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Holzbrennstoffe - Axpo-Holz

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Altholz<br />

Tabelle 1 Altholz-Verwertungskapazitäten der schweizerischen <strong>Holz</strong>kraftwerke<br />

Kraftwerksstandort Jährlicher Altholzeinsatz<br />

in Tonnen<br />

Anteil Altholz am<br />

Brennstoffeinsatz<br />

Domat/Ems 46'000 20 %<br />

Otelfingen 26'000 100 %<br />

Weiningen 24'000 100 %<br />

Kleindöttingen 22'000 100 %<br />

Niedergösgen 15'000 30 %<br />

Basel 10'000 26 %<br />

Altholz wird in mehrere Qualitätsklassen eingeteilt. Die Grundlage dafür wurde in<br />

Deutschland mit der seit dem 1. März 2003 geltenden Altholzverordnung geschaffen, in der<br />

der Begriff Altholz definiert und die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von<br />

Altholz festgelegt werden. In der deutschen Altholzverordnung wird das Altholz in fünf<br />

Qualitätsstufen eingeteilt, wobei die Zuordnung nach Herkunft und Anwendung erfolgt. Die<br />

einzelnen Altholzklassen sind in Tabelle 2 spezifiziert. Die Altholzverordnung unterscheidet<br />

ferner Verwertung und Beseitigung, wobei PCB-Altholz vom Recycling ausgenommen und<br />

somit beseitigt werden muss. In der Verordnung werden auch die Anforderungen an die<br />

energetischen Verwertungsverfahren festgelegt. Welche Altholzkategorien in einem<br />

Altholzkraftwerk eingesetzt werden können, ist u.a. abhängig von den Genehmigungen. So<br />

dürfen in Anlagen, die der 4. BImSchV unterliegen, ausschliesslich die Kategorien A I und A<br />

II eingesetzt werden. Anlagen in denen Altholz der Kategorien A III und A IV verbrannt wird,<br />

müssen die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV einhalten. Des Weiteren bestehen zum<br />

Teil für einzelne Kraftwerke zusätzliche Auflagen hinsichtlich des maximal zulässigen A IV-<br />

Anteils, der sich im Bereich von 5 – 25% bewegt.<br />

In der Regel wird den Altholzkraftwerken eine Mischung aus verschiedenen<br />

Altholzkategorien angeliefert. In vielen Fällen ist eine Aufschlüsselung der Einzelfraktionen<br />

überhaupt nicht möglich, da ausschliesslich pauschal mit der höchsten Kategorie deklarierter<br />

Brennstoff als sogenannte Mischfraktion bezogen wird. Die Anwendung einer Mischregel ist<br />

in diesem Fall nicht zulässig, d.h. die 17. BImSchV muss eingehalten werden, auch wenn nur<br />

ein geringer Anteil an Altholz der Kategorien A III oder A IV mitverbrannt wird.<br />

Dr.-Ing. Markus Franz | <strong><strong>Holz</strong>brennstoffe</strong> 7

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