26.07.2023 Aufrufe

Bauakademie_Tirol_Kursprogramm 2023-24

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

92 | Förderung KURSBUCH BAUAKADEMIE TIROL 2022/23<br />

4. Auszahlung<br />

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung<br />

erfolgt nach Absolvierung der Schulungsmaßnahme<br />

bei Vorlage folgender Nachweise:<br />

a. Für die Auszahlung der Grundförderung sind<br />

spätestens drei Monate nach Kursende (letzter<br />

Kurstag) folgende Nachweise unaufgefordert zu<br />

übermitteln:<br />

` Bestätigung des Bildungsinstitutes über die<br />

75%ige Anwesenheit,<br />

` Nachweis über die Bezahlung der Kurskosten,<br />

sofern nicht bereits vorgelegt,<br />

` Nachweise über allfällige zwischenzeitig gewährte<br />

Unterstützungen anderer Förderstellen.<br />

b. Für die Auszahlung eines Bildungsbonus ist<br />

spätestens drei Monate nach Abschluss<br />

(Ausstellungsdatum des Zeugnisses) folgender<br />

Nachweis zu übermitteln:<br />

` Nachweis über die positiv abgelegte Prüfung<br />

Nachweise (Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis)<br />

können auf Basis einer abzuschließenden<br />

Vereinbarung direkt von den Bildungsträgern an die<br />

Förderstelle übermittelt werden. Bei nicht fristgerechter<br />

Vorlage tritt die Förderzusage außer Kraft und der<br />

Förderakt kann außer Evidenz genommen werden.<br />

Rahmenrichtlinie<br />

Über die Bestimmungen dieser Richtlinie hinaus gilt<br />

die Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des<br />

Landes <strong>Tirol</strong> als integrierender Bestandteil der gegenständlichen<br />

Richtlinie.<br />

Übergangsbestimmungen<br />

1. Förderanträge für Kursmaßnahmen, die vor Inkrafttreten<br />

dieser Richtlinie begonnen haben, werden<br />

nach den bisherigen Richtlinien weitergeführt.<br />

2. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits erteilte<br />

Kursgenehmigungen im Sinn des § 5 Z 1 lit b für<br />

Kurse, die die Fördervoraussetzungen der neuen<br />

Richtlinien nicht mehr erfüllen, bleiben aufrecht.<br />

Für Förderanträge zu diesen Kursmaßnahmen<br />

gelten die bisherigen Richtlinien.<br />

Inkrafttreten und Geltungsdauer<br />

Diese Richtlinie des Landes <strong>Tirol</strong> tritt am 01.01.2020<br />

in Kraft und gilt bis 31.12.20<strong>24</strong>.<br />

Bei Fragen hilft die Hotline und die<br />

Infoseite der Abteilung Wirtschaft<br />

und Arbeit / Arbeitsmarktförderung<br />

des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung.<br />

Tel.: +43 (0) 512 / 508-3152<br />

arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at<br />

www.mein-update.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!