34 Nachhaltigkeit Im Rahmen der Wiederverwendung sind weitere gesetzliche Vorschriften neben dem KrWG zu beachten. Als wesentliche Gesetze sind zu nennen: • Abfallverzeichnisverordnung (AVV), • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), • Bauordnungsrecht (Landesbauordnungen). Abfallverzeichnisverordnung In der Abfallverzeichnisverordnung werden unter anderem Baustoffe in gefährlichen und nicht gefährlichen Abfall unterschieden. Da die Wiederverwendung von Asphalt mit dem Begriff nicht gefährlicher Abfall verknüpft ist, kommt die Schlüsselnummer 170302 mit der Beschreibung Bitumengemische zum Tragen, mit Ausnahme derjenigen, die mit der Schlüsselnummer 170301 zu versehen sind. Die Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbau<strong>asphalt</strong> im Straßenbau (RuVA-StB) nehmen auf die Abfallverzeichnisverordnung in der Weise Bezug, dass hier drei Verwertungsklassen beschrieben werden. In der Fassung von 2005 unterscheidet die RuVA-StB die Verwertungsklassen A, B und C, wobei die Klasse A als Ausbau<strong>asphalt</strong> mit einem Anteil an Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nach den Vorgaben der Envoirmental Protection Agency (EPA) von ≤ 25 mg/kg Feststoff und einem Phenolindex im Eluat von ≤ 0,1 angegeben ist. Der PAK-Anteil wird anhand von 16 verschiedenen PAK aufsummiert. Die Verwertungsklassen B und C befassen sich mit teer-/pechtypischen Straßenausbaustoffen und unterteilen sie in die Klasse B als vorwiegend steinkohlenteertypisch und in die Klasse C als vorwiegend braunkohlenteertypisch. Diese beiden Verwertungsklassen dürfen einer Wiederverwendung in einer Asphaltmischanlage nicht zugeführt werden. In der Vorgängerausgabe von 2001 war die Verwertungsklasse A noch unterteilt in A und A1. Die Verwertungsklasse A1 differenzierte den PAK-Anteil zusätzlich zwischen ≤ 10 mg/kg und ≤ 25 mg/kg Feststoff als Ausbau<strong>asphalt</strong> mit geringen Verunreinigungen. Liegt der PAK-Anteil über 25 mg/kg Feststoff nach EPA, sind in den Straßenausbaustoffen teer-/pechtypische Anteile vorhanden. Grundsätzlich besteht ein Unterschied zwischen Bitumen, das als Rückstand der Rohöldestillation entsteht, und dem Teer. Steinkohlenteer und Braunkohlenteer fallen als Rückstand bei der Koksherstellung an. Die Produktion beider Teerarten kann bei verschiedenen Temperaturen ausgeführt werden, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen wird. Werden diese Teere einer Destillation zugeführt, entstehen verschiedene Fraktionen, die beispielhaft für die Steinkohledestillation in der Tabelle 1 aufgezeichnet sind. Der Rückstand aus dieser Destillation ist mit der Bezeichnung Pech benannt und das Ausgangsprodukt für die mittlerweile auf europäischer Ebene verbotene Anwendung für den Straßenbau. Als damalige Bezeichnung wurde für den Straßenbau der Begriff Straßenteer für das Bindemittel verwendet. Allerdings ist der Grundstoff Pech für den Straßenteer hochviskos, sodass Weichmacher in Form von Mittelöl, Schweröl und Anthracenöl aus der Teerdestillation, je nach geforderter Viskosität, zugesetzt wurden. Parallel dazu gab es auch noch Abmischungen mit Bitumen, die je nach Teeranteil als Teerbitumen oder Bitumenteer bezeichnet wurden. Die Verwendung der Straßenteere und deren Abmischungen mit Bitumen ist seit 1984 (in den neuen Bundesländern seit 1990) nicht mehr zulässig aufgrund der Karzinogenität der Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung und aufgrund der Beeinflussung des Bodens. Damit entfiel zum Beispiel aufgrund des Phenolanteiles die Verhinderung des Pflanzendurchwuchses, insbesondere bei Radwegen. Tabelle 1: Produkte der Steinkohlendestillation und deren Verwendung im Straßenteer Steinkohlenteerdestillationsprodukte Leichtöl (80 bis 170 °C) Straßenteeranteil Mittelöl (170 bis <strong>23</strong>0 °C) 2 bis 15 % Schweröl (<strong>23</strong>0 bis 290 °C) 2 bis 10 % Anthracenöl (300 bis 400 °C) 16 bis 28 % Funktion Weichmacher Pech (≥ 400 °C) 55 bis 74 % Klebefähigkeit Die Entsorgung teer-/pechhaltiger Straßenausbaustoffe erfolgte entweder durch die Deponierung als Sondermüll oder in der Regel durch Einbindung dieser Stoffe mit Zement in einer hydraulisch gebunden Tragschicht. Die letztgenannte Vorgehensweise wurde 2014 durch den Bundesrechnungshof kritisch hinterfragt, da dadurch ein Wiedereintrag um den Faktor 1,3 dieser teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffe erfolgt. Der Bundesrechnungshof empfahl eine Verbrennung. Mit Wirkung Anfang 2018 sind für die Verwertungsklassen B und C nur noch die thermische Verwertung (z. B. bei der Zementherstellung) oder die thermische Behandlung (vollständige Verbrennung der Schadstoffe) für den Bundesfernstraßenbau anzuwenden. Zwischenzeitlich hat sich diese Denkweise auch in den Kommunen, Kreisen und Ländern durchgesetzt. Für die thermische Behandlung steht jedoch nur in den Niederlanden eine Anlage zur Verfügung, sodass zusätzliche Lager- und Transportkosten anzusetzen sind. Aus diesem Grund hat Baden-Württemberg die Initiative ergriffen, eigene Standorte für die thermische Behandlung vorzusehen. Seit 2022 bearbeiten vier verschiedene Institute der Fraunhofer- Gesellschaft das Forschungsvorhaben „InnoTeer“ mit dem Ziel der Teer-/ Pech-Erkennung, der Verbrennung bei niedrigeren Temperaturen zur Minimierung der CO 2 -Bilanz und der Vermeidung von langen Transportwegen. (Fortsetzung folgt in der kommenden Ausgabe.) QUELLEN 1 Stock, A.: Recycling Materials, in: Nicholls C. (Hrsg.): Asphalt Surfacings, E & FN Spon, London, 1998 2 Knöbig, A.: Guss<strong>asphalt</strong> im Wandel der Zeit, Straße und Autobahn 50 (1999), H. 10 3 Zirkler, E.: Asphalt, ein Werkstoff durch Jahrtausende, Giesel Verlag, Isernhagen, 2001 4 Halfmann, U.: Rückgewinnung und Wiederverwendung von Straßenbaustoffen, Die Asphaltstraße 6/1982, S. 275–282 AUTOR Dipl.-Ing. Lothar Drüschner DC Drüschner Consult UG drueschner@hotmail.de 7|20<strong>23</strong>
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