12.10.2023 Aufrufe

bayern Metall 11/ 2023

Um Metallgestaltung, Material und Design geht es u.a. in dieser Ausgabe. Gestalterische Projekte begeistern ganze Schulklassen, hier die SchülerInnen vom Gymnasium Geretsried. Das sind Einblicke in das Metallhandwerk, die in Erinnerung bleiben. Zudem stehen die Landesgewinner der Guten Form 2023 fest. Wir gratulieren und drücken die Daumen für den Bundessieg! Dazu gibt es wieder viele Neuentwicklungen und Messen. Natürlich darf der Blick in unser Innungsleben nicht fehlen!

Um Metallgestaltung, Material und Design geht es u.a. in dieser Ausgabe. Gestalterische Projekte begeistern ganze Schulklassen, hier die SchülerInnen vom Gymnasium Geretsried. Das sind Einblicke in das Metallhandwerk, die in Erinnerung bleiben. Zudem stehen die Landesgewinner der Guten Form 2023 fest. Wir gratulieren und drücken die Daumen für den Bundessieg! Dazu gibt es wieder viele Neuentwicklungen und Messen. Natürlich darf der Blick in unser Innungsleben nicht fehlen!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ARBEITS- & SOZIALRECHT

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Betriebe zwischen 50 und 249

Beschäftigte müssen das Hinweisgeberschutzgesetz

bis 17. Dezember

2023 im Unternehmen umgesetzt

haben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde

am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt

verkündet und ist am 02.07.2023 in

Kraft getreten. Deutschland war verpflichtet,

die Vorgaben der EU-Richtlinie

in nationales Recht umzusetzen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll

Whistleblower (Hinweisgeber) schützen,

die Missstände im Unternehmen

melden. Das Gesetz definiert Hinweisgeber

als natürliche Personen, die im

Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen

über Verstöße erlangen

und diese einer eingerichteten Stelle

melden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet

Hinweisgebern einen umfassenden

Schutz vor Repressalien. So dürfen sie

nicht entlassen, benachteiligt oder in

anderer Weise bedroht werden, weil

sie einen Missstand gemeldet haben.

Im Kündigungsfall muss der Arbeitgeber

beweisen, dass die Kündigung

nicht aufgrund der Meldung eines

Missstandes erfolgt ist.

Das Gesetz betrifft Meldungen von

rechtswidrigen Verstößen und Handlungen,

die in Zusammenhang mit der

beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit

stehen. Insbesondere handelt es sich

dabei um: Strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten,

Verstöße gegen

EU-Recht, Verstöße gegen deutsches

Recht, soweit sie den Schutz von Leben,

Gesundheit oder der Umwelt betreffen,

Verstöße gegen Rechtsvorschriften,

die die Rechte von Arbeitnehmern

oder ihrer Vertretungsorgane

betreffen. Nicht geschützt sind Meldungen

über rein privates Fehlverhalten

ohne jeglichen Bezug zur beruflichen

Tätigkeit.

mehr als 50 Beschäftigten eine Meldestelle

einzurichten. Es gilt das Kopfprinzip,

somit zählt jeder Beschäftigten,

unabhängig von der Arbeitszeit

auch Auszubildende und Leiharbeitnehmer.

Physisch gesehen ist die Meldestelle

eine Person, außerhalb der Geschäftsund

Personalführung, bei der Missstände

vertraulich und sicher gemeldet

werden können.

Die Person der Meldestelle muss fachlich

geeignet, loyal, zuverlässig und

verantwortungsbewusst sein sowie

über die zeitlichen Ressourcen während

der Arbeitszeit verfügen, um eingehende

Meldungen zu prüfen und zu

bearbeiten. Ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter

im Unternehmen

eingesetzt, könnte dieser die Meldestelle

besetzen. Die interne Meldestelle

kann auch ein vom Betrieb beauftragter

Externer übernehmen. Da Meldungen

nur den Betrieb betreffen, wird die

Bearbeitung trotzdem über den Betrieb

stattfinden müssen. Das Bundesamt

für Justiz hat eine öffentliche Meldestelle

eingerichtet.

Die Meldestelle hat die Aufgabe, Hinweise

entgegenzunehmen, zu dokumentieren,

zu prüfen und zu bewerten,

ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten

und den Hinweisgeber über

den Stand des Verfahrens zu informieren.

Die Identität des Hinweisgebers

muss vertraulich behandelt werden.

Die Meldestelle darf die Identität des

Whistleblowers nur an die zuständigen

Behörden weitergeben, wenn dies zur

Aufklärung eines Verstoßes erforderlich

ist oder er ausdrücklich zustimmt.

Betriebe bis 49 Mitarbeiter müssen keine

Meldestelle einrichten, Beschäftigungsgeber

können die Mitarbeiter freiwillig

über das Hinweisgeberschutzgesetz

informieren und gegebenenfalls einen

entsprechenden Aushang mit der

Kontaktangabe einer öffentlichen Meldestelle

im Betrieb bereitstellen.

Betriebe zwischen 50 und 249 Beschäftigte

müssen die Meldestelle bis

spätestens 17. Dezember 2023 eingerichtet

haben. Betriebe mit über 250

Beschäftigte müssen die Meldestelle

bereits seit 02. Juli 2023 eingerichtet

haben.

Wichtiger Hinweis für Mitgliedsbetriebe der Metall-Innungen in

Bayern: Im „VerbandsPortal“ unter www.fachverband-metall-bayern.de

stehen ein Video und entsprechende Formulare und Vereinbarungen

für die betriebliche Umsetzung zum Download zur Verfügung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet

Unternehmen mit in der Regel

bayern Metall 10/2023 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!