05.01.2013 Aufrufe

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

48<br />

aufzulösen und <strong>Sorge</strong>befugnisse dem anderen allein zu übertragen sind. 212 Nur<br />

wenn <strong>die</strong>ser <strong>Eltern</strong>teil <strong>die</strong> vorhan<strong>denen</strong> Mängel ausgleicht, kann <strong>die</strong> <strong>gemeinsam</strong>e<br />

elterl. <strong>Sorge</strong> fortbestehen; allerdings ist so <strong>die</strong> Schwelle zu § 1671 Abs. 2 Nr.<br />

2 oder Abs. 3 nicht ohne weiteres überschritten.<br />

83 (6) Fehlende Kooperationsfähigkeit/Kooperationsbereitschaft. Fehlt jede Koope-<br />

rationsfähigkeit und –bereitschaft unter den <strong>Eltern</strong>, kann <strong>die</strong> <strong>gemeinsam</strong>e elter-<br />

liche <strong>Sorge</strong> selbst dann keinen Bestand haben, wenn ein Partner sich verweigert,<br />

der andere aber seine guten Absichten und Bereitschaft zur Zusammenarbeit be-<br />

tont, 213 vgl. dazu schon RdNr. 71. Meist sind <strong>die</strong> Zusammenhänge aber ohnehin<br />

komplexer. Oft wird <strong>die</strong> Seite, <strong>die</strong> im Verfahren zu "verlieren" droht, schon aus<br />

vordergründiger Prozesstaktik zur Beschönigung neigen und ein besseres Bild von<br />

sich und der Beziehung untereinander als der andere zeichnen. Streit und Miss-<br />

gunst der Parteien können andererseits (eher) Nebensächlichkeiten 214 betreffen,<br />

<strong>die</strong> sich für <strong>die</strong> Entwicklung des Kindes nicht nachteilig auswirken müssen oder<br />

<strong>die</strong> anders geregelt sind, wobei § 1687 mit seiner Verteilung von Entscheidungs-<br />

befugnissen in alltäglichen Angelegenheiten eine eigene Rolle spielt. Ist <strong>die</strong><br />

Erziehungsfähigkeit eines <strong>Eltern</strong>teils im Kern berührt, können dagegen auch<br />

Streitigkeiten über kleinere Unstimmigkeiten ausreichen, <strong>die</strong> <strong>gemeinsam</strong>e elter-<br />

liche <strong>Sorge</strong> scheitern zu lassen, 215 denn dann ist das Kind in seiner Entwicklung<br />

bei dem anderen <strong>Eltern</strong>teil nur einen Nebenwohnsitz unterhält, OVG Bautzen, NJW<br />

2006, 1306.<br />

212 BayObLG FamRZ 1999, 179, 180 für Roma; deutlich auch OLG Oldenburg FamRZ 1999,<br />

38.<br />

213 Dazu OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1596 und OLG Dresden FamRZ 1999, 324. Sehr ausführlich<br />

zu <strong>die</strong>sen Gesichtspunkten auch Oelkers § 1 RdNr. 201 f. mit weiteren<br />

Nachw.; Schwab/Motzer (Handbuch) III RdNr. 127 f. mit Nachw.; BGH NJW 2000, 203 =<br />

FamRZ 1999, 1646 mit Bspr. Born FamRZ 2000, 396, Anm. Coester DEuFamR 2000, 53<br />

und Oelkers MDR 2000, 31; sehr kritisch Bode FamRZ 2000, 478; OLG Köln FamRZ 499;<br />

AG Hamburg FamRZ 2000, 499; OLG Dresden FamRZ 2000, 501; OLG Hamm FamRZ 2000, 501<br />

(massive körperliche Auseinandersetzungen unter den <strong>Eltern</strong> teilweise in Anwesenheit<br />

des Kindes); KG FamRZ 2000, 502; KG FamRZ 2000, 504; KG FamRZ 2000, 504/505;<br />

AG Ratzeburg FamRZ 2000, 505 (Beibehaltung der <strong>gemeinsam</strong>en <strong>elterliche</strong>n <strong>Sorge</strong>, obwohl<br />

der Vater Alkoholprobleme hat und der Mutter für das Kind keinen Unterhalt<br />

zahlt – <strong>die</strong> <strong>Eltern</strong> haben sich sonst aber gut verstanden, hatten keinen Streit und<br />

konnten für das Kind "vernünftig" zusammenarbeiten, wobei auch das Jugendamt<br />

stets eingeschaltet war).<br />

214 Dazu Palandt/Diederichsen RdNr. 17 - Streitigkeiten über den Besuch des Kindergartens<br />

oder über <strong>die</strong> Arztbehandlung können dabei von wesentlicher Bedeutung<br />

sein, OLG Hamm FamRZ 2000, 1039 und OLG Bamberg FPR 2003, 333; <strong>die</strong> Abgrenzung ist<br />

schwierig, vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1998, 1464; skeptisch Born FamRZ 2000,<br />

396, 398; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 507.<br />

215 Dazu OLG Bamberg NJW 1999, 1873; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 1999, 324 und 1156;<br />

OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1157 und 1598; OLG Hamm FamRZ 1999, 1597; sehr entschieden<br />

BGH NJW 2000, 203 = FamRZ 1999, 1646; OLG Hamm FamRZ 2006, 1058 - solche<br />

Nebensächlichkeiten liegen aber nicht vor, wenn Kinder aus der bisherigen (türk.)<br />

in <strong>die</strong> dt. Staatsangehörigkeit wechseln können, so dass insoweit <strong>die</strong> elterl. <strong>Sorge</strong><br />

auf einen der <strong>Eltern</strong>teile allein übertragen werden kann; strenger OLG Hamm<br />

Streit 2006, 26 - dem Kindeswohl ist jedenfalls nicht zuträglich, wenn alle mög-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!