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Gesundheitsfibel

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34<br />

Eigener Wille<br />

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung<br />

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HABEN SIE DAS<br />

gewusst?<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten,<br />

die eigene Entscheidung<br />

für oder gegen eine Organspende<br />

schriftlich zu dokumentieren.<br />

Sie können zum Beispiel einen<br />

Organspendeausweis ausfüllen.<br />

Die Entscheidung kann aber<br />

auch in einer Patientenverfügung<br />

bekundet werden. Es ist<br />

wichtig, dass sich die Angaben<br />

in der Patientenverfügung nicht<br />

widersprechen. Die Entscheidung<br />

zur Organspende kann nicht im<br />

Testament festgehalten werden.<br />

Gerade jüngere Menschen beschäftigen<br />

sich ungern mit ihrer<br />

Lebenssituation im Alter und einer<br />

etwaigen Pflegesituation. Den bürokratischen<br />

sowie den finanziellen<br />

Aufwand schiebt man gerne vor sich<br />

her – und man hat ja auch noch soviel<br />

Zeit. Diese Zeit kann allerdings<br />

sehr schnell verrinnen. Denn ein<br />

Unfall oder eine schwere Erkrankung<br />

kann den Alltag plötzlich völlig<br />

verändern, man ist auf Pflege<br />

angewiesen und kann seinen Willen<br />

nicht mehr äußern. Das kann jeden<br />

treffen. Dabei ist es gar nicht so<br />

kompliziert, sich frühzeitig mit den<br />

Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung<br />

aber auch finanzieller<br />

Absicherung im Alter auseinanderzusetzen.<br />

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Art<br />

Vertrag, in dem ein Mensch, der Vollmachtgeber,<br />

festlegt, dass ein anderer<br />

Mensch, der Bevollmächtigte, für<br />

ihn oder sie entscheiden soll. So kann<br />

die Bestellung eines Betreuers durch<br />

das Betreuungsgericht verhindert<br />

werden. Der oder die Bevollmächtigte<br />

entscheidet dann zum Beispiel,<br />

ob eine Operation oder der Umzug<br />

in ein Pflegeheim durchgeführt werden<br />

soll, wenn der Vollmachtgeber<br />

durch Unfall oder Krankheit diese<br />

Entscheidung nicht mehr selbst treffen<br />

kann, etwa durch ein Koma oder<br />

einen Schlaganfall. Vorsicht ist bei<br />

Banken geboten. Diese akzeptieren<br />

oft keine Vorsorgevollmacht, sondern<br />

verlangen gesonderte Formulare.<br />

Sprechen Sie daher mit Ihrer<br />

Bank oder Sparkasse. Eine Vorsorgevollmacht<br />

kann auch ohne Notar<br />

erstellt werden, für einige Punkte ist<br />

jedoch eine notarielle Beglaubigung<br />

nötig.<br />

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung<br />

können Patienten vorsorglich<br />

festlegen, dass bestimmte medi-

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