahrnehmen - Sachverständigenrat zur ...

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Fiskalische Situation der Länder 203<br />

Gestaltungsmöglichkeiten auf der Einnahmeseite<br />

Kasten 13<br />

Die Einnahmen der Länder werden zu mehr als 70 vH durch die Anteile an den Gemeinschaftssteuern<br />

geprägt, deren Höhe in Deutschland einheitlich geregelt ist (Schaubild 50). Zudem wird<br />

die Einnahmesituation zwischen den Ländern durch den Länderfinanzausgleich weitgehend<br />

ausgeglichen. Die Länder besitzen daher weder die Regelungskompetenz über die wichtigsten<br />

Steuersätze, noch können sie in hohem Ausmaß Einfluss auf die Höhe ihrer Einnahmen nehmen,<br />

selbst wenn sie die Bemessungsgrundlage durch wirtschaftsfreundliche Politik erhöhen.<br />

Einzige Ausnahmen sind die Grunderwerbsteuer und die Gemeindesteuern, hier insbesondere<br />

die Gewerbesteuer, und die Einnahmen durch Gebühren und Entgelte.<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH BE HB HH AL<br />

1) Eigene Berechnungen auf Basis der Rechnungsergebnisse der Finanzstatistik und dem Steuerhaushalt 2008. BW-Baden-Württemberg,<br />

BY-Bayern, BB-Brandenburg, HE-Hessen, MV-Mecklenburg-Vorpommern, NI-Niedersachsen, NW-Nordrhein-Westfalen, RP-Rheinland-<br />

Pfalz, SL-Saarland, SN-Sachsen, ST-Sachsen-Anhalt, SH-Schleswig-Holstein, TH-Thüringen, BE-Berlin, HB-Bremen, HH-Hamburg und ALalle<br />

Länder.<br />

© <strong>Sachverständigenrat</strong><br />

Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Entgelten der Länder einschließlich<br />

ihrer Gemeinden im Jahr 2008 1)<br />

Gemeinschaftssteuern,<br />

einheitliche Landessteuern<br />

und Finanzzuweisungen<br />

Gesamteinnahmen = 100 vH<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Gemeindesteuern<br />

Gebühren und Entgelte<br />

(kommunale Gemeinschaftsdienste)<br />

Gebühren und Entgelte<br />

(ohne kommunale Gemeinschaftsdienste)<br />

Schaubild 50<br />

Seit dem Jahr 2006 besteht auf Länderebene die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuersätze zu<br />

erhöhen, ohne dass dies im Rahmen des Länderfinanzausgleichs in vollem Umfang berücksichtigt<br />

wird. Hiervon wurde bereits in zwölf der 16 Länder Gebrauch gemacht; zumeist kam es zu<br />

Erhöhungen des Steuersatzes von 3,5 vH auf 4,5 vH oder 5 vH. Dies entspricht Steigerungsraten<br />

von 29 vH bis 43 vH. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer belief sich im Jahr 2010<br />

deutschlandweit jedoch nur auf 5,3 Mrd Euro, selbst durch Aufkommenssteigerungen von 40 vH<br />

ließen sich zusätzliche Einnahmen in Höhe von nicht einmal 0,1 vH des Bruttoinlandsprodukts<br />

oder 0,6 vH der laufenden Primärausgaben erzielen.<br />

Durch die Gebührenerhebung können weitere Einnahmen erzielt werden. Gemessen an den<br />

Einnahmen des Jahres 2008 besteht hier allerdings ebenfalls nur geringer Spielraum. Die Einnahmen<br />

aus Gebühren und Entgelten im Bereich der kommunalen Gemeinschaftsdienste unterscheiden<br />

sich unter anderem deshalb stark zwischen den Ländern, weil die zugehörigen Unternehmen<br />

in unterschiedlichem Umfang ausgegliedert oder privatisiert sind. Die Möglichkeiten,<br />

Gebühren in diesem Bereich zu erhöhen, dürften erheblich geringer sein, als es die unterschiedlichen<br />

Einnahmeniveaus aufzeigen. Die verbleibenden Gebühren machen durchschnittlich rund<br />

4,2 vH der Einnahmen aus, wobei der Wert zwischen 5,3 vH in Bayern und gut 2,3 vH in Bremen<br />

schwankt.<br />

100<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2011/12<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

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