altlandkreis - das Magazin für den westlichen Pfaffenwinkel - Ausgabe Januar/Februar 2024
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Online-I<strong>den</strong>tifikation eine besondere<br />
Bedeutung zu, da eine Übertragung<br />
der Daten ohne zeitliche<br />
Verzögerung möglich ist.“<br />
Nur <strong>für</strong> sechs Monate<br />
Experte Thomas Braun.<br />
mas Braun. Genaugenommen unter<br />
www.kinderzuschlag.de. Noch zeitgemäßer<br />
und vorteilhafter: Die<br />
Online-Antragstellung unter www.<br />
kiz-digital.de, die dank Online-<br />
I<strong>den</strong>tifikation komplett papierlos<br />
ohne Unterschrift, Ausdruck und<br />
Versand möglich ist. Letzteres steht<br />
also <strong>für</strong> die schnellste Variante der<br />
Beantragung, was aus finanzieller<br />
Sicht wiederum Gold wert sein<br />
kann. „Da der Kinderzuschlag nicht<br />
rückwirkend, also frühestens mit<br />
dem Monat des Antragseingangs<br />
gewährt wer<strong>den</strong> kann, kommt<br />
der digitalen Antragstellung mit<br />
Ein weiterer wesentlicher Unterschied<br />
zwischen Kindergeld und<br />
Kinderzuschlag: Während <strong>das</strong> Kindergeld<br />
vom ersten bis zum 18.<br />
Lebensjahr, bei Arbeitslosigkeit bis<br />
zum 22. Lebensjahr und bei Ausbildung<br />
oder Studium des jeweiligen<br />
Kindes bis zum 25. Lebensjahr monatlich<br />
ausbezahlt wird, kann der<br />
Kinderzuschlag lediglich <strong>für</strong> einen<br />
Zeitraum von sechs Monaten beantragt<br />
wer<strong>den</strong>. Sollte sich <strong>für</strong> Familien<br />
mit geringem Einkommen<br />
innerhalb dieses halben Jahres<br />
die Finanzsituation jedoch nicht<br />
wesentlich verbessern oder verschlechtern,<br />
besteht die Möglichkeit<br />
eines Folgeantrags, der in der<br />
Regel auch bewilligt wird. Neben<br />
Kindergeld und Kinderzuschlag<br />
möchte Thomas Braun an dieser<br />
Stelle auf eine weitere finanzielle<br />
Unterstützung hinweisen: Leistungen<br />
<strong>für</strong> Bildung und Teilhabe, womit<br />
Kindern von Geringverdienern<br />
Zusatzangebote in Schulen und<br />
Freizeit trotz finanzieller Engpässe<br />
ermöglicht wer<strong>den</strong>. Klassenfahrten,<br />
Nachhilfeunterricht und<br />
Mittagsverpflegung sind hier<strong>für</strong><br />
nur drei Beispiele. „Wobei diese<br />
Leistungen nicht beim Bund, sondern<br />
bei der jeweiligen Stadt- oder<br />
Kommunalverwaltung beantragt<br />
wer<strong>den</strong> müssen“, sagt Thomas<br />
Braun, der als Regionalleiter der<br />
Familienkasse Bayern Süd <strong>für</strong> rund<br />
990000 Kun<strong>den</strong> und ein jährliches<br />
Auszahlvolumen von 5,2 Milliar<strong>den</strong><br />
Euro mitverantwortlich ist. Ein Teil<br />
davon: Der Kinderzuschlag, auf <strong>den</strong><br />
Eltern, sofern sie ihn bekommen,<br />
auch aus einem weiteren Grund<br />
auf gar keinen Fall verzichten sollten:<br />
Bei Bewilligung des Kinderzuschlags<br />
entfallen auch die Kosten<br />
<strong>für</strong> Kita-Gebühren. Und zwar vollständig.<br />
js<br />
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januar /februar <strong>2024</strong> | 39