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Verantwortung für Europa wahrnehmen - Sachverständigenrat zur ...

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Energiekonzept und Atomausstieg 221<br />

Ausgehend von dem im Integrierten Energie- und Klimaprogramm angestrebten Ziel, den<br />

Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung bis zum Jahr 2020 von<br />

derzeit 17 vH auf 35 vH zu steigern, soll gemäß dem Energiekonzept bis zum Jahr 2050 ein<br />

Anteil von 80 vH erreicht werden. Des Weiteren soll der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020<br />

um 10 vH und bis zum Jahr 2050 um 25 vH gegenüber dem Jahr 2008 sinken. Minderungsziele<br />

werden ebenfalls <strong>für</strong> den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch im Verkehrsbereich<br />

festgelegt (Tabelle 24).<br />

Klima- und energiepolitische Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung<br />

Tabelle 24<br />

Ausgangslage<br />

Zielvorgaben<br />

2010 2020 2030 2040 2050<br />

Veränderungen (vH):<br />

Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 ................................ – 23 – 40 – 55 – 70 – 80<br />

Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 .................................. – 1 – 20 . . – 50<br />

Stromverbrauch gegenüber 2008 ............................................... – 2 – 10 . . – 25<br />

Endenergieverbrauch im Verkehrsbereich gegenüber 2005 ....... – 1 – 10 . . – 40<br />

Anteile in vH:<br />

Erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch ..............<br />

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Brutto-<br />

11 18 30 45 60<br />

stromverbrauch ....................................................................... 17 35 50 65 80<br />

Quellen: AGEB, AGEE, BMU, Bundesregierung, UBA<br />

367. Diese Vorgaben zielen nach Auffassung der Bundesregierung nicht auf eine Punktlandung<br />

ab, sondern sollen allen Beteiligten eine Orientierung über einen zu erwartenden Entwicklungspfad<br />

geben. Wie ein Vergleich mit den bisher erreichten Reduktionen und Ausbauerfolgen<br />

verdeutlicht, handelt es sich um äußerst ambitionierte Vorhaben, mit denen im<br />

Hinblick auf die grundlegende Struktur der Bereitstellung und Nutzung von Energie völliges<br />

Neuland betreten wird. Insbesondere dürfte die Aufgabe, angesichts der naturgemäßen Volatilität<br />

der erneuerbaren Energien weiterhin ein sehr hohes Maß an Versorgungssicherheit zu<br />

gewährleisten, eine nicht zu unterschätzende Herausforderung darstellen.<br />

Die Bundesregierung will den Fortschritt in Richtung der Ziele regelmäßig auf Grundlage<br />

einer wissenschaftlich fundierten Überprüfung ermitteln lassen. Dieser Monitoring-Bericht<br />

soll künftig jährlich von BMWi und BMU unter Beteiligung der anderen betroffenen Ressorts<br />

erstellt und nach Beschlussfassung im Kabinett dem Deutschen Bundestag und Bundesrat<br />

zugeleitet werden. Der Monitoring-Bericht wird erstmal Ende des nächsten Jahres <strong>für</strong> das<br />

Jahr 2011 vorliegen. Zusätzlich wird alle drei Jahre ein Fortschrittsbericht erarbeitet. Der<br />

erste Fortschrittsbericht im Jahr 2014 wird auf einer mehrjährigen Datenbasis beruhen, um<br />

dazu beizutragen, Trends besser zu erkennen. Zur wissenschaftlichen Begleitung des Monitoring-Prozesses<br />

wurde inzwischen eine Kommission aus Energieexperten eingerichtet.<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2011/12

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