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BUNDESKARTELLAMT BESCHLUSS In dem Verwaltungsverfahren ...

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99. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zulässig. Sie ist schriftlich binnen<br />

35<br />

einer mit Zustellung des Beschlusses beginnenden Frist von einem Monat beim Bun-<br />

deskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen. Es genügt je-<br />

doch, wenn sie innerhalb dieser Frist bei <strong>dem</strong> Beschwerdegericht, <strong>dem</strong> Oberlan-<br />

desgericht Düsseldorf, eingeht.<br />

100. Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung be-<br />

trägt einen Monat. Sie beginnt mit <strong>dem</strong> Eingang der Beschwerde und kann auf An-<br />

trag vom Vorsitzenden des Beschwerdegerichtes verlängert werden. Die Beschwer-<br />

debegründung muss die Erklärung enthalten, inwieweit der Beschluss angefochten<br />

und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Tatsachen und Be-<br />

weismittel angeben, auf die sich die Beschwerde stützt.<br />

101. Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung müssen durch einen bei einem<br />

deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein.<br />

Wangemann Crede Wagner

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