05.10.2023 Aufrufe

VPLT Magazin 102

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress- und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress- und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

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LEGAL Scheinwerfer<br />

Der Blaulichtanteil von weißem Licht kann beispielsweise<br />

auf diese Weise die Netzhaut des Auges zerstören. Ist<br />

hier der Anteil des Lichtspektrums zu hoch, laufen fotochemische<br />

Prozesse im Auge ab, die zur Erblindung führen<br />

können. Relevant sind vor allem Lampen mit hohen<br />

Farbtemperaturen, wie Hochdruckentladungslampen, und<br />

Lichtquellen mit vorwiegend weißen LEDs. Gefährlich ist<br />

ebenfalls die thermische Schädigung, bei der die Netzhaut<br />

verbrennen kann. Aber auch UV-Strahlung kann so<br />

energiereich sein, dass es zu einer Horn- oder Bindehautentzündung<br />

kommt.<br />

• Sind Dir Unfälle bekannt?<br />

Ja, mir sind einige wenige, aber tragische Fälle bekannt.<br />

Auch von Menschen, die ich persönlich gut kenne. Das<br />

Problem ist, den Nachweis einer photochemischen Schädigung<br />

zu erbringen. Wer durch das Scheinwerferlicht<br />

geschädigt wird, sollte unverzüglich einen Durchgangsarzt<br />

aufsuchen und schildern, wie der Unfall passiert ist.<br />

Anders ist das bei Netzhaut-Verbrennungen. Die lassen<br />

sich in der Regel sofort zuordnen, wenn sich Mitarbeiter<br />

zum Beispiel in der Industrie mit Lasern verletzt haben.<br />

Ich forsche jetzt seit 2013 dazu, unter anderem zusammen<br />

mit der HAW Hamburg, der TU Ilmenau und der<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Wir<br />

sind schon damals für Messungen durch die gesamte<br />

Republik gefahren. Zu dieser Zeit waren solche Kennzeichnungen<br />

so gut wie gar nicht zu finden. Vermutlich<br />

gibt es auch heute noch einige schwarze Schafe, das<br />

schließe ich nicht aus. Aber viele Scheinwerfer haben<br />

heute diese nötigen Warnhinweise.<br />

• Als Laie frage ich mich: Warum baut man überhaupt<br />

Lampen, die so gefährlich sind?<br />

Der Markt wünscht sich solche Helligkeiten. Das Problem<br />

gibt es aber nicht nur bei Scheinwerfern. Auch Projektoren,<br />

also Beamer, im Büro können gefährlich sein, wenn<br />

Du in deren Lampe schaust. <br />

• Über welche Scheinwerfer reden wir in der Medienund<br />

Veranstaltungstechnik?<br />

Relevant sind alle Bühnenscheinwerfer, die entweder<br />

mit LEDs oder mit Gasentladungslampen bestückt sind.<br />

Die Einzigen, die keine Schädigungen hervorrufen, sind<br />

Glüh- oder Halogenlampen. Aber die verschwinden immer<br />

mehr vom Markt.<br />

• Welche Rolle spielen die Hersteller?<br />

Sie sind vor allem für die korrekte Kennzeichnung ihrer<br />

Produkte verantwortlich. Aus meiner Sicht haben sie erhebliche<br />

Fortschritte gemacht und geben sich sehr viel<br />

Mühe, ihre Produkte mit entsprechenden Benutzerinformationen<br />

auszuweisen. Sie enthalten Bedienungs- und<br />

Montageanleitungen, Kennzeichnungen und Warnhinweise.<br />

Sie müssen ein CE-Zeichen und die EG-Konformitätserklärung<br />

haben. Und für sie gelten die Anforderungen<br />

des Produktsicherheitsgesetzes und gegebenenfalls<br />

des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit.<br />

Sven Kubin<br />

Inhalt<br />

<strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>102</strong> • 27

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