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BUNDESKARTELLAMT BESCHLUSS In dem Verwaltungsverfahren ...

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8. Mit Schreiben ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 28. Januar 2004 hat die Gla-<br />

xoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, Bühl (im Folgenden GSK) die<br />

Beiladung zu <strong>dem</strong> Verfahren gem. § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB beantragt. Mit Beschluss<br />

vom 4. Februar 2004 wurde das Unternehmen zu <strong>dem</strong> Verfahren beigeladen.<br />

9. Mit Schreiben vom 4. Februar 2004, eingegangen bei den anmeldenden Unter-<br />

nehmen per Fax am selben Tage, wurde den Zusammenschlussbeteiligten fristge-<br />

recht mitgeteilt, dass die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren eingeleitet hat<br />

(§ 40 Abs. 1 Satz 1 GWB).<br />

5<br />

F. Wettbewerbliche Beurteilung<br />

10. Das angemeldete Vorhaben erfüllt nicht die in § 36 Abs. 1 GWB normierten Un-<br />

tersagungsvoraussetzungen, da nicht zu erwarten ist, dass es durch den Zusam-<br />

menschluss auf den relevanten Märkten zur Entstehung oder Verstärkung einer<br />

marktbeherrschenden Stellung kommt.<br />

I. Relevante Märkte<br />

11. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft nach den Ermittlungen der Beschlussab-<br />

teilung die Märkte für die Herstellung und den Vertrieb von Fluoridzahnpflegeproduk-<br />

ten, die Herstellung und den Vertrieb von Haarshampoos und Pflegespülungen, die<br />

Herstellung und den Vertrieb von (manuellen) Zahnbürsten, die Herstellung und den<br />

Vertrieb von Zahnpasta sowie die Herstellung und den Vertrieb von kosmetische<br />

Mundwasser.<br />

12. Im Folgenden sollen kurz die Marktverhältnisse auf den ersten drei genannten<br />

Märkten dargestellt werden. Danach folgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit<br />

den unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten im vorliegenden Fall problemati-<br />

schen Produktmärkten für Zahnpasta und kosmetischem Mundwasser.

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