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DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN<br />

nahezu unmöglich. Wie kann dann eine<br />

belastbare Planung für die nächsten <strong>24</strong><br />

Monate erstellt werden?<br />

Rollierende Planung als Grundlage<br />

Grundsätzlich sollte auf Grundlage einer<br />

vollständigen kurzfristigen operativen<br />

und langfristigen strategischen Unternehmensplanung<br />

(inkl. Absatz-,<br />

Produktions- und Investitionsplanung)<br />

eine laufend zu aktualisierende Liquiditätsplanung<br />

mit einem Planungszeitraum<br />

von <strong>24</strong> Monaten erstellt werden.<br />

Die Liquiditätsplanung muss mindestens<br />

die aktuell verfügbaren liquiden<br />

Mittel (Bankenbestand, KK-Linie, Kassenbestand),<br />

die Ein- und Auszahlungen<br />

anhand <strong>der</strong> OP-Debitoren und OP-<br />

Kreditoren unter Einbeziehung <strong>der</strong><br />

entsprechenden Fälligkeiten, die Auftragsliste<br />

bzw. Businessplan mit entsprechenden<br />

Zahlungszielen, wie<strong>der</strong>kehrende<br />

Auszahlungen für Dauerschuldverhältnisse,<br />

Steuerverbindlichkeiten,<br />

Personalkosten, Sozialversicherungen,<br />

notwendige Investitionen sowie<br />

sonstige anfallende Ein- und Auszahlungen<br />

berücksichtigen. In <strong>der</strong> Folge<br />

sind vor dem Hintergrund des „Ausgleichgesetzes<br />

<strong>der</strong> Planung“ sowohl positive<br />

als auch negative Abweichungen<br />

in den Planungen regelmäßig zu prüfen,<br />

zu bewerten und schließlich in <strong>der</strong> rollierenden<br />

Planung ggf. auf allen Stufen<br />

angepasst abzubilden (Soll-Ist-Vergleich).<br />

Szenario-Analyse zur Darstellung<br />

von Unwägbarkeiten<br />

Das Prinzip Hoffnung als Planungsgrundlage<br />

ist in Krisenzeiten nicht ausreichend.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> unsicheren Krisenlage,<br />

sollten Geschäftsführer daher<br />

den Fokus auf die strategische Szenario-Analyse<br />

legen. Hierbei werden mögliche<br />

Entwicklungen, erkannte Risiken<br />

und <strong>der</strong>en potentielle Auswirkungen auf<br />

das Unternehmen in Extremszenarien<br />

(Best-Case/Worst-Case) sowie ein<br />

wahrscheinliches Szenario (Trendszenario)<br />

definiert, um „Überraschungen“<br />

möglichst zu vermeiden. Das bedeutet<br />

für Geschäftsleiter zwar einen erhebli-<br />

chen Aufwand, liefert aber zugleich einen<br />

guten Überblick auf mögliche Entwicklungen<br />

in <strong>der</strong> Zukunft. Die Unternehmensstrategie<br />

kann somit frühzeitig<br />

überprüft und ggf. angepasst werden.<br />

Fazit<br />

Im Ergebnis müssen Geschäftsleiter aktuell<br />

genauer denn je potentielle unternehmensinterne<br />

und externe Krisensignale<br />

im Blick haben. Werden <strong>der</strong>artige<br />

Krisensignale identifiziert, müssen <strong>der</strong>en<br />

Risiken und möglichen Folgen für<br />

das Unternehmen bewertet bzw. definiert<br />

werden. Insbeson<strong>der</strong>e steigende<br />

Energiekosten, Nachfragerückgänge,<br />

Lieferprobleme seitens <strong>der</strong> Lieferanten,<br />

Kürzung von Zahlungszielen o<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsausfälle<br />

müssen unmittelbar<br />

hinterfragt und in <strong>der</strong> Planung berücksichtigt<br />

werden. Wichtig ist, dass sämtliche<br />

Entscheidungs- und Planungsgrundlagen<br />

nachvollziehbar dargelegt<br />

und dokumentiert werden, um ein Haftungsrisiko<br />

im Fall einer Fehleinschätzung<br />

möglichst zu vermeiden<br />

(Quelle: ATN D`avoine Teubler Neu<br />

Rechtsanwälte)<br />

Steuerfreie Zuschüsse zu Fahrten<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

– Deutschlandticket<br />

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen<br />

des Arbeitnehmers für Fahrten<br />

zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte<br />

bei Nutzung von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln im Linien(fern)verkehr<br />

(1) können steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

gezahlt werden. (2) Darüber hinaus<br />

können auch Zuschüsse zu den Aufwendungen<br />

für allgemeine (private)<br />

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen;<br />

das gilt allerdings nur für den Personennahverkehr.<br />

Voraussetzung ist in beiden<br />

Fällen, dass die Zuschüsse zusätzlich<br />

zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn<br />

gezahlt werden. Die als Werbungskosten<br />

abzugsfähige Entfernungs-pauschale für<br />

Fahrten zwischen Wohnung und erster<br />

Tätigkeitsstätte wird beim Arbeitnehmer<br />

um den Arbeitgeberzuschuss gemin<strong>der</strong>t.<br />

(3) Danach wäre z. B. auch die Übernahme<br />

<strong>der</strong> Kosten für ein Deutschlandticket<br />

durch den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

möglich. Die Finanzverwaltung<br />

(4) hat jetzt klargestellt, dass<br />

die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit<br />

eines solchen Zuschusses nicht dadurch<br />

gefährdet wird, dass in Einzelfällen<br />

auch die Nutzung bestimmter<br />

Fernzüge (IC-/ICE-Verbindungen) mit<br />

dem Deutsch-landticket gestattet ist.<br />

(1) Ausgenommen sind Zuschüsse für den<br />

Luftverkehr.(2) Vgl. im Einzelnen BMF-Schreiben<br />

vom 15.08.2<strong>01</strong>9 – IV C 5 – S<br />

2342/19/10007 (BStBl 2<strong>01</strong>9 I S. 875).(3) Vgl.<br />

§ 3 Nr. 15 EStG.(4) BMF-Schreiben vom<br />

07.11.2023 – IV C 5 – S 2342/19/10007.<br />

(Quelle: Rinke Treuhand)<br />

Gesetzlicher Mindestlohn<br />

steigt zum 1.1.20<strong>24</strong> auf 12,41 €<br />

und Anhebung <strong>der</strong><br />

Minijobgrenze<br />

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum<br />

1.1.20<strong>24</strong> auf 12,41 € pro Stunde. Das hat<br />

auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze<br />

(Minijob) und den Übergangsbereich:<br />

– Auf Grund <strong>der</strong> dynamischen Bindung<br />

<strong>der</strong> Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn<br />

erhöht sich ab dem 1.1.20<strong>24</strong> die<br />

Geringfügigkeitsgrenze auf 538 €.<br />

– Entsprechend verän<strong>der</strong>t sich auch die<br />

maximal zulässige Überschreitung <strong>der</strong><br />

36 www.bvg-menzel.de

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