05.10.2023 Aufrufe

VPLT Magazin 102

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress- und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress- und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sam Moghadam Khamseh<br />

Spot auf Betreiberpflichten<br />

Scheinwerfer gehören bei Vorschriften zu den Arbeitsmitteln. Ein Gespräch<br />

mit Laura van Haperen, Bereichsleiterin Bildung und Recht beim <strong>VPLT</strong>, welche<br />

Pflichten Betreiber dabei beachten müssen.<br />

• Unternehmer haben zahlreiche Verpflichtungen, gegenüber<br />

ihren Arbeitnehmern zum Beispiel im Gesundheitsschutz,<br />

aber auch gegenüber ihren Kunden. Was<br />

bedeutet das speziell für Scheinwerfer?<br />

Als Arbeitgeber habe ich Pflichten gegenüber meinen<br />

Beschäftigten. Als Betreiber habe ich aber auch zusätzlich<br />

die Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit der<br />

Arbeitsstelle. Wenn man Arbeitsmittel bereitstellt oder<br />

Dritte, also andere Dienstleister, Einrichtungen einbringen<br />

oder aufbauen, müssen diese den geltenden Vorschriften<br />

und anerkannten Regeln der Technik entsprechen<br />

und sicher sein.<br />

Der Betreiber muss von den jeweiligen Unternehmen<br />

Gefährdungsbeurteilungen einfordern. Auch bei eingebrachten<br />

Scheinwerfern ist darauf zu achten, dass alle<br />

Daten und Hinweise durch Hersteller vorliegen. Anhand<br />

dieser Daten muss überprüft werden, ob für die Scheinwerfer<br />

Gefährdungen bestehen. Ein Problem ist, dass<br />

es noch immer Produkte gibt, bei denen Scheinwerferhersteller<br />

nicht die nötigen Daten und Hinweise zur Verfügung<br />

stellen, damit Nutzer die Sicherheitsvorschriften<br />

beachten können. Wichtig ist auch, dass der Unternehmer<br />

gewährleistet, dass mit gefährlichen Arbeitsmitteln<br />

richtig umgegangen wird. Er muss auf korrekte Positionierung<br />

bei Aufbau, Benutzung und Abbau achten.<br />

32 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>102</strong><br />

Inhalt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!