VPLT Magazin 102
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress- und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress- und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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Sam Moghadam Khamseh<br />
Spot auf Betreiberpflichten<br />
Scheinwerfer gehören bei Vorschriften zu den Arbeitsmitteln. Ein Gespräch<br />
mit Laura van Haperen, Bereichsleiterin Bildung und Recht beim <strong>VPLT</strong>, welche<br />
Pflichten Betreiber dabei beachten müssen.<br />
• Unternehmer haben zahlreiche Verpflichtungen, gegenüber<br />
ihren Arbeitnehmern zum Beispiel im Gesundheitsschutz,<br />
aber auch gegenüber ihren Kunden. Was<br />
bedeutet das speziell für Scheinwerfer?<br />
Als Arbeitgeber habe ich Pflichten gegenüber meinen<br />
Beschäftigten. Als Betreiber habe ich aber auch zusätzlich<br />
die Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit der<br />
Arbeitsstelle. Wenn man Arbeitsmittel bereitstellt oder<br />
Dritte, also andere Dienstleister, Einrichtungen einbringen<br />
oder aufbauen, müssen diese den geltenden Vorschriften<br />
und anerkannten Regeln der Technik entsprechen<br />
und sicher sein.<br />
Der Betreiber muss von den jeweiligen Unternehmen<br />
Gefährdungsbeurteilungen einfordern. Auch bei eingebrachten<br />
Scheinwerfern ist darauf zu achten, dass alle<br />
Daten und Hinweise durch Hersteller vorliegen. Anhand<br />
dieser Daten muss überprüft werden, ob für die Scheinwerfer<br />
Gefährdungen bestehen. Ein Problem ist, dass<br />
es noch immer Produkte gibt, bei denen Scheinwerferhersteller<br />
nicht die nötigen Daten und Hinweise zur Verfügung<br />
stellen, damit Nutzer die Sicherheitsvorschriften<br />
beachten können. Wichtig ist auch, dass der Unternehmer<br />
gewährleistet, dass mit gefährlichen Arbeitsmitteln<br />
richtig umgegangen wird. Er muss auf korrekte Positionierung<br />
bei Aufbau, Benutzung und Abbau achten.<br />
32 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>102</strong><br />
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