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Austropack 2023/04

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VORWORT<br />

EDITORIAL<br />

Greenwashing<br />

Aussicht<br />

auf Erfolg.<br />

ATEMBERAUBENDE ERGEBNISSE –<br />

MIT UNS AN IHRER SEITE.<br />

UNSERE<br />

AWARD -<br />

GEWINNER<br />

<strong>2023</strong> !<br />

Das Urteil sorgte Anfang September für Schlagzeilen: Die Brauerei Gösser, Mitglied der Brau Union, muss alle Etiketten umgestalten und neu<br />

aufdrucken, da sie darauf behauptet, das Bier wäre „CO2-neutral gebraut“ worden. Die Vermarktung unter dieser Behauptung wäre unrecht,<br />

befand das Landesgericht Linz nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation.<br />

Gemeint hatte die Brauerei, dass 100 % des Energiebedarfs für den Brauprozess aus erneuerbaren Energien kommen würden, sie hätte jedoch<br />

nicht darauf hingewiesen, dass nicht der gesamte Herstellungsprozess ab Ernte CO2 neutral erfolgt: Insbesondere zur energieaufwendigen<br />

Bearbeitung der Gerste, beim Mälzen, wird Methangas (Erdgas) eingesetzt, ein fossiler Energieträger der nicht CO2-neutral ist. Die Brau Union<br />

kauft das Malz jedoch zu, erzeugt es nicht selbst.<br />

Eine schwierige Geschichte. Natürlich will man als Unternehmen gut dastehen, und die Brau Union bemüht sich, indem sie erneuerbare Energien<br />

nutzt – was sie natürlich auch kommunizieren, vermarkten will. Doch wenn man eine gute Tat hervorhebt und den Rest verschweigt, dann<br />

ist das Irreführung. KonsumentInnen sind auf die Angaben auf der Verpackung angewiesen, auf Gütezeichen, und Claims, die der Wahrheit<br />

entsprechen. Nur so kann man als KonsumentIn seine Entscheidung treffen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit, zum Umweltschutz leiste<br />

… wenn man das denn möchte. Doch durch Greenwashing wird einem diese Möglichkeit genommen. Ein wegweisende Urteil, wie ich fi nde.<br />

Was meinen Sie?<br />

BOESMUELLER.AT<br />

© Biletskiy Evgeniy - stock.adobe.com<br />

4|<strong>2023</strong><br />

Chefredakteurin<br />

ulrike.grassl@ggmedien.at<br />

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