Sitzungsberichte aus 2011
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Verwaltung wird vorgeschlagen, keine Deponieerweiterung, sondern eine Reduzierung auf<br />
den Eigenbedarf der Gemeinde vorzunehmen. Über die weitere Vorgehensweise müssen<br />
noch die entsprechenden Beschlüsse herbeigeführt werden.<br />
Schlachth<strong>aus</strong>gebühren<br />
Beim Schlachth<strong>aus</strong> handelt es sich um den kleinsten Gebührenh<strong>aus</strong>halt. Der<br />
durchschnittliche Abmangel der letzten 5 Jahre (2008 – 2012) belief sich auf 1.379,46 €.<br />
Die letzte Erhöhung wurde auf 01.11.2005 vorgenommen.<br />
Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine<br />
Gebührenerhöhung vorzunehmen. Bei durchschnittlich 51,60 Schlachtungen pro Jahr sind<br />
die Mehreinnahmen bei einer moderaten Erhöhung als nur äußerst geringfügig anzusehen.<br />
Der Verwaltungsaufwand übersteigt bei Weitem die Mehreinnahmen.<br />
Bestattungsgebühren<br />
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 14.06.2010, die Bestattungsgebühren mit<br />
Wirkung auf 01.07.2010 für einen Zeitraum von zwei Jahren, also bis zum 30.06.2012, wie<br />
folgt festzusetzen:<br />
Bestattungsgebühren 4 Leichenträger 80,00 €<br />
Grabherstellung<br />
Erwachsenengrab einfache Tiefe 335,00 €<br />
Erwachsenengrab doppelte Tiefe 390,00 €<br />
Kindergrab 170,00 €<br />
Urnengrab 105,00 €<br />
Benutzungsgebühr Leichenzelle 75,00 €<br />
Überlassungsgebühren<br />
� Überlassung Reihengrab<br />
für Personen im Alter von 7 und mehr Jahren 800,00 €<br />
für Personen unter 7 Jahren 200,00 €<br />
� Überlassung Urnenreihengrab 540,00 €<br />
� Zubettung einer Urne in ein Reihen- oder Wahlgrab 400,00 €<br />
� Überlassung Wahlgrab<br />
zweistelligen Wahlgrab (2,0 x 2 m) 3.350,00 €<br />
einstelligen, doppeltiefes Wahlgrab (0,9 x 2 m) 1.450,00 €<br />
Grabeinfassung<br />
Einzelgrab 350,00 €<br />
Doppelgrab 440,00 €<br />
Urnengrab/Kindergrab 175,00 €<br />
Eine mögliche Anpassung der Gebührensätze wird im Frühjahr 2012 überprüft.