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Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam

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Kind weniger starke emotionale Bindungen hat, kann <strong>die</strong> <strong>elterliche</strong> <strong>Sorge</strong> ihm<br />

eingeräumt werden, wenn so eine für das Kind wichtige Geschwisterbeziehung<br />

(auch zu einem Halbgeschwister) bestehen bleibt. 104<br />

44 Ist der Altersabstand zwischen den Kindern groß, ist ihre innere Distanz dage-<br />

gen oft beträchtlich. Deshalb kann <strong>die</strong> Bindung an einen <strong>Eltern</strong>teil wichtiger<br />

sein als <strong>die</strong> Beziehung zum Bruder oder zur Schwester. Liegen sie im Alter eng<br />

beieinander, sollten sie nur getrennt werden, wenn ihr <strong>gemeinsam</strong>es Aufwachsen<br />

bei einem <strong>Eltern</strong>teil ausscheidet 105 und/oder heftige Abneigungen untereinander<br />

offensichtlich sind.<br />

45 Sind Spannungen zwischen den Kindern deutlich oder vertragen sie sich unterei-<br />

nander gar nicht, kann eine gesonderte Zuweisung der <strong>elterliche</strong>n <strong>Sorge</strong> für je-<br />

des von ihnen geboten sein. 106 Sonstige "Ausgewogenheit" der Entscheidung im El-<br />

terninteresse spielt keine Rolle; 107 Kinder dürfen nicht deshalb getrennt wer-<br />

den, weil der Verlust der <strong>elterliche</strong>n <strong>Sorge</strong> für sie einen <strong>Eltern</strong>teil besonders<br />

hart treffen würde und der vor <strong>die</strong>sen Verlusten beschützt werden soll. 108 Bei<br />

gleichstarken Bindungen an <strong>die</strong> <strong>Eltern</strong> kann <strong>die</strong> Geschwisterbindung den Ausschlag<br />

geben; auch außerfamiliäre Bindungen etwa zu Großeltern oder zu Großelterteilen<br />

können entscheidend werden, 109 dazu gleich RdNr. 46.<br />

46 6. Kindesbindungen an andere Verwandte, insbesondere an <strong>die</strong> Großeltern. Ist ein<br />

Kleinkind nach der Trennung der <strong>Eltern</strong> beim Vater (etwa) vorwiegend von dessen<br />

Mutter betreut worden, können <strong>die</strong> Bindungen an <strong>die</strong> Großmutter und ihre Bedeu-<br />

tung für das Kind geradezu erfordern, <strong>die</strong> <strong>elterliche</strong> <strong>Sorge</strong> dem Vater zu über-<br />

tragen, selbst wenn <strong>die</strong> emotionalen Beziehungen zu ihm sonst nicht so stark wie<br />

zur Mutter sind; 110 so bleibt jedenfalls <strong>die</strong> Beziehung zur Großmutter erhalten.<br />

Bei gleichstarker Zuneigung des Kindes zu beiden <strong>Eltern</strong>teilen können intensive<br />

Bindungen an eine Großmutter oder einen Großelternteil für eine <strong>Sorge</strong>rechtsent-<br />

scheidung für Vater oder Mutter sprechen, selbst wenn das Kind später allmäh-<br />

lich aus den bisherigen Verbindungen gelöst werden und zu einem <strong>Eltern</strong>teil<br />

104 OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 726; einschränkender OLG Celle FamRZ 2005, 52 - <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, in einer neuen Familie mit Stiefgeschwistern aufzuwachsen, ist bei<br />

der <strong>Sorge</strong>rechtsregelung kein entscheidender Gesichtspunkt (aber <strong>die</strong> Verbindungen<br />

bestanden noch nicht, als sich <strong>die</strong> <strong>Eltern</strong> getrennt haben, sondern sollten erst<br />

entstehen).<br />

105 Vgl. zu weiteren Einzelheiten Schwab/Motzer (Handbuch) III RdNr. 172 mit Nachw.;<br />

OLG Naumburg FamRZ 2000, 1595 mit umfangreicher Auswertung verschiedener Testverfahren.<br />

106 So schon BT-Drucks. 7/2060 S. 31; ebenso bei entschiedener Ablehnung eines Kindes<br />

durch einen <strong>Eltern</strong>teil BT-Drucks. 7/2788 S. 62.<br />

107 Eher zweifelnd OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 726; wie hier Palandt/Diederichsen RdNr.<br />

22.<br />

108 Bamberger/Roth/Veit RdNr. 47 im Anschluss an Johannsen/Henrich/Jaeger RdNr. 74.<br />

109 BT-Drucks. 7/2788 S. 62.<br />

110 OLG Bamberg FamRZ 1998, 498.

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