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SOLiNZ_April 2024

SOLiNZ - solidarisches Linz - ist die Online-Zeitung der Solidarwerkstatt-Kommunalgruppe Linz.

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A26<br />

Die Moral von der G´schicht:<br />

Geht es um Milliarden für Autobahnen,<br />

gilt der Rechtsstaat nicht<br />

Wir haben viel Zeit investiert, uns immer wieder in unserer Freizeit auf die Straße gestellt<br />

und unermüdlich gesammelt. 10.000 Unterschriften sind zusammengekommen,<br />

wir haben uns gedacht, dass es reichen wird. Natürlich wussten wir, dass viele nicht<br />

gültig sind, weil viele nicht aus Linz waren, aber es gab doch einen erklecklichen Überhang<br />

über die notwendige 6.104 Unterschriften. Doch wir hatten nicht mit dem Erfindungsreichtum<br />

des Bürgermeisters gerechnet: Die Online-Unterschriften wurden nicht angerechnet,<br />

obwohl vorher das Gegenteil vereinbart war; und urplötzlich wurde eine doppelte Stichtagsregelung<br />

eingeführt: Gültig bei Unterschrift und bei Übergabe der Unterschriften. Im<br />

Gesetz gibt es dafür keinerlei Deckung.<br />

Aber ist kommt schlimmer: Ein Nachreichen von allenfalls fehlenden Unterschriften ist –<br />

so der Bürgermeister - nicht möglich. Dabei ist Leuten, die auf der Straße sammeln, nicht<br />

möglich, die Unterschriften auf ihr Gültigkeit zu überprüfen: Wird der Haupt- oder der Nebenwohnsitz<br />

angegeben, ist die Person EU-AusländerIn oder nicht, gibt die Person das<br />

echte Alter oder die echte Adresse an, usw.? Vieles kann erst durch das Magistrat geprüft<br />

werden. Da keine Frist für das Sammeln der Unterschriften vom Magistrat vorgegeben wurde,<br />

sind wir von einer Nachreichmöglichkeit ausgegangen. Doch siehe da: Das Magistrat<br />

verwehrt eine Nachreichmöglichkeit. Theoretisch ist es möglich, dass 6.103 Unterschriften<br />

eingebracht werden, und – weil eine fehlt – alle bisher gesammelten verfallen.<br />

Ein Richter stellt sich blöd<br />

Aber wir leben doch in einem Rechtsstaat, dachten wir, also legten wir Beschwerde beim<br />

Landesverwaltungsgericht ein. Johannes Fischer, Präsident des Landesverwaltungsgericht,<br />

nimmt sich um die Sache persönlich an. Doch dann passiert folgendes: Der Grund, weswegen<br />

wir vor Gericht gegangen sind, wird von ihm ignoriert, indem er unsere Intention<br />

verdreht: Die Volksbefragung wird zu einer Bürgerinitiative zurückgestuft. Wir hatten am<br />

Text angegeben, dass die Leute für eine Bürgerinitiative und eine Volksbefragung unterschreiben<br />

würden. Schaffen wir 3.052 (2% der Wahlberechtigten), reichen wir eine Bürgerinitiative<br />

ein, schaffen wir 6.104 (4% der Wahlberechtigten) reichen wir eine Volksbefragung<br />

ein. Alle haben das verstanden: das Magistrat, die Unterstützenden, die Medien. Nur der<br />

Richter stellt sich blöd. Wir hätten eine Bürgerinitiative eingebracht, die darauf abzielt, dass<br />

der Gemeinderat eine Volksbefragung macht.<br />

Außerdem will er die Einjahresfrist, die für eine Bürgerinitiative gilt, auch für die Volksbefragung<br />

angewendet wissen (entgegen der Auslegung des Magistrats). Mit dem Grund,<br />

warum wir vor Gericht gegangen sind, braucht er sich nicht zu beschäftigen. Wir können ja<br />

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