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Sitzungsberichte aus 2011

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Aus der öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19. Januar <strong>2011</strong> wird berichtet<br />

1. Betriebsbesichtigung bei der Firma ABG-Packmat Maschinenbau GmbH<br />

Um sich einen Überblick über die gewerbliche Situation in Villingendorf zu verschaffen und<br />

den Kontakt zu den Gewerbebetrieben in der Gemeinde zu halten, finden regelmäßig<br />

Betriebsbesichtigungen durch den Gemeinderat statt. Im Rahmen der letzten<br />

Gemeinderatssitzung war das Gremium zur Besichtigung der Firma ABG-PACKMAT<br />

Maschinenbau GmbH, Gewerbestraße 4, eingeladen.<br />

Einleitend bedankte sich Bürgermeister Bucher bei den Geschäftsführern, Herrn Henrique<br />

Grilo und Kl<strong>aus</strong>-Georg Schmidt, für die Einladung und machte auf den Sinn und Zweck einer<br />

Betriebsbesichtigung durch den Gemeinderat aufmerksam. Neben einer gewerblichen<br />

Entwicklung durch neue Betriebsansiedlungen ist der Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen<br />

in den bestehenden Betrieben von größtem Interesse für die Gemeinde. Den Bestand und<br />

die Entwicklung der örtlichen Gewerbebetriebe zu fördern, stellt daher eine wichtige Aufgabe<br />

einer kommunalen Wirtschaftsförderung dar. Um hier zielgerichtet handeln zu können, sind<br />

Betriebsbesichtigungen zur Informationsbeschaffung für den Gemeinderat besonders<br />

interessant. Der Kontakt und das Gespräch mit den Gewerbetreibenden schafft eine solide<br />

Grundlage für die zukünftigen Entscheidungen des Gemeinderates.<br />

Die Firma ABG-PACKMAT, die seit 1989 in Villingendorf ansässig ist, ist ein führender<br />

Spezialist für Folien- und Verpackungsmaschinen und Zuführungssysteme für Kunststoff-<br />

und Metallteile. Systeme, die sowohl Schüttgut als auch Stückgut verpacken können, werden<br />

von Villingendorf <strong>aus</strong> in das gesamte Bundesgebiet geliefert, betreut und gewartet. Die<br />

komplexen Maschinen können dabei das Abzählen, Abwiegen und Verpacken im<br />

Zusammenhang erledigen. Zu den Kunden zählen namhafte Unternehmen <strong>aus</strong> allen<br />

Branchen der Wirtschaft, insbesondere <strong>aus</strong> den Bereichen Medizintechnik, Elektrotechnik,<br />

Spielzeughersteller, der Möbel- und Automobilindustrie. Die Maschinen werden dabei auf die<br />

speziellen Anforderungen des jeweiligen Kunden und das zu verpackende Produkt<br />

abgestimmt.<br />

Die ABG-PACKMAT Maschinenbau GmbH hat den Hauptsitz in Villingendorf und agiert in<br />

einem Verbund mit der ABG-PACKMAT AG in Haldenstein bei Chur / Schweiz. Neben dem<br />

Hauptsitz in Villingendorf unterhält das Unternehmen in Deutschland zwei weitere<br />

Kundendienst- und Vertriebsstützpunkte in Selmsdorf bei Lübeck und in Werl / Dortmund.<br />

Mit dem im gleichen Gebäude untergebrachten Unternehmen Köra-Packmat pflegt die ABG-<br />

PACKMAT gute Kontakte, ist jedoch auf einem anderen Geschäftsfeld tätig. Beide<br />

Unternehmen bestehen rechtlich völlig unabhängig voneinander und zielen auf eine<br />

unterschiedliche Kundengruppe ab. Die Gründung beider Firmen und die Betriebsansiedlung


in Villingendorf gehen jedoch auf den gemeinsamen Firmengründer, Eugen Schierle,<br />

Schweiz, zurück.<br />

Nach der Überwindung des Krisenjahres 2008 gab es bei der Firma ABG-PACKMAT<br />

nach Auskunft der Firmenleitung 2009 eine sehr positive Entwicklung. Im Jahre 2010<br />

konnte eine weitere Umsatzsteigerung verbucht werden. Für <strong>2011</strong> besteht bereits ein<br />

sehr guter Auftragseingang, so dass das Unternehmen für das laufende Jahr eine<br />

ebenfalls sehr positive Vor<strong>aus</strong>schau vornehmen kann.<br />

Mit der erfreulichen Geschäftsentwicklung ist auch eine personelle Entwicklung<br />

verbunden. Weitere Arbeitskräfte konnten angestellt werden, wobei die<br />

Unternehmensleitung hier auf ein langsames und qualitatives Wachstum setzt. Eine<br />

weitere Stelle als Mechatroniker soll in absehbarer Zeit hinzukommen. Die 15<br />

Mitarbeiter tragen auch maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei. Fundiertes<br />

Fachwissen, langjährige Erfahrung und die kontinuierliche Weiterbildung sind die<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Gestaltung und Umsetzung von außergewöhnlichen<br />

Lösungen. Ein offener, von Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägter<br />

Umgang, sowie die Anerkennung von Leistung, schaffen ein harmonisches und<br />

konstruktives Betriebsklima, was für die Gemeinderäte beim Besuch auch erkennbar<br />

wurde. Nahezu alle Mitarbeiter waren an diesem Abendtermin mit anwesend und<br />

gaben zu ihrer Tätigkeit und zum Unternehmen Auskunft.<br />

Beim Rundgang durch die Firma konnte sich der Gemeinderat einen Eindruck über die<br />

Produktionsabläufe machen. Neben den modernen 3D-CAD-Arbeitsplätzen konnte sich das<br />

Gremium über die Funktionsweise einer komplexen Verpackungsmaschine für die<br />

Solarbranche informieren. Die Maschine steht kurz vor der Fertigstellung und besteht <strong>aus</strong> 10<br />

Zuführsystemen und 2 Verpackungsmaschinen.


In der Darstellung ihres Unternehmens machten die beiden Geschäftsführer darauf<br />

aufmerksam, dass man sich am Standort Villingendorf sehr gut aufgehoben fühlt. Besonders<br />

hervorgehoben wurde der zuletzt erfolgte Ausbau der Dateninfrastruktur und die Schaffung<br />

einer schnellen Internetverbindung. Mit dem Engagement und der finanziellen Unterstützung<br />

der Gemeinde konnte hier für die Betriebe im Gewerbegebiet Dürrenhölzle eine deutliche<br />

Verbesserung erzielt werden.<br />

Im Rahmen der Firmenpräsentation wurde auch das soziale Engagement der Firma ABG-<br />

PACKMAT erkennbar. Neben der Unterstützung von gemeindlichen Einrichtungen in<br />

Villingendorf besteht seit einiger Zeit auch eine Patenschaft mit der Gustav-Werner-Schule in<br />

Rottweil.<br />

Bürgermeister Bucher bedankte sich abschließend bei der Geschäftsleitung, Herrn Grilo und<br />

Herrn Schmidt, für die Einladung und die erhaltenen Einblicke und Informationen, die sich bei<br />

der Führung und der freundlichen Aufnahme durch die Belegschaft gewinnen ließen.<br />

2. Statistik 2010<br />

Ergänzend zum Jahresrückblick in der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2010 wurden<br />

dem Gemeinderat einzelne statistische Angaben zum abgelaufenen Jahr zur Kenntnis<br />

gegeben. Die statistischen Angaben sind an anderer Stelle im Mitteilungsblatt nachzulesen.<br />

3. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung<br />

3.1 Vorstellung der Planung<br />

3.2 Aufstellungsbeschluss<br />

In der Gemeinde stehen derzeit nur noch zwei Wohnbauplätze zur Verfügung. Zur Sicherung<br />

der Wohnbauentwicklung wird daher die Erweiterung im Gebiet Hahnenburg/Pfannenstiel in<br />

Richtung Osten mit einer Bebauungsplanung vorangebracht.<br />

Das beauftragte Ingenieurbüro Weisser und Kernl hat in einer ersten Entwurfsplanung eine<br />

mögliche Bebauung mit 23 Bauplätzen dargestellt. Die Planung wurde dem Gemeinderat im<br />

Detail vorgestellt. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern<br />

auf Grundstücken mit ca. 510 – 730 m² vor. Die Grundstücke ergeben sich entlang einer<br />

Erschließungsstraße, die den Ortsweg Hahnenburg mit dem Schellenwasen verbindet.<br />

Nach den <strong>aus</strong>führlichen Erläuterungen zum ersten Entwurf durch die Verwaltung fasste der<br />

Gemeinderat einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />

Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung.


4. Kenntnisnahme und Genehmigung von Spenden im 4. Quartal 2010<br />

Die Bedingungen für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />

Zuwendungen hat die Gemeinde in der Dienstanweisung zur Annahme von Spenden<br />

geregelt. Danach sind die Spenden dem Gemeinderat vorzulegen.<br />

Das Gremium stimmte der Annahme von 6 Spenden mit einer Gesamtsumme von 600,00 €,<br />

wie von der Verwaltung vorgetragen, zu.<br />

5. Bekanntgabe der Ausfallbürgschaften bei der Landeskreditbank zum 31.12.2010<br />

Jährlich werden die Mitglieder des Gemeinderates über die bestehenden<br />

Ausfallbürgschaften der Gemeinde bei der Landeskreditbank unterrichtet.<br />

Es handelt sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Ausfallbürgschaften für Mittel <strong>aus</strong> der<br />

Wohnungsbauförderung, die die Bauherren beim Bau ihrer Eigenheime erhalten haben.<br />

Zum 31.12.2010 beläuft sich der Kapitalrestwert der Ausfallbürgschaften auf 2.580.233,93 €.<br />

Gegenüber dem Vorjahr stellt dies ein Rückgang in Höhe von 436.934,21 € dar. Bei der<br />

Fallzahl ist eine Reduzierung von 84 auf 75 zu verzeichnen.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Februar <strong>2011</strong> wird berichtet<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

Von den anwesenden Besuchern wurden keine Anfragen vorgebracht.<br />

2. Bebauungsplan Friedhof, 1. Änderung – Änderung im beschleunigten Verfahren<br />

nach § 13a BauGB<br />

2.1 Vorstellung der Planung<br />

2.2 Aufstellungsbeschluss<br />

Im Zusammenhang mit der Planung des Servicegebäudes auf dem Friedhof ist eine<br />

Anpassung des Bebauungsplans erforderlich. Am geplanten Standort für das neue Gebäude<br />

sieht der Bebauungsplan leidglich eine Fläche für das vorhandene unterirdische<br />

Regenüberlaufbecken vor. Ein weiteres Bauwerk wäre dadurch formal nicht möglich.<br />

Ingenieur Martin Weisser vom Ingenieurbüro Weisser & Kernl hatte die notwendige<br />

Bebauungsplanänderung in einem Planentwurf aufgearbeitet und stellte den Entwurf im<br />

Gemeinderat im Detail vor.<br />

Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird im Plan ein entsprechendes Baufenster<br />

<strong>aus</strong>gewiesen. Die weiteren Festsetzungen werden <strong>aus</strong> dem bestehenden gültigen Planwerk<br />

übernommen.<br />

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Entwurfsplanung zu und fasste einstimmig den<br />

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Friedhof im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13a BauGB.<br />

3. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof<br />

Im Gemeinderat war mehrfach die Friedhofsentwicklung beraten und diskutiert worden. Ein<br />

wesentlicher Punkt war dabei immer auch der Neubau eines Servicegebäudes für den<br />

Friedhofsbereich. Die Planung eines solchen Gebäudes wurde inzwischen <strong>aus</strong>gearbeitet.<br />

Der beauftragte Architekt Marius Wolak stellte die Planungen für das Servicegebäude in der<br />

Sitzung detailliert vor.<br />

Der Neubau soll im Bereich vom vorhandenen Regenüberlaufbecken verwirklicht werden.<br />

Das Gebäude stellt einen reinen Zweckbau dar, der hauptsächlich Lagermöglichkeiten für<br />

die Friedhofsutensilien, einen Vorbereitungsraum für einen Geistlichen, Unterstand bei<br />

schlechter Witterung, sowie ein öffentliches WC beinhaltet.<br />

Der Grundriss der nutzbaren Räume umfasst die Maße 13,50 m auf 5,50 m. Durch den<br />

Vordachbereich, der bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine Unterstellmöglichkeit für<br />

Friedhofsbesucher darstellt, erhält das gesamte Bauwerk die Maße von ca. 22,00 m auf 7,80<br />

m. Das aufgesetzte Pultdach hat im vorderen Bereich eine maximale Höhe von 4,00 m.<br />

Auf dem Friedhof der Gemeinde befindet sich derzeit eine Friedhofskapelle mit Leichenzelle.<br />

Trauerfeierlichkeiten finden aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Friedhof in der<br />

Katholischen Kirche St. Gallus statt.<br />

Im H<strong>aus</strong>haltsplan 2010 wurden die erforderlichen Mittel für den Bau einer solchen<br />

Einrichtung vorgesehen. Darin enthalten sind auch Verbesserungen bei der Infrastruktur im<br />

Friedhofsbereich (Ver- und Entsorgungseinrichtungen, neue Eingangstore usw.). Die<br />

Gemeinde erhält für die geplanten Investitionsmaßnahmen im Friedhofsbereich <strong>aus</strong> dem<br />

Ausgleichsstock einen Zuschuss in Höhe von 110.000,00 €.<br />

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Planung des Gebäudes zu und erteilte sein<br />

Einvernehmen zum Bauvorhaben.


4. B<strong>aus</strong>achen<br />

Aufsetzen eines Satteldaches auf die vorhandene Flachdachgarage, Flst. Nr. 2268/48,<br />

Alemannenstraße 8<br />

Die Bauherrschaft beabsichtigt auf die vorhandene Flachdachgarage ein Satteldach<br />

aufzusetzen. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan. Der Gemeinderat stimmte dem<br />

Bauvorhaben zu.<br />

5. Gesamtzusammenstellung über die Finanzierungen außerhalb H<strong>aus</strong>halt zum<br />

31.12.2010<br />

Im vierteljährlichen Rhythmus wird dem Gremium eine Übersicht über die Finanzierungen<br />

von Wohnbau- und Gewerbebauland vorgelegt, die über die Landeskreditbank außerhalb<br />

des H<strong>aus</strong>halts abgewickelt werden. Derzeit handelt es sich hierbei um die Gebiete<br />

Gewerbegebiet Wasen und Baugebiet Beim Käppele. Insgesamt hat sich die Situation<br />

aufgrund der Zins<strong>aus</strong>gaben um ca. 11.500,00 € verschlechtert. Den derzeitigen<br />

Mehr<strong>aus</strong>gaben stehen Grundstückswerte in adäquater Höhe gegenüber.<br />

Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung zu den LKB-Finanzierungen<br />

Kenntnis.<br />

6. Vorbereitung der Landtagswahl am 27. März <strong>2011</strong><br />

Vorbereitend auf die Landtagswahl informiert die Gemeindeverwaltung über die Bildung der<br />

Wahlbezirke und die Festlegung der Wohllokale in der Gemeinde. Wie bei den letzten<br />

Wahlen üblich werden zwei Wahlbezirke eingerichtet. Die Trennungslinie verläuft entlang der<br />

Ortsdurchfahrt. Im östlichen Bereich wird das Wahllokal im Rath<strong>aus</strong>, Bürgerbüro, eingerichtet<br />

werden. In der westlich Ortshälfte wird das Wahllokal im Seniorentreff in der<br />

Seniorenwohnanlage an der Breite sein. Die Besetzung der Wahlvorstände ist vom<br />

Bürgermeister noch festzulegen.<br />

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Vorbereitung der Landtagswahl zur Kenntnis.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. März <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />

1. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung<br />

1.1 Behandlung der eingegangenen Anregungen<br />

1.2 Annahme des Entwurfs; Beschluss über die öffentliche Auslegung<br />

1.3 Festlegung des Ausschreibungsumfangs<br />

Der Gemeinderat hat am 19.02.<strong>2011</strong> den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />

Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung, gefasst. Mit dem Bebauungsplan sollen die<br />

planerischen Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine neue Wohnbauentwicklung im Ringschluss zwischen<br />

den Ortswegen Schellenwasen und Hahnenburg geschaffen werden.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger waren die Entwurfsplanungen zur<br />

Einsichtnahme für Interessierte <strong>aus</strong>gelegen. Gleichzeitig wurden die betroffenen Behörden<br />

und Träger öffentlicher Belange frühzeitig in die Entwicklung des Baugebiets mit einbezogen.<br />

Zusammenfassend erläuterte Ingenieur Martin Weisser vom Büro Weisser & Kernl dem<br />

Gemeinderat die eingegangenen Anregungen und machte auf die möglichen<br />

Lösungsvorschläge aufmerksam. Der Gemeinderat folgte den vom Planer vorgetragenen<br />

Beschlussvorschlägen.<br />

Als Bestandteil zum Bebauungsplan ist von der Gemeinde ein Umweltbericht aufzustellen, in<br />

dem die wesentlichen Eingriffe in Natur und Umwelt, die durch eine<br />

Erschließungsmaßnahme entstehen werden, dargestellt sind. Gleichzeitig muss in der<br />

Umweltplanung ein Ausgleich für diese Eingriffe aufgezeigt werden. Herr Dr. Grossmann<br />

vom Planungsbüro Grossmann, Balingen, hatte hierzu die notwendigen Untersuchungen<br />

angestellt und den Umweltbericht erarbeitet. Die Ergebnisse stellte er dem Gemeinderat in<br />

der Sitzung vor.<br />

Die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft sind demnach nur unwesentlich betroffen und können<br />

durch planerische Maßnahmen weitestgehend <strong>aus</strong>geglichen werden. Wesentliche Eingriffe<br />

ergeben sich bei den Schutzgütern Boden und Landschaftsbild. Ein Ausgleich sollte soweit<br />

möglich innerhalb des Gebiets erfolgen. Hierzu werden vom Planungsbüro mehrere<br />

Pflanzgebote für das Baugebiet vorgeschlagen, die eine Bepflanzung mit heimischen Baum-<br />

und Straucharten zum Ziel haben. Entsprechend müssen die zukünftigen Eigentümer auf<br />

den Baugrundstücken auch eine vorgegebene Anzahl an Baumstandorten dauerhaft<br />

vorsehen. Eine verbindliche Vorgabe für einzelne Baumstandorte auf dem jeweiligen<br />

Baugrundstück wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Die Standorte sollen stattdessen als<br />

Empfehlung in den Plan aufgenommen werden. Weitere Pflanzmaßnahmen sind zur<br />

Abgrenzung des neuen Baugebiets zum Außenbereich hin vorgesehen.<br />

Nachdem ein Ausgleich nur im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht möglich ist,<br />

werden vom Planungsbüro die zusätzlich notwendigen Kompensationsmaßnehmen<br />

vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich beispielsweise zum einen um die Ausweisung eines<br />

kleinen Waldbereichs als Niederwald und die Anlegung einer Streuobstwiese. Eine weitere<br />

mögliche Maßnahme wäre der Auftrag des bei der Erschließung anfallenden Oberbodens<br />

<strong>aus</strong> dem Baugebiet auf einem Feldgrundstück. Hierbei sollen vorhandene Schützenswerte<br />

Pflanzenarten, die als Sämlinge im Oberboden enthalten sind, ggf. neue<br />

Standortmöglichkeiten erhalten. Zudem sind eine noch zu definierende Anzahl an sog.<br />

Lerchenfenstern anzulegen. Hierbei werden auf offenen Feldgrundstücken Teilbereiche in<br />

der Nutzung <strong>aus</strong>gespart, um der weit verbreiteten Feldlerche Rückzugsmöglichkeiten zu<br />

bieten. Der genaue Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnahmen muss im Rahmen<br />

des weiteren Bebauungsplanverfahrens noch mit der Naturschutzbehörde abgesprochen<br />

werden.


Nach der <strong>aus</strong>führlichen Darstellung des Bebauungsplans und dem zugehörigen Umweltplan<br />

stimmte der Gemeinderat dem Entwurf zu und beschloss die zur weiteren Fortsetzung des<br />

Verfahrens notwendige öffentliche Auslegung der Planunterlagen.<br />

Um parallel die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten angehen zu können, war der<br />

Umfang der Erschließungsmaßnahmen noch grundsätzlich zu klären. Die Größe des<br />

Baugebiets mit insgesamt 23 Bauplätzen wäre auch in einer abschnittsweisen Erschließung<br />

denkbar. Nach den Untersuchungen des Ingenieurbüros Weisser & Kernl wäre in der<br />

technischen Betrachtung die Bildung einzelner Bauabschnitte möglich. Mit der gleichzeitigen<br />

Erschließung des gesamten Baugebiets ergeben sich jedoch Vereinfachungen und deutliche<br />

Vorteile. Auch in der finanziellen Betrachtung wären mehrere Bauabschnitte teurer. Der<br />

Gemeinderat sprach sich daher mehrheitlich für eine Erschließung des gesamten Baugebiets<br />

<strong>aus</strong>.<br />

2. Bebauungsplan Windkraft Hüllberg<br />

2.1 Behandlung der eingegangenen Anregungen<br />

2.2 Satzungsbeschluss<br />

Seit einiger Zeit läuft das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Windkraftanlage<br />

Hüllberg. Mit dem Bebauungsplan sollen die planerischen Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine<br />

Windkraftanlage auf dem Standort der Gemarkung Villingendorf im Bereich Hüllberg<br />

geschaffen werden. Die Umsetzung einer solchen Anlage könnte von einem Bauträger auf<br />

dieser Grundlage dann erfolgen. Verschiedene Firmen haben bei der Gemeinde ihr Interesse<br />

hierfür grundsätzlich bekundet. Ein konkreter Antrag liegt bisher nicht vor.<br />

Im Bebauungsplanverfahren hatten zuletzt die Offenlage und die Anhörung der Träger<br />

öffentlicher Belange stattgefunden. Die eingegangenen Anregungen wurden vom<br />

Ingenieurbüro Weisser & Kernl zusammengefasst und von Ingenieur Martin Weisser im der<br />

Sitzung vorgetragen. Gleichzeitig wurden mögliche Behandlungsvorschläge gemacht.<br />

Überwiegend konnten die Anregungen aufgenommen und nachrichtlich in die textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.<br />

Den komplexen Bereich zum Natur- und Umweltschutz erläuterte Herr Dr. Grossmann vom<br />

Planungsbüro Grossmann, das mit der Umweltplanung beauftragt war. Durch eine solche<br />

Anlage würden sich erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild ergeben. Entsprechende<br />

Ausgleichsmaßnahmen sollen an mehreren Stellen als Waldtraufgestaltungen durchgeführt<br />

werden. Hierbei sollen durch entsprechende Maßnahmen strukturreiche und stufige<br />

Waldränder geschaffen werden.<br />

Abschließend stimmte der Gemeinderat den gemachten Behandlungsvorschlägen zu den<br />

eingegangenen Anregungen zu und beschloss den Bebauungsplan Windkraftanlage<br />

Hüllberg als Satzung.<br />

3. Wasser- und Abwasserstatistik 2010<br />

In einer Sitzungsvorlage wird der Gemeinderat über die Wasser- und Abwasserstatistik des<br />

Jahres 2010 informiert. Mit einer verkauften Frischwassermenge in Höhe von 125.902,40 m³<br />

ist gegenüber dem Vorjahr eine Mindermenge von 2.063,80 m³ zu verzeichnen. Der<br />

Durchschnitt der letzten 4 Jahre (2007-2010) belief sich auf 126.942,60 m³.<br />

Die vom Zweckverband Eschachwasserversorgung bezogene Frischwassermenge belief<br />

sich auf 138.160,00 m³, so dass der Wasserverlust 12.257,60 m³ oder 8,87 % (Vorjahr:<br />

10,03 %) beträgt, was ein gutes Ergebnis darstellt.<br />

Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung zustimmend Kenntnis.


4. Feststellung der Jahresrechnung 2010<br />

Dem Gemeinderat lag der <strong>aus</strong>führliche Rechenschaftsbericht zum Abschluss der<br />

Jahresrechnung 2010 vor.<br />

Nach dem starken Konjunktureinbruch im Winterhalbjahr 2008/2009, so Bürgermeister<br />

Bucher, mit dem eine deutliche Unter<strong>aus</strong>lastung der gesamtwirtschaftlichen<br />

Produktionskapazitäten einherging, hat sich die deutsche Wirtschaft wieder deutlich erholt<br />

und scheint auf eine konjunkturelle Normallage zurückzukehren.<br />

Trotz wirtschaftlichem Aufschwung ist die finanzielle Belastung der Kommunen in Baden-<br />

Württemberg weiter alarmierend. Auch wenn die Steuereinnahmen seit der zweiten<br />

Jahreshälfte 2010 wieder steigen, hat der Großteil der Kommunen längst noch keine<br />

<strong>aus</strong>geglichene Finanzsituation vorzuweisen.<br />

Wie bei den Landkreisen ist auch in den Städten und Gemeinden die Ausgabenentwicklung,<br />

insbesondere bei den Sozialleistungen und beim Ausbau der Kinderbetreuung, der<br />

Einnahmenentwicklung davongelaufen. Des Weiteren sind die Reserven, die die Kommunen<br />

in den guten Steuerjahren 2006 bis 2008 ansammeln und 2009 bzw. 2010 zur Schließung<br />

der aufgetretenen Finanzierungslücken einsetzen konnten, zumeist aufgezehrt.<br />

Im Planwerk 2010 musste erstmals eine Negativzuführung des Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltes an<br />

den Vermögensh<strong>aus</strong>halt in Höhe von 95.000,00 € <strong>aus</strong>gewiesen werden. Neben<br />

prognostizierten konjunkturellbedingten Einnahme<strong>aus</strong>fällen wirkt sich die relativ hohe<br />

Steuerkraftsumme des zweitvorangegangenen Jahres aufgrund der Automatik des<br />

Finanz<strong>aus</strong>gleichs belastend auf die Umlagenentwicklung <strong>aus</strong>. Dieser Doppeleffekt schlug<br />

sich im Planwerk äußerst schmerzhaft nieder.<br />

Unter Berücksichtigung der ordentlichen Kredittilgung in Höhe von 140.700,00 € war der<br />

Vermögensh<strong>aus</strong>halt 2010 laut Plan bereits vor Tätigung von Investitionen stark vorbelastet.<br />

Trotz einer kräftigen geplanten Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage in Höhe von<br />

373.500,00 € war eine Netto-Neuverschuldung im Planwerk nicht zu vermeiden.<br />

Die Jahresrechnung wurde seitens des Kämmerers, Herrn Hardtmann, detailliert erläutert.<br />

Bereits im Rahmen des Jahreszwischenberichtes 2010, der in der Gemeinderatssitzung am<br />

14.06.2010 vorgestellt wurde, konnte ein positiver Trend aufgezeigt werden.<br />

Die Einnahmensituation hat sich seither nochmals weiter verbessert.<br />

Das endgültige Rechnungsergebnis 2010 stellt sich wie folgt dar:


Wesentliche Ergebnisse in komprimierter Form<br />

Planansatz<br />

Rechnungsergebnis Abweichung<br />

(€)<br />

(€)<br />

(€)<br />

Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 5.592.000,00 5.622.310,24 30.310,24<br />

Vermögensh<strong>aus</strong>halt 1.300.000,00 1.208.127,04 - 91.872,96<br />

Gesamth<strong>aus</strong>halt 6.892.000,00 6.830.437,28 - 61.562,72<br />

Zuführung zum Vermögensh<strong>aus</strong>halt - 95.000,00 197.022,01 292.022,01<br />

Kreditaufnahmen 240.000,00 (HER) 240.000,00 0,00<br />

H<strong>aus</strong>haltseinnahmerest <strong>aus</strong> Vorjahr 146.500,00 146.500,00 0,00<br />

386.500,00 (HER) 386.500,00 0,00<br />

Allgemeine Rücklage (Entnahme) 373.500,00 0,00 - 373.500,00<br />

Allgemeine Rücklage (Zuführung) 0,00 3.121,71 3.121,71<br />

Sonderrücklagen (Entnahme) 0,00 0,00 0,00<br />

Sonderrücklagen (Zuführung) 0,00 0,00 0,00<br />

Saldo der Rücklagenbewegung 373.500,00 3.121,71 - 370.378,29<br />

Zinsen 94.000,00 69.872,94 - 24.127,06<br />

Tilgung 140.700,00 140.553,32 - 146,68<br />

Schuldendienst 234.700,00 210.426,26 - 24.273,74<br />

Bau<strong>aus</strong>gaben (Gruppe 94-96) 851.300,00 841.608,48 - 9.691,52<br />

Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />

Trotz eines weiteren empfindlichen Rückgangs der Gewerbesteuereinnahmen konnte durch<br />

Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, bei den<br />

Schlüsselzuweisungen vom Land, der kommunalen Investitionsp<strong>aus</strong>chale, der<br />

Umsatzsteuerbeteiligung sowie Einsparungen im Bereich der Personal<strong>aus</strong>gaben,<br />

Weniger<strong>aus</strong>gaben bei den Umlagen und den Zinsen, eine Zuführungsrate in Höhe von<br />

197.022,01 € erwirtschaftet werden. Der Plan ging von einer Deckungslücke in Höhe von<br />

95.000,00 € <strong>aus</strong>.<br />

Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />

Die erheblich verbesserte Situation im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt wirkt sich im Hinblick auf die im<br />

Planwerk <strong>aus</strong>gewiesene Abdeckung der Deckungslücke des laufenden Betriebsh<strong>aus</strong>haltes<br />

bei gleichzeitig geplanter kräftiger Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage äußerst<br />

entlastend <strong>aus</strong>.<br />

Der Investitionsh<strong>aus</strong>halt 2010 wird von folgenden größeren Maßnahmen geprägt:<br />

� Grundlegende Sanierung des Kindergartens St. Maria<br />

� Restfinanzierung Neubau Kinderkrippe<br />

� Planerische Vorarbeiten zur Errichtung des Servicegebäudes einschließlich<br />

Ver- und Entsorgungseinrichtungen auf dem Friedhof<br />

� Energetische Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung


Außerhalb des H<strong>aus</strong>halts konnte die Erschließung des innerörtlichen Wohnbaugebietes<br />

„Beim Käppele“ bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen werden.<br />

Allgemeine Rücklage<br />

Bei der Aufstellung des H<strong>aus</strong>haltsplanes 2010 wurde eine kräftige Entnahme <strong>aus</strong> der<br />

allgemeinen Rücklage in Höhe von 373.500,00 € eingeplant.<br />

In Anbetracht der erheblichen Verbesserung der Situation im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt und<br />

positiver Entwicklungen im Vermögensh<strong>aus</strong>halt konnte auf die im Planwerk <strong>aus</strong>gewiesene<br />

Rücklagenentnahme vollständig verzichtet werden. Im Rahmen des Rechnungsabschlusses<br />

kann eine kleine Zuführung in Höhe von 3.121,71 € vorgenommen werden.<br />

Verschuldung der Gemeinde<br />

Im Laufe des Jahres 2010 wurde die <strong>aus</strong> dem Jahr 2009 übertragene Kreditermächtigung in<br />

Höhe von 146.500,00 € beansprucht. Unter Berücksichtigung der ordentlichen<br />

Kredittilgungen ist eine geringe Neuverschuldung in Höhe von 5.946,68 € zu verzeichnen.<br />

Die Kreditermächtigung des Jahres 2010 wurde in das Jahr <strong>2011</strong> übertragen.<br />

Die Pro-Kopf-Verschuldung auf 31.12.2010 beläuft sich auf 444,51 € (Vorjahr: 442,85 €).<br />

Fazit<br />

Der Rechnungsabschluss 2010 ist in Anbetracht der schwierigen Rahmenbedingungen<br />

äußerst positiv zu bewerten. Erfreulich ist, dass der Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt die<br />

Mindestzuführung <strong>aus</strong> eigener Kraft erwirtschaften konnte.<br />

Hierdurch und durch weitere positive Entwicklungen im Vermögensh<strong>aus</strong>halt war es möglich,<br />

vollständig auf die veranschlagte Rücklagenentnahme zu verzichten. Nach gründlicher<br />

Darlegung des Rechenschaftsberichtes, bei der die Fragen der Gemeinderäte beantwortet<br />

wurden, fasste das Gremium einstimmig den Feststellungsbeschluss. Dieser ist an anderer<br />

Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. April <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

Von den anwesenden Personen wurden keine Anfragen vorgebracht.<br />

2. Kläranlage Villingendorf<br />

2.1 Jahresbericht 2010<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Bucher den Fachberater Herr Dr.<br />

Maier vom Büro iat –Ingenieurberatung GmbH, Stuttgart, sowie den Klärwärter, Herrn José<br />

Garcia, und dessen Stellvertreter, Bruno Messmer. Herr Dr. Maier stellte den Jahresbericht<br />

2010 zur Kläranlage Villingendorf vor und gab dem Gemeinderat erläuternde Hinweise zur<br />

Funktionsweise der Kläranlage.<br />

Im Jahr 2010 wurden auf der Kläranlage Villingendorf 458.084 m³ (Vorjahr: 448.451 m³)<br />

Abwasser gereinigt. Bei den amtlichen Untersuchungen der Ablaufwerte gab es keine<br />

Beanstandungen. Bis auf wenige unerhebliche Ausnahmen konnten alle vorgegebenen<br />

Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Die wenigen Ausnahmen resultieren <strong>aus</strong><br />

punktuellen Störungen im Betriebsablauf. Die Reinigungsleistung der Kläranlage ist daher<br />

als <strong>aus</strong>reichend anzusehen.<br />

Auf Schwachstellen bei der Fremdwassersituation macht Dr. Maier aufmerksam. Der Wert<br />

für den Fremdwassereintrag auf der Kläranlage liegt mit ca. 53 % etwas hoch. Hier sollt man<br />

zukünftig versuchen Schwachstellen zu erkennen und abzustellen.<br />

Der vorhandene Rechen auf der Kläranlage Villingendorf kann seine Funktion wegen<br />

technischer Mängel und Verschleiß aufgrund Alters nicht mehr <strong>aus</strong>reichend <strong>aus</strong>führen.<br />

Zuletzt war es vermehrt zu Störungen im Betreib gekommen. Nur mit deutlichen<br />

Beeinträchtigungen konnte die Anlage für einen provisorischen Betrieb vorübergehend am<br />

Laufen gehalten werden. Es muss daher kurzfristig ein Aust<strong>aus</strong>ch der Rechenanlage<br />

erfolgen.<br />

Nach der Erläuterung von weiteren Detailfragen durch den Sachverständigen und<br />

ergänzenden Hinweisen von Klärwärter Garcia nahm der Gemeinderat vom Bericht zur<br />

Kläranlage 2010 zustimmend Kenntnis.<br />

Bürgermeister Bucher bedankte sich bei Dr. Maier für die Ausführungen zum Jahresbericht<br />

und die fachkundige Betreuung beim Betrieb der Kläranlage. Ebenso galt der Dank den<br />

Mitarbeitern auf der Kläranlage, die insbesondere in den letzten Wochen aufgrund der<br />

häufigen Störungen deutlich stärker Beansprucht waren.<br />

2.2 Aust<strong>aus</strong>ch Rechen – Vergabe<br />

Wie bereits in den Ausführungen zum Jahresbericht hingewiesen wurde, muss die<br />

vorhandene Rechenanlage wegen technischer Mängel bzw. Verschleiß aufgrund des Alters<br />

kurzfristig <strong>aus</strong>get<strong>aus</strong>cht werden. Eine beschränkte Ausschreibung unter 3 Fachfirmen hat<br />

Gesamtkosten für die Maßnahme von 24.500,00 € ergeben. Günstigste Anbieterin ist dabei<br />

die Firma Passavant Geiger. Die Arbeiten vom Gemeinderat wurden an diese Firma<br />

vergeben. Zur teilweisen Finanzierung der Maßnahme werden die vorgesehenen Mittel für<br />

den geplanten T<strong>aus</strong>ch der Belüfterkerzen im Belebungsbecken herangezogen. Diese<br />

Maßnahme soll auf das nächste Jahr geschoben werden.


3. B<strong>aus</strong>achen<br />

3.1 Abbruch des bestehenden Gebäudes bis zur Oberkante Kellerdecke und Neubau eines<br />

Wohnh<strong>aus</strong>es mit Carport, Flst. Nr. 1426/1, Hochwaldstraße 58<br />

Der Bauherr beabsichtigt, das bestehende Gebäude bis zur Oberkante der Kellerdecke<br />

abzubrechen und anschließend ein neues Wohnh<strong>aus</strong> zu errichten. Durch den Neubau des<br />

Wohnh<strong>aus</strong>es wird die maximal zugelassene Höhe des Kniestocks geringfügig überschritten.<br />

Außerdem befindet sich der geplante Carport teilweise außerhalb der Baugrenze.<br />

Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis und stimmte den erforderlichen<br />

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu.<br />

3.2 Errichtung von Werbeanlagen, Flst. Nr. 1071, Rottweiler Straße 34<br />

Die Firma Böhrer Baumaschinen nutzt seit einiger Zeit das Gelände Rottweiler Straße 34 als<br />

neuen Betriebssitz für eine Zweigstelle zum Verkauf und zur Vermietung von Baumaschinen.<br />

Um das Gelände auf die Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen, sollen eine<br />

Einzäunungen und verschiedene genehmigungspflichtige Werbeanlagen errichtet werden.<br />

Der vorhandene Waschplatz soll zudem mit einem Spritzschutz versehen werden.<br />

Der Gemeinderat stimmte den geplanten Maßnahmen einstimmig zu.<br />

4. Erlass einer Satzung über die Sitzungsvergütung zur Protokollführung<br />

Im Zuge der Dienstrechtsreform wurden verschiedene beamtenrechtliche Vorschriften<br />

geändert, u. a. wurde die bisherige Sitzungsvergütungsverordnung aufgehoben und die<br />

Gemeinden im Landesbesoldungsgesetz ermächtigt, die Vergütung der Protokollführer im<br />

Gemeinderat und dessen Ausschüssen durch Gemeindesatzung zu regeln. Der<br />

Gemeinderat stimmte der Satzung einstimmig zu. Die Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt<br />

veröffentlicht.<br />

5. Verwaltungsbericht für das Jahr 2010<br />

Die Gemeindeverwaltung hat auch für das zurückliegende Jahr 2010 Daten, Zahlen und<br />

Ereignisse im Verwaltungsbericht zusammengefasst. Den Gemeinderäten wurde der<br />

Verwaltungsbericht vorgestellt und <strong>aus</strong>gehändigt.<br />

Der Verwaltungsbericht bietet ein umfangreiches Zahlenmaterial über die Entwicklung der<br />

Gemeinde und die Abläufe in der Gemeindeverwaltung. Gleichzeitig wird in der Broschüre<br />

auch ein Abriss über die Vorkommnisse im zurückliegenden Jahr gegeben. Anhand des<br />

Umfangs des Werks zeigt sich, dass auch im Jahr 2010 wieder viele größere und kleinere<br />

Maßnahmen bewältigt wurden.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />

1. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung<br />

1.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

1.2 Beschluss über die weiteren Verfahrensschritte<br />

Der Entwurf zum Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel war im Verfahrensablauf zuletzt<br />

öffentlich zur Einsichtnahme <strong>aus</strong>gelegen. Gleichzeitig erfolgte die Anhörung der Träger<br />

öffentlicher Belange. Die hierbei eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden<br />

dem Gemeinderat zur Abwägung und weiteren Behandlung vorgetragen.<br />

Martin Weisser vom Ingenieurbüro Weisser & Kernl, Villingendorf, erläuterte anhand der<br />

Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen die Sachverhalte. Die Anregung<br />

vom Kreisbauamt, „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ im Plangebiet zuzulassen,<br />

wurde in den Bebauungsplan übernommen. Anregungen von weiteren Behörden, die im<br />

Wesentlichen redaktionellen Charakter besitzen, wurden seitens des Gemeinderats zur<br />

Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, wurde diesen zugestimmt.<br />

Mehrere Anregungen waren von der Naturschutzbehörde eingegangen. Hierzu wurden<br />

entsprechende fachliche Erläuterungen von Dr. Grossmann vom Büro Grossmann-<br />

Umweltplanung, Balingen, gegeben. Der im Rahmen der Bebauungsplanung aufzustellende<br />

Umweltbericht ist in einigen Punkten anzupassen. Insbesondere die erforderlichen<br />

Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, die die Eingriffe in die Natur durch die<br />

Erschließung eines Baugebietes mit sich bringen, sind qualitativ und quantitativ noch zu<br />

präzisieren. Entsprechende Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde sind seitens der<br />

Gemeinde vor dem Satzungsbeschluss noch zu treffen.<br />

Nach der <strong>aus</strong>führlichen fachlichen Darstellung der Sachverhalte beschloss der Gemeinderat,<br />

die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den vorgetragenen<br />

Behandlungsvorschlägen abzuwägen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen<br />

nicht berührt werden, wurde die erneute Einholung der Stellungnahmen auf die von der<br />

Ergänzung berührten Behörden beschränkt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den öffentlich<br />

rechtlichen Vertrag über die nötigen Kompensationsmaßnahmen mit dem Landkreis zu<br />

vereinbaren und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan vorzubereiten.<br />

2. Baugebiet Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung – Vergabe der Arbeiten<br />

Um mit den Erschließungsarbeiten im neuen Baugebiet Hahnenburg/Pfannenstiel zeitnah<br />

starten zu können, wurden die notwendigen Arbeiten öffentlich <strong>aus</strong>geschrieben. Bei den Tief-<br />

und Straßenbauarbeiten waren fristgerecht 7 Angebote eingegangen, die vom beauftragten<br />

Ingenieurbüro Weisser & Kernl geprüft wurden. Nach Prüfung der Angebote zeigte sich die<br />

Firma A.M Müller, Zimmern, als günstigste Bieterin mit einer Angebotssumme von<br />

378.525,16 €. Die Ausführung der Erschließungsarbeiten wurde einstimmig an diese Firma<br />

vergeben.<br />

Bei den ebenfalls <strong>aus</strong>geschriebenen Wasserleitungsarbeiten zeigte sich die Firma Schäfer,<br />

Dotternh<strong>aus</strong>en, als günstigste Bieterin. Die Arbeiten wurden mit einer geprüften<br />

Angebotssumme von 26.452,41 € an die Fa. Schäfer vergeben.<br />

3. Vollzug des Abschussplanes 2010/<strong>2011</strong><br />

Die aktuelle 3-Jahres-Abschussplanung umfasst den Zeitraum 2010/<strong>2011</strong> bis 2012/2013.<br />

Grundlage hierfür bildet das forstliche Gutachten des Landratsamtes Rottweil, Forstamt.


Die Erfüllung der Abschusszahlen ist für den stark sturmgeschädigten Wald der Gemeinde<br />

Villingendorf von großer Bedeutung, um die Verbissschäden an den nachwachsenden<br />

Jungpflanzen zu minimieren.<br />

Der Vollzug des Abschussplanes 2010/<strong>2011</strong> ist mit der Abschussplanung stimmig.<br />

Die Verbissbelastung wird im Frühjahr von Revierleiter Berthold in Augenschein genommen.<br />

Im Sommer findet ein gemeinsamer Waldbegang zusammen mit dem Gemeinderat der<br />

Gemeinde Bösingen statt. Hierbei wird auch auf die Jagdthematik eingegangen.<br />

4. Gesamtzusammenstellungen über die Finanzierungen außerhalb H<strong>aus</strong>halt zum<br />

31.03.<strong>2011</strong><br />

Im vierteljährlichen Rhythmus wird dem Gremium eine Übersicht über die Finanzierungen<br />

von Wohnbau- und Gewerbebauland vorgelegt, die über die Landeskreditbank außerhalb<br />

des H<strong>aus</strong>halts abgewickelt werden. Derzeit handelt es sich hierbei um die Gebiete<br />

Gewerbegebiet Wasen und Baugebiet Beim Käppele. Insgesamt hat sich die Situation<br />

aufgrund von Bauplatzverkäufen und planmäßigen Tilgungszahlungen um ca. 190.000,00 €<br />

gegenüber dem 31.12.2010 verbessert. Den derzeitigen Mehr<strong>aus</strong>gaben in Höhe von knapp<br />

800.000,00 € stehen Grundstückswerte in adäquater Höhe gegenüber.<br />

Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung zu den LKB-Finanzierungen<br />

Kenntnis.<br />

5. Kenntnisnahme und Genehmigung von Spenden im 1. Quartal <strong>2011</strong><br />

Die Bedingungen für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />

Zuwendungen hat die Gemeinde in der Dienstanweisung zur Annahme von Spenden<br />

geregelt. Danach sind die Spenden dem Gemeinderat vorzulegen.<br />

Das Gremium stimmte der Annahme der Spenden mit einer Gesamtsumme von 44,00 €, wie<br />

von der Verwaltung vorgetragen, zu.<br />

6. Stromliefervertrag ab 01.01.2012<br />

Der bestehende Stromliefervertrag zwischen der Gemeinde Villingendorf und der EnBW<br />

Vertrieb GmbH läuft zum 31.12.<strong>2011</strong> <strong>aus</strong>.<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden verschiedene Stromlieferanten zur<br />

Abgabe von Angeboten aufgefordert.<br />

Die Ausschreibung beinhaltete den Abschluss eines Kommunalvertrages mit Einheitspreis.<br />

Der bisherige Stromlieferant, die EnBW Vertrieb GmbH, Tuttlingen, stellte sich bei den<br />

möglichen Laufzeiten von 1, 2 und 3 Jahren durchgängig als der günstigste Bieter dar.<br />

Nach Absprache mit der Gemeinde Bösingen, die in das Angebotsverfahren miteinbezogen<br />

war, wurde in Anbetracht der Angebotsgültigkeit bis 28.04.<strong>2011</strong> beschlossen, den Auftrag für<br />

die Stromlieferung auf die Dauer von 24 Monaten (01.01.2012 bis 31.12.2013) an die EnBW<br />

Vertrieb GmbH, Tuttlingen, zu erteilen. Im Hinblick auf die unsichere Energiepolitik wurde<br />

hierbei ein „goldener Mittelweg“ gewählt. Nach Beantwortung sämtlicher Fragen stimmte der<br />

Gemeinderat der Verwaltungsentscheidung einstimmig zu.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Mai <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />

1. B<strong>aus</strong>achen<br />

1.1 Neubau eines Betriebsgebäudes mit Garagen, Wohnraum und Lagerflächen, Flst. Nr.<br />

936/9, Im Wasen 15<br />

Die LUMAX Straßensicherung GmbH plant auf dem Grundstück im Gewerbegebiet Wasen<br />

die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit Garagen und Lagerflächen im<br />

Außenbereich. Im Obergeschoss des Gebäudes sind Wohnräume für den Firmeninhaber<br />

vorgesehen.<br />

Das junge Unternehmen hatte bisher seine Betriebsstätte und den Lagerplatz an zwei<br />

verschiedenen <strong>aus</strong>wärtigen Standorten. Mit dem Neubau in Villingendorf sollen alle<br />

Firmenteile zum neuen Firmensitz übergesiedelt werden.<br />

Die Firma LUMAX ist ein Dienstleister, der sich auf die Montage von Stahlschutzplanken zur<br />

Straßen- und Gebäudesicherung spezialisiert hat. Hauptsächlich im Bereich Süddeutschland<br />

sind die Mitarbeiter mit der Montage, Demontage und unfallbedingter Reparatur von<br />

Stahlschutzplanken im Einsatz. Zum Kundenkreis zählen neben den Regierungspräsidien,<br />

Landratsämtern, Städten und Gemeinden auch Privatunternehmen.<br />

Das neue Betriebsgebäude ist zweigeschossig geplant. Die Räume im Erdgeschoss sind für<br />

die gewerbliche Nutzung vorgesehen. In Obergeschoss befindet sich eine Wohnung. Die<br />

Lagerflächen im Außenbereich sollen wasserdurchlässig (Schotterbelag) gestaltet werden.<br />

Sie dienen zum einen als Abstellplätze für die Fahrzeuge und Maschinen, zum anderen als<br />

Lagerfläche für die notwendigen Materialien.<br />

Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan Wasen, 1. Änderung. Der Gemeinderat<br />

gab dem Bauvorhaben einstimmig seine Zustimmung.<br />

1.2 Anbau einer Terrasse an den bestehenden Balkon, Flst. Nr. 2268/30, Neckarstraße 8 –<br />

Antrag auf Befreiung<br />

Der Eigentümer beabsichtigt den bestehenden Balkon durch eine Terrasse zu erweitern.<br />

Wegen einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenzen ist ein Antrag auf Befreiung<br />

erforderlich. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.<br />

2. Kindergartenabrechnung „St. Maria“ 2010<br />

Die Kindergartenabrechnung 2010 für den Kirchlichen Kindergarten „St. Maria“ wurde der<br />

Gemeinde zur Prüfung vorgelegt.<br />

Beanstandungen waren keine zu verzeichnen.<br />

Die Abrechnung stellt sich in komprimierter Form wie folgt dar:<br />

(Klammerwerte = Vorjahreszahlen)<br />

Gesamt<strong>aus</strong>gaben: 256.109,75 €<br />

./. Grundförderung lt. Kindergartengesetz (63 %) 161.349,14 € 161.349,14 €<br />

./. Einnahmen (Elternbeiträge, Sprachförderung) 42.638,00 €<br />

Abmangel 52.122,61 €<br />

Abmangelanteil Gemeinde lt. Überleitungsvertrag (45,5 %) 23.715,79 €<br />

Kostenanteil der Gemeinde: 185.064,93 €<br />

./. Zuschuss Kindergartenlasten<strong>aus</strong>gleich: 74.709,00 €<br />

bereinigter Kostenanteil Gemeinde: 110.355,93 € (124.317,90 €)<br />

Anteil Katholische Kirchengemeinde: 28.406,82 € (29.643,11 €)


Der Abmangel pro Kind stellt sich zum Stichtag 31.12. wie folgt dar:<br />

Kirchlicher Kindergarten St. Maria<br />

Kinderzahl: 52 (64)<br />

bei vereinbarter Abmangelbeteiligung: 2.122,22 € (1.942,47 €)<br />

nachrichtlich bei voller Abmangelbeteiligung: 2.668,51 € (2.405,64 €)<br />

Kindergarten Waldenwiesen<br />

Kinderzahl: 45 (41)<br />

Abmangel: 3.127,71 € (2.693,49 €)<br />

Gesamtabmangel<br />

bei vereinbarter Abmangelbeteiligung am Kindergarten St. Maria: 2.588,69 € (2.235,72 €)<br />

bei 100 % Abmangelbeteiligung am Kindergarten St. Maria: 2.881,54 € (2.518,04 €)<br />

Kinderkrippe (nachrichtlich)<br />

Kinderzahl: 20<br />

Abmangel: 3.552,04 €<br />

Ein Vergleich mit benachbarten Gemeinden zeigt, dass die Gemeinde Villingendorf mit den<br />

vorgenannten Zahlen im Durchschnitt liegt.<br />

Der Gemeinderat nahm von der Kindergartenabrechnung zustimmend Kenntnis.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juni <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />

1. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Änderung, 2. Erweiterung –<br />

Ökologischer Ausgleich<br />

Im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung des neuen Baugebietes sind die Eingriffe in<br />

die Natur durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen <strong>aus</strong>zugleichen. Diese werden im<br />

Umweltbericht des Büros Dr. Grossmann, Umweltplanung, Balingen, berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange hatte das Landratsamt, Untere<br />

Naturschutzbehörde, eine der vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen als nicht<br />

geeignet bewertet. In Koordinationsgesprächen mit den beteiligten Behörden wurde eine<br />

passende und ökofähige Ausgleichsmaßnahme erarbeitet.<br />

Im Bereich des Neckartals, entlang dem Neckartalradweg, kann demnach auf dem<br />

gemeindeeigenen Waldgrundstück eine geeignete Maßnahme umgesetzt werden. Der<br />

teilweise schon freigestellte Hangbereich soll in einen stufigen, lockeren Waldrand umgebaut<br />

werden. Dies soll insbesondere über die Pflanzung seltener standorttypischer Baumarten<br />

(z.B. Kirsche, Wildbirne, Wildapfel, Robinie usw.) erfolgen. Der gesamte Bereich umfasst<br />

eine Fläche von ca. 4 ha. Zur Kompensation und zum Ausgleich der Eingriffe in die Natur<br />

durch die Erweiterung des Baugebiets Hahnenburg/Pfannenstiel wird ein Teilbereich von ca.<br />

1 ha benötigt. Die verbleibenden Restflächen können im Rahmen des Ökokontos für<br />

zukünftige Maßnahmen vorgehalten werden. Mit der alternativen Maßnahme im Bereich<br />

Neckartal kann auf die bisher geplanten Kompensationsmaßnahmen im Bereich des<br />

Schützenh<strong>aus</strong>es verzichtet werden. Hierdurch können ursprünglich vorgesehene Eingriffe in<br />

landwirtschaftliche Flächen vermieden werden.<br />

Der Gemeinderat stimmte den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen einstimmig zu und<br />

beauftragte die Verwaltung, die notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der<br />

Naturschutzbehörde abzuschließen. Auf dieser Grundlage kann in der Gemeinderatssitzung<br />

am 04.07.<strong>2011</strong> der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2.<br />

Änderung, 2. Erweiterung, welcher durch das Ingenieurbüro Weisser & Kernl erarbeitet<br />

wurde, erfolgen.<br />

2. Bebauungsplan Friedhof, 1. Änderung<br />

2.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

2.2 Satzungsbeschluss<br />

Um die planungsrechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen für den Bau des Servicegebäudes auf dem<br />

Friedhof zu schaffen, war eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der<br />

Standort für das Servicegebäude war im Bebauungsplan darzustellen.<br />

Im Rahmen der Offenlage und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange waren<br />

verschiedene Anregungen eingegangen. Vom beauftragen Ingenieurbüro Weisser & Kernl<br />

wurden die Stellungnahmen zusammengefasst und dem Gemeinderat zur<br />

Behandlung vorgetragen. Die entsprechenden Behandlungsvorschläge wurden vom<br />

Gemeinderat einstimmig angenommen.<br />

Abschließend beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan Friedhof, 1. Änderung als<br />

Satzung.


3. B<strong>aus</strong>achen<br />

Neubau eines Einfamilienwohnh<strong>aus</strong>es mit Garage, Flst. Nr. 2268/77, Neckarstraße 6/1 –<br />

Kenntnisgabeverfahren.<br />

Auf dem letzten unbebauten Grundstück an der Neckarstraße im Bereich des<br />

Bebauungsplans Teichwiesen II, 5. Änderung, ist die Umsetzung eines<br />

Einfamilienwohnh<strong>aus</strong>es mit Garage vorgesehen. Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben<br />

des Bebauungsplans. Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli <strong>2011</strong> wird berichtet<br />

1. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof – Vergabe der Rohbauarbeiten<br />

Für die Errichtung des Servicegebäudes auf dem Friedhofsgelände wurden vom<br />

beauftragten Architekturbüro Marius Wolak, Rottweil, die Rohbauarbeiten <strong>aus</strong>geschrieben.<br />

Aus der beschränkten Ausschreibung ging die Firma BTS GmbH, Schiltach, mit einer<br />

Angebotssumme von 34.136,35 € als günstigste Bieterin hervor. Einstimmig vergab der<br />

Gemeinderat die <strong>aus</strong>geschriebenen Arbeiten an dieses Unternehmen. Die Arbeiten beginnen<br />

nach den Handwerkerferien.<br />

Die weiteren Baugewerke sind derzeit in der Ausschreibung und werden in einer der<br />

nächsten Gemeinderatssitzung vergeben.<br />

2. Kindergartenangelegenheiten<br />

2.1 Bedarfsplanung für den Kindergartenbereich<br />

Dem Gemeinderat wurde anhand der Kinderzahlen die Bedarfsplanung für den<br />

Kindergartenbereich vorgestellt. Die Kinderzahl orientiert sich im nächsten Kindergartenjahr<br />

noch an der bisher bekannten Entwicklung von ca. 120 – 125 Kindern im Kindergartenalter.<br />

Das Angebot von 134 Kindergartenplätzen für Kinder mit einem Rechtsanspruch ist für die<br />

Gemeinde Villingendorf <strong>aus</strong>reichend.<br />

Ab dem Jahrgang 2007/2008 liegen die Kinderzahlen wieder über 30 Kinder pro Jahrgang.<br />

Es ergeben sich so bis zu 130 Kinder im Kindergartenalter. Rechnerisch ist das Angebot an<br />

Kindergartenplätzen auch für die Zukunft <strong>aus</strong>reichend.<br />

Mit den vorhandenen 20 Krippenplätzen, den Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern unter<br />

3 Jahren in altersgemischten Gruppen und einem weiterhin vorhandenen guten Angebot an<br />

Tagesmütterplätzen ist auch der Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder in der<br />

Gemeinde, <strong>aus</strong> heutiger Sicht, in den nächsten Jahren abgedeckt.<br />

Mit dem Bau und dem Betrieb der Kinderkrippe konnte das Betreuungsangebot in der<br />

Gemeinde zuletzt wesentlich erweitert werden. Die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude<br />

des Kindergarten St. Maria bringen eine qualitative Aufwertung im Betrieb mit sich. Mit der<br />

inzwischen angelaufenen Neugestaltung der Außenanlagen zum Kindergarten St. Maria wird<br />

das Angebot an modernen und bedarfsorientierten Betreuungseinrichtungen abgerundet.<br />

Nach diesem umfangreichen finanziellen Engagement der Kindergartenträger in die<br />

Baumaßnahmen der letzten Jahre wird man für die Zukunft versuchen das bisher schon sehr<br />

gute Betreuungsangebot der Gemeinde weiter zu optimieren und anzupassen.<br />

Der Gemeinderat nahm von der Kindergartenbedarfsplanung zustimmend Kenntnis.<br />

2.2 Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre <strong>2011</strong>/2012 und 2012/2013<br />

Die Vertreter des Gemeindetags haben gemeinsam mit den Verbänden der freien<br />

Kindergartenträger eine neue Empfehlung für die Anpassung der Elternbeiträge<br />

<strong>aus</strong>gearbeitet. Wie zuletzt wird eine Erhöhung der Elternbeiträge in zwei Stufen über die<br />

nächsten beiden Kindergartenjahre vorgeschlagen. Basis für die neuen Empfehlungen für<br />

die Elternbeiträge sind die Bestrebungen auch weiterhin rund 20 % der<br />

Betriebsaufwendungen durch die Elternbeiträge abzudecken. In den letzten Jahren wurden<br />

die Empfehlungen der Trägerverbände jeweils übernommen. Die Katholische


Kirchengemeinde hat für den Bereich des Kindergartens St. Maria der Übernahme der<br />

Empfehlungsbeträge bereits zugestimmt.<br />

Folgenden Gebührensätzen stimmte der Gemeinderat zu:<br />

1. Elternbeiträge im Regelkindergarten<br />

(Kindergarten Waldenwiesen und Kindergarten St. Maria)<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit einem Kind<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit zwei Kindern*<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit drei Kindern*<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit vier und mehr Kindern*<br />

Zusätzlich:<br />

Zusatz für die Inanspruchnahme<br />

der verlängerten Öffnungszeit<br />

tägl. von 12.00 – 13.00 Uhr<br />

Zuschlag für die Betreuung unter<br />

3-jähriger Kinder in<br />

altersgemischten Gruppen<br />

Kindergartenjahr 2010/<strong>2011</strong><br />

(seit 01.09.2010)<br />

Kindergartenjahr <strong>2011</strong>/2012<br />

(ab 01.09.<strong>2011</strong>)<br />

Kindergartenjahr 2012/2013<br />

(ab 01.09.2012)<br />

87,00 € 89,00 € 91,00 €<br />

66,00 € 68,00 € 70,00 €<br />

44,00 € 45,00 € 46,00 €<br />

15,00 € 15,00 € 15,00 €<br />

10,00 € 10,00 € 10,00 €<br />

100% 100% 100%<br />

* Berücksichtigt werden Kinder unter 18 Jahren, die innerhalb des gleichen H<strong>aus</strong>halts leben<br />

Für den Bereich des Kindergartens Waldenwiesen erhöht sich der monatliche Abbuchungsbetrag um<br />

das Handgeld von 2,00 €.<br />

2. Elternbeiträge in der Kinderkrippe<br />

a) Für die Betreuung an mehr als drei Tagen pro Woche<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit einem Kind<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit zwei Kindern*<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit drei Kindern*<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit vier und mehr Kindern*<br />

Kindergartenjahr 2010/<strong>2011</strong><br />

(seit 01.09.2010)<br />

Kindergartenjahr <strong>2011</strong>/2012<br />

(ab 01.09.<strong>2011</strong>)<br />

Kindergartenjahr 2012/2013<br />

(ab 01.09.2012)<br />

258,00 € 263,00 € 268,00 €<br />

191,00 € 195,00 € 199,00 €<br />

129,00 € 132,00 € 135,00 €<br />

52,00 € 53,00 € 54,00 €


) Für die Betreuung an bis zu drei Tagen pro Woche<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit einem Kind<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit zwei Kindern*<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit drei Kindern*<br />

Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />

mit vier und mehr Kindern*<br />

Kindergartenjahr 2010/<strong>2011</strong><br />

(seit 01.09.2010)<br />

Kindergartenjahr <strong>2011</strong>/2012<br />

(ab 01.09.<strong>2011</strong>)<br />

Kindergartenjahr 2012/2013<br />

(ab 01.09.2012)<br />

155,00 € 158,00 € 161,00 €<br />

115,00 € 117,00 € 119,00 €<br />

77,00 € 79,00 € 81,00 €<br />

31,00 € 32,00 € 33,00 €<br />

* Berücksichtigt werden Kinder unter 18 Jahren, die innerhalb des gleichen H<strong>aus</strong>halts leben<br />

3. B<strong>aus</strong>achen - Neubau einer Doppelgarage, Flst. Nr. 150/1 Im Gässle 8<br />

Der Bauherr beabsichtigt auf dem unbebauten Grundstück im Gässel 8 eine Doppelgarage<br />

mit Pultdach zu errichten. Das Vorhaben entspricht den maßgeblichen rechtlichen Vorgaben.<br />

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben daher einstimmig seine Zustimmung.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. Juli <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />

1. 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Villingendorf – Kurzer Rückblick<br />

Kommandant Robert Flaig blickte auf das ereignisreiche Festwochenende des 125jährigen<br />

Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Villingendorf zurück. Er nutzte den Rahmen der<br />

Gemeinderatssitzung, um sich für die breite Unterstützung durch Gemeinderat und<br />

Gemeindverwaltung herzlich zu bedanken. Er dankte auch für den großen Zuspruch, der <strong>aus</strong><br />

der ganzen Bevölkerung her<strong>aus</strong> spürbar war.<br />

Zufrieden und stolz zeigt sich Feuerwehr mit der Neubeschaffung des Staffellöschfahrzeuges<br />

(StLF 10/6), das im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten eingeweiht werden konnte. Hier<br />

bedankte sich Kommandant Flaig beim Gemeinderat für die Beschlüsse und die<br />

Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel. Mit den letzten Fahrzeugbeschaffungen ist die<br />

Feuerwehr Villingendorf technische gut <strong>aus</strong>gestattet und für zukünftige Aufgaben bestens<br />

gerüstet.<br />

Bürgermeister Bucher sprach dem Leiter der örtlichen Feuerwehr in diesem Zusammenhang<br />

nochmals ein Kompliment für die hervorragende Vorbereitung und Durchführung der<br />

Veranstaltung <strong>aus</strong>. Er bedankte sich, für die große Bereitschaft der Feuerwehrangehörigen<br />

und aller, die im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten sich engagiert eingebracht hatten.<br />

Die schönen und bunten Eindrücke des Jubiläumswochenendes werden sicher bei vielen<br />

noch lange in Erinnerung bleiben.<br />

2. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Änderung, 2. Erweiterung<br />

2.1 Satzungsbeschluss<br />

Mit dem Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Änderung, 2. Erweiterung, ist die<br />

derzeit laufende Erschließung eines neue Baugebiets im Anschluss an die bestehende<br />

Bebauung im nordöstlichen Ortsrand planerisch aufgearbeitet. Im Verfahren waren noch<br />

einige Punkte zum ökologischen Ausgleich mit den Fachbehörden zu klären. Insbesondere<br />

war mit der Naturschutzbehörde noch die vertragliche Vereinbarung über den Ausgleich<br />

abzuhandeln. Der Vertrag enthält verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung von<br />

entsprechenden Kompensationsmaßnahmen.<br />

Die Vertragsunterlagen wurden inzwischen unterzeichnet. Der Satzungsbeschluss zum<br />

Bebauungsplan konnte somit erfolgen. Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die<br />

Satzung zum Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Änderung, 2. Erweiterung.<br />

2.2 Festlegung der Straßennamen<br />

Mit der Erschließung des neuen Baugebiets sollte rechtzeitig über die Namensgebung für die<br />

neu gebauten Straßen entschieden werden. Die Verwaltung machte hierzu den Vorschlag,<br />

die vorhandenen Straßennamen im Straßenverlauf weiterzuführen. Entsprechend sollen die<br />

Ortswege Schellenwasen und Hahnenburg um die neuen Baugrundstücke verlängert<br />

werden. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.<br />

3. B<strong>aus</strong>achen<br />

3.1 Neubau eines Einfamilienh<strong>aus</strong>es mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Flst. Nr.<br />

192/5, Beim Käppele 5<br />

Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienh<strong>aus</strong>es mit Einliegerwohnung<br />

und Doppelgarage im Baugebiet „Beim Käppele“. Durch die Dachgestaltung ergibt sich im<br />

Eingangsbereich eine geringe Überschreitung der zulässigen Traufhöhe. Die Garage sowie


die geplante Terrasse befinden sich teilweise außerhalb des Baufensters. Der Gemeinderat<br />

erteilte hierzu sein Einvernehmen.<br />

3.2 Erweiterung des Wohngebäudes durch Aufstockung der bestehenden Garage, Flst. Nr.<br />

1466, Hochwaldstraße 66<br />

Der Bauherr möchte seinen bestehenden Wohnraum durch die Überbauung der angebauten<br />

Garage um ein Zimmer erweitern. Da die bestehende Garage die Baugrenze bereits gering<br />

überschreitet, muss diesbezüglich für den Wohnraum eine Befreiung erteilt werden. Der<br />

Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.<br />

3.3 Abbruch des Wohn- und Geschäftsgebäudes, Flst. Nr. 55, Schellenwasen 5<br />

Die Eigentümer des Grundstücks Schellenwasen 5 beantragen den Abbruch des alten<br />

Wohn- und Ökonomiegebäudes. Nachdem Bemühungen, einen Kaufinteressenten für das<br />

Gebäude zu finden, bisher nicht erfolgreich waren und am Gebäude dringender<br />

Sanierungsbedarf besteht, wird der Erhalt von den Eigentümern als unwirtschaftlich<br />

angesehen.<br />

Das Gebäude ist in der Liste für erhaltungswürdige Bauwerke aufgeführt. Für einen Abbruch<br />

ist daher die Zustimmung der Denkmalschutzbehörden erforderlich. Eine erste Besichtigung<br />

durch diese Behörde hatte unlängst stattgefunden. Eine abschließende Stellungnahme der<br />

Denkmalschutzbehörden liegt bisher nicht vor.<br />

Grundsätzlich hält der Gemeinderat den Erhalt des historischen Gebäudes für<br />

wünschenswert. Soweit die wirtschaftliche und denkmalschutzrechtliche Betrachtung einen<br />

Abbruch des Gebäudes zum Ergebnis hätte, erteilte der Gemeinderat sein Einverständnis<br />

zum Vorhaben.<br />

3.4 Abbruch des bestehenden Carports und Errichtung eines Doppel-Carports, Flst. Nr. 937,<br />

Rottweiler Straße 38<br />

Die Grundstückeigentümer planen die Errichtung eines neuen Doppel-Carport. Das<br />

Vorhaben war bereits 2010 eingereicht worden. Aufgrund geringer Änderungen in der<br />

Planung musste das Verfahren nochmals durchgeführt werden. Der Gemeinderat erteilte<br />

dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.<br />

3.5 Aufbau eines Pultdaches auf die bestehende Flachdachdoppelgarage, Flst. Nr. 124/10,<br />

Rottweiler Straße 18<br />

Der Bauherr hat auf die bestehende Flachdachdoppelgarage ein neues Pultdach aufgesetzt.<br />

Das Vorhaben wurde bereits verwirklicht und steht nun nachträglich zur Genehmigung an.<br />

Aufgrund des gültigen Bebauungsplans sind Garagen nur mit Flachdach oder mit Dächern<br />

der gleichen Dachneigung wie das Hauptgebäude zulässig. Für die Pultdachform ist daher<br />

eine Befreiung erforderlich. Der Gemeinderat stimmte dieser Befreiung und dem Baugesuch<br />

zu.<br />

4. Zwischenbericht über den Vollzug des H<strong>aus</strong>haltsplanes <strong>2011</strong> mit Bericht zur<br />

Kassenlage<br />

Der Zwischenbericht über den Vollzug des H<strong>aus</strong>haltsplanes <strong>2011</strong> mit Bericht zur Kassenlage<br />

begründet sich in der Mai-Steuerschätzung <strong>2011</strong>, der H<strong>aus</strong>haltsrechnung vom 18.07.<strong>2011</strong><br />

und in sonstigen zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen und Entwicklungen.<br />

Nach dem starken Konjunktureinbruch im Winterhalbjahr 2008/2009, so Bürgermeister<br />

Bucher, mit dem eine deutliche Unter<strong>aus</strong>lastung der gesamtwirtschaftlichen


Produktionskapazitäten einherging, hat sich die deutsche Wirtschaft wieder deutlich erholt<br />

und scheint auf eine konjunkturelle Normallage zurückzukehren.<br />

Trotz wirtschaftlichem Aufschwung ist die finanzielle Belastung der Kommunen in Baden-<br />

Württemberg weiter angespannt. Auch wenn die Steuereinnahmen ansteigen, hat ein<br />

Großteil der Kommunen noch keine <strong>aus</strong>geglichene Finanzsituation vorzuweisen.<br />

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.03.<strong>2011</strong> wurde die Jahresrechnung 2010 der<br />

Gemeinde Villingendorf festgestellt. Trotz eines weiteren empfindlichen Rückgangs der<br />

Gewerbesteuereinnahmen konnte durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der<br />

Einkommensteuer, bei den Schlüsselzuweisungen vom Land, der kommunalen<br />

Investitionsp<strong>aus</strong>chale, der Umsatzsteuerbeteiligung sowie Einsparungen im Bereich der<br />

Personal<strong>aus</strong>gaben, Weniger<strong>aus</strong>gaben bei den Umlagen und den Zinsen, eine<br />

Zuführungsrate in Höhe von 197.022,01 € erwirtschaftet werden. Der Plan ging noch von<br />

einer Deckungslücke in Höhe von 95.000,00 € <strong>aus</strong>.<br />

Die erheblich verbesserte Situation im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt wirkte sich im Hinblick auf die im<br />

Planwerk 2010 <strong>aus</strong>gewiesene Abdeckung der Deckungslücke des laufenden<br />

Betriebsh<strong>aus</strong>haltes bei gleichzeitig geplanter kräftiger Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen<br />

Rücklage äußerst entlastend <strong>aus</strong>.<br />

Vom 10.05.<strong>2011</strong> bis 12.05.<strong>2011</strong> fand in Fulda die Sitzung des Arbeitskreises<br />

„Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre <strong>2011</strong> bis<br />

2015.<br />

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion<br />

der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird davon <strong>aus</strong>gegangen, dass sich der<br />

Aufschwung im Schätzzeitraum fortsetzt.<br />

Für die Jahre <strong>2011</strong> und 2012 wurde ein Wachstum beim nominalen Bruttoinlandsprodukt von<br />

jeweils + 3,5 % unterstellt. Für die Jahre 2013 bis 2015 wurde von einem durchschnittlichen<br />

Anstieg um + 3,0 % <strong>aus</strong>gegangen.<br />

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg geht im Jahr <strong>2011</strong> von<br />

Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 1.015 Mio. € <strong>aus</strong>. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden<br />

Netto-Mehreinnahmen gegenüber dem aktuellen Mittelfristigen Finanzplan von 1.099 Mio. €<br />

im Jahr 2012, 950 Mio. € im Jahr 2013 und 783 Mio. € im Jahr 2014 prognostiziert.<br />

Nach der von der Geschäftsstelle des Gemeindetags vorgenommenen überschlägigen<br />

Regionalisierung der Steuerschätzung für die Kommunen im Lande würden deren<br />

Steuereinnahmen im Jahr <strong>2011</strong> um über 700 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Der<br />

Großteil davon entfällt auf die Gewerbesteuer. Überträgt man den bundesweiten<br />

Steuerzuwachs auf die Kommunen im Lande, entspräche dies einem Steuerzuwachs der<br />

Kommunen in Baden-Württemberg von 3,1 Mrd. € in diesen vier Jahren im Vergleich zur<br />

letzten Steuerschätzung.<br />

Auf die aktuelle H<strong>aus</strong>haltsentwicklung der Gemeinde Villingendorf ging Kämmerer<br />

Hardtmann wie folgt ein:<br />

Die Gebührenh<strong>aus</strong>halte im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt verlaufen nach dem heutigen<br />

Kenntnisstand plangemäß.<br />

Entgegen dem Bundes- und Landestrend hinkt das Gewerbesteueraufkommen der<br />

Gemeinde Villingendorf dem bereits vorsichtig angesetzten Planansatz mit netto ca.


71.500,00 € hinterher. Diese Wenigereinnahmen können durch prognostizierte<br />

Mehreinnahmen <strong>aus</strong> der Mai-Steuerschätzung im Bereich der Schlüsselzuweisungen vom<br />

Land, der kommunalen Investitionsp<strong>aus</strong>chale usw. kompensiert werden. Nach dem heutigen<br />

Kenntnisstand kann die veranschlagte, bescheidene Zuführungsrate in Höhe von 25.000,00<br />

€ erreicht bzw. leicht überschritten werden. Allerdings kann die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgung (123.800,00 €) wohl nicht<br />

erwirtschaftet werden.<br />

Im Sinne einer weiteren H<strong>aus</strong>haltskonsolidierung und unter Berücksichtigung der nach wie<br />

vor angespannten Finanzsituation wurde der Vermögensh<strong>aus</strong>halt restriktiv unter<br />

Begrenzung auf das Notwendige und Machbare <strong>aus</strong>gerichtet.<br />

Zur Finanzierung des investiven Bereichs wurde neben einer Kreditaufnahme in Höhe von<br />

50.000,00 € eine kräftige Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage in Höhe von<br />

223.500,00 € eingeplant.<br />

Der Vermögensh<strong>aus</strong>halt <strong>2011</strong> beinhaltet die folgenden größeren Maßnahmen:<br />

� Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr<br />

� Restfinanzierung energetische Sanierung Kindergarten St. Maria<br />

� Weitere konzeptionelle Vorüberlegungen Hallenthematik<br />

� Erhebung von gesplitteten Abwassergebühren<br />

� Weitere Tilgungsrate für das Gewerbegebiet „Wasen“<br />

Die Erschließung des Neubaugebietes „Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung“ erfolgt<br />

außerhalb des H<strong>aus</strong>halts über die Landesbank Baden-Württemberg, Karlsruhe.<br />

Bereits bekannte Mehr<strong>aus</strong>gaben des Investitionsh<strong>aus</strong>haltes (z.B. energetische Sanierung<br />

Kindergarten St. Maria, Feldwegverlegung im Zusammenhang mit dem<br />

Erweiterungsvorhaben der Firma SK Scheidel, Aust<strong>aus</strong>ch Rechen Kläranlage usw.) können<br />

vor<strong>aus</strong>sichtlich durch Weniger<strong>aus</strong>gaben bei anderen Maßnahmen kompensiert werden.<br />

Sollte dies nicht gelingen und der Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt keine höhere Zuführungsrate als<br />

veranschlagt erwirtschaften, so hat eine erhöhte Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage zu<br />

erfolgen.<br />

Die Kassenlage ist nach wie vor stabil. Die Kreditermächtigungen 2010 (240.000,00 €) und<br />

<strong>2011</strong> (50.000,00 €) mussten bisher noch nicht beansprucht werden.<br />

5. Gesamtzusammenstellung über die Finanzierungen außerhalb H<strong>aus</strong>halt zum<br />

30.06.<strong>2011</strong><br />

Im vierteljährlichen Turnus wird dem Gemeinderat eine Übersicht über die Finanzierungen<br />

von Wohnbau- und Gewerbebauland vorgelegt, die über die Landeskreditbank außerhalb<br />

des H<strong>aus</strong>halts abgewickelt werden. Hierbei handelt es sich um die Grunderwerbs- und<br />

Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet „Wasen“ und in den Wohnbaugebieten „Beim<br />

Käppele“ und „Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung“.<br />

Insgesamt hat sich die Ausgabensituation gegenüber dem Vorquartal um 248.149,85 €<br />

verschlechtert. Den derzeitigen Mehr<strong>aus</strong>gaben stehen Grundstückswerte in adäquater Höhe<br />

gegenüber.<br />

Der Grund für die Verschlechterung liegt in den bisher getätigten Ausgaben im<br />

Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes „Hahnenburg/Pfannenstiel, 2.<br />

Erweiterung“ mit 23 Bauplätzen.


6. Kenntnisnahme und Genehmigung von Spenden im 2. Quartal <strong>2011</strong><br />

Die Bedingungen für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />

Zuwendungen hat die Gemeinde in der Dienstanweisung zur Annahme von Spenden<br />

geregelt. Danach sind die Spenden dem Gemeinderat vorzulegen.<br />

Das Gremium stimmte der Annahme der Spenden mit einer Gesamtsumme von 1.250,00 €,<br />

wie von der Verwaltung vorgetragen, zu.<br />

7. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

Wie bereits mehrfach berichtet, sind die Gemeinden aufgrund eines Grundsatzurteils des<br />

Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) verpflichtet, die Abwassergebühr<br />

künftig zu splitten. Nicht nur das Schmutzwasser, sondern auch die befestigten und an die<br />

Kanalisation direkt oder indirekt angeschlossenen Flächen werden als Gebührenmaßstab<br />

herangezogen.<br />

Nachdem die von der Gemeinde veranlasste Befliegung und Luftbild<strong>aus</strong>wertung<br />

abgeschlossen ist, erhielten zwischenzeitlich sämtliche Grundstückseigentümer ihr Exposé<br />

(Informationsschreiben, Erfassungsbogen zu den versiegelten<br />

Flächen/Luftbild/Flächenzusam-menstellung, sowie einen Antwortbogen) übersandt.<br />

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die darin enthaltenen Angaben zu überprüfen<br />

und etwaige Unstimmigkeiten mitzuteilen.<br />

Die Flächenermittlung dient zukünftig als Bemessungsgrundlage für die<br />

Niederschlagswassergebühr. Für das sogenannte Schmutzwasser (häusliches Abwasser)<br />

bleibt es bei der Abrechnung nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler).<br />

Die Verbrauchsabrechnung des Jahres 2010 wurde nach dem bisherigen<br />

Abrechnungssystem als vorläufige Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der<br />

Nachprüfung erstellt. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung des Jahres <strong>2011</strong>, die die<br />

Grundstückseigentümer im Dezember <strong>2011</strong> erhalten, wird der Bescheid des Jahres 2010<br />

entsprechend dem Ergebnis der gesplitteten Abwassergebühr (Gebührensplitting nach<br />

Niederschlags- und Schmutzwasser) korrigiert.<br />

Für Fragen und Erläuterungen steht die Finanzverwaltung im Rath<strong>aus</strong> auch mit zusätzlichen<br />

Sprechstunden zur Verfügung.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September <strong>2011</strong> wird<br />

berichtet<br />

1. Ehrung von Blutspendern<br />

Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 14. September <strong>2011</strong>,<br />

konnten wieder zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger für ihre uneigennützige und<br />

unentgeltliche Bereitschaft zur Blutspende <strong>aus</strong>gezeichnet werden. Folgende Personen<br />

wurden durch Bürgermeister Bucher, zugleich auch Vorsitzender des DRK-Ortsvereins,<br />

sowie dem Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins, Herbert Mattes, geehrt:<br />

Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10 Blutspenden: Jörg Bushart, Bettina<br />

Garcia Capellan, Benjamin Luppold, Paul Neubauer und Anja Reßin<br />

Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 25 für 25-maliges Blutspenden: Armin Nester und Helmut Thier<br />

Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 50 für 50-maliges Blutspenden: Eveline Flaig, Waldemar Mathias und Werner<br />

Müller<br />

Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 75 für 75-maliges Blutspenden : Thomas Haller<br />

Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 125 für 125-maliges Blutspenden : Martin Scheuermann<br />

Die Geehrten erhielten neben der verdienten Auszeichnung ein Präsent der Gemeinde.<br />

Herbert Mattes vom DRK-Ortsverein bedankte sich bei allen Blutspenderinnen und<br />

Blutspendern für ihre Spendenbereitschaft sowie bei der Gemeinde für die Bereitstellung der<br />

Räumlichkeiten und die entgegengebrachte Unterstützung. Der DRK-Ortsverein, der in<br />

diesem Jahr sein 50jähriges Bestehen feiert, hat bisher bereits 90 Blutspendetermine<br />

durchgeführt. Dabei sind über 26.300 Blutkonserven zusammengekommen. Bürgermeister<br />

Karl-Heinz Bucher dankte allen Blutspendern in Villingendorf ganz herzlich für ihre<br />

Bereitschaft, anderen zu helfen. Er bat alle darum, auch weiterhin durch Blutspenden Leben<br />

zu retten und weitere Werbung fürs Blutspenden zu machen.<br />

Ein herzliches Dankeschön galt dem DRK-Ortsverein Villingendorf und dessen vielen<br />

ehrenamtlichen Helfern für die durchgeführten Blutspendeaktionen.


2. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof – Vergabe weiterer Gewerke<br />

Nach den Handwerkerferien starteten die Arbeiten zum Bau des neuen Servicegebäudes auf<br />

dem Friedhof. Zum Fortgang der Arbeiten stand im Rahmen der Gemeinderatsitzung die<br />

Vergabe weiterer Baugewerke an.<br />

Die Zimmer- und Holzbauarbeiten wurden hierbei im Umfang von 36.548,83 € an die Firma<br />

Holzbau Mei, Villingendorf, vergeben. Das Gebäude wird in Vollholzbauweise erstellt.<br />

Die Arbeiten zur Sanitär- und Heizungsinstallation wird die Firma Norbert Engeser,<br />

Villingendorf, durchführen. Die Vergabesumme lag bei diesem Gewerk bei 8.310,40 €.<br />

Mit der Durchführung der Elektroarbeiten wurde die Firma Dettki, Epfendorf, beauftragt. Das<br />

günstigste Angebot lag hier bei 8.407,46 €.<br />

In der Gesamtheit liegen die Vergabesummen innerhalb der bisherigen Kostenschätzung.<br />

Verschiebungen ergeben sich teilweise jedoch unter den einzelnen Gewerken. Der<br />

beauftragte Architekt Marius Wolak geht von einer Fertigstellung des Bauvorhabens bis<br />

Ende November <strong>aus</strong>.<br />

3. B<strong>aus</strong>achen<br />

3.1 Einrichtung einer Arztpraxis, Flst. Nr. 151, Im Gässle 2 – Nutzungsänderung<br />

Die bisherige Praxisgemeinschaft Lischka/Landsmeer wird zum Jahresende den Betrieb<br />

ihrer Arztpraxis in Villingendorf einstellen. Nach zahlreichen erfolgreichen Gesprächen<br />

stehen Bürgermeister und Gemeindeverwaltung im Sinne einer Nachfolgeregelung mit einer<br />

interessierten Ärztegemeinschaft in zielgerichteten Verhandlungen. Eine vertragliche<br />

Vereinbarung mit der Ärztegemeinschaft als neuem Betreiber einer vollwertigen Arztpraxis<br />

steht kurz vor dem Abschluss.<br />

Im Rahmen der notwendigen Modernisierung der Praxisräume sollen diese im bisherigen<br />

Gebäude um ein Stockwerk nach unten verlegt werden. Die bisher als Wohnung genutzten<br />

Räume erfahren dadurch eine Nutzungsänderung, die formal als Bauantrag zur<br />

Genehmigung vorgelegt werden muss. Mit dem bisherigen Mieter der Räume im<br />

Erdgeschoss konnte eine einvernehmliche Regelung zum Wohnungst<strong>aus</strong>ch gefunden<br />

werden.<br />

Mit der Verlegung der Praxisräume ins Erdgeschoss und dem Einbau eines Treppenliftes soll<br />

der Zugang zu den Praxisräumen für ältere oder gehbehinderte Personen weiter erleichtert<br />

werden. Vor dem Eingangsbereich ist hierzu noch eine kleine Rampe anzulegen. Für die<br />

Arztpraxis ist die Ausweisung von 4 Stellplätzen erforderlich. Dies lässt sich auf dem<br />

Grundstück im bisherigen Umfang darstellen. Hinzu kommen die notwendigen Stellplätze für<br />

die Wohnungen als Garagenstellplätze. Reserven bestehen entlang der Oberndorfer Straße,<br />

wo zusätzliche Stellplätze vorhanden sind.<br />

Herr Lünz vom Büro ktl, Rottweil, erläuterte die notwendigen baulichen Maßnahmen anhand<br />

der Planunterlagen zum Baugesuch. Um den knappen zeitlichen Rahmen einhalten zu<br />

können, sollen möglichst wenige Eingriffe in die Substanz erfolgen. Die neue Praxis soll im<br />

Januar 2012 ihren Betrieb aufnehmen können.<br />

Der Gemeinderat gab dem Bauvorhaben einstimmig seine Zustimmung.


3.2 Neubau eines Einfamilienh<strong>aus</strong>es mit Einliegerwohnung und Garage, Flst. Nr. 398,<br />

Schellenwasen 33<br />

Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Einfamilienh<strong>aus</strong>es mit Einliegerwohnung und<br />

Garage. Als Dachform ist ein Walmdach vorgesehen. Bereits im letzten Jahr wurde zu<br />

diesem Vorhaben eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde von der Baurechtsbehörde<br />

genehmigt.<br />

Da für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorhanden ist, ist das Vorhaben anhand der<br />

Umgebungsbebauung zu beurteilen. Maßgeblich hierfür ist hauptsächlich die Gebäudehöhe.<br />

Demnach würde sich das geplante Gebäude in die Umgebung einpassen.<br />

Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.<br />

3.3 Abbruch eines Wohnh<strong>aus</strong>es mit Scheuer, Stall und Wirtschaftsgebäude, Flst. Nr. 48,<br />

Schellenwasen 23 – Kenntnisgabeverfahren<br />

Der Bauherr plant den Abbruch des Wohnh<strong>aus</strong>es mit Scheuer, Stall und<br />

Wirtschaftsgebäude. Die Garagen sollen erhalten bleiben.<br />

Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.<br />

4. Umschuldung eines Darlehens<br />

Die Zinsbindung eines Darlehens der Gemeinde, welches im Jahre 2001 bei der Münchener<br />

Hypothekenbank eG über 230.000,00 DM (117.597,13 €) aufgenommen wurde, lief auf<br />

03.08.<strong>2011</strong> ab. Seitens des Darlehensgebers wurde der Zins für die Restlaufzeit von11<br />

Jahren mit 4,39 % angeboten. Nachdem die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank<br />

über die Volksbank Rottweil eG bedeutend günstigere Zinskonditionen mit 3,39 % einräumte,<br />

wurde eine Umschuldung vorgenommen.<br />

Eine Entscheidung in der Angelegenheit war zwingend in der sitzungsfreien Sommerp<strong>aus</strong>e<br />

zu treffen. Die Umschuldung wurde daher im Rahmen einer Eilentscheidung vorgenommen.<br />

Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung des Bürgermeisters Kenntnis und stimmte<br />

im Nachgang der Vorgehensweise einstimmig zu.<br />

5. Energetische Sanierung der Innenbeleuchtung der Schule<br />

In den Jahren 2009/2010 wurde die Straßenbeleuchtung in den Mitgliedsgemeinden des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes Villingendorf mittels eines Zuschusses <strong>aus</strong> der<br />

Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

energetisch optimiert.<br />

Auf Verbandsebene sollen nunmehr einige Beleuchtungskörper der Grund- und<br />

Hauptschulen Villingendorf und Bösingen sowie der Mehrzweckhalle Bösingen erneuert<br />

werden.<br />

Aus der Klimaschutzinitiative wurde hierfür ein Zuschuss in Höhe von 25 % gewährt. Die<br />

Bewilligung umfasst den Zeitraum 01.08.<strong>2011</strong> bis 31.07.2012. Die gesamte<br />

Investitionssumme beläuft sich auf ca. 105.000,00 €. Entsprechend wurde ein Zuschuss in<br />

Höhe von ca. 26.000,00 € für die Maßnahme bewilligt. Auf die Gemeinde Villingendorf<br />

entfallen nach Abzug der Zuschussmittel Kosten von ca. 35.000,00 €. Die Finanzierung<br />

erfolgt mittels einer Darlehensaufnahme über den Verbandsh<strong>aus</strong>halt.


Herr Garcia, Klärwärter und Energieberater der Gemeinde, erläuterte die geplanten<br />

Maßnahmen im Rahmen der Gemeinderatssitzung. Demnach sollen im älteren Teil des<br />

Hinteren Schulgebäudes die Beleuchtungseinrichtungen in den Klassenzimmern komplett<br />

erneuert werden. Die elektrischen Einrichtungen stammen noch <strong>aus</strong> den 60er Jahren und<br />

verursachen inzwischen durch vermehrte Reparaturen auch erhöhte Unterhaltungskosten.<br />

Mit der Maßnahme sollen nicht nur moderne Beleuchtungskörper installiert werden, die dann<br />

eine verbesserte Ausleuchtung der Räume mit sich bringen, sondern eine deutliche<br />

Energieeinsparung erreicht werden. Eine Amortisation dürfte sich so in nur wenigen Jahren<br />

ergeben.<br />

Nach weiteren Detailerläuterungen durch Herrn Garcia fasste der Gemeinderat einstimmig<br />

den Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme. Die abschließende<br />

Beschlussfassung muss aufgrund der Abwicklung über den Gemeindeverwaltungsverband<br />

die Verbandsversammlung treffen.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober <strong>2011</strong> wird<br />

berichtet:<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

Zur Bürgerfragestunde waren keine Personen anwesend.<br />

2. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof – Vergabe weiterer Gewerke<br />

Zum Bauvorhaben Servicegebäude auf dem Friedhof waren weitere Vergaben von<br />

Bauleistungen zu tätigen. Folgende Gewerke wurden vergeben:<br />

� Die Estrich-, Fliesen- und Plattenarbeiten wurden an die Fa. Arnold Bantle,<br />

Villingendorf, zum Angebotsbetrag von 6.325,92 € vergeben.<br />

� Die Lieferung und der Einbau der Toranlage (Sektionaltor) erfolgt zum<br />

Angebotsbetrag von 2.042,04 € durch die Fa. Pfullendorfer Torsysteme.<br />

� Die Gerüstarbeiten wurden zum Betrag von 1.329,83 € an die Fa. Bailer,<br />

Villingendorf, vergeben.<br />

Eine Vergabe der Fensterarbeiten konnte nicht erfolgen, da hier kein wirtschaftliches<br />

Angebot <strong>aus</strong> der Ausschreibung hervorgegangen war. Hier ist eine erneute Ausschreibung<br />

erforderlich.<br />

3. Gesamtzusammenstellung über die Finanzierungen außerhalb H<strong>aus</strong>halt zum<br />

30.09.<strong>2011</strong><br />

Im vierteljährlichen Turnus wird dem Gemeinderat eine Übersicht über die Finanzierungen<br />

von Wohnbau- und Gewerbebauland vorgelegt, die über die Landeskreditbank außerhalb<br />

des H<strong>aus</strong>halts abgewickelt werden.<br />

Insgesamt hat sich die Ausgabensituation gegenüber dem vorhergehenden Quartal um<br />

189.551,39 € verschlechtert. Den Mehr<strong>aus</strong>gaben stehen Grundstückswerte in adäquater<br />

Höhe gegenüber.<br />

Der Grund für die Verschlechterung liegt in den bisher getätigten Ausgaben im<br />

Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes „Hahnenburg/Pfannenstiel, 2.<br />

Erweiterung“, welches 23 Bauplätze umfasst. 8 Bauplätze wurden bereits veräußert.<br />

4. Grunderwerbs- und Erschließungsvertrag für das Baugebiet „Beim Käppele“ –<br />

Abrechnung mit der Landesbank<br />

Die im Jahr 2007 zwischen der Gemeinde Villingendorf und der Landesbank Baden-<br />

Württemberg abgeschlossenen Grunderwerbs- und Erschließungsverträge für das<br />

Wohnbaugebiet „Beim Käppele“ liefen jeweils zum 26.09.<strong>2011</strong> ab.<br />

Mit diesem zentralen innerörtlichen Wohnbaugebiet wurden 7 Bauplätze erschlossen.<br />

Die seitens der Landesbank Baden-Württemberg erstellte Abrechnung wurde<br />

verwaltungsintern überprüft und weist zugunsten der Landesbank einen Gesamtbetrag in<br />

Höhe von 52.011,65 € auf.<br />

Dieser Betrag wird über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgelöst. Der Abrechnungsbetrag<br />

entspricht in etwa der Wertigkeit des noch verbleibenden unverkauften Wohnbauplatzes.


5. Kenntnisnahme und Genehmigung von Spenden im 3. Quartal <strong>2011</strong><br />

Die Bedingungen für die Annahme vom Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />

Zuwendungen hat die Gemeinde in der Dienstanweisung zur Annahme von Spenden<br />

geregelt. Danach sind die Spenden dem Gemeinderat vorzulegen.<br />

Das Gremium stimmte der Annahme der Spenden mit einer Gesamtsumme von 350,00 €,<br />

wie von der Verwaltung vorgetragen, zu.<br />

6. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2010 der Gemeinde<br />

Villingendorf<br />

Im Zeitraum Mai bis Juni <strong>2011</strong>, so Bürgermeister Bucher, fand seitens des Landratsamtes<br />

Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt, die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007<br />

bis 2010 der Gemeinde Villingendorf statt.<br />

Die Prüfung wurde zum zweiten Mal vor Ort vorgenommen, was sich bestens bewährt hat.<br />

Das Kommunal- und Prüfungsamt ist im Rahmen der Rechnungsprüfung analysierend,<br />

beratend und unterstützend tätig.<br />

Der Prüfungsbericht bescheinigt der Gemeinde Villingendorf für die H<strong>aus</strong>haltsjahre 2007 bis<br />

2010 eine jederzeit geordnete und solide Finanzwirtschaft.<br />

Seitens Kämmerer Hardtmann wurde auf den Prüfungsbericht <strong>aus</strong>führlich eingegangen,<br />

explizit auf die Bereiche<br />

- finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse,<br />

- Gesamteindruck,<br />

- überörtliche und örtliche Kassenprüfung,<br />

- H<strong>aus</strong>halts-, Kassen- und Rechnungswesen,<br />

- Personalwesen,<br />

- Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung,<br />

- Kostenersätze Feuerwehr,<br />

- Bau<strong>aus</strong>gaben.<br />

Gemeinderat Wachter sprach seinen Dank an die Verwaltung für die sorgfältige und<br />

verantwortungsbewusste Arbeit <strong>aus</strong>.<br />

7. Überprüfung der Steuerhebesätze und der Gebührenh<strong>aus</strong>halte im Hinblick auf die<br />

H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012<br />

Seitens Bürgermeister Bucher wurde einleitend <strong>aus</strong>geführt, dass im Vorgriff auf die<br />

H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012 der Überprüfung der Gebührentarife und der Steuerhebesätze<br />

wiederum eine große Bedeutung zukommt.<br />

Aufgrund des Einnahmebeschaffungsgrundsatzes der Gemeindeordnung sind die<br />

Gemeinden bei den Gebührenh<strong>aus</strong>halten gehalten, diese im Rahmen der Geboten- und<br />

Vertretbarkeit kostendeckend <strong>aus</strong>zurichten. Die Gemeinden müssen ihre Einnahmen <strong>aus</strong><br />

den sogenannten sonstigen Einnahmen (überwiegend privatrechtliche Einnahmen) und –<br />

soweit vertretbar und geboten – <strong>aus</strong> Entgelten (Gebühren) für ihre Leistungen und nur im<br />

Übrigen <strong>aus</strong> Steuern und Krediten beschaffen. Wird gegen die Rangfolge der<br />

Einnahmebeschaffung verstoßen, ist ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde möglich.


Die Grundsätze der Einnahmebeschaffung entfalten ihre besondere Wirksamkeit vor allem<br />

im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei einem un<strong>aus</strong>geglichenen H<strong>aus</strong>halt bzw. im<br />

Rahmen von H<strong>aus</strong>haltssicherungskonzepten. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann die<br />

Genehmigung einer Kreditermächtigung ablehnen, wenn die an vorderer Rangstelle<br />

vorgesehenen Einnahmequellen nicht <strong>aus</strong>reichend <strong>aus</strong>geschöpft sind.<br />

Seitens des Kämmerers, Herrn Hardtmann, wurde zum laufenden H<strong>aus</strong>haltsjahr <strong>2011</strong><br />

<strong>aus</strong>geführt, dass dieses in Anbetracht der nach wie vor unsicheren Finanzlage restriktiv,<br />

ohne Neuverschuldung, allerdings bei einer empfindlichen Entnahme <strong>aus</strong> der Allgemeinen<br />

Rücklage, <strong>aus</strong>gerichtet wurde.<br />

Im Rahmen des Zwischenberichtes am 25.07.<strong>2011</strong> wurde eine leichte Verbesserung der<br />

Situation im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt aufgezeigt. Die im Planwerk äußerst gering <strong>aus</strong>gewiesene<br />

Zuführungsrate in Höhe von 25.000,00 € durfte eine leichte Verbesserung erfahren. Zum<br />

Stand Oktober <strong>2011</strong> hat sich die Situation des laufenden Betriebsh<strong>aus</strong>haltes nochmals leicht<br />

verbessert. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich gegenüber dem Zwischenbericht<br />

stabilisiert, sodass nach dem derzeitigen Kenntnisstand von einer Zuführungsrate in Höhe<br />

von 120.000,00 € bis 150.000,00 € <strong>aus</strong>gegangen werden kann und somit die gesetzliche<br />

Mindestzuführung erreichbar scheint.<br />

Zu den plangemäßen Investitions<strong>aus</strong>gaben (Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges,<br />

Restfinanzierung energetische Sanierung Kindergarten St. Maria usw.) kamen<br />

zwischenzeitlich zwei unerwartete außerplanmäßige Maßnahmen in Form des Umb<strong>aus</strong> der<br />

Arztpraxis im Gebäude Im Gässle 2 und eines Grundstückserwerbs hinzu.<br />

Nach der derzeitigen Finanzentwicklung können diese außerplanmäßigen Maßnahmen<br />

vor<strong>aus</strong>sichtlich nur über eine zusätzliche Entnahme <strong>aus</strong> der Allgemeinen Rücklage<br />

geschultert werden.<br />

Der Entwurf des H<strong>aus</strong>haltsplanes 2012 wird dem Gemeinderat in seiner Sitzung am<br />

26.10.<strong>2011</strong> vorgestellt. Auf der Grundlage der derzeit bekannten Orientierungsdaten wird der<br />

Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt gegenüber dem des Vorjahres eine deutlich höhere Zuführungsrate<br />

(ca. 380.000,00 €) erwirtschaften können. Der Grund liegt vor allem in höheren<br />

Schlüsselzuweisungen und einem erhöhten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Des<br />

Weiteren wirkt sich auf der Ausgabenseite die niedrigere Steuerkraftsumme und eine<br />

prognostizierte Kreisumlagenreduzierung entlastend <strong>aus</strong>.<br />

Die Situation bei den Gebührenh<strong>aus</strong>halten und bei den Steuern wurde seitens des<br />

Kämmerers wie folgt erläutert:<br />

Verwaltungsgebühren<br />

Im Jahr 2008 erfolgte die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />

öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung).<br />

Die festgesetzten Verwaltungsgebühren wurden erstmals im Rahmen einer<br />

vorgeschriebenen Kalkulation ermittelt.<br />

Feuerschutz<br />

Die Berechnung von Kostenersätzen in allen rechtlich zulässigen Fällen leistet nur einen<br />

geringen Deckungsbeitrag.<br />

Mit Änderungssatzung vom 19.01.1999 wurden die Kostenersätze angepasst.<br />

Die Umstellung auf den Euro erfolgte mit Euro-Anpassungs-Satzung vom 24.07.2001.


Im Laufe des Jahres 2012 werden die Kostenersätze verwaltungsintern neu kalkuliert.<br />

Hierauf wurde seitens des Landratsamtes Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt, im<br />

Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2007 bis 2010 hingewiesen.<br />

Kindergarten-Elternbeiträge<br />

Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt in der Gemeinde Villingendorf auf der Grundlage<br />

der Empfehlungsbeschlüsse der Kirchenverbände und des Gemeindetags Baden-Württemberg.<br />

Für die Kindergartenjahre <strong>2011</strong>/2012 und 2012/2013 haben die Vertreter des<br />

Gemeindetages gemeinsam mit den Verbänden der freien Kindergartenträger eine neue<br />

Empfehlung für die Anpassung der Elternbeiträge <strong>aus</strong>gearbeitet.<br />

Basis sind die Bestrebungen, auch weiterhin rund 20 % der Betriebsaufwendungen durch die<br />

Elternbeiträge abzudecken.<br />

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 04.07.<strong>2011</strong> wurden die monatlichen Elternbeiträge<br />

für die Kindergartenjahre <strong>2011</strong>/2012 und 2012/2013 wie folgt festgesetzt:<br />

Elternbeiträge im Regelkindergarten<br />

Kinderzahl Kindergartenjahr Kindergartenjahr<br />

<strong>2011</strong>/2012<br />

2012/2013<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 1 Kind 89,00 € 91,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 2 Kindern 68,00 € 70,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 3 Kindern 45,00 € 46,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 4 Kindern<br />

und mehr<br />

15,00 € 15,00 €<br />

Verlängerte Öffnungszeiten (täglich von<br />

10,00 € 10,00 €<br />

12.00 Uhr – 13.00 Uhr)<br />

Zuschlag für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder<br />

in altersgemischten Gruppen<br />

Elternbeiträge in der Kinderkrippe<br />

Die Kinderkrippe ist seit Januar 2010 in Betrieb.<br />

100 % 100 %<br />

Da besonders im Bereich der Kinderkrippe nicht alle Tage der Woche von allen Kindern für<br />

eine Betreuung in Anspruch genommen werden, wurde eine Staffelung der Gebühr für eine<br />

Nutzung der Einrichtung von bis zu 3 Tagen in der Woche eingeführt.<br />

Die Elternbeiträge stellen sich wie folgt dar:


Kinderzahl Kindergartenjahr Kindergartenjahr<br />

a) Für die Betreuung an mehr als 3 Tagen pro<br />

Woche<br />

<strong>2011</strong>/2012<br />

2012/2013<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 1 Kind 263,00 € 268,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 2 Kindern 195,00 € 199,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 3 Kindern 132,00 € 135,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 4 Kindern<br />

53,00 € 54,00 €<br />

und mehr<br />

b) Für die Betreuung an bis zu 3 Tagen pro<br />

Woche<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 1 Kind 158,00 € 161,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 2 Kindern 117,00 € 119,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 3 Kindern 79,00 € 81,00 €<br />

1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 4 Kindern<br />

und mehr<br />

32,00 € 33,00 €<br />

Abwassergebühren und Wasserzins<br />

Bei der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung handelt es sich um die größten<br />

Gebührenh<strong>aus</strong>halte der Gemeinde Villingendorf.<br />

Es ist von grundlegender Bedeutung, diese möglichst kostendeckend <strong>aus</strong>zurichten. Hierbei<br />

wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen.<br />

zu Abwassergebühren:<br />

Der Abwasserbereich ist von der Bedeutung der Anpassung und vom Umfang der<br />

Gebühreneinnahmen die bedeutendste kostenrechnende Einrichtung.<br />

Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 2,60 €/m³ hat seit 01.12.2008 Gültigkeit.<br />

Aufgrund des Urteils vom 11.03.2010 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg<br />

(VGH) sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Schmutz- und<br />

Niederschlagswasserbeseitigung nach getrennten Gebührensätzen abzurechnen.<br />

Die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr ist bereits weit fortgeschritten.<br />

Das vorgegebene Berechnungsmodell des Verwaltungsgerichtshofs wurde auch in der<br />

gemeindlichen Abwassergebührenkalkulation zugrunde gelegt, d.h. die dort angegebene<br />

p<strong>aus</strong>chale Kostenverteilung wurde vorgenommen.<br />

Unter Anwendung dieser Kostenaufteilungsschlüssel ergibt sich für die Jahre 2010 bis 2012<br />

folgende Situation:<br />

Jahr Niederschlagswasser Schmutzwasser<br />

2010 47.077,70 € Kosten : 265.000 m² = 0,18 €/m² 235.984,30 € Kosten : 115.000 m³ = 2,05 €/m³<br />

<strong>2011</strong> 58.115,60 € Kosten : 265.000 m² = 0,22 €/m² 260.226,40 € Kosten : 115.000 m³ = 2,26 €/m³<br />

2012 54.551,90 € Kosten : 265.000 m² = 0,21 €/m² 245.196,10 € Kosten : 115.000 m³ = 2,13 €/m³<br />

Der Verteilungsmaßstab der versiegelten Flächen beim Niederschlagswasser ist derzeit nur<br />

als vorläufig anzusehen. Das Ingenieurbüro iib hat von der Erst<strong>aus</strong>sendungsfläche einen<br />

Erfahrungswert von 15 % Korrekturfläche abgezogen. Die korrekte versiegelte Fläche wird<br />

derzeit ermittelt. Eine Änderung der Flächen wird sich bei der Niederschlagswassergebühr<br />

nur minimal im Cent-Bereich <strong>aus</strong>wirken.


Die Schwankungen bei der Schmutzwassergebühr innerhalb des vorgenannten Zeitraumes<br />

sind dadurch bedingt, dass Abmängel und Fehlbeträge der Vorjahre in den jeweiligen<br />

Kalkulationen berücksichtigt wurden.<br />

Vorschlag der Verwaltung für die Festsetzung der Gebühren:<br />

1. Niederschlagswassergebühr<br />

Die Niederschlagswassergebühr ist im Zeitraum 2010 bis 2012 auf ähnlichem Niveau. Für<br />

den Gebührenschuldner wäre es sicherlich leichter begreiflich, wenn die Gebühr über die<br />

ersten drei Jahre konstant festgesetzt werden würde.<br />

Die exakte Gebührenhöhe ergibt sich nach der Ermittlung der tatsächlich versiegelten<br />

Flächen. Derzeit ergibt sich ein Durchschnittswert in Höhe von 0,20 €/m².<br />

2. Schmutzwassergebühr<br />

Auf der Grundlage der Kalkulation wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr für den<br />

Zeitraum 2010 bis 2012 wie folgt festzusetzen:<br />

2010: 2,05 €/m³<br />

<strong>2011</strong>: 2,20 €/m³ (Durchschnittswert)<br />

2012: 2,20 €/m³ (Durchschnittswert)<br />

Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser im Überblick:<br />

1. Die Verbrauchsabrechnung des Jahres 2010 wurde nach dem bisherigen<br />

Abrechnungssystem als vorläufige Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der<br />

Nachprüfung erstellt. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung des Jahres <strong>2011</strong>, die die<br />

Grundstückseigentümer im Dezember <strong>2011</strong> erhalten, wird der Bescheid des Jahres 2010<br />

entsprechend dem Ergebnis der gesplitteten Abwassergebühr (Gebührensplitting nach<br />

Niederschlags- und Schmutzwasser) korrigiert.<br />

Bei der Neukalkulation musste von der bisherigen Kalkulationsgrundlage <strong>aus</strong>gegangen<br />

werden.<br />

2. Für das Jahr <strong>2011</strong> würde sich die Schmutzwassergebühr um 15 Cent erhöhen. Bei einem<br />

durchschnittlichen vierköpfigen H<strong>aus</strong>halt mit 150 m³ Frischwasserbezug erhöht sich die<br />

jährliche Schmutzwassergebühr um 22,50 €.<br />

3. Für das Jahr 2012 ergibt sich nach dem Verwaltungsvorschlag keine Erhöhung bei der<br />

Schmutzwassergebühr.<br />

Beim Wasserzins wird eine Erhöhung um 10 Cent vorgeschlagen. Grundlage hierzu bildet<br />

die neu erstellte Kalkulation, die geplante Bezugspreiserhöhung des Zweckverbandes<br />

Eschachwasserversorgung (+ 0,05 €/m³) und die Unterdeckungen der Jahre 2008 und<br />

2009.<br />

Bei einer Erhöhung des Wasserzinses um 0,10 €/m³ würde ein durchschnittlicher<br />

H<strong>aus</strong>halt mit einem Jahresverbrauch von 150 m³ um 15,00 € zusätzlich belastet.<br />

Deponiegebühr für das Auffüllgelände<br />

Die Erddeponie „Kurzelhardt“ ist seit dem Jahr 2003 in Betrieb.<br />

Seit dem 01.11.2008 beträgt die Deponiegebühr 6,30 €/m³. Das noch vorhandene<br />

Auffüllvolumen des derzeitigen Auffüllabschnittes neigt sich dem Ende entgegen. Seitens der


Verwaltung wird vorgeschlagen, keine Deponieerweiterung, sondern eine Reduzierung auf<br />

den Eigenbedarf der Gemeinde vorzunehmen. Über die weitere Vorgehensweise müssen<br />

noch die entsprechenden Beschlüsse herbeigeführt werden.<br />

Schlachth<strong>aus</strong>gebühren<br />

Beim Schlachth<strong>aus</strong> handelt es sich um den kleinsten Gebührenh<strong>aus</strong>halt. Der<br />

durchschnittliche Abmangel der letzten 5 Jahre (2008 – 2012) belief sich auf 1.379,46 €.<br />

Die letzte Erhöhung wurde auf 01.11.2005 vorgenommen.<br />

Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine<br />

Gebührenerhöhung vorzunehmen. Bei durchschnittlich 51,60 Schlachtungen pro Jahr sind<br />

die Mehreinnahmen bei einer moderaten Erhöhung als nur äußerst geringfügig anzusehen.<br />

Der Verwaltungsaufwand übersteigt bei Weitem die Mehreinnahmen.<br />

Bestattungsgebühren<br />

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 14.06.2010, die Bestattungsgebühren mit<br />

Wirkung auf 01.07.2010 für einen Zeitraum von zwei Jahren, also bis zum 30.06.2012, wie<br />

folgt festzusetzen:<br />

Bestattungsgebühren 4 Leichenträger 80,00 €<br />

Grabherstellung<br />

Erwachsenengrab einfache Tiefe 335,00 €<br />

Erwachsenengrab doppelte Tiefe 390,00 €<br />

Kindergrab 170,00 €<br />

Urnengrab 105,00 €<br />

Benutzungsgebühr Leichenzelle 75,00 €<br />

Überlassungsgebühren<br />

� Überlassung Reihengrab<br />

für Personen im Alter von 7 und mehr Jahren 800,00 €<br />

für Personen unter 7 Jahren 200,00 €<br />

� Überlassung Urnenreihengrab 540,00 €<br />

� Zubettung einer Urne in ein Reihen- oder Wahlgrab 400,00 €<br />

� Überlassung Wahlgrab<br />

zweistelligen Wahlgrab (2,0 x 2 m) 3.350,00 €<br />

einstelligen, doppeltiefes Wahlgrab (0,9 x 2 m) 1.450,00 €<br />

Grabeinfassung<br />

Einzelgrab 350,00 €<br />

Doppelgrab 440,00 €<br />

Urnengrab/Kindergrab 175,00 €<br />

Eine mögliche Anpassung der Gebührensätze wird im Frühjahr 2012 überprüft.


Steuern<br />

Hundesteuer<br />

Die Hundesteuer wurde zuletzt auf 01.01.2010 angehoben.<br />

Die Steuersätze stellen sich wie folgt dar:<br />

Bemessungsgrundlage Steuerhöhe<br />

Für den ersten Hund 84,00 €<br />

Für jeden weiteren Hund 168,00 €<br />

Zwingersteuer 168,00 €<br />

Eine weitere Erhöhung wird derzeit nicht vorgeschlagen.<br />

Grundsteuer A und B<br />

Die Grundsteuerhebesätze stellen sich wie folgt dar:<br />

Grundsteuer A: 340 v.H. der Steuermessbeträge (gültig seit 01.01.1996)<br />

Grundsteuer B: 315 v.H. der Steuermessbeträge (gültig seit 01.01.2004)<br />

Von einer Erhöhung soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen werden.<br />

Gewerbesteuer<br />

Auf 01.01.2005 wurde der Gewerbesteuerhebesatz von bisher 330 v.H. auf 340 v.H. der<br />

Bemessungsgrundlage erhöht.<br />

Eine weitere Anpassung wird derzeit nicht vorgeschlagen.<br />

Mieten<br />

Die Mieten werden unter Anwendung der Mietwerttabelle der Stadt Rottweil bei Vornahme<br />

eines Abzugs von 10 v.H. festgesetzt. Die aktuelle Mietwerttabelle umfasst den Zeitraum<br />

<strong>2011</strong> bis 2013.<br />

Die Mieten werden regelmäßig überprüft und angepasst.<br />

Nach gründlicher Erläuterung des umfangreichen Themenkomplexes und nach<br />

Beantwortung aller aufgetretenen Fragen fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Die Niederschlagswassergebühr soll für die Abrechnungsjahre 2010 bis 2012 einheitlich<br />

festgelegt werden. Der Durchschnittswert dürfte sich auf 0,20 €/m² belaufen. Die<br />

endgültige Festlegung erfolgt, sobald die definitiven Flächen vorliegen. Die<br />

Schmutzwassergebühr wird rückwirkend ab 01.12.2009 mit 2,05 €/m³ und ab 01.12.2010<br />

mit 2,20 €/m³ festgesetzt.<br />

2. Der Wasserzins wird ab 01.12.<strong>2011</strong> um 0,10 €/m³ auf 2,10 €/m³ erhöht.<br />

3. Von weiteren Erhöhungen wird derzeit Abstand genommen.


8. Forstlicher Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2012 für den Gemeindewald<br />

Villingendorf<br />

Zur Vorstellung des Forstlichen Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2012 begrüßte<br />

Bürgermeister Bucher die Vertreter des Forstamts beim Landratsamt Rottweil, Herrn<br />

Oberforstrat Reuter und Herrn Revierleiter Berthold.<br />

Unter Hinweis auf den letzten gemeinsamen Waldbegang mit den Gemeindevertretern der<br />

Gemeinde Bösingen erläuterte der Vorsitzende in seinen einleitenden Worten die Bedeutung<br />

der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Im Waldgesetz ist eine nachhaltige,<br />

pflegliche und planmäßige Bewirtschaftung des Waldes vorgegeben.<br />

In seinen Ausführungen ging Oberforstrat Reuter zunächst auf die Entwicklungen im noch<br />

laufenden Wirtschaftsjahr <strong>2011</strong> ein. Er machte zunächst Erläuterungen zu den<br />

Preisentwicklungen auf dem Holzmarkt. Aufgrund von deutlichen Preissteigerungen konnten<br />

für die durchgeführten Hiebsmaßnahmen ansprechende Erlöse erreicht werden. Den<br />

Überschüssen bei den Einnahmen <strong>aus</strong> planmäßig durchgeführten Hiebsmaßnahmen stehen<br />

die Kosten für die Bestandespflege und die Kulturmaßnahmen entgegen. Insgesamt ist ein<br />

leichter Gewinn zu erwarten. Im Gemeindewald wurden in diesem Jahr annährend die<br />

festgelegten 1.500 fm Holz eingeschlagen. Zufällige Nutzungen durch Sturm- oder Käferholz<br />

blieben bisher <strong>aus</strong>.<br />

Revierleiter Berthold ging in seinen Ausführungen auf die durchgeführten Maßnahmen ein.<br />

Für das Jahr 2012 sind abschließende Hiebsmaßnahmen im Bereich Bauernhalde, in<br />

Fortführung der Sicherungs- und Durchforstungsarbeiten entlang dem Radweg noch<br />

vorzunehmen. Weitere Maßnahmen sind im Bereich Bergwald vorgesehen. An<br />

Kulturmaßnahmen sind Nachbesserungen in den bestehenden Kulturflächen im Hüllberg,<br />

Siechenhau und im Breitenhardt in die Planung aufgenommen. Insgesamt sollen ca. 500<br />

Pflanzen neu angepflanzt werden.<br />

Im Weiteren ging Oberforstrat Reuter auf den forstlichen Betriebsplan für das neue<br />

Forstwirtschaftsjahr 2012 ein. Im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung wird seitens<br />

der Forstverwaltung ein Absenken des Hiebsatzes auf 800 fm vorgeschlagen. Es wird<br />

erwartet, dass bei den derzeit guten Holzpreisen auch bei einem reduzierten Holzeinschlag<br />

kein negatives Gesamtergebnis anfällt.<br />

Die Reduzierung der eingeschlagenen Holzmenge würde für die Gemeindewaldungen eine<br />

gewisse Erholung ermöglichen. Zum Beginn des laufenden Einrichtungsplanwerks für den<br />

Gemeindewald (2003 bis 2012) waren durch große zufällige Nutzungen deutliche<br />

überplanmäßige Holzentnahmen zu verzeichnen. Um hier gegen Ende des<br />

Planungszeitraums teilweise einen Ausgleich zu schaffen, sollte der Hiebssatz nach unten<br />

angepasst werden.<br />

Nach der <strong>aus</strong>führlichen Darstellung des Forstlichen Betriebsplans für das<br />

Forstwirtschaftsjahr 2012 stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Planwerk zu.<br />

Mehrheitlich wurde der vorgeschlagene Hiebsatz auf 800 fm reduziert.<br />

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Bucher bei Herrn Oberforstrat Reuter und Herrn<br />

Revierleiter Berthold für die fachlich vorgetragenen Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan<br />

und für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Waldwirtschaftsjahr.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober <strong>2011</strong> wird<br />

berichtet:<br />

1. B<strong>aus</strong>achen<br />

1.1 Errichtung eines Dachaufb<strong>aus</strong> und Ausbau des 2. Dachgeschosses, Flst. Nr. 1412/5,<br />

Teufenstraße 9<br />

Die Bauherrschaft plant den Ausbau des 2. Dachgeschosses. Um die Räume besser nutzen<br />

zu können, soll ein Dachaufbau errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte dem<br />

Bauvorhaben seine Zustimmung.<br />

1.2 Neubau eines Wohnh<strong>aus</strong>es und Abbruch des bestehenden Wirtschaftsgebäudes, Flst.<br />

Nr. 2375, Riedstraße 8 – Bauvoranfrage<br />

Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens<br />

auf dem bisher nur mit einem Schuppengebäude bebauten Grundstück an der Riedstraße<br />

geklärt werden. Der vorhandene Schuppen soll abgerissen werden. Die Bebauung mit einem<br />

Wohngebäude in der geplanten Form hätte einige Abweichungen zum vorgegebenen<br />

Bebauungsplan zur Folge. In Vorgesprächen hat die Baurechtsbehörde die Zustimmung zu<br />

den Ausnahmen und Befreiungen in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat stimmte der<br />

Bauvoranfrage im dargestellten Rahmen zu.<br />

2. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof – Empfehlungsbeschlüsse des<br />

Bau- und Umwelt<strong>aus</strong>schusses<br />

Bei einer Vor-Ort-Besichtigung wurden vom Bau- und Umwelt<strong>aus</strong>schuss einige<br />

vorbereitende Empfehlungsbeschlüsse für die weiteren Vergaben zum Bauvorhaben<br />

getroffen.<br />

Die Dachdecker- und Fassadenarbeiten sollen demnach im Umfang von 32.862,33 € an die<br />

Firma Holzbau Mei GmbH, Villingendorf vergeben werden.<br />

Die Ausschreibung der Fensterarbeiten wurde aufgehoben, nachdem kein wirtschaftliches<br />

Angebot eingegangen war. Die erneute Ausschreibung läuft derzeit noch. Hier empfahl der<br />

Bau- und Umwelt<strong>aus</strong>schuss die Verwaltung mit einer zeitnahen Vergabe der Arbeiten zu<br />

beauftragen, soweit die Ausschreibung ein passendes Angebot innerhalb der<br />

Kostenschätzung des Architekturbüros zum Ergebnis hat.<br />

Den Empfehlungsbeschlüssen des Bau- und Umwelt<strong>aus</strong>schusses stimmte der Gemeinderat<br />

einstimmig zu.<br />

3. H<strong>aus</strong>haltsplan für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2012 – Vorberatung des Entwurfs<br />

Seitens Bürgermeister Bucher wurde einleitend <strong>aus</strong>geführt, dass im Zuge der<br />

wirtschaftlichen Erholung sich mit steigenden Steuereinnahmen auch die Finanzsituation der<br />

Kommunen entspannt. Allerdings sind sie noch längst nicht „über dem Berg“. Den<br />

Kommunen fehlen, nachdem sie ihre Finanzreserven <strong>aus</strong> den guten Steuerjahren bis 2008<br />

zur Überbrückung der schwierigen Jahre 2009 und 2010 aufbrauchen mussten, Mittel für die<br />

Fortsetzung der dringend notwendigen Investitionen in den nächsten Jahren. Den<br />

steuerschwachen Kommunen wird es über die Nachlaufeffekte des kommunalen<br />

Finanz<strong>aus</strong>gleichs erst 2012 gelingen, ihre laufenden H<strong>aus</strong>halte ins Lot zu bringen. Noch<br />

geben die H<strong>aus</strong>halte zu wenig her,


damit die Kommunen hier für die Zukunft gerüstet sind. Denn das Wachstum der Ausgaben<br />

machte in der Zeit, als die Steuern eingebrochen und sich nun mit Zeitverzögerung wieder<br />

erholen, nicht Halt, sondern setzte sich ungebremst, bei den Sozial<strong>aus</strong>gaben sogar verstärkt,<br />

fort.<br />

Und auch der allseits propagierte Wirtschafts- und Steueraufschwung ist nicht ohne Risiken,<br />

zu groß sind die Unwägbarkeiten <strong>aus</strong> der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum, der US-<br />

Schuldenkrise und den bereits spürbaren Folgen für die Finanzmärkte.<br />

Zum laufenden H<strong>aus</strong>haltsplan <strong>2011</strong> der Gemeinde Villingendorf wurde <strong>aus</strong>geführt, dass die<br />

im Planwerk äußerst gering <strong>aus</strong>gewiesene Zuführungsrate in Höhe von 25.000,00 € eine<br />

Verbesserung erfahren dürfte. Hierfür verantwortlich zeigt sich vor allem eine erfreuliche<br />

Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Nach dem derzeitigen<br />

Kenntnisstand dürfte sich eine Zuführungsrate in Höhe von 120.000,00 € bis 150.000,00 €<br />

ergeben; die gesetzliche Mindestzuführung scheint erreichbar.<br />

Zu den plangemäßen Investitionsaufgaben (Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges,<br />

Restfinanzierung energetische Sanierung Kindergarten St. Maria usw.) kamen<br />

zwischenzeitlich zwei unerwartete außerplanmäßige Maßnahmen in Form des Umb<strong>aus</strong> der<br />

Arztpraxis im Gebäude Im Gässle 2 und eines Grundstückserwerbs hinzu.<br />

Nach der derzeitigen Finanzentwicklung können diese außerplanmäßigen Maßnahmen<br />

vor<strong>aus</strong>sichtlich nur über eine zusätzliche Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage<br />

geschultert werden.<br />

Die Gebührentarife und Steuerhebesätze wurden im Vorgriff auf die H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012<br />

in der Gemeinderatssitzung am 10.10.<strong>2011</strong> überprüft.<br />

Unter Berücksichtigung der Unterdeckungen der Jahre 2008 und 2009 sowie der geplanten<br />

Bezugspreiserhöhung des Zweckverbandes Eschachwasserversorgung (+ 0,05 €/m³) wurde<br />

beschlossen, den Wasserzins ab 01.12.<strong>2011</strong> um 0,10 €/m³ auf 2,10 €/m³ zu erhöhen.<br />

Des Weiteren wurde die Schmutzwassergebühr rückwirkend ab 01.12.2009 mit 2,05 €/m³<br />

und ab 01.12.2010 mit 2,20 €/m³ festgesetzt. Die Niederschlagswassergebühr soll für die<br />

Abrechnungsjahre 2010 bis 2012 einheitlich festgelegt werden. Der Durchschnittswert dürfte<br />

sich auf ca. 0,20 €/m² belaufen. Die endgültige Festlegung erfolgt, sobald die definitiven<br />

Flächen vorliegen.<br />

Von weiteren Erhöhungen der Gebührentarife und Steuerhebesätze wurde abgesehen.<br />

Der Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltsentwurf 2012 wurde sorgfältig aufgestellt.<br />

Das umfangreiche Zahlenwerk wurde seitens Kämmerer Hardtmann detailliert erläutert.<br />

Auf der Grundlage der derzeit bekannten Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen<br />

und Wirtschaft für die H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012 und spezifischer örtlicher Gegebenheiten wird<br />

der Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt gegenüber dem Vorjahr eine deutlich höhere Zuführungsrate<br />

(Planansatz 411.000,00 €) erwirtschaften können. Der Grund liegt vor allem in höheren<br />

Schlüsselzuweisungen und in einem erhöhten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.<br />

Des Weiteren wirken sich auf der Ausgabenseite die niedrigere Steuerkraftsumme und eine<br />

prognostizierte Kreisumlagenreduzierung entlastend <strong>aus</strong>.


Ein Vergleich der Steuern, allgemeinen Zuweisungen und Umlagen der Jahre 2012 und<br />

<strong>2011</strong> (Plandaten) stellt sich wie folgt dar:<br />

Einnahme-/Ausgabeart<br />

H<strong>aus</strong>haltsplanansatz<br />

Differenz<br />

2012 <strong>2011</strong><br />

Grundsteuer A 11.800,00 € 12.000,00 € - 200,00 €<br />

Grundsteuer B 296.300,00 € 289.000,00 € + 7.300,00 €<br />

Gewerbesteuer 500.000,00 € 550.000,00 € - 50.000,00 €<br />

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 1.302.900,00 € 1.171.600,00 € + 131.300,00 €<br />

Umsatzsteuerbeteiligungen 179.400,00 € 157.600,00 € + 21.800,00 €<br />

Vergnügungssteuer 0,00 € 150,00 € - 150,00 €<br />

Hundesteuer 9.000,00 € 9.000,00 € 0,00 €<br />

Jagdpacht 1.950,00 € 2.400,00 € - 450,00 €<br />

Schlüsselzuweisungen 849.000,00 € 692.500,00 € + 156.500,00 €<br />

Investitionsp<strong>aus</strong>chale 141.100,00 € 122.300,00 € + 18.800,00 €<br />

Summe Einnahmen 3.291.450,00 € 3.006.550,00 € + 284.900,00 €<br />

Gewerbesteuerumlage 101.500,00 € 113.200,00 € - 11.700,00 €<br />

Finanz<strong>aus</strong>gleichsumlage 577.200,00 € 609.700,00 € - 32.500,00 €<br />

Kreisumlage 835.800,00 € 955.700,00 € - 119.900,00 €<br />

Summe Ausgaben 1.514.500,00 € 1.678.600,00 € - 164.100,00 €<br />

Verbesserung gegenüber Vorjahr 449.000,00 €<br />

Nach gründlicher Beratung des Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltes, der gewissenhaft, unter<br />

Beschränkung auf das absolut Notwendige, aufgestellt wurde, sprach sich der Gemeinderat<br />

einstimmig für die Annahme des Entwurfs <strong>aus</strong>.<br />

Der Entwurf des Vermögensh<strong>aus</strong>haltes 2012 wurde, wie in den Vorjahren, verhalten, ohne<br />

Netto-Neuverschuldung <strong>aus</strong>gerichtet.<br />

Er wird von folgenden größeren Maßnahmen geprägt, auf die Bürgermeister Bucher und<br />

Herr Hardtmann <strong>aus</strong>führlich eingingen:<br />

Grund- und Hauptschule<br />

Im Schulbereich steht der Aust<strong>aus</strong>ch der Hard- und Software im EDV-Bereich an.<br />

Die derzeitige PC-Ausstattung ist bereits im 7. Jahr im Einsatz. Eine Vernetzung der<br />

einzelnen Klassenzimmer wird <strong>aus</strong> lernpädagogischen Gründen seitens der Lehrerschaft<br />

gewünscht.<br />

Nach einem <strong>aus</strong>führlichen Gedanken<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch sprach sich das Gremium einstimmig für<br />

eine Reduzierung des Entwurfsplanansatzes von 50.000,00 € auf 30.000,00 € <strong>aus</strong>. Seitens<br />

der Schule hat ein <strong>aus</strong>gereiftes Konzept vorgelegt zu werden. Gegen einen erforderlichen<br />

Aust<strong>aus</strong>ch der Hard- und Software Komponenten des PC-Raumes bestehen keine<br />

Bedenken. Eine Vernetzung, eventuell auch über W-Lan oder mobile Einzelstationen, soll in<br />

die Konzeption mit einfließen.<br />

Des Weiteren ist eine Erneuerung des bestehenden Blockheizkraftwerkes vorgesehen.<br />

Für die energetische Optimierung der Innenbeleuchtung (Maßnahme<br />

Gemeindeverwaltungsverband) wurden die entsprechenden Zins- und Tilgungsanteile<br />

eingestellt.


Turn- und Festhalle<br />

Für konzeptionelle Vorüberlegungen und punktuelle Dachsanierungen wurden insgesamt<br />

50.000,00 € bereitgestellt.<br />

Ausbau Neckarburger Weg<br />

In den vergangenen Jahren wurden Zug um Zug verschiedene Gemeindestraßen saniert<br />

oder grundlegend erneuert. Bei einem Teilstück des Neckarburger Weges handelt es sich<br />

um eine der letzten noch nicht sanierten Gemeindestraßen. Der Neckarburger Weg<br />

erschließt zusammen mit dem Hoheim die Brühlstraße. Während der Hoheim im<br />

Zusammenhang mit einer möglichen innerörtlichen Erschließung gesehen werden sollte, ist<br />

diese Randbedingung beim Neckarburger Weg nicht gegeben.<br />

Der Neckarburger Weg hat keine Straßenführung und damit keine ordentliche<br />

Straßenentwässerung, das Niederschlagswasser versickert in den anliegenden<br />

Grundstücken. Die Straßenbeleuchtung ist erneuerungsbedürftig. Im Rahmen der<br />

Ausbauplanung hat der Zustand von Kanalisation und Wasserleitung detailliert erhoben und<br />

untersucht zu werden.<br />

Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses sprach sich das Gremium einstimmig dafür <strong>aus</strong>,<br />

die Ausbaumaßnahme Neckarburger Weg als Ausgleichstockmaßnahme 2012 zu<br />

deklarieren. Der Ausbau erfolgt in Abhängigkeit des bewilligten Zuschusses.<br />

Bereich Bauhof<br />

Der Unimog-Anhänger, Baujahr 1972, hat dringend ersetzt zu werden.<br />

Nachdem weder im Schaufellader noch im Kleintraktor weitere Personen transportiert<br />

werden dürfen und <strong>aus</strong> Gründen eines effektiveren Personaleinsatzes sollte des Weiteren<br />

ein Pkw-Kastenwagen beschafft werden.<br />

Für die Optimierung des Fahrzeugbestandes wurden insgesamt 45.000,00 € bereitgestellt.<br />

Umbaumaßnahmen im Gebäude Im Gässle 2<br />

Im Zusammenhang mit dem Einbau einer Arztpraxis in das Erdgeschoss und dem Rückbau<br />

der bisherigen Arztpraxis im 1. OG in eine Wohnung wurde ein Restfinanzierungsanteil in<br />

Höhe von 100.000,00 € bereitgestellt. Der bewilligte ELR-Zuschuss beläuft sich auf<br />

30.000,00 €.<br />

Gewerbegebiet „Wasen“<br />

Für die Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet „Wasen“ wurde eine 4. Tilgungsrate<br />

über 100.000,00 € veranschlagt.<br />

Nach gründlicher Beratung und Beantwortung aller aufgetretenen Fragen wurde der Entwurf<br />

des Vermögensh<strong>aus</strong>haltes 2012 einstimmig angenommen.<br />

Dieser stellt sich wie folgt dar:<br />

Bezeichnung der Einnahme/Ausgabe Einnahme (€) Ausgabe (€)<br />

Hauptverwaltung, Rath<strong>aus</strong><br />

Geräte, Ausstattung 2.700,00<br />

Überarbeitung Internetauftritt 6.000,00<br />

Finanzverwaltung<br />

EDV-Ausstattung (Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband /<br />

Tilgungsanteil) 9.000,00


Vermögensbewertung im Rahmen der Umstellung auf Doppik<br />

(Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 1.300,00<br />

Feuerschutz<br />

Schmutzwasserpumpe für Starkregenfälle 2.500,00<br />

Grund- und Hauptschule<br />

Investitionszuschuss (BHKW) 5.000,00<br />

Geräte, Ausstattung 5.000,00<br />

EDV-Neu<strong>aus</strong>stattung 30.000,00<br />

Blockheizkraftwerk (BHKW) 25.000,00<br />

Energetische Optimierung der Innenbeleuchtung (Maßnahme<br />

Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 4.700,00<br />

Theater, Konzerte, Musikpflege<br />

Eigenleistungen 5.000,00<br />

Heizungserneuerung Probelokal Musikkapelle 15.000,00<br />

Kinderkrippe<br />

Sonnenschutz Außenbereich 4.000,00<br />

Förderung des Sports<br />

Eigenleistungen 10.000,00<br />

Parkplatz beim Schützenh<strong>aus</strong> 30.000,00<br />

Turn- und Festhalle<br />

Geräte, Ausstattung 2.000,00<br />

Bau- und Sanierungsmaßnahmen (konzeptionelle<br />

Vorüberlegungen Hallenthematik, punktuelle Dachsanierung) 50.000,00<br />

Naherholung<br />

Restaurierung Info-Tafeln Flößereinbindestelle 3.000,00<br />

Kinderspielplätze<br />

Geräte, Ausstattung 2.200,00<br />

Orts- und Regionalplanung<br />

Fortschreibung Flächennutzungsplan (Maßnahme<br />

Gemeindeverwaltungsverband) 2.500,00<br />

Gemeindestraßen<br />

Ausgleichstock Neckarburger Weg 84.000,00<br />

Grundstückserwerb 3.000,00<br />

Allgemeine Tiefbaumaßnahmen 2.500,00<br />

Ausbau Neckarburger Weg (Reststück einschl. Straßen-<br />

entwässerung und Beleuchtung) 168.000,00


Straßenbeleuchtung<br />

Betriebsanlagen 5.000,00<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Geräte, Ausstattung 8.000,00<br />

Wasserrechtliche Erlaubnis 7.000,00<br />

Kanalsanierung Rest<strong>aus</strong>bau Neckarburger Weg 40.000,00<br />

Erddeponie<br />

Planum mit Böschungsherstellung 5.000,00<br />

Bauhof<br />

Fahrzeuge (Unimog-Anhänger, Kastenwagen) 45.000,00<br />

Kompaktbagger einschl. Tieflader (Maßnahme<br />

Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 2.500,00<br />

Wegeleitsystem barrierefrei<br />

Fördermittel LEADER 16.000,00<br />

Wegeleitsystem 35.000,00<br />

Wasserversorgung<br />

Allgemeine Tiefbaumaßnahmen 1.000,00<br />

Sanierung Rest<strong>aus</strong>bau Neckarburger Weg 31.000,00<br />

Jagdkataster<br />

Erstellung der Planunterlagen 4.000,00<br />

Wohn- und Geschäftsgebäude<br />

ELR - Arztpraxis 30.000,00<br />

Im Gässle 2 Einbau einer Arztpraxis in das EG 100.000,00<br />

Schellenwasen 2 (punktuelle Dachsanierung) 5.000,00<br />

Sonstiges Grundvermögen<br />

Grundstückserlöse 25.000,00<br />

Bauplatzverkäufe Wasen /<br />

Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung 200.000,00<br />

Grundstückswerte Baugebiet Hahnenburg/Pfannenstiel,<br />

2. Erweiterung 84.000,00<br />

Grundstückserwerb 25.000,00<br />

Bauplatzverkäufe Wasen / Hahnenburg/Pfannenstiel,<br />

2. Erweiterung 200.000,00<br />

Weitere Tilgungsrate Wasen (Finanzierung außerhalb H<strong>aus</strong>halt) 100.000,00<br />

Ablösung Grunderwerbsvertrag Wasen (Finanzierung außerhalb<br />

H<strong>aus</strong>halt) 30.000,00


Zwischensumme Einzelplan 0 – 8 459.000,00 1.011.900,00<br />

Kredittilgungen 130.100,00<br />

Zuführung vom Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 411.000,00<br />

Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage 172.000,00<br />

Kreditaufnahme 100.000,00 _________<br />

1.142.000,00 1.142.000,00<br />

Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahmen für die Bereitstellung von Bauland<br />

Über die Landesbank Baden-Württemberg, Karlsruhe, werden die Grunderwerbs- und<br />

Erschließungsmaßnahmen für den Wohnungsbau und den gewerblichen Bereich<br />

abgewickelt.<br />

Die Verträge für das Wohnbaugebiet „Beim Käppele“ konnten im September <strong>2011</strong> bereits<br />

abgelöst werden.<br />

Der Grunderwerbsvertrag für das Gewerbegebiet „Wasen“ wird im Laufe des Jahres 2012<br />

über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgewickelt. Hierfür wurden 30.000,00 € bereitgestellt.<br />

Darstellung des Schuldenstandes<br />

Der Vermögensh<strong>aus</strong>halt wurde wiederum ohne Netto-Neuverschuldung <strong>aus</strong>gerichtet.<br />

Die veranschlagte Kreditaufnahme beträgt 100.000,00 €. Nach Abzug der Tilgungsleistungen<br />

beläuft sich die Netto-Neuverschuldung auf -30.100,00 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung auf<br />

31.12.2012 beläuft sich unter Berücksichtigung des noch nicht beanspruchten Restdarlehens<br />

<strong>aus</strong> dem Jahre <strong>2011</strong> auf ca. 485,78 € (Vorjahr: ca. 479,79 €).<br />

Das Planwerk beinhaltet eine Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage in Höhe von<br />

172.000,00 €.<br />

4. Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die<br />

Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) –<br />

Neufassung<br />

Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.10.<strong>2011</strong> beschäftigte sich das<br />

Gremium im Vorgriff auf die H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012 mit der Überprüfung der<br />

Steuerhebesätze und der Gebührenh<strong>aus</strong>halte.<br />

Im Bereich der Wasserversorgung wurde beschlossen, den Wasserzins ab 01.12.<strong>2011</strong> um<br />

0,10 €/m³ auf 2,10 €/m³ zu erhöhen.<br />

Entscheidungsgrundlage hierzu bildete die geplante Bezugspreiserhöhung des<br />

Zweckverbandes Eschachwasserversorgung (+ 0,05 €/m³) und die Unterdeckungen der<br />

Jahre 2008 und 2009.<br />

Die derzeitige Ursprungsfassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde<br />

Villingendorf stammt vom 07.04.1998 und wurde mittels verschiedener Änderungssatzungen<br />

angepasst.<br />

Zwischenzeitlich kam es beispielsweise zu Änderungen im Allgemeinen Teil aufgrund von<br />

Neuregelungen im Wasserrecht und im Beitragsteil.<br />

Es macht nunmehr Sinn, die Wasserversorgungssatzung neu zu fassen.


Die Vorgehensweise wurde mit dem Landratsamt Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt,<br />

abgestimmt.<br />

Nach Erläuterungen seitens der Verwaltung wurde die Wasserversorgungssatzung,<br />

basierend auf der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg, seitens des<br />

Gemeinderates einstimmig angenommen.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. November <strong>2011</strong> wird<br />

berichtet:<br />

1. Energetische Sanierung der Innenbeleuchtung in der Schule<br />

In den Jahren 2009/2010 wurde die Straßenbeleuchtung in den Gemeinden Villingendorf und<br />

Bösingen mittels eines Zuschusses <strong>aus</strong> der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Ebene des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Villingendorf energetisch optimiert. In einem weiteren Schritt sollen nunmehr die<br />

Beleuchtungskörper der Grund- und Hauptschulen Villingendorf und Bösingen sowie der<br />

Mehrzweckhalle Bösingen energetisch erneuert werden.<br />

Mit Bescheid vom 06.07.<strong>2011</strong> erhielt der Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf eine<br />

Projektförderung über 26.104,00 € (104.416,00 € x 25,00 v.H.) bewilligt. Der Aufwand für den<br />

T<strong>aus</strong>ch der 45 Jahre alten Beleuchtung im Hinteren Schulgebäude der Grund- und<br />

Hauptschule Villingendorf beläuft sich auf ca. 42.400,00 €. Nach Abzug des Zuschussanteils<br />

sind noch Kosten von ca. 31.800,00 € zu finanzieren. Auf dieser Grundlage erfolgt die<br />

weitere Abwicklung über den Gemeindeverwaltungsverband.<br />

Um das Projekt zeitnah voran zu bringen, musste für den Bereich der Schule Villingendorf<br />

der Lampentyp vorab <strong>aus</strong>gewählt werden. Die möglichen Varianten wurden in der<br />

Gemeinderatssitzung vorgestellt. Seitens der Verwaltung wurden weitere technische<br />

Erläuterungen zu den jeweiligen Produkten gegeben. Aufgrund der günstigeren<br />

Preiskonstellation hat sich der Gemeinderat für einen Lampentyp der Firma Siteco<br />

<strong>aus</strong>gesprochen.<br />

Die weiteren Entscheidungen sind im Rahmen der Sitzung des<br />

Gemeindeverwaltungsverbandes zu treffen.<br />

2. Festsetzung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 10.10.<strong>2011</strong> beschäftigte sich der Gemeinderat<br />

intensiv mit der Überprüfung der Steuerhebesätze und der Gebührenh<strong>aus</strong>halte im Hinblick<br />

auf die H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012.<br />

Es wurde beschlossen, die Niederschlagswassergebühr für die Abrechnungsjahre 2010 bis<br />

2012 einheitlich festzulegen. Nachdem zwischenzeitlich die tatsächlich versiegelten Flächen<br />

vorliegen, konnte die Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2010 bis 2012 exakt<br />

kalkuliert werden. Die Gebührenkalkulationen lagen dem Gemeinderat vor.<br />

Das Gremium sprach sich einstimmig dafür <strong>aus</strong>, die Niederschlagswassergebühr für die<br />

Abrechnungsjahre 2010 bis 2012 einheitlich mit einem Durchschnittswert in Höhe von 0,18<br />

€/m² festzusetzen. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Landratsamt Rottweil, Kommunal-<br />

und Prüfungsamt, abgestimmt.<br />

Die Schmutzwassergebühr wurde im Rahmen der Sitzung am 10.10.<strong>2011</strong> bereits wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

Ab 01.12.2009: 2,05 €/m³<br />

Ab 01.12.2010: 2,20 €/m³


3. Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

(Abwassersatzung - AbwS)<br />

Nachdem die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und auch weitere Änderungen<br />

(z.B. Begriffsbestimmungen, Beitrags- und Gebührenteil, Anzeigepflichten) eine<br />

umfangreiche Änderung der Abwassersatzung bedingen, wurde verwaltungsintern nach<br />

Absprache mit dem Landratsamt Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt, beschlossen, diese<br />

neu zu fassen.<br />

Die derzeitige Ursprungsfassung der Abwassersatzung der Gemeinde Villingendorf stammt<br />

vom 07.04.1998 und wurde mittels verschiedener Änderungssatzungen angepasst.<br />

Nach Erläuterungen seitens der Verwaltung wurde die Abwassersatzung, basierend auf der<br />

Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg, seitens des Gemeinderates<br />

einstimmig angenommen. Sie ist an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht.<br />

4. Darlehensaufnahme<br />

Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2010 wurde die Kreditermächtigung in Höhe von<br />

240.000,00 € in Form eines H<strong>aus</strong>haltseinnahmerestes in das H<strong>aus</strong>haltsjahr <strong>2011</strong><br />

übertragen.<br />

Die H<strong>aus</strong>haltssatzung <strong>2011</strong> beinhaltet des Weiteren einen Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Kreditaufnahmen in Höhe von 50.000,00 €. Dieser wird nach dem heutigen Kenntnisstand im<br />

Rahmen des Rechnungsabschlusses <strong>2011</strong> in das Folgeh<strong>aus</strong>haltsjahr übertragen.<br />

Auf der Grundlage der seitens der Verwaltung eingeholten Kreditkonditionen sprach sich der<br />

Gemeinderat einstimmig dafür <strong>aus</strong>, das Darlehen bei der günstigsten Bieterin, der<br />

Landesbank Baden-Württemberg / KSK, zu einem Zinssatz von 3,06 % bei einer Laufzeit<br />

von 21 Jahren, aufzunehmen.<br />

5. H<strong>aus</strong>haltsplanung für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2012<br />

5.1 Auswirkungen der November-Steuerschätzung und sonstige Veränderungen<br />

Im Zeitraum vom 02. bis 04. November <strong>2011</strong>, so Bürgermeister Bucher, fand in Halle (Saale)<br />

die 139. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die<br />

Steuereinnahmen für die Jahre <strong>2011</strong> bis 2016.<br />

Die aktuell anhaltende gute Konjunkturlage zeigt positive Tendenzen auf.<br />

Die November-Steuerschätzung und der hier<strong>aus</strong> entwickelte H<strong>aus</strong>haltserlass 2012 wirkt sich<br />

auf den H<strong>aus</strong>halt 2012 der Gemeinde Villingendorf, welcher im Rahmen der öffentlichen<br />

Gemeinderatssitzung am 26.10.<strong>2011</strong> im Entwurf angenommen wurde, positiv <strong>aus</strong>.<br />

Auf die Veränderungen seit der Entwurfsberatung ging Kämmerer Hardtmann im Einzelnen<br />

wie folgt ein:


Entwurfsdaten November-<br />

Steuerschätzung/<br />

Sonstiges<br />

Differenz<br />

Einwohnerzahl<br />

Einnahmeart<br />

3.320 3.322 + 2<br />

Grundsteuer B 296.300,00 € 297.100,00 € + 800,00 €<br />

Gemeindeanteil an der<br />

1.302.900,00 € 1.318.000,00 € + 15.100,00 €<br />

Einkommensteuer<br />

Umsatzsteuerbeteiligungen<br />

- für Wegfall Gewerbekapitalsteuer 55.500,00 € 56.900,00 € + 1.400,00 €<br />

- Familienleistungs<strong>aus</strong>gleich<br />

123.900,00 € 125.100,00 € + 1.200,00 €<br />

Schlüsselzuweisungen vom Land 849.000,00 € 868.900,00 € + 19.900,00 €<br />

Investitionsp<strong>aus</strong>chale 141.100,00 € 182.700,00 € + 41.600,00 €<br />

Summe: 2.768.700,00 € 2.848.700,00 € + 80.000,00 €<br />

Aufgrund der positiven Entwicklung wird es ermöglicht, eine Zuführungsrate an den<br />

Vermögensh<strong>aus</strong>halt in Höhe von 491.000,00 € (Planentwurf: 411.000,00 €) zu<br />

erwirtschaften.<br />

Hierdurch kann im investiven Bereich die Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage von<br />

bisher 172.000,00 € auf 92.000,00 € zurückgefahren werden.<br />

5.2 Investitionsprogramm für den Planungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015<br />

Bürgermeister Bucher führte <strong>aus</strong>, dass es sich bei der mittelfristigen Finanzplanung um ein<br />

wichtiges Instrument für eine vor<strong>aus</strong>schauende Finanzpolitik handelt. Durch das<br />

Investitionsprogramm wird ein Rahmen abgesteckt, dessen verbindliche Festlegung nach<br />

dem Grundsatz der Jährlichkeit jedoch erst in den entsprechenden H<strong>aus</strong>haltsplänen erfolgt.<br />

Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften sind die Gemeinden verpflichtet, ihrer<br />

H<strong>aus</strong>haltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Finanzplan und<br />

das Investitionsprogramm sind jährlich den Entwicklungen anzupassen.<br />

Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 wird von folgenden<br />

größeren Vorhaben geprägt, die seitens des Vorsitzenden und Kämmerer Hardtmann<br />

erläutert wurden:<br />

� Feuerschutz (Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges, Geräte, Ausstattung)<br />

� Grund- und Hauptschule (EDV-Neu<strong>aus</strong>stattung, Energetische Optimierung der<br />

Innenbeleuchtung, Aust<strong>aus</strong>ch BHKW usw.)<br />

� Kindergarten St. Maria (grundlegende energetische Sanierung/Restfinanzierung)<br />

� Turn- und Festhalle (Hallenthematik)<br />

� Straßen<strong>aus</strong>baumaßnahme (Neckarburger Weg/Reststück)<br />

� Straßenbeleuchtung (Konzeption, Optimierungsmaßnahmen)<br />

� Abwasserbeseitigung, Kläranlage (verschiedene Sanierungen und Optimierungen)<br />

� Kanalsanierung im Rahmen obiger Straßen<strong>aus</strong>baumaßnahme<br />

� Bestattungswesen (Platzgestaltung, neue Grabarten)<br />

� Bauhof (Fahrzeugoptimierung, Geräte, Ausstattung)<br />

� Sanierung von Feldwegen<br />

� Wasserleitungssanierung im Rahmen obiger Straßen<strong>aus</strong>baumaßnahme<br />

� Wohn- und Geschäftsgebäude (Umbau Arztpraxis, Sanierungsmaßnahmen)<br />

� Grundstücksverkehr (einschließlich Ablösungen für Finanzierungen außerhalb<br />

H<strong>aus</strong>halt)


Die Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahmen für die Bereitstellung von Bauland für<br />

den Wohnungsbau und den gewerblichen Bereich werden außerhalb des H<strong>aus</strong>halts über die<br />

Landesbank Baden-Württemberg, Karlsruhe, finanziert und abgewickelt.<br />

Die Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahme im Wohnbaugebiet „Beim Käppele“ wurde<br />

im Jahr <strong>2011</strong> über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgelöst.<br />

Zur Ablösung der Grunderwerbs- und Erschließungs<strong>aus</strong>gaben im Gewerbegebiet „Wasen“<br />

wurden im Zeitraum 2010 bis 2015 Tilgungsbeträge eingestellt.<br />

Der Grunderwerbsvertrag wird im Jahre 2012 über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgelöst.<br />

Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 wurde in Anbetracht der<br />

nach wie vor unsicheren Finanzlage umsichtig <strong>aus</strong>gerichtet.<br />

Im Finanzplanungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 stellen sich wichtige Planeckwerte wir folgt dar:<br />

Eckwert <strong>2011</strong> 2012 2013 2014 2015<br />

- in T<strong>aus</strong>end EURO -<br />

Zuführungsrate an<br />

Vermögensh<strong>aus</strong>halt 25 491 555 545 525<br />

Netto-Investitionsrate - 99 361 413 395 367<br />

Netto-Neuverschuldung - 74 - 30 - 142 - 50 87<br />

Die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Investitionen wirken sich<br />

auf die Pro-Kopf-Verschuldung wie folgt <strong>aus</strong>:<br />

Jahr Gesamtschuldenstand 31.12. Pro-Kopf-Verschuldung Einwohner (30.06. lfd. Jahr)<br />

<strong>2011</strong> 1.592.903,68 € 479,50 € 3.322<br />

2012 1.612.803,68 € 485,49 € ca. 3.322<br />

2013 1.470.803,68 € 442,75 € ca. 3.322<br />

2014 1.420.803,68 € 427,69 € ca. 3.322<br />

2015 1.507.803,68 € 453,88 € ca. 3.322<br />

Nach gründlicher Erörterung nahm der Gemeinderat vom Investitionsprogramm für den<br />

Finanzplanungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 einstimmig zustimmend Kenntnis.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember <strong>2011</strong> wird<br />

berichtet:<br />

1. B<strong>aus</strong>achen<br />

1.1 Einbau von Zwischendecken im vorhandenen Geräteschuppen und Genehmigung eines<br />

Holzlagerplatzes, Flst. Nr. 1150, Himmelreich<br />

Im Nachgang zu einer Überprüfung des landwirtschaftlich genutzten Schuppens durch die<br />

Baurechtsbehörde, ist vom Eigentümer die veränderte Bau<strong>aus</strong>führung in einem Bauantrag<br />

vorgelegt worden. Dies betrifft zum einen den Einbau einer Zwischendecke, zur Nutzung<br />

einer zweiten Lagerebene, und zum anderen den vorhandenen Holzlagerplatz im<br />

Außenbereich. In der Stellungnahme des Landwirtschaftsamts wird die Zweckmäßigkeit der<br />

baulichen Gegebenheiten im Gebäude und auch beim Holzlagerplatz bestätigt. Die<br />

vorhandene zweite Ebene wird sinnvoll als Lagerraum genutzt und reduziert den sonst<br />

notwendigen Flächenverbrauch. In der Nutzung des Geräteschuppens ergibt sich <strong>aus</strong> der<br />

veränderten Ausführung keine Änderung.<br />

Der Gemeinderat gab zum Bauvorhaben seine Zustimmung.<br />

2. Verabschiedung der H<strong>aus</strong>haltssatzung und des H<strong>aus</strong>haltsplanes für das<br />

H<strong>aus</strong>haltsjahr 2012<br />

Bürgermeister Bucher führte in seiner H<strong>aus</strong>haltsrede folgendes <strong>aus</strong>:<br />

Allgemeine Entwicklung<br />

Im Zuge der wirtschaftlichen Erholung mit steigenden Steuereinnahmen hat sich<br />

auch die Finanzsituation der Kommunen entspannt. Allerdings sind sie noch längst<br />

nicht „über dem Berg“. Den Kommunen fehlen, nachdem sie ihre Finanzreserven <strong>aus</strong><br />

den guten Steuerjahren bis 2008 zur Überbrückung der schwierigen Jahre 2009 und<br />

2010 aufbrauchen mussten, Mittel für die Fortsetzung der dringend notwendigen<br />

Investitionen in den nächsten Jahren. Den steuerschwachen Kommunen wird es<br />

über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanz<strong>aus</strong>gleichs erst 2012 gelingen, ihre<br />

laufenden H<strong>aus</strong>halte ins Lot zu bringen. Noch haben die H<strong>aus</strong>halte nachhaltig zu<br />

wenig Substanz, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Das Ausgabenwachstum<br />

machte in der Zeit, als die Steuern eingebrochen und sich nun mit Zeitverzögerung<br />

wieder erholen, nicht Halt, sondern setzte sich ungebremst, bei den Sozial<strong>aus</strong>gaben<br />

sogar verstärkt, fort.<br />

Auch der Wirtschafts- und Steueraufschwung ist nicht ohne Risiken, zu groß sind<br />

nach wie vor die Unwägbarkeiten <strong>aus</strong> der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum, der<br />

US-Schuldenkrise und den spürbaren Folgen für die Finanzmärkte.<br />

Im Zeitraum vom 02. bis 04. November <strong>2011</strong> fand die November-Steuerschätzung statt.<br />

Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre <strong>2011</strong> bis 2016.<br />

Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der<br />

Bundesregierung zugrunde. Die Prognose für das nominale Bruttoinlandsprodukt wurde im<br />

Vergleich zur Frühjahrsprojektion <strong>2011</strong> für das Jahr <strong>2011</strong> von + 3,5 % (+ 2,6 %) auf + 3,8 %


(+ 2,9 %) angehoben, für das Jahr 2012 jedoch von + 3,5 % (+ 1,8 %) auf + 2,4 % (+ 1,0 %)<br />

zurückgenommen.<br />

Für die Folgejahre wird ein Wirtschaftswachstum von nominal jeweils + 2,9 % prognostiziert<br />

(real + 1,6 %).<br />

Änderungen zu den Beratungen am 14.11.<strong>2011</strong><br />

Durch den zwischenzeitlich definitiv vorliegenden H<strong>aus</strong>haltserlass 2012 vom 16.11.<strong>2011</strong><br />

kam es im Vergleich zur letzten Beratung über unseren H<strong>aus</strong>halt, die am 14.11.<strong>2011</strong><br />

stattfand, zu weiteren positiven Veränderungen in Höhe von insgesamt 142.000,00 €.<br />

Der Löwenanteil entfällt auf Verbesserungen im Bereich der Zuweisungen beim<br />

Kindergartenlasten<strong>aus</strong>gleich und bei der Förderung der Kleinkindbetreuung über insgesamt<br />

121.000,00 €.<br />

Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung wird es ermöglicht, auf eine Entnahme <strong>aus</strong> der<br />

allgemeinen Rücklage zu verzichten. Des Weiteren kann die Kreditermächtigung 2012 auf<br />

50.000,00 € zurückgefahren werden.<br />

Eckdaten des H<strong>aus</strong>haltsplanes 2012<br />

Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />

2012 <strong>2011</strong> Differenz zum Vorjahr<br />

Volumen 6.173.000 € 5.680.000 € + 493.000 €<br />

Zuführungsrate an den<br />

Vermögensh<strong>aus</strong>halt 633.000 € 25.000 € + 608.000 €<br />

Zinsbelastung 88.000 € 89.000 € - 1.000 €<br />

Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />

Volumen 1.142.000 € 640.000 € + 502.000 €<br />

Darlehensaufnahme 50.000 € 50.000 € 0 €<br />

Tilgungsleistungen 130.100 € 123.800 € + 6.300 €<br />

Netto-Investitionsrate 502.900 € - 98.800 € + 601.700 €<br />

Schuldenstand: 31.12.<br />

absolut: 1.562.803,68 € * 1.592.903,68 € - 30.100 €<br />

pro Einwohner: 470,44 € 479,50 € - 9,06 €<br />

* einschl. Kreditermächtigung <strong>2011</strong> (50.000 €) und Kreditermächtigung 2012 (50.000 €)<br />

Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />

Auf der Grundlage des H<strong>aus</strong>haltserlasses 2012 vom 16.11.<strong>2011</strong> wird mit 633.000,00 €<br />

gegenüber dem Vorjahr eine deutlich höhere Zuführungsrate erwirtschaftet. Sie liegt um<br />

502.900,00 € über der ordentlichen Kredittilgung.<br />

Die durchschnittliche Zuführungsrate der letzten 10 Jahre (2002 bis <strong>2011</strong>) belief sich auf<br />

512.233,27 €. Die bisher nominell höchste Zuführungsrate war im Jahr 2008 mit<br />

1.167.409,01 € zu verzeichnen.<br />

Das Volumen des Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltes liegt mit 6.173.000,00 € um 493.000,00 € oder<br />

8,68 % über dem Vorjahresansatz.


Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />

Der Vermögensh<strong>aus</strong>halt wurde, wie in den Vorjahren, ohne Netto-Neuverschuldung<br />

<strong>aus</strong>gelegt.<br />

Aufgrund der positiven Entwicklung des Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltes ist keine Entnahme <strong>aus</strong> der<br />

allgemeinen Rücklage erforderlich.<br />

Die Kreditaufnahme beläuft sich auf lediglich 50.000,00 €.<br />

Der Investitionsh<strong>aus</strong>halt wird von folgenden größeren Maßnahmen geprägt:<br />

Grund- und Hauptschule<br />

Im Schulbereich steht der Aust<strong>aus</strong>ch der Hard- und Software im EDV-Bereich an. Die<br />

derzeitige PC-Ausstattung ist bereits im 7. Jahr im Einsatz. Eine Vernetzung der einzelnen<br />

Klassenzimmer wird <strong>aus</strong> lernpädagogischen Gründen seitens der Lehrerschaft für sinnvoll<br />

erachtet. In das Planwerk wurden 30.000,00 € eingestellt.<br />

Seitens der Schule hat ein <strong>aus</strong>gereiftes Konzept vorgelegt zu werden. Auf dieser Grundlage<br />

erfolgt eine Entscheidung über den definitiven Umfang der Aust<strong>aus</strong>chmaßnahme.<br />

Des Weiteren ist die Erneuerung des bestehenden Blockheizkraftwerkes vorgesehen.<br />

Für die energetische Optimierung der Innenbeleuchtung des hinteren Schulgebäudes<br />

(Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband) wurden die entsprechenden Zins- und<br />

Tilgungsanteile eingestellt.<br />

Turn- und Festhalle<br />

Für konzeptionelle Vorüberlegungen und punktuelle Dachsanierungen wurden insgesamt<br />

50.000,00 € bereitgestellt.<br />

Ausbau Neckarburger Weg<br />

In den vergangenen Jahren wurden Zug um Zug verschiedene Gemeindestraßen saniert<br />

oder grundlegend erneuert. Bei einem Teilstück des Neckarburger Weges handelt es sich<br />

um eine der letzten noch nicht sanierten Gemeindestraßen. Der Neckarburger Weg<br />

erschließt zusammen mit dem Hoheim die Brühlstraße.<br />

Während der Hoheim im Zusammenhang mit einer möglichen innerörtlichen Erschließung<br />

gesehen zu werden hat, ist diese Randbedingung beim Neckarburger Weg nicht gegeben.<br />

Der Neckarburger Weg hat keine Straßenführung und damit keine ordentliche<br />

Straßenentwässerung, das Niederschlagswasser versickert in den anliegenden<br />

Grundstücken. Die Straßenbeleuchtung ist erneuerungsbedürftig. Die Straße selbst ist stark<br />

geflickt.<br />

Im Rahmen der Ausbauplanung wird der Zustand von Kanalisation und Wasserleitung<br />

detailliert erhoben und untersucht.


Die Kostensituation stellt sich wie folgt dar:<br />

Kanalisation: 40.000,00 €<br />

Wasserversorgung: 31.000,00 €<br />

Straßenbau (einschl. Beleuchtung, Schlussvermessung, Grunderwerb): 168.000,00 €<br />

Gesamtkosten: 239.000,00 €<br />

abzgl. beantragter Ausgleichstock: 84.000,00 €<br />

Gemeindeanteil: 155.000,00 €<br />

Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses sprach sich der Gemeinderat in der öffentlichen<br />

Sitzung am 26.10.<strong>2011</strong> einstimmig dafür <strong>aus</strong>, die Ausbaumaßnahme Neckarburger Weg als<br />

Ausgleichstockmaßnahme 2012 zu deklarieren. Der Ausbau erfolgt in Abhängigkeit des<br />

bewilligten Zuschusses.<br />

Bereich Bauhof<br />

Der Unimog-Anhänger, Baujahr 1972, hat dringend ersetzt zu werden.<br />

Nachdem weder im Schaufellader noch im Kleintraktor weitere Personen transportiert<br />

werden dürfen und <strong>aus</strong> Gründen eines effektiveren Personaleinsatzes sollte des Weiteren<br />

ein Pkw-Kastenwagen beschafft werden.<br />

Für die Optimierung des Fahrzeugbestandes wurden insgesamt 45.000,00 € bereitgestellt.<br />

Umbaumaßnahmen im Gebäude Im Gässle 2<br />

Im Zusammenhang mit dem Einbau einer Arztpraxis in das Erdgeschoss und dem Rückbau<br />

der bisherigen Arztpraxis im 1. OG in eine Wohnung wurde ein Restfinanzierungsanteil in<br />

Höhe von 100.000,00 € bereitgestellt. Der bewilligte ELR-Zuschuss beläuft sich auf<br />

30.000,00 €.<br />

Gewerbegebiet „Wasen“<br />

Für die Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet „Wasen“ wurde eine 4. Tilgungsrate<br />

über 100.000,00 € bereitgestellt.<br />

Der Investitionsh<strong>aus</strong>halt 2012 stellt sich in komprimierter Form wie folgt dar:<br />

Bezeichnung der Einnahme/Ausgabe Einnahme (€) Ausgabe (€)<br />

Hauptverwaltung, Rath<strong>aus</strong><br />

Geräte, Ausstattung 2.700,00<br />

Überarbeitung Internetauftritt 6.000,00<br />

Finanzverwaltung<br />

EDV-Ausstattung (Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband /<br />

Tilgungsanteil) 9.000,00<br />

Vermögensbewertung im Rahmen der Umstellung auf Doppik<br />

(Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 1.300,00<br />

Feuerschutz<br />

Schmutzwasserpumpe für Starkregenfälle 2.500,00


Grund- und Hauptschule<br />

Investitionszuschuss für BHKW 5.000,00<br />

Geräte, Ausstattung 5.000,00<br />

EDV-Neu<strong>aus</strong>stattung 30.000,00<br />

Blockheizkraftwerk (BHKW) 25.000,00<br />

Energetische Optimierung der Innenbeleuchtung (Maßnahme<br />

Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 4.700,00<br />

Theater, Konzerte, Musikpflege<br />

Eigenleistungen Musikkapelle 5.000,00<br />

Heizungserneuerung Probelokal Musikkapelle 15.000,00<br />

Kinderkrippe<br />

Sonnenschutz Außenbereich 4.000,00<br />

Förderung des Sports<br />

Eigenleistungen Schützenverein 10.000,00<br />

Parkplatz beim Schützenh<strong>aus</strong> 30.000,00<br />

Turn- und Festhalle<br />

Geräte, Ausstattung 2.000,00<br />

Bau- und Sanierungsmaßnahmen (konzeptionelle<br />

Vorüberlegungen Hallenthematik, punktuelle Dachsanierung) 50.000,00<br />

Naherholung<br />

Restaurierung Info-Tafeln Flößereinbindestelle 3.000,00<br />

Kinderspielplätze<br />

Geräte, Ausstattung 2.200,00<br />

Orts- und Regionalplanung<br />

Fortschreibung Flächennutzungsplan (Maßnahme<br />

Gemeindeverwaltungsverband) 2.500,00<br />

Gemeindestraßen<br />

Ausgleichstock Neckarburger Weg 84.000,00<br />

Grundstückserwerb<br />

3.000,00<br />

Allgemeine Tiefbaumaßnahmen<br />

2.500,00<br />

Ausbau Neckarburger Weg (Reststück einschl.<br />

Straßenentwässerung und Beleuchtung) 168.000,00<br />

Straßenbeleuchtung<br />

Betriebsanlagen 5.000,00<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Geräte, Ausstattung (Belüfterkerzen und Sonstiges) 8.000,00<br />

Wasserrechtliche Erlaubnis 7.000,00<br />

Kanalsanierung Rest<strong>aus</strong>bau Neckarburger Weg 40.000,00<br />

Erddeponie<br />

Planum mit Böschungsherstellung 5.000,00


Bauhof<br />

Fahrzeuge (Unimog-Anhänger, Kastenwagen) 45.000,00<br />

Kompaktbagger einschl. Tieflader (Maßnahme<br />

Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 2.500,00<br />

Wegeleitsystem<br />

Fördermittel LEADER – Wegeleitsystem barrierefrei 16.000,00<br />

Wegeleitsystem 35.000,00<br />

Wasserversorgung<br />

Allgemeine Tiefbaumaßnahmen 1.000,00<br />

Sanierung Rest<strong>aus</strong>bau Neckarburger Weg 31.000,00<br />

Jagdkataster<br />

Erstellung der Planunterlagen 4.000,00<br />

Wohn- und Geschäftsgebäude<br />

ELR - Arztpraxis 30.000,00<br />

Im Gässle 2 (Einbau einer Arztpraxis in das EG) 100.000,00<br />

Schellenwasen 2 (punktuelle Dachsanierung) 5.000,00<br />

Sonstiges Grundvermögen<br />

Grundstückserlöse 25.000,00<br />

Bauplatzverkäufe Wasen /<br />

Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung 200.000,00<br />

Grundstückswerte Baugebiet Hahnenburg/Pfannenstiel,<br />

2. Erweiterung 84.000,00<br />

Grundstückserwerb 25.000,00<br />

Bauplatzverkäufe Wasen / Hahnenburg/Pfannenstiel,<br />

2. Erweiterung 200.000,00<br />

Weitere Tilgungsrate Wasen (Finanzierung außerhalb H<strong>aus</strong>halt) 100.000,00<br />

Ablösung Grunderwerbsvertrag Wasen (Finanzierung außerhalb<br />

H<strong>aus</strong>halt) 30.000,00<br />

Zwischensumme Einzelplan 0 – 8 459.000,00<br />

1.011.900,00<br />

Kredittilgungen 130.100,00<br />

Zuführung vom Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 633.000,00<br />

Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage 0,00<br />

Kreditaufnahme 50.000,00<br />

1.142.000,00 1.142.000,00<br />

Baulanderschließungen über die Landesbank, Kommunal-Finanz<br />

Über die Landesbank Baden-Württemberg, Karlsruhe, werden die Grunderwerbs- und<br />

Erschließungsmaßnahmen für den Wohnungsbau und den gewerblichen Bereich<br />

abgewickelt.<br />

Die Verträge für das Wohnbaugebiet „Beim Käppele“ konnten im September <strong>2011</strong> bereits<br />

abgelöst werden.<br />

Der Grunderwerbsvertrag für das Gewerbegebiet „Wasen“ wird im Laufe des Jahres 2012<br />

über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgewickelt. Hierfür wurden 30.000,00 € bereitgestellt.


Hinweis zur Verschuldung<br />

Der H<strong>aus</strong>haltsplan 2012 konnte wiederum ohne Netto-Neuverschuldung aufgestellt werden.<br />

Die Kreditermächtigung des Jahres 2012 beläuft sich auf 50.000,00 €. Nach Abzug der<br />

ordentlichen Tilgungsleistungen beträgt die Netto-Neuverschuldung - 80.100,00 €.<br />

Das im H<strong>aus</strong>haltsplan <strong>2011</strong> genehmigte Darlehen über 50.000,00 € wird vor<strong>aus</strong>sichtlich in<br />

Form eines H<strong>aus</strong>haltseinnahmerestes im Rahmen des Rechnungsabschlusses in das<br />

H<strong>aus</strong>haltsjahr 2012 übertragen.<br />

Die Pro-Kopf-Verschuldung auf 31.12.2012 beläuft sich auf 470,44 € (Vorjahr: 479,50 €).<br />

Nach dem Investitionsprogramm entwickelt sich die Pro-Kopf-Verschuldung wie folgt:<br />

2013: 427,69 € 2014: 412,64 € 2015: 438,83 €<br />

Mittelfristige Finanzplanung <strong>2011</strong> bis 2015<br />

Im Finanzplanungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 stellen sich wichtige Eckwerte wir folgt dar:<br />

Eckwert <strong>2011</strong> 2012 2013 2014 2015<br />

- in T<strong>aus</strong>end EURO -<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Zuführungsrate an<br />

Vermögensh<strong>aus</strong>halt 25 633 555 545 525<br />

Netto-Investitionsrate - 99 503 413 395 367<br />

Netto-Neuverschuldung - 74 - 80 - 142 - 50 87<br />

Die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Investitionen wirken sich<br />

auf die Pro-Kopf-Verschuldung wie folgt <strong>aus</strong>:<br />

Jahr Gesamtschuldenstand 31.12. Pro-Kopf-Verschuldung Einwohner (30.06. lfd. Jahr)<br />

<strong>2011</strong> 1.592.903,68 € 479,50 € 3.322<br />

2012 1.562.803,68 € * 470,44 € ca. 3.322<br />

2013 1.420.803,68 € 427,69 € ca. 3.322<br />

2014 1.370.803,68 € 412,64 € ca. 3.322<br />

2015 1.457.803,68 € 438,83 € ca. 3.322<br />

* einschließlich noch nicht beanspruchter Kreditermächtigung des Jahres <strong>2011</strong> in<br />

Höhe von 50.000,00 € und Kreditermächtigung 2012 über 50.000,00 €<br />

Gemeindekämmerer Hardtmann ging in komprimierter und anschaulicher Form auf die<br />

Eckdaten sowie die Anlagen und Bestandteile des H<strong>aus</strong>haltsplanes 2012 ein.<br />

Trotz der positiven Projektion ist es ratsam, weiterhin einen soliden Konsolidierungskurs<br />

unter Einhaltung einer strikten H<strong>aus</strong>haltsdisziplin beizubehalten.<br />

Nach umfangreichen Ausführungen wurden die H<strong>aus</strong>haltssatzung und der H<strong>aus</strong>haltsplan<br />

2012 einstimmig verabschiedet.<br />

Die Bekanntmachung der H<strong>aus</strong>haltssatzung erfolgt nach Genehmigung seitens des<br />

Landratsamtes.


Bürgermeister Bucher bedankte sich beim Gemeinderat für die allseits offene, faire und<br />

konstruktive Zusammenarbeit.<br />

Gemeinderat Wachter sprach als Bürgermeister-Stellvertreter seinen Dank an die<br />

Verwaltung für den frühzeitig und sorgfältig aufgestellten H<strong>aus</strong>haltsplan <strong>aus</strong>. In Anbetracht<br />

der nach wie vor unsicheren Gesamtwirtschafts- und Finanzlage und der sich in permanent<br />

kürzeren Zeitabständen verändernden Gesamtsituation ist es erforderlich, die gemeindliche<br />

H<strong>aus</strong>haltsplanung auf Sicht und mit Augenmaß <strong>aus</strong>zurichten.<br />

3. Terminkalender 2012 der Vereine und Organisationen<br />

Dem Gemeinderat wurde der Terminkalender der örtlichen Vereine und Organisationen für<br />

das Jahr 2012 vorgestellt. Das Gremium stimmte der Nutzung der gemeindeeigenen Räume<br />

und Anlagen für die geplanten Veranstaltungen insgesamt zu.<br />

4. Arztpraxis Im Gässle 2 – B<strong>aus</strong>tandsbericht<br />

Die Vertreter vom Büro ktl, Rottweil, die Architekten Jonas Lünz und Erich Hermle, konnten<br />

dem Gemeinderat in der Sitzung von einem sehr guten Bauablauf bei der Maßnahme Einbau<br />

einer Arztpraxis im Erdgeschoss des Gebäudes Im Gässle 2 berichten. Mit den ersten<br />

Umbauarbeiten wurde nach einer sehr zügigen Planungsphase im September gestartet. Im<br />

guten Miteinander der <strong>aus</strong>führenden Firmen, der Bauleitung und der Gemeinde als Bauherr<br />

konnte der vorgegebene, sehr eng gefasste Bauzeitenplan eingehalten werden. Die bisher<br />

als Wohnung genutzten Räumlichkeiten wurden komplett saniert und als moderne<br />

Praxisräume umgestaltet. Aktuell werden noch Restarbeiten am Fußboden und an den<br />

Sanitäranlagen erledigt. Danach erfolgen die Grundreinigung und der Einbau der Möbel. In<br />

der Woche vor Weihnachten ist die Übergabe der Räumlichkeiten an die künftigen Mieter<br />

vorgesehen.<br />

Die ärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Dorn, Dres. Mauch und Dr. Steffen in<br />

Zusammenarbeit mit Dr. Mink kann somit wie geplant zum Jahresbeginn 2012 den Betrieb in<br />

den neu gestalteten Räumen aufnehmen. Ein nahtloser Übergang der ärztlichen Versorgung<br />

für die Gemeinde kann so nach dem Weggang der bisherigen Praxisbetreiber gewährleistet<br />

werden.<br />

Nach den bisherigen Kostenberechnungen liegt die Investitionsmaßnahme der Gemeinde<br />

innerhalb der Kostenschätzung. Die Schaffung moderner Praxisräume im Gebäude Im<br />

Gässle 2 verursacht Kosten von knapp unter 200.000,00 €. Für die Maßnahme erhält di<br />

Gemeinde einen Zuschuss <strong>aus</strong> ELR-Mitteln des Landes von 30.000,00 €.


Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember <strong>2011</strong> wird<br />

berichtet:<br />

1. Besichtigung der neuen Arztpraxis<br />

Die bisherige Praxisgemeinschaft Lischka/Landsmeer wird bekanntlich zum Jahresende den<br />

Betrieb ihrer Arztpraxis in Villingendorf einstellen.<br />

Die Sicherstellung und der Ausbau der örtlichen Daseinsvorsorge in zahlreichen Bereichen<br />

stellt immer wieder eine neue Her<strong>aus</strong>forderung für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung<br />

dar. Eine gute ärztliche Versorgung ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Umso mehr<br />

war ein nahtloser Übergang in der ärztlichen Versorgung der Gemeinde ein wichtiges Ziel<br />

der gemeinsamen Bemühungen, so Bürgermeister Bucher in seinen einleitenden<br />

Ausführungen.<br />

Die Gemeinde war daher wegen einer Nachfolgeregelung mit den Betreibern der<br />

Gemeinschaftspraxis in Zimmern frühzeitig in zielführende Gespräche eingetreten. So<br />

konnte erreicht werden, dass die ärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Dorn, Dres. Mauch und<br />

Dr. Steffen in Zusammenarbeit mit Dr. Mink zum Jahresbeginn 2012 den Betrieb einer<br />

Arztpraxis in Villingendorf aufnehmen wird.<br />

Im Rahmen der notwendigen Modernisierung der Praxisräume wurden diese um ein<br />

Stockwerk nach unten verlegt. Mit der Verlegung der Praxisräume ins Erdgeschoss und dem<br />

Einbau eines Treppenliftes soll der Zugang für ältere oder gehbehinderte Personen<br />

erleichtert werden. Im Eingangsbereich wurde zudem eine Rampe angelegt.<br />

Bürgermeister Bucher stellt bei der Besichtigung der neu renovierten Praxisräume Herrn Dr.<br />

Steffen (ganz links) als Vertreter der neuen Praxisbetreiber vor<br />

In der letzten Sitzung des Jahres konnte der Gemeinderat nun die neu renovierten<br />

Praxisräume im Gebäude Im Gässle 2 besichtigen. Architekt Erich Hermle vom beauftragten<br />

Büro ktl. Rottweil, führte die Gemeinderäte gemeinsam mit interessierten Bürgern durch die<br />

hellen und freundlichen Räume. Er konnte von einem sehr guten Bauablauf berichten. Mit<br />

den ersten Umbauarbeiten wurde nach einer sehr zügigen Planungsphase im September


gestartet. Im guten Miteinander der <strong>aus</strong>führenden Firmen, der Bauleitung und der Gemeinde<br />

als Bauherr konnte der vorgegebene, sehr eng gefasste Bauzeitenplan eingehalten werden.<br />

Die bisher als Wohnung genutzten Räumlichkeiten wurden komplett saniert und als moderne<br />

Praxisräume umgestaltet.<br />

Die komplette Sanierung und der schnelle Umbau waren letztlich nur aufgrund der<br />

Bereitschaft des bisherigen Mieters möglich gewesen, die Wohnung zeitnah zu räumen und<br />

für mehrere Wochen in eine andere Wohnung umzuziehen. Mit der Sanierung und<br />

Umgestaltung der bisherigen Praxisräume im 1. Obergeschoss findet der Mieter dann dort<br />

wieder ein neues Zuh<strong>aus</strong>e. Bürgermeister Bucher bedankte sich bei der Familie Janott für<br />

die Kooperationsbereitschaft.<br />

Die Arztpraxis enthält nun neben einem großzügigen Empfangsbereich, einem Warteraum,<br />

Sanitär und Sozialräumen zwei getrennte Behandlungsräume. Ein zusätzlicher weiterer<br />

Raum kann ebenfalls für die Patientenversorgung genutzt werden. Nach der Fertigstellung<br />

der Möblierung und der abschließenden Grundreinigung können die Räume noch vor<br />

Weihnachten an die neuen Mieter übergeben werden.<br />

Bürgermeister Bucher brachte seine Freude zum Ausdruck, dass mit den Betreibern der<br />

neuen Gemeinschaftspraxis am Standort in Villingendorf eine längerfristige Vereinbarung<br />

getroffen werden konnte. Die ärztliche Versorgung für die Gemeinde Villingendorf ist mit<br />

dieser zukunftsorientierten Konzeption längerfristig gesichert. Bei dem vorherrschenden<br />

Ärztemangel in ländlichen Regionen, bei dem Übernahmen von u.a. altersbedingt<br />

schließenden Arztpraxen eine Besonderheit darstellen, ist das gemeinsam erreichte<br />

Ergebnis mit einem nahtlosen Übergang der ärztlichen Versorgung eine Gewinnsituation für<br />

alle.<br />

Herr Dr. Steffen zeigte sich als Vertreter der neuen Praxisgemeinschaft ebenfalls erfreut<br />

über die kooperative und gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Die<br />

allgemeinmedizinische Praxis wird ihren Betrieb ab dem 09. Januar 2012 aufnehmen. Als<br />

ständiger Arzt vor Ort wird Herr Dr. Mink als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Er wird<br />

unterstützt von weiteren Ärzten der Gemeinschaftspraxis <strong>aus</strong> Zimmern, so dass im Betrieb<br />

zumeist zwei Ärzte regelmäßig die Patienten versorgen werden. Alle beteiligten Ärzte freuen<br />

sich auf die anstehenden Aufgaben und die Betreuung der neuen Patienten.<br />

Beim Rundgang durch die Praxis waren alle anwesenden angetan vom hellen und<br />

freundlichen Erscheinungsbild der neu renovierten Räume. Bürgermeister Bucher bedankte<br />

sich abschließend nochmals bei allen Beteiligten, die in gemeinsamer Anstrengung, die<br />

rechtzeitige Fertigstellung der Umbaumaßnahme möglich gemacht haben.<br />

2. Rückschau auf das Jahr <strong>2011</strong> und Ausblick ins neue Jahr<br />

In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres gab Bürgermeister Bucher traditionell einen<br />

Rückblick auf die Ereignisse im ablaufenden Jahr. Nach allgemeinen Gedanken waren seine<br />

Ausführungen von den Themenkomplexen „Familien, Kinder und Jugend“, „Ältere<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger“, „Schaffung von Wohnbauland“, „Arbeiten – Gewerbe –<br />

Daseinsvorsorge“, „Finanzen und Investitionen“, „Vereine – Organisationen - Kulturelles<br />

Leben“ und „Freud und Leid“ geprägt. In den einzelnen Bereichen gab Bürgermeister Bucher<br />

auch Ausblicke auf die möglichen Entwicklungen im kommenden Jahr.<br />

(Der <strong>aus</strong>führliche Jahresrückblick von Bürgermeister Bucher wurde an anderer Stelle<br />

veröffentlicht)


3. Schulthematik<br />

Bürgermeister Bucher führte <strong>aus</strong>, dass sich die Bildungspolitik und die Schullandschaft seit<br />

jüngster Zeit in einem permanenten Änderungsprozess befinden.<br />

Um sich den neuen Anforderungen zu stellen, besteht bereits seit geraumer Zeit eine<br />

Partnerschulkooperation zwischen den Grund- und Hauptschulen Villingendorf und<br />

Bösingen.<br />

Nach den neuesten Mitteilungen des Kultusministeriums Baden-Württemberg ist es nach den<br />

geplanten aktuellen Vorgaben der Landesregierung zur Werkrealschule möglich, auch als<br />

einzügige Hauptschule Werkrealschule werden zu können. Vor<strong>aus</strong>setzung ist, dass die<br />

Klasse 10 mindestens 16 Schülerinnen und Schüler habe oder dass die Schule mit einer das<br />

6. Schuljahr anbietenden Schule kooperiere.<br />

Nachdem die einzelnen Schulen aufgrund der Schülerzahlen keine eigenständige Klasse 10<br />

bilden können, es jedoch als realistisch erscheint, eine gemeinsame 10. Klasse an einem der<br />

Schulstandorte zu implementieren, bestehen seit jüngster Zeit enge Kontakte zwischen den<br />

Schulleitungen der Gemeinden Bösingen, Dietingen, Villingendorf und Zimmern o.R.<br />

Nach informeller Abfrage bei den Schülern aller 9. Klassen wird ein grundsätzliches<br />

Interesse an diesem Modell sichtbar. Mit der Etablierung einer 10. Klasse an einem der<br />

Standorte sowie einer schriftlich fixierten Kooperationsvereinbarung wäre die formale Hürde<br />

zum Status Werkrealschule für alle derzeitigen Hauptschulen genommen, welche<br />

eigenständig blieben.<br />

Unabhängig von der Standortwahl wurde geprüft, dass keine baulichen Maßnahmen zu<br />

ergreifen sind. Lediglich ein Schülertransport müsste eingerichtet werden.<br />

Die Gemeinde Epfendorf hat sich zwischenzeitlich nach Oberndorf und die Gemeinde<br />

Dietingen nach Rottweil <strong>aus</strong>gerichtet.<br />

Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels wird eine möglichst nachhaltige<br />

Lösung angestrebt. Prioritär wird eine Kooperation auf Augenhöhe angedacht.<br />

Als Schulstandort für die 10. Klasse bietet sich die Villingendorfer Schule aufgrund ihrer<br />

„Mittellage“ an.<br />

Nach einem intensiven Gedanken<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch wurde die weitere Vorgehensweise wie folgt<br />

festgelegt:<br />

� Definitive Stellungnahmen der einzelnen Schulträger zur angedachten Kooperation in<br />

den ersten Sitzungen im Januar 2012.<br />

� Beschlüsse der Schulkonferenzen im Februar 2012.<br />

� Formlose gemeinsame Antragstellung der kooperierenden Schulen Ende Februar<br />

2012.<br />

4. Grunderwerbsvertrag für das Gewerbegebiet „Wasen“ – Abrechnung mit der<br />

Landesbank<br />

Der im Jahre 2000 zwischen der Gemeinde Villingendorf und der Landesbank Baden-<br />

Württemberg abgeschlossene Grunderwerbsvertrag für das Gewerbegebiet „Wasen“ läuft<br />

zum 01.07.2012 ab.


Die seitens der Landesbank Baden-Württemberg auf Anforderung der Verwaltung erstellte<br />

Abrechnung wurde überprüft und weist zugunsten der Landesbank einen Gesamtbetrag in<br />

Höhe von 16.463,50 € auf.<br />

Dieser Betrag wird über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt 2012 abgelöst.<br />

Der Erschließungsvertrag, welcher ebenfalls auf 01.07.2012 abläuft, kann nach Absprache<br />

mit dem Landratsamt Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt, nochmals um 2 Jahre, also bis<br />

zum 01.07.2014, verlängert werden.<br />

5. Gasliefervertrag ab 01.01.2012<br />

Der bestehende Gasliefervertrag zwischen der Gemeinde Villingendorf und der badenova<br />

AG & Co. KG läuft zum 31.12.<strong>2011</strong> <strong>aus</strong>.<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden neben dem derzeitigen<br />

Gaslieferanten die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG, Rottweil, und die<br />

EnBW Vertrieb GmbH, Stuttgart, um Abgabe von Angeboten für eine Laufzeit vom<br />

01.01.2012 bis 31.12.2014 aufgefordert.<br />

Die Gemeinde Bösingen wurde, wie in der Vergangenheit analog praktiziert, in das<br />

Angebotsverfahren auf Verbandsebene mit einbezogen.<br />

Der bisherige Gaslieferant, die badenova AG & Co. KG, stellt sich als die günstigste Bieterin<br />

dar.<br />

Der Vorschlag der Verwaltung, den Auftrag für die Gaslieferung auf die Dauer von 36<br />

Monaten (01.01.2012 bis 31.12.2014) an die badenova AG & Co. KG zu erteilen, wurde<br />

seitens des Gremiums einstimmig angenommen.<br />

6. Jahresabschluss und Dank des Bürgermeisters<br />

Zum Ende des Jahres bedankte sich Bürgermeister Bucher beim Gremium für die<br />

konstruktive und gute Zusammenarbeit. Mit den abschließenden Weihnachtsgrüßen wurde<br />

die letzte öffentliche Gemeinderatssitzung des Jahres <strong>2011</strong> beendet.

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