VPLT Magazin 102
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress- und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress- und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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LEGAL Scheinwerfer<br />
Der Blaulichtanteil von weißem Licht kann beispielsweise<br />
auf diese Weise die Netzhaut des Auges zerstören. Ist<br />
hier der Anteil des Lichtspektrums zu hoch, laufen fotochemische<br />
Prozesse im Auge ab, die zur Erblindung führen<br />
können. Relevant sind vor allem Lampen mit hohen<br />
Farbtemperaturen, wie Hochdruckentladungslampen, und<br />
Lichtquellen mit vorwiegend weißen LEDs. Gefährlich ist<br />
ebenfalls die thermische Schädigung, bei der die Netzhaut<br />
verbrennen kann. Aber auch UV-Strahlung kann so<br />
energiereich sein, dass es zu einer Horn- oder Bindehautentzündung<br />
kommt.<br />
• Sind Dir Unfälle bekannt?<br />
Ja, mir sind einige wenige, aber tragische Fälle bekannt.<br />
Auch von Menschen, die ich persönlich gut kenne. Das<br />
Problem ist, den Nachweis einer photochemischen Schädigung<br />
zu erbringen. Wer durch das Scheinwerferlicht<br />
geschädigt wird, sollte unverzüglich einen Durchgangsarzt<br />
aufsuchen und schildern, wie der Unfall passiert ist.<br />
Anders ist das bei Netzhaut-Verbrennungen. Die lassen<br />
sich in der Regel sofort zuordnen, wenn sich Mitarbeiter<br />
zum Beispiel in der Industrie mit Lasern verletzt haben.<br />
Ich forsche jetzt seit 2013 dazu, unter anderem zusammen<br />
mit der HAW Hamburg, der TU Ilmenau und der<br />
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Wir<br />
sind schon damals für Messungen durch die gesamte<br />
Republik gefahren. Zu dieser Zeit waren solche Kennzeichnungen<br />
so gut wie gar nicht zu finden. Vermutlich<br />
gibt es auch heute noch einige schwarze Schafe, das<br />
schließe ich nicht aus. Aber viele Scheinwerfer haben<br />
heute diese nötigen Warnhinweise.<br />
• Als Laie frage ich mich: Warum baut man überhaupt<br />
Lampen, die so gefährlich sind?<br />
Der Markt wünscht sich solche Helligkeiten. Das Problem<br />
gibt es aber nicht nur bei Scheinwerfern. Auch Projektoren,<br />
also Beamer, im Büro können gefährlich sein, wenn<br />
Du in deren Lampe schaust. <br />
• Über welche Scheinwerfer reden wir in der Medienund<br />
Veranstaltungstechnik?<br />
Relevant sind alle Bühnenscheinwerfer, die entweder<br />
mit LEDs oder mit Gasentladungslampen bestückt sind.<br />
Die Einzigen, die keine Schädigungen hervorrufen, sind<br />
Glüh- oder Halogenlampen. Aber die verschwinden immer<br />
mehr vom Markt.<br />
• Welche Rolle spielen die Hersteller?<br />
Sie sind vor allem für die korrekte Kennzeichnung ihrer<br />
Produkte verantwortlich. Aus meiner Sicht haben sie erhebliche<br />
Fortschritte gemacht und geben sich sehr viel<br />
Mühe, ihre Produkte mit entsprechenden Benutzerinformationen<br />
auszuweisen. Sie enthalten Bedienungs- und<br />
Montageanleitungen, Kennzeichnungen und Warnhinweise.<br />
Sie müssen ein CE-Zeichen und die EG-Konformitätserklärung<br />
haben. Und für sie gelten die Anforderungen<br />
des Produktsicherheitsgesetzes und gegebenenfalls<br />
des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit.<br />
Sven Kubin<br />
Inhalt<br />
<strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>102</strong> • 27