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altlandkreis - das Magazin für den westlichen Pfaffenwinkel - Ausgabe Januar/Februar 2024

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Online-I<strong>den</strong>tifikation eine besondere<br />

Bedeutung zu, da eine Übertragung<br />

der Daten ohne zeitliche<br />

Verzögerung möglich ist.“<br />

Nur <strong>für</strong> sechs Monate<br />

Experte Thomas Braun.<br />

mas Braun. Genaugenommen unter<br />

www.kinderzuschlag.de. Noch zeitgemäßer<br />

und vorteilhafter: Die<br />

Online-Antragstellung unter www.<br />

kiz-digital.de, die dank Online-<br />

I<strong>den</strong>tifikation komplett papierlos<br />

ohne Unterschrift, Ausdruck und<br />

Versand möglich ist. Letzteres steht<br />

also <strong>für</strong> die schnellste Variante der<br />

Beantragung, was aus finanzieller<br />

Sicht wiederum Gold wert sein<br />

kann. „Da der Kinderzuschlag nicht<br />

rückwirkend, also frühestens mit<br />

dem Monat des Antragseingangs<br />

gewährt wer<strong>den</strong> kann, kommt<br />

der digitalen Antragstellung mit<br />

Ein weiterer wesentlicher Unterschied<br />

zwischen Kindergeld und<br />

Kinderzuschlag: Während <strong>das</strong> Kindergeld<br />

vom ersten bis zum 18.<br />

Lebensjahr, bei Arbeitslosigkeit bis<br />

zum 22. Lebensjahr und bei Ausbildung<br />

oder Studium des jeweiligen<br />

Kindes bis zum 25. Lebensjahr monatlich<br />

ausbezahlt wird, kann der<br />

Kinderzuschlag lediglich <strong>für</strong> einen<br />

Zeitraum von sechs Monaten beantragt<br />

wer<strong>den</strong>. Sollte sich <strong>für</strong> Familien<br />

mit geringem Einkommen<br />

innerhalb dieses halben Jahres<br />

die Finanzsituation jedoch nicht<br />

wesentlich verbessern oder verschlechtern,<br />

besteht die Möglichkeit<br />

eines Folgeantrags, der in der<br />

Regel auch bewilligt wird. Neben<br />

Kindergeld und Kinderzuschlag<br />

möchte Thomas Braun an dieser<br />

Stelle auf eine weitere finanzielle<br />

Unterstützung hinweisen: Leistungen<br />

<strong>für</strong> Bildung und Teilhabe, womit<br />

Kindern von Geringverdienern<br />

Zusatzangebote in Schulen und<br />

Freizeit trotz finanzieller Engpässe<br />

ermöglicht wer<strong>den</strong>. Klassenfahrten,<br />

Nachhilfeunterricht und<br />

Mittagsverpflegung sind hier<strong>für</strong><br />

nur drei Beispiele. „Wobei diese<br />

Leistungen nicht beim Bund, sondern<br />

bei der jeweiligen Stadt- oder<br />

Kommunalverwaltung beantragt<br />

wer<strong>den</strong> müssen“, sagt Thomas<br />

Braun, der als Regionalleiter der<br />

Familienkasse Bayern Süd <strong>für</strong> rund<br />

990000 Kun<strong>den</strong> und ein jährliches<br />

Auszahlvolumen von 5,2 Milliar<strong>den</strong><br />

Euro mitverantwortlich ist. Ein Teil<br />

davon: Der Kinderzuschlag, auf <strong>den</strong><br />

Eltern, sofern sie ihn bekommen,<br />

auch aus einem weiteren Grund<br />

auf gar keinen Fall verzichten sollten:<br />

Bei Bewilligung des Kinderzuschlags<br />

entfallen auch die Kosten<br />

<strong>für</strong> Kita-Gebühren. Und zwar vollständig.<br />

js<br />

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januar /februar <strong>2024</strong> | 39

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