SOLiNZ_April 2024
SOLiNZ - solidarisches Linz - ist die Online-Zeitung der Solidarwerkstatt-Kommunalgruppe Linz.
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A26<br />
Die Moral von der G´schicht:<br />
Geht es um Milliarden für Autobahnen,<br />
gilt der Rechtsstaat nicht<br />
Wir haben viel Zeit investiert, uns immer wieder in unserer Freizeit auf die Straße gestellt<br />
und unermüdlich gesammelt. 10.000 Unterschriften sind zusammengekommen,<br />
wir haben uns gedacht, dass es reichen wird. Natürlich wussten wir, dass viele nicht<br />
gültig sind, weil viele nicht aus Linz waren, aber es gab doch einen erklecklichen Überhang<br />
über die notwendige 6.104 Unterschriften. Doch wir hatten nicht mit dem Erfindungsreichtum<br />
des Bürgermeisters gerechnet: Die Online-Unterschriften wurden nicht angerechnet,<br />
obwohl vorher das Gegenteil vereinbart war; und urplötzlich wurde eine doppelte Stichtagsregelung<br />
eingeführt: Gültig bei Unterschrift und bei Übergabe der Unterschriften. Im<br />
Gesetz gibt es dafür keinerlei Deckung.<br />
Aber ist kommt schlimmer: Ein Nachreichen von allenfalls fehlenden Unterschriften ist –<br />
so der Bürgermeister - nicht möglich. Dabei ist Leuten, die auf der Straße sammeln, nicht<br />
möglich, die Unterschriften auf ihr Gültigkeit zu überprüfen: Wird der Haupt- oder der Nebenwohnsitz<br />
angegeben, ist die Person EU-AusländerIn oder nicht, gibt die Person das<br />
echte Alter oder die echte Adresse an, usw.? Vieles kann erst durch das Magistrat geprüft<br />
werden. Da keine Frist für das Sammeln der Unterschriften vom Magistrat vorgegeben wurde,<br />
sind wir von einer Nachreichmöglichkeit ausgegangen. Doch siehe da: Das Magistrat<br />
verwehrt eine Nachreichmöglichkeit. Theoretisch ist es möglich, dass 6.103 Unterschriften<br />
eingebracht werden, und – weil eine fehlt – alle bisher gesammelten verfallen.<br />
Ein Richter stellt sich blöd<br />
Aber wir leben doch in einem Rechtsstaat, dachten wir, also legten wir Beschwerde beim<br />
Landesverwaltungsgericht ein. Johannes Fischer, Präsident des Landesverwaltungsgericht,<br />
nimmt sich um die Sache persönlich an. Doch dann passiert folgendes: Der Grund, weswegen<br />
wir vor Gericht gegangen sind, wird von ihm ignoriert, indem er unsere Intention<br />
verdreht: Die Volksbefragung wird zu einer Bürgerinitiative zurückgestuft. Wir hatten am<br />
Text angegeben, dass die Leute für eine Bürgerinitiative und eine Volksbefragung unterschreiben<br />
würden. Schaffen wir 3.052 (2% der Wahlberechtigten), reichen wir eine Bürgerinitiative<br />
ein, schaffen wir 6.104 (4% der Wahlberechtigten) reichen wir eine Volksbefragung<br />
ein. Alle haben das verstanden: das Magistrat, die Unterstützenden, die Medien. Nur der<br />
Richter stellt sich blöd. Wir hätten eine Bürgerinitiative eingebracht, die darauf abzielt, dass<br />
der Gemeinderat eine Volksbefragung macht.<br />
Außerdem will er die Einjahresfrist, die für eine Bürgerinitiative gilt, auch für die Volksbefragung<br />
angewendet wissen (entgegen der Auslegung des Magistrats). Mit dem Grund,<br />
warum wir vor Gericht gegangen sind, braucht er sich nicht zu beschäftigen. Wir können ja<br />
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