Holzbrennstoffe - Axpo-Holz
Holzbrennstoffe - Axpo-Holz
Holzbrennstoffe - Axpo-Holz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Altholz<br />
Tabelle 1 Altholz-Verwertungskapazitäten der schweizerischen <strong>Holz</strong>kraftwerke<br />
Kraftwerksstandort Jährlicher Altholzeinsatz<br />
in Tonnen<br />
Anteil Altholz am<br />
Brennstoffeinsatz<br />
Domat/Ems 46'000 20 %<br />
Otelfingen 26'000 100 %<br />
Weiningen 24'000 100 %<br />
Kleindöttingen 22'000 100 %<br />
Niedergösgen 15'000 30 %<br />
Basel 10'000 26 %<br />
Altholz wird in mehrere Qualitätsklassen eingeteilt. Die Grundlage dafür wurde in<br />
Deutschland mit der seit dem 1. März 2003 geltenden Altholzverordnung geschaffen, in der<br />
der Begriff Altholz definiert und die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von<br />
Altholz festgelegt werden. In der deutschen Altholzverordnung wird das Altholz in fünf<br />
Qualitätsstufen eingeteilt, wobei die Zuordnung nach Herkunft und Anwendung erfolgt. Die<br />
einzelnen Altholzklassen sind in Tabelle 2 spezifiziert. Die Altholzverordnung unterscheidet<br />
ferner Verwertung und Beseitigung, wobei PCB-Altholz vom Recycling ausgenommen und<br />
somit beseitigt werden muss. In der Verordnung werden auch die Anforderungen an die<br />
energetischen Verwertungsverfahren festgelegt. Welche Altholzkategorien in einem<br />
Altholzkraftwerk eingesetzt werden können, ist u.a. abhängig von den Genehmigungen. So<br />
dürfen in Anlagen, die der 4. BImSchV unterliegen, ausschliesslich die Kategorien A I und A<br />
II eingesetzt werden. Anlagen in denen Altholz der Kategorien A III und A IV verbrannt wird,<br />
müssen die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV einhalten. Des Weiteren bestehen zum<br />
Teil für einzelne Kraftwerke zusätzliche Auflagen hinsichtlich des maximal zulässigen A IV-<br />
Anteils, der sich im Bereich von 5 – 25% bewegt.<br />
In der Regel wird den Altholzkraftwerken eine Mischung aus verschiedenen<br />
Altholzkategorien angeliefert. In vielen Fällen ist eine Aufschlüsselung der Einzelfraktionen<br />
überhaupt nicht möglich, da ausschliesslich pauschal mit der höchsten Kategorie deklarierter<br />
Brennstoff als sogenannte Mischfraktion bezogen wird. Die Anwendung einer Mischregel ist<br />
in diesem Fall nicht zulässig, d.h. die 17. BImSchV muss eingehalten werden, auch wenn nur<br />
ein geringer Anteil an Altholz der Kategorien A III oder A IV mitverbrannt wird.<br />
Dr.-Ing. Markus Franz | <strong><strong>Holz</strong>brennstoffe</strong> 7