Sitzungsberichte aus 2011
Sitzungsberichte aus 2011
Sitzungsberichte aus 2011
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Aus der öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19. Januar <strong>2011</strong> wird berichtet<br />
1. Betriebsbesichtigung bei der Firma ABG-Packmat Maschinenbau GmbH<br />
Um sich einen Überblick über die gewerbliche Situation in Villingendorf zu verschaffen und<br />
den Kontakt zu den Gewerbebetrieben in der Gemeinde zu halten, finden regelmäßig<br />
Betriebsbesichtigungen durch den Gemeinderat statt. Im Rahmen der letzten<br />
Gemeinderatssitzung war das Gremium zur Besichtigung der Firma ABG-PACKMAT<br />
Maschinenbau GmbH, Gewerbestraße 4, eingeladen.<br />
Einleitend bedankte sich Bürgermeister Bucher bei den Geschäftsführern, Herrn Henrique<br />
Grilo und Kl<strong>aus</strong>-Georg Schmidt, für die Einladung und machte auf den Sinn und Zweck einer<br />
Betriebsbesichtigung durch den Gemeinderat aufmerksam. Neben einer gewerblichen<br />
Entwicklung durch neue Betriebsansiedlungen ist der Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen<br />
in den bestehenden Betrieben von größtem Interesse für die Gemeinde. Den Bestand und<br />
die Entwicklung der örtlichen Gewerbebetriebe zu fördern, stellt daher eine wichtige Aufgabe<br />
einer kommunalen Wirtschaftsförderung dar. Um hier zielgerichtet handeln zu können, sind<br />
Betriebsbesichtigungen zur Informationsbeschaffung für den Gemeinderat besonders<br />
interessant. Der Kontakt und das Gespräch mit den Gewerbetreibenden schafft eine solide<br />
Grundlage für die zukünftigen Entscheidungen des Gemeinderates.<br />
Die Firma ABG-PACKMAT, die seit 1989 in Villingendorf ansässig ist, ist ein führender<br />
Spezialist für Folien- und Verpackungsmaschinen und Zuführungssysteme für Kunststoff-<br />
und Metallteile. Systeme, die sowohl Schüttgut als auch Stückgut verpacken können, werden<br />
von Villingendorf <strong>aus</strong> in das gesamte Bundesgebiet geliefert, betreut und gewartet. Die<br />
komplexen Maschinen können dabei das Abzählen, Abwiegen und Verpacken im<br />
Zusammenhang erledigen. Zu den Kunden zählen namhafte Unternehmen <strong>aus</strong> allen<br />
Branchen der Wirtschaft, insbesondere <strong>aus</strong> den Bereichen Medizintechnik, Elektrotechnik,<br />
Spielzeughersteller, der Möbel- und Automobilindustrie. Die Maschinen werden dabei auf die<br />
speziellen Anforderungen des jeweiligen Kunden und das zu verpackende Produkt<br />
abgestimmt.<br />
Die ABG-PACKMAT Maschinenbau GmbH hat den Hauptsitz in Villingendorf und agiert in<br />
einem Verbund mit der ABG-PACKMAT AG in Haldenstein bei Chur / Schweiz. Neben dem<br />
Hauptsitz in Villingendorf unterhält das Unternehmen in Deutschland zwei weitere<br />
Kundendienst- und Vertriebsstützpunkte in Selmsdorf bei Lübeck und in Werl / Dortmund.<br />
Mit dem im gleichen Gebäude untergebrachten Unternehmen Köra-Packmat pflegt die ABG-<br />
PACKMAT gute Kontakte, ist jedoch auf einem anderen Geschäftsfeld tätig. Beide<br />
Unternehmen bestehen rechtlich völlig unabhängig voneinander und zielen auf eine<br />
unterschiedliche Kundengruppe ab. Die Gründung beider Firmen und die Betriebsansiedlung
in Villingendorf gehen jedoch auf den gemeinsamen Firmengründer, Eugen Schierle,<br />
Schweiz, zurück.<br />
Nach der Überwindung des Krisenjahres 2008 gab es bei der Firma ABG-PACKMAT<br />
nach Auskunft der Firmenleitung 2009 eine sehr positive Entwicklung. Im Jahre 2010<br />
konnte eine weitere Umsatzsteigerung verbucht werden. Für <strong>2011</strong> besteht bereits ein<br />
sehr guter Auftragseingang, so dass das Unternehmen für das laufende Jahr eine<br />
ebenfalls sehr positive Vor<strong>aus</strong>schau vornehmen kann.<br />
Mit der erfreulichen Geschäftsentwicklung ist auch eine personelle Entwicklung<br />
verbunden. Weitere Arbeitskräfte konnten angestellt werden, wobei die<br />
Unternehmensleitung hier auf ein langsames und qualitatives Wachstum setzt. Eine<br />
weitere Stelle als Mechatroniker soll in absehbarer Zeit hinzukommen. Die 15<br />
Mitarbeiter tragen auch maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei. Fundiertes<br />
Fachwissen, langjährige Erfahrung und die kontinuierliche Weiterbildung sind die<br />
Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Gestaltung und Umsetzung von außergewöhnlichen<br />
Lösungen. Ein offener, von Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägter<br />
Umgang, sowie die Anerkennung von Leistung, schaffen ein harmonisches und<br />
konstruktives Betriebsklima, was für die Gemeinderäte beim Besuch auch erkennbar<br />
wurde. Nahezu alle Mitarbeiter waren an diesem Abendtermin mit anwesend und<br />
gaben zu ihrer Tätigkeit und zum Unternehmen Auskunft.<br />
Beim Rundgang durch die Firma konnte sich der Gemeinderat einen Eindruck über die<br />
Produktionsabläufe machen. Neben den modernen 3D-CAD-Arbeitsplätzen konnte sich das<br />
Gremium über die Funktionsweise einer komplexen Verpackungsmaschine für die<br />
Solarbranche informieren. Die Maschine steht kurz vor der Fertigstellung und besteht <strong>aus</strong> 10<br />
Zuführsystemen und 2 Verpackungsmaschinen.
In der Darstellung ihres Unternehmens machten die beiden Geschäftsführer darauf<br />
aufmerksam, dass man sich am Standort Villingendorf sehr gut aufgehoben fühlt. Besonders<br />
hervorgehoben wurde der zuletzt erfolgte Ausbau der Dateninfrastruktur und die Schaffung<br />
einer schnellen Internetverbindung. Mit dem Engagement und der finanziellen Unterstützung<br />
der Gemeinde konnte hier für die Betriebe im Gewerbegebiet Dürrenhölzle eine deutliche<br />
Verbesserung erzielt werden.<br />
Im Rahmen der Firmenpräsentation wurde auch das soziale Engagement der Firma ABG-<br />
PACKMAT erkennbar. Neben der Unterstützung von gemeindlichen Einrichtungen in<br />
Villingendorf besteht seit einiger Zeit auch eine Patenschaft mit der Gustav-Werner-Schule in<br />
Rottweil.<br />
Bürgermeister Bucher bedankte sich abschließend bei der Geschäftsleitung, Herrn Grilo und<br />
Herrn Schmidt, für die Einladung und die erhaltenen Einblicke und Informationen, die sich bei<br />
der Führung und der freundlichen Aufnahme durch die Belegschaft gewinnen ließen.<br />
2. Statistik 2010<br />
Ergänzend zum Jahresrückblick in der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2010 wurden<br />
dem Gemeinderat einzelne statistische Angaben zum abgelaufenen Jahr zur Kenntnis<br />
gegeben. Die statistischen Angaben sind an anderer Stelle im Mitteilungsblatt nachzulesen.<br />
3. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung<br />
3.1 Vorstellung der Planung<br />
3.2 Aufstellungsbeschluss<br />
In der Gemeinde stehen derzeit nur noch zwei Wohnbauplätze zur Verfügung. Zur Sicherung<br />
der Wohnbauentwicklung wird daher die Erweiterung im Gebiet Hahnenburg/Pfannenstiel in<br />
Richtung Osten mit einer Bebauungsplanung vorangebracht.<br />
Das beauftragte Ingenieurbüro Weisser und Kernl hat in einer ersten Entwurfsplanung eine<br />
mögliche Bebauung mit 23 Bauplätzen dargestellt. Die Planung wurde dem Gemeinderat im<br />
Detail vorgestellt. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern<br />
auf Grundstücken mit ca. 510 – 730 m² vor. Die Grundstücke ergeben sich entlang einer<br />
Erschließungsstraße, die den Ortsweg Hahnenburg mit dem Schellenwasen verbindet.<br />
Nach den <strong>aus</strong>führlichen Erläuterungen zum ersten Entwurf durch die Verwaltung fasste der<br />
Gemeinderat einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />
Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung.
4. Kenntnisnahme und Genehmigung von Spenden im 4. Quartal 2010<br />
Die Bedingungen für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />
Zuwendungen hat die Gemeinde in der Dienstanweisung zur Annahme von Spenden<br />
geregelt. Danach sind die Spenden dem Gemeinderat vorzulegen.<br />
Das Gremium stimmte der Annahme von 6 Spenden mit einer Gesamtsumme von 600,00 €,<br />
wie von der Verwaltung vorgetragen, zu.<br />
5. Bekanntgabe der Ausfallbürgschaften bei der Landeskreditbank zum 31.12.2010<br />
Jährlich werden die Mitglieder des Gemeinderates über die bestehenden<br />
Ausfallbürgschaften der Gemeinde bei der Landeskreditbank unterrichtet.<br />
Es handelt sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Ausfallbürgschaften für Mittel <strong>aus</strong> der<br />
Wohnungsbauförderung, die die Bauherren beim Bau ihrer Eigenheime erhalten haben.<br />
Zum 31.12.2010 beläuft sich der Kapitalrestwert der Ausfallbürgschaften auf 2.580.233,93 €.<br />
Gegenüber dem Vorjahr stellt dies ein Rückgang in Höhe von 436.934,21 € dar. Bei der<br />
Fallzahl ist eine Reduzierung von 84 auf 75 zu verzeichnen.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Februar <strong>2011</strong> wird berichtet<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
Von den anwesenden Besuchern wurden keine Anfragen vorgebracht.<br />
2. Bebauungsplan Friedhof, 1. Änderung – Änderung im beschleunigten Verfahren<br />
nach § 13a BauGB<br />
2.1 Vorstellung der Planung<br />
2.2 Aufstellungsbeschluss<br />
Im Zusammenhang mit der Planung des Servicegebäudes auf dem Friedhof ist eine<br />
Anpassung des Bebauungsplans erforderlich. Am geplanten Standort für das neue Gebäude<br />
sieht der Bebauungsplan leidglich eine Fläche für das vorhandene unterirdische<br />
Regenüberlaufbecken vor. Ein weiteres Bauwerk wäre dadurch formal nicht möglich.<br />
Ingenieur Martin Weisser vom Ingenieurbüro Weisser & Kernl hatte die notwendige<br />
Bebauungsplanänderung in einem Planentwurf aufgearbeitet und stellte den Entwurf im<br />
Gemeinderat im Detail vor.<br />
Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird im Plan ein entsprechendes Baufenster<br />
<strong>aus</strong>gewiesen. Die weiteren Festsetzungen werden <strong>aus</strong> dem bestehenden gültigen Planwerk<br />
übernommen.<br />
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Entwurfsplanung zu und fasste einstimmig den<br />
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Friedhof im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13a BauGB.<br />
3. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof<br />
Im Gemeinderat war mehrfach die Friedhofsentwicklung beraten und diskutiert worden. Ein<br />
wesentlicher Punkt war dabei immer auch der Neubau eines Servicegebäudes für den<br />
Friedhofsbereich. Die Planung eines solchen Gebäudes wurde inzwischen <strong>aus</strong>gearbeitet.<br />
Der beauftragte Architekt Marius Wolak stellte die Planungen für das Servicegebäude in der<br />
Sitzung detailliert vor.<br />
Der Neubau soll im Bereich vom vorhandenen Regenüberlaufbecken verwirklicht werden.<br />
Das Gebäude stellt einen reinen Zweckbau dar, der hauptsächlich Lagermöglichkeiten für<br />
die Friedhofsutensilien, einen Vorbereitungsraum für einen Geistlichen, Unterstand bei<br />
schlechter Witterung, sowie ein öffentliches WC beinhaltet.<br />
Der Grundriss der nutzbaren Räume umfasst die Maße 13,50 m auf 5,50 m. Durch den<br />
Vordachbereich, der bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine Unterstellmöglichkeit für<br />
Friedhofsbesucher darstellt, erhält das gesamte Bauwerk die Maße von ca. 22,00 m auf 7,80<br />
m. Das aufgesetzte Pultdach hat im vorderen Bereich eine maximale Höhe von 4,00 m.<br />
Auf dem Friedhof der Gemeinde befindet sich derzeit eine Friedhofskapelle mit Leichenzelle.<br />
Trauerfeierlichkeiten finden aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Friedhof in der<br />
Katholischen Kirche St. Gallus statt.<br />
Im H<strong>aus</strong>haltsplan 2010 wurden die erforderlichen Mittel für den Bau einer solchen<br />
Einrichtung vorgesehen. Darin enthalten sind auch Verbesserungen bei der Infrastruktur im<br />
Friedhofsbereich (Ver- und Entsorgungseinrichtungen, neue Eingangstore usw.). Die<br />
Gemeinde erhält für die geplanten Investitionsmaßnahmen im Friedhofsbereich <strong>aus</strong> dem<br />
Ausgleichsstock einen Zuschuss in Höhe von 110.000,00 €.<br />
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Planung des Gebäudes zu und erteilte sein<br />
Einvernehmen zum Bauvorhaben.
4. B<strong>aus</strong>achen<br />
Aufsetzen eines Satteldaches auf die vorhandene Flachdachgarage, Flst. Nr. 2268/48,<br />
Alemannenstraße 8<br />
Die Bauherrschaft beabsichtigt auf die vorhandene Flachdachgarage ein Satteldach<br />
aufzusetzen. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan. Der Gemeinderat stimmte dem<br />
Bauvorhaben zu.<br />
5. Gesamtzusammenstellung über die Finanzierungen außerhalb H<strong>aus</strong>halt zum<br />
31.12.2010<br />
Im vierteljährlichen Rhythmus wird dem Gremium eine Übersicht über die Finanzierungen<br />
von Wohnbau- und Gewerbebauland vorgelegt, die über die Landeskreditbank außerhalb<br />
des H<strong>aus</strong>halts abgewickelt werden. Derzeit handelt es sich hierbei um die Gebiete<br />
Gewerbegebiet Wasen und Baugebiet Beim Käppele. Insgesamt hat sich die Situation<br />
aufgrund der Zins<strong>aus</strong>gaben um ca. 11.500,00 € verschlechtert. Den derzeitigen<br />
Mehr<strong>aus</strong>gaben stehen Grundstückswerte in adäquater Höhe gegenüber.<br />
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung zu den LKB-Finanzierungen<br />
Kenntnis.<br />
6. Vorbereitung der Landtagswahl am 27. März <strong>2011</strong><br />
Vorbereitend auf die Landtagswahl informiert die Gemeindeverwaltung über die Bildung der<br />
Wahlbezirke und die Festlegung der Wohllokale in der Gemeinde. Wie bei den letzten<br />
Wahlen üblich werden zwei Wahlbezirke eingerichtet. Die Trennungslinie verläuft entlang der<br />
Ortsdurchfahrt. Im östlichen Bereich wird das Wahllokal im Rath<strong>aus</strong>, Bürgerbüro, eingerichtet<br />
werden. In der westlich Ortshälfte wird das Wahllokal im Seniorentreff in der<br />
Seniorenwohnanlage an der Breite sein. Die Besetzung der Wahlvorstände ist vom<br />
Bürgermeister noch festzulegen.<br />
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Vorbereitung der Landtagswahl zur Kenntnis.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. März <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />
1. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung<br />
1.1 Behandlung der eingegangenen Anregungen<br />
1.2 Annahme des Entwurfs; Beschluss über die öffentliche Auslegung<br />
1.3 Festlegung des Ausschreibungsumfangs<br />
Der Gemeinderat hat am 19.02.<strong>2011</strong> den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />
Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung, gefasst. Mit dem Bebauungsplan sollen die<br />
planerischen Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine neue Wohnbauentwicklung im Ringschluss zwischen<br />
den Ortswegen Schellenwasen und Hahnenburg geschaffen werden.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger waren die Entwurfsplanungen zur<br />
Einsichtnahme für Interessierte <strong>aus</strong>gelegen. Gleichzeitig wurden die betroffenen Behörden<br />
und Träger öffentlicher Belange frühzeitig in die Entwicklung des Baugebiets mit einbezogen.<br />
Zusammenfassend erläuterte Ingenieur Martin Weisser vom Büro Weisser & Kernl dem<br />
Gemeinderat die eingegangenen Anregungen und machte auf die möglichen<br />
Lösungsvorschläge aufmerksam. Der Gemeinderat folgte den vom Planer vorgetragenen<br />
Beschlussvorschlägen.<br />
Als Bestandteil zum Bebauungsplan ist von der Gemeinde ein Umweltbericht aufzustellen, in<br />
dem die wesentlichen Eingriffe in Natur und Umwelt, die durch eine<br />
Erschließungsmaßnahme entstehen werden, dargestellt sind. Gleichzeitig muss in der<br />
Umweltplanung ein Ausgleich für diese Eingriffe aufgezeigt werden. Herr Dr. Grossmann<br />
vom Planungsbüro Grossmann, Balingen, hatte hierzu die notwendigen Untersuchungen<br />
angestellt und den Umweltbericht erarbeitet. Die Ergebnisse stellte er dem Gemeinderat in<br />
der Sitzung vor.<br />
Die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft sind demnach nur unwesentlich betroffen und können<br />
durch planerische Maßnahmen weitestgehend <strong>aus</strong>geglichen werden. Wesentliche Eingriffe<br />
ergeben sich bei den Schutzgütern Boden und Landschaftsbild. Ein Ausgleich sollte soweit<br />
möglich innerhalb des Gebiets erfolgen. Hierzu werden vom Planungsbüro mehrere<br />
Pflanzgebote für das Baugebiet vorgeschlagen, die eine Bepflanzung mit heimischen Baum-<br />
und Straucharten zum Ziel haben. Entsprechend müssen die zukünftigen Eigentümer auf<br />
den Baugrundstücken auch eine vorgegebene Anzahl an Baumstandorten dauerhaft<br />
vorsehen. Eine verbindliche Vorgabe für einzelne Baumstandorte auf dem jeweiligen<br />
Baugrundstück wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Die Standorte sollen stattdessen als<br />
Empfehlung in den Plan aufgenommen werden. Weitere Pflanzmaßnahmen sind zur<br />
Abgrenzung des neuen Baugebiets zum Außenbereich hin vorgesehen.<br />
Nachdem ein Ausgleich nur im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht möglich ist,<br />
werden vom Planungsbüro die zusätzlich notwendigen Kompensationsmaßnehmen<br />
vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich beispielsweise zum einen um die Ausweisung eines<br />
kleinen Waldbereichs als Niederwald und die Anlegung einer Streuobstwiese. Eine weitere<br />
mögliche Maßnahme wäre der Auftrag des bei der Erschließung anfallenden Oberbodens<br />
<strong>aus</strong> dem Baugebiet auf einem Feldgrundstück. Hierbei sollen vorhandene Schützenswerte<br />
Pflanzenarten, die als Sämlinge im Oberboden enthalten sind, ggf. neue<br />
Standortmöglichkeiten erhalten. Zudem sind eine noch zu definierende Anzahl an sog.<br />
Lerchenfenstern anzulegen. Hierbei werden auf offenen Feldgrundstücken Teilbereiche in<br />
der Nutzung <strong>aus</strong>gespart, um der weit verbreiteten Feldlerche Rückzugsmöglichkeiten zu<br />
bieten. Der genaue Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnahmen muss im Rahmen<br />
des weiteren Bebauungsplanverfahrens noch mit der Naturschutzbehörde abgesprochen<br />
werden.
Nach der <strong>aus</strong>führlichen Darstellung des Bebauungsplans und dem zugehörigen Umweltplan<br />
stimmte der Gemeinderat dem Entwurf zu und beschloss die zur weiteren Fortsetzung des<br />
Verfahrens notwendige öffentliche Auslegung der Planunterlagen.<br />
Um parallel die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten angehen zu können, war der<br />
Umfang der Erschließungsmaßnahmen noch grundsätzlich zu klären. Die Größe des<br />
Baugebiets mit insgesamt 23 Bauplätzen wäre auch in einer abschnittsweisen Erschließung<br />
denkbar. Nach den Untersuchungen des Ingenieurbüros Weisser & Kernl wäre in der<br />
technischen Betrachtung die Bildung einzelner Bauabschnitte möglich. Mit der gleichzeitigen<br />
Erschließung des gesamten Baugebiets ergeben sich jedoch Vereinfachungen und deutliche<br />
Vorteile. Auch in der finanziellen Betrachtung wären mehrere Bauabschnitte teurer. Der<br />
Gemeinderat sprach sich daher mehrheitlich für eine Erschließung des gesamten Baugebiets<br />
<strong>aus</strong>.<br />
2. Bebauungsplan Windkraft Hüllberg<br />
2.1 Behandlung der eingegangenen Anregungen<br />
2.2 Satzungsbeschluss<br />
Seit einiger Zeit läuft das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Windkraftanlage<br />
Hüllberg. Mit dem Bebauungsplan sollen die planerischen Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine<br />
Windkraftanlage auf dem Standort der Gemarkung Villingendorf im Bereich Hüllberg<br />
geschaffen werden. Die Umsetzung einer solchen Anlage könnte von einem Bauträger auf<br />
dieser Grundlage dann erfolgen. Verschiedene Firmen haben bei der Gemeinde ihr Interesse<br />
hierfür grundsätzlich bekundet. Ein konkreter Antrag liegt bisher nicht vor.<br />
Im Bebauungsplanverfahren hatten zuletzt die Offenlage und die Anhörung der Träger<br />
öffentlicher Belange stattgefunden. Die eingegangenen Anregungen wurden vom<br />
Ingenieurbüro Weisser & Kernl zusammengefasst und von Ingenieur Martin Weisser im der<br />
Sitzung vorgetragen. Gleichzeitig wurden mögliche Behandlungsvorschläge gemacht.<br />
Überwiegend konnten die Anregungen aufgenommen und nachrichtlich in die textlichen<br />
Festsetzungen zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.<br />
Den komplexen Bereich zum Natur- und Umweltschutz erläuterte Herr Dr. Grossmann vom<br />
Planungsbüro Grossmann, das mit der Umweltplanung beauftragt war. Durch eine solche<br />
Anlage würden sich erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild ergeben. Entsprechende<br />
Ausgleichsmaßnahmen sollen an mehreren Stellen als Waldtraufgestaltungen durchgeführt<br />
werden. Hierbei sollen durch entsprechende Maßnahmen strukturreiche und stufige<br />
Waldränder geschaffen werden.<br />
Abschließend stimmte der Gemeinderat den gemachten Behandlungsvorschlägen zu den<br />
eingegangenen Anregungen zu und beschloss den Bebauungsplan Windkraftanlage<br />
Hüllberg als Satzung.<br />
3. Wasser- und Abwasserstatistik 2010<br />
In einer Sitzungsvorlage wird der Gemeinderat über die Wasser- und Abwasserstatistik des<br />
Jahres 2010 informiert. Mit einer verkauften Frischwassermenge in Höhe von 125.902,40 m³<br />
ist gegenüber dem Vorjahr eine Mindermenge von 2.063,80 m³ zu verzeichnen. Der<br />
Durchschnitt der letzten 4 Jahre (2007-2010) belief sich auf 126.942,60 m³.<br />
Die vom Zweckverband Eschachwasserversorgung bezogene Frischwassermenge belief<br />
sich auf 138.160,00 m³, so dass der Wasserverlust 12.257,60 m³ oder 8,87 % (Vorjahr:<br />
10,03 %) beträgt, was ein gutes Ergebnis darstellt.<br />
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung zustimmend Kenntnis.
4. Feststellung der Jahresrechnung 2010<br />
Dem Gemeinderat lag der <strong>aus</strong>führliche Rechenschaftsbericht zum Abschluss der<br />
Jahresrechnung 2010 vor.<br />
Nach dem starken Konjunktureinbruch im Winterhalbjahr 2008/2009, so Bürgermeister<br />
Bucher, mit dem eine deutliche Unter<strong>aus</strong>lastung der gesamtwirtschaftlichen<br />
Produktionskapazitäten einherging, hat sich die deutsche Wirtschaft wieder deutlich erholt<br />
und scheint auf eine konjunkturelle Normallage zurückzukehren.<br />
Trotz wirtschaftlichem Aufschwung ist die finanzielle Belastung der Kommunen in Baden-<br />
Württemberg weiter alarmierend. Auch wenn die Steuereinnahmen seit der zweiten<br />
Jahreshälfte 2010 wieder steigen, hat der Großteil der Kommunen längst noch keine<br />
<strong>aus</strong>geglichene Finanzsituation vorzuweisen.<br />
Wie bei den Landkreisen ist auch in den Städten und Gemeinden die Ausgabenentwicklung,<br />
insbesondere bei den Sozialleistungen und beim Ausbau der Kinderbetreuung, der<br />
Einnahmenentwicklung davongelaufen. Des Weiteren sind die Reserven, die die Kommunen<br />
in den guten Steuerjahren 2006 bis 2008 ansammeln und 2009 bzw. 2010 zur Schließung<br />
der aufgetretenen Finanzierungslücken einsetzen konnten, zumeist aufgezehrt.<br />
Im Planwerk 2010 musste erstmals eine Negativzuführung des Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltes an<br />
den Vermögensh<strong>aus</strong>halt in Höhe von 95.000,00 € <strong>aus</strong>gewiesen werden. Neben<br />
prognostizierten konjunkturellbedingten Einnahme<strong>aus</strong>fällen wirkt sich die relativ hohe<br />
Steuerkraftsumme des zweitvorangegangenen Jahres aufgrund der Automatik des<br />
Finanz<strong>aus</strong>gleichs belastend auf die Umlagenentwicklung <strong>aus</strong>. Dieser Doppeleffekt schlug<br />
sich im Planwerk äußerst schmerzhaft nieder.<br />
Unter Berücksichtigung der ordentlichen Kredittilgung in Höhe von 140.700,00 € war der<br />
Vermögensh<strong>aus</strong>halt 2010 laut Plan bereits vor Tätigung von Investitionen stark vorbelastet.<br />
Trotz einer kräftigen geplanten Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage in Höhe von<br />
373.500,00 € war eine Netto-Neuverschuldung im Planwerk nicht zu vermeiden.<br />
Die Jahresrechnung wurde seitens des Kämmerers, Herrn Hardtmann, detailliert erläutert.<br />
Bereits im Rahmen des Jahreszwischenberichtes 2010, der in der Gemeinderatssitzung am<br />
14.06.2010 vorgestellt wurde, konnte ein positiver Trend aufgezeigt werden.<br />
Die Einnahmensituation hat sich seither nochmals weiter verbessert.<br />
Das endgültige Rechnungsergebnis 2010 stellt sich wie folgt dar:
Wesentliche Ergebnisse in komprimierter Form<br />
Planansatz<br />
Rechnungsergebnis Abweichung<br />
(€)<br />
(€)<br />
(€)<br />
Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 5.592.000,00 5.622.310,24 30.310,24<br />
Vermögensh<strong>aus</strong>halt 1.300.000,00 1.208.127,04 - 91.872,96<br />
Gesamth<strong>aus</strong>halt 6.892.000,00 6.830.437,28 - 61.562,72<br />
Zuführung zum Vermögensh<strong>aus</strong>halt - 95.000,00 197.022,01 292.022,01<br />
Kreditaufnahmen 240.000,00 (HER) 240.000,00 0,00<br />
H<strong>aus</strong>haltseinnahmerest <strong>aus</strong> Vorjahr 146.500,00 146.500,00 0,00<br />
386.500,00 (HER) 386.500,00 0,00<br />
Allgemeine Rücklage (Entnahme) 373.500,00 0,00 - 373.500,00<br />
Allgemeine Rücklage (Zuführung) 0,00 3.121,71 3.121,71<br />
Sonderrücklagen (Entnahme) 0,00 0,00 0,00<br />
Sonderrücklagen (Zuführung) 0,00 0,00 0,00<br />
Saldo der Rücklagenbewegung 373.500,00 3.121,71 - 370.378,29<br />
Zinsen 94.000,00 69.872,94 - 24.127,06<br />
Tilgung 140.700,00 140.553,32 - 146,68<br />
Schuldendienst 234.700,00 210.426,26 - 24.273,74<br />
Bau<strong>aus</strong>gaben (Gruppe 94-96) 851.300,00 841.608,48 - 9.691,52<br />
Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />
Trotz eines weiteren empfindlichen Rückgangs der Gewerbesteuereinnahmen konnte durch<br />
Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, bei den<br />
Schlüsselzuweisungen vom Land, der kommunalen Investitionsp<strong>aus</strong>chale, der<br />
Umsatzsteuerbeteiligung sowie Einsparungen im Bereich der Personal<strong>aus</strong>gaben,<br />
Weniger<strong>aus</strong>gaben bei den Umlagen und den Zinsen, eine Zuführungsrate in Höhe von<br />
197.022,01 € erwirtschaftet werden. Der Plan ging von einer Deckungslücke in Höhe von<br />
95.000,00 € <strong>aus</strong>.<br />
Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />
Die erheblich verbesserte Situation im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt wirkt sich im Hinblick auf die im<br />
Planwerk <strong>aus</strong>gewiesene Abdeckung der Deckungslücke des laufenden Betriebsh<strong>aus</strong>haltes<br />
bei gleichzeitig geplanter kräftiger Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage äußerst<br />
entlastend <strong>aus</strong>.<br />
Der Investitionsh<strong>aus</strong>halt 2010 wird von folgenden größeren Maßnahmen geprägt:<br />
� Grundlegende Sanierung des Kindergartens St. Maria<br />
� Restfinanzierung Neubau Kinderkrippe<br />
� Planerische Vorarbeiten zur Errichtung des Servicegebäudes einschließlich<br />
Ver- und Entsorgungseinrichtungen auf dem Friedhof<br />
� Energetische Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung
Außerhalb des H<strong>aus</strong>halts konnte die Erschließung des innerörtlichen Wohnbaugebietes<br />
„Beim Käppele“ bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen werden.<br />
Allgemeine Rücklage<br />
Bei der Aufstellung des H<strong>aus</strong>haltsplanes 2010 wurde eine kräftige Entnahme <strong>aus</strong> der<br />
allgemeinen Rücklage in Höhe von 373.500,00 € eingeplant.<br />
In Anbetracht der erheblichen Verbesserung der Situation im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt und<br />
positiver Entwicklungen im Vermögensh<strong>aus</strong>halt konnte auf die im Planwerk <strong>aus</strong>gewiesene<br />
Rücklagenentnahme vollständig verzichtet werden. Im Rahmen des Rechnungsabschlusses<br />
kann eine kleine Zuführung in Höhe von 3.121,71 € vorgenommen werden.<br />
Verschuldung der Gemeinde<br />
Im Laufe des Jahres 2010 wurde die <strong>aus</strong> dem Jahr 2009 übertragene Kreditermächtigung in<br />
Höhe von 146.500,00 € beansprucht. Unter Berücksichtigung der ordentlichen<br />
Kredittilgungen ist eine geringe Neuverschuldung in Höhe von 5.946,68 € zu verzeichnen.<br />
Die Kreditermächtigung des Jahres 2010 wurde in das Jahr <strong>2011</strong> übertragen.<br />
Die Pro-Kopf-Verschuldung auf 31.12.2010 beläuft sich auf 444,51 € (Vorjahr: 442,85 €).<br />
Fazit<br />
Der Rechnungsabschluss 2010 ist in Anbetracht der schwierigen Rahmenbedingungen<br />
äußerst positiv zu bewerten. Erfreulich ist, dass der Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt die<br />
Mindestzuführung <strong>aus</strong> eigener Kraft erwirtschaften konnte.<br />
Hierdurch und durch weitere positive Entwicklungen im Vermögensh<strong>aus</strong>halt war es möglich,<br />
vollständig auf die veranschlagte Rücklagenentnahme zu verzichten. Nach gründlicher<br />
Darlegung des Rechenschaftsberichtes, bei der die Fragen der Gemeinderäte beantwortet<br />
wurden, fasste das Gremium einstimmig den Feststellungsbeschluss. Dieser ist an anderer<br />
Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. April <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
Von den anwesenden Personen wurden keine Anfragen vorgebracht.<br />
2. Kläranlage Villingendorf<br />
2.1 Jahresbericht 2010<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Bucher den Fachberater Herr Dr.<br />
Maier vom Büro iat –Ingenieurberatung GmbH, Stuttgart, sowie den Klärwärter, Herrn José<br />
Garcia, und dessen Stellvertreter, Bruno Messmer. Herr Dr. Maier stellte den Jahresbericht<br />
2010 zur Kläranlage Villingendorf vor und gab dem Gemeinderat erläuternde Hinweise zur<br />
Funktionsweise der Kläranlage.<br />
Im Jahr 2010 wurden auf der Kläranlage Villingendorf 458.084 m³ (Vorjahr: 448.451 m³)<br />
Abwasser gereinigt. Bei den amtlichen Untersuchungen der Ablaufwerte gab es keine<br />
Beanstandungen. Bis auf wenige unerhebliche Ausnahmen konnten alle vorgegebenen<br />
Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Die wenigen Ausnahmen resultieren <strong>aus</strong><br />
punktuellen Störungen im Betriebsablauf. Die Reinigungsleistung der Kläranlage ist daher<br />
als <strong>aus</strong>reichend anzusehen.<br />
Auf Schwachstellen bei der Fremdwassersituation macht Dr. Maier aufmerksam. Der Wert<br />
für den Fremdwassereintrag auf der Kläranlage liegt mit ca. 53 % etwas hoch. Hier sollt man<br />
zukünftig versuchen Schwachstellen zu erkennen und abzustellen.<br />
Der vorhandene Rechen auf der Kläranlage Villingendorf kann seine Funktion wegen<br />
technischer Mängel und Verschleiß aufgrund Alters nicht mehr <strong>aus</strong>reichend <strong>aus</strong>führen.<br />
Zuletzt war es vermehrt zu Störungen im Betreib gekommen. Nur mit deutlichen<br />
Beeinträchtigungen konnte die Anlage für einen provisorischen Betrieb vorübergehend am<br />
Laufen gehalten werden. Es muss daher kurzfristig ein Aust<strong>aus</strong>ch der Rechenanlage<br />
erfolgen.<br />
Nach der Erläuterung von weiteren Detailfragen durch den Sachverständigen und<br />
ergänzenden Hinweisen von Klärwärter Garcia nahm der Gemeinderat vom Bericht zur<br />
Kläranlage 2010 zustimmend Kenntnis.<br />
Bürgermeister Bucher bedankte sich bei Dr. Maier für die Ausführungen zum Jahresbericht<br />
und die fachkundige Betreuung beim Betrieb der Kläranlage. Ebenso galt der Dank den<br />
Mitarbeitern auf der Kläranlage, die insbesondere in den letzten Wochen aufgrund der<br />
häufigen Störungen deutlich stärker Beansprucht waren.<br />
2.2 Aust<strong>aus</strong>ch Rechen – Vergabe<br />
Wie bereits in den Ausführungen zum Jahresbericht hingewiesen wurde, muss die<br />
vorhandene Rechenanlage wegen technischer Mängel bzw. Verschleiß aufgrund des Alters<br />
kurzfristig <strong>aus</strong>get<strong>aus</strong>cht werden. Eine beschränkte Ausschreibung unter 3 Fachfirmen hat<br />
Gesamtkosten für die Maßnahme von 24.500,00 € ergeben. Günstigste Anbieterin ist dabei<br />
die Firma Passavant Geiger. Die Arbeiten vom Gemeinderat wurden an diese Firma<br />
vergeben. Zur teilweisen Finanzierung der Maßnahme werden die vorgesehenen Mittel für<br />
den geplanten T<strong>aus</strong>ch der Belüfterkerzen im Belebungsbecken herangezogen. Diese<br />
Maßnahme soll auf das nächste Jahr geschoben werden.
3. B<strong>aus</strong>achen<br />
3.1 Abbruch des bestehenden Gebäudes bis zur Oberkante Kellerdecke und Neubau eines<br />
Wohnh<strong>aus</strong>es mit Carport, Flst. Nr. 1426/1, Hochwaldstraße 58<br />
Der Bauherr beabsichtigt, das bestehende Gebäude bis zur Oberkante der Kellerdecke<br />
abzubrechen und anschließend ein neues Wohnh<strong>aus</strong> zu errichten. Durch den Neubau des<br />
Wohnh<strong>aus</strong>es wird die maximal zugelassene Höhe des Kniestocks geringfügig überschritten.<br />
Außerdem befindet sich der geplante Carport teilweise außerhalb der Baugrenze.<br />
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis und stimmte den erforderlichen<br />
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu.<br />
3.2 Errichtung von Werbeanlagen, Flst. Nr. 1071, Rottweiler Straße 34<br />
Die Firma Böhrer Baumaschinen nutzt seit einiger Zeit das Gelände Rottweiler Straße 34 als<br />
neuen Betriebssitz für eine Zweigstelle zum Verkauf und zur Vermietung von Baumaschinen.<br />
Um das Gelände auf die Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen, sollen eine<br />
Einzäunungen und verschiedene genehmigungspflichtige Werbeanlagen errichtet werden.<br />
Der vorhandene Waschplatz soll zudem mit einem Spritzschutz versehen werden.<br />
Der Gemeinderat stimmte den geplanten Maßnahmen einstimmig zu.<br />
4. Erlass einer Satzung über die Sitzungsvergütung zur Protokollführung<br />
Im Zuge der Dienstrechtsreform wurden verschiedene beamtenrechtliche Vorschriften<br />
geändert, u. a. wurde die bisherige Sitzungsvergütungsverordnung aufgehoben und die<br />
Gemeinden im Landesbesoldungsgesetz ermächtigt, die Vergütung der Protokollführer im<br />
Gemeinderat und dessen Ausschüssen durch Gemeindesatzung zu regeln. Der<br />
Gemeinderat stimmte der Satzung einstimmig zu. Die Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt<br />
veröffentlicht.<br />
5. Verwaltungsbericht für das Jahr 2010<br />
Die Gemeindeverwaltung hat auch für das zurückliegende Jahr 2010 Daten, Zahlen und<br />
Ereignisse im Verwaltungsbericht zusammengefasst. Den Gemeinderäten wurde der<br />
Verwaltungsbericht vorgestellt und <strong>aus</strong>gehändigt.<br />
Der Verwaltungsbericht bietet ein umfangreiches Zahlenmaterial über die Entwicklung der<br />
Gemeinde und die Abläufe in der Gemeindeverwaltung. Gleichzeitig wird in der Broschüre<br />
auch ein Abriss über die Vorkommnisse im zurückliegenden Jahr gegeben. Anhand des<br />
Umfangs des Werks zeigt sich, dass auch im Jahr 2010 wieder viele größere und kleinere<br />
Maßnahmen bewältigt wurden.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />
1. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung<br />
1.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
1.2 Beschluss über die weiteren Verfahrensschritte<br />
Der Entwurf zum Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel war im Verfahrensablauf zuletzt<br />
öffentlich zur Einsichtnahme <strong>aus</strong>gelegen. Gleichzeitig erfolgte die Anhörung der Träger<br />
öffentlicher Belange. Die hierbei eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden<br />
dem Gemeinderat zur Abwägung und weiteren Behandlung vorgetragen.<br />
Martin Weisser vom Ingenieurbüro Weisser & Kernl, Villingendorf, erläuterte anhand der<br />
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen die Sachverhalte. Die Anregung<br />
vom Kreisbauamt, „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ im Plangebiet zuzulassen,<br />
wurde in den Bebauungsplan übernommen. Anregungen von weiteren Behörden, die im<br />
Wesentlichen redaktionellen Charakter besitzen, wurden seitens des Gemeinderats zur<br />
Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, wurde diesen zugestimmt.<br />
Mehrere Anregungen waren von der Naturschutzbehörde eingegangen. Hierzu wurden<br />
entsprechende fachliche Erläuterungen von Dr. Grossmann vom Büro Grossmann-<br />
Umweltplanung, Balingen, gegeben. Der im Rahmen der Bebauungsplanung aufzustellende<br />
Umweltbericht ist in einigen Punkten anzupassen. Insbesondere die erforderlichen<br />
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, die die Eingriffe in die Natur durch die<br />
Erschließung eines Baugebietes mit sich bringen, sind qualitativ und quantitativ noch zu<br />
präzisieren. Entsprechende Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde sind seitens der<br />
Gemeinde vor dem Satzungsbeschluss noch zu treffen.<br />
Nach der <strong>aus</strong>führlichen fachlichen Darstellung der Sachverhalte beschloss der Gemeinderat,<br />
die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den vorgetragenen<br />
Behandlungsvorschlägen abzuwägen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen<br />
nicht berührt werden, wurde die erneute Einholung der Stellungnahmen auf die von der<br />
Ergänzung berührten Behörden beschränkt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den öffentlich<br />
rechtlichen Vertrag über die nötigen Kompensationsmaßnahmen mit dem Landkreis zu<br />
vereinbaren und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan vorzubereiten.<br />
2. Baugebiet Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung – Vergabe der Arbeiten<br />
Um mit den Erschließungsarbeiten im neuen Baugebiet Hahnenburg/Pfannenstiel zeitnah<br />
starten zu können, wurden die notwendigen Arbeiten öffentlich <strong>aus</strong>geschrieben. Bei den Tief-<br />
und Straßenbauarbeiten waren fristgerecht 7 Angebote eingegangen, die vom beauftragten<br />
Ingenieurbüro Weisser & Kernl geprüft wurden. Nach Prüfung der Angebote zeigte sich die<br />
Firma A.M Müller, Zimmern, als günstigste Bieterin mit einer Angebotssumme von<br />
378.525,16 €. Die Ausführung der Erschließungsarbeiten wurde einstimmig an diese Firma<br />
vergeben.<br />
Bei den ebenfalls <strong>aus</strong>geschriebenen Wasserleitungsarbeiten zeigte sich die Firma Schäfer,<br />
Dotternh<strong>aus</strong>en, als günstigste Bieterin. Die Arbeiten wurden mit einer geprüften<br />
Angebotssumme von 26.452,41 € an die Fa. Schäfer vergeben.<br />
3. Vollzug des Abschussplanes 2010/<strong>2011</strong><br />
Die aktuelle 3-Jahres-Abschussplanung umfasst den Zeitraum 2010/<strong>2011</strong> bis 2012/2013.<br />
Grundlage hierfür bildet das forstliche Gutachten des Landratsamtes Rottweil, Forstamt.
Die Erfüllung der Abschusszahlen ist für den stark sturmgeschädigten Wald der Gemeinde<br />
Villingendorf von großer Bedeutung, um die Verbissschäden an den nachwachsenden<br />
Jungpflanzen zu minimieren.<br />
Der Vollzug des Abschussplanes 2010/<strong>2011</strong> ist mit der Abschussplanung stimmig.<br />
Die Verbissbelastung wird im Frühjahr von Revierleiter Berthold in Augenschein genommen.<br />
Im Sommer findet ein gemeinsamer Waldbegang zusammen mit dem Gemeinderat der<br />
Gemeinde Bösingen statt. Hierbei wird auch auf die Jagdthematik eingegangen.<br />
4. Gesamtzusammenstellungen über die Finanzierungen außerhalb H<strong>aus</strong>halt zum<br />
31.03.<strong>2011</strong><br />
Im vierteljährlichen Rhythmus wird dem Gremium eine Übersicht über die Finanzierungen<br />
von Wohnbau- und Gewerbebauland vorgelegt, die über die Landeskreditbank außerhalb<br />
des H<strong>aus</strong>halts abgewickelt werden. Derzeit handelt es sich hierbei um die Gebiete<br />
Gewerbegebiet Wasen und Baugebiet Beim Käppele. Insgesamt hat sich die Situation<br />
aufgrund von Bauplatzverkäufen und planmäßigen Tilgungszahlungen um ca. 190.000,00 €<br />
gegenüber dem 31.12.2010 verbessert. Den derzeitigen Mehr<strong>aus</strong>gaben in Höhe von knapp<br />
800.000,00 € stehen Grundstückswerte in adäquater Höhe gegenüber.<br />
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung zu den LKB-Finanzierungen<br />
Kenntnis.<br />
5. Kenntnisnahme und Genehmigung von Spenden im 1. Quartal <strong>2011</strong><br />
Die Bedingungen für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />
Zuwendungen hat die Gemeinde in der Dienstanweisung zur Annahme von Spenden<br />
geregelt. Danach sind die Spenden dem Gemeinderat vorzulegen.<br />
Das Gremium stimmte der Annahme der Spenden mit einer Gesamtsumme von 44,00 €, wie<br />
von der Verwaltung vorgetragen, zu.<br />
6. Stromliefervertrag ab 01.01.2012<br />
Der bestehende Stromliefervertrag zwischen der Gemeinde Villingendorf und der EnBW<br />
Vertrieb GmbH läuft zum 31.12.<strong>2011</strong> <strong>aus</strong>.<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden verschiedene Stromlieferanten zur<br />
Abgabe von Angeboten aufgefordert.<br />
Die Ausschreibung beinhaltete den Abschluss eines Kommunalvertrages mit Einheitspreis.<br />
Der bisherige Stromlieferant, die EnBW Vertrieb GmbH, Tuttlingen, stellte sich bei den<br />
möglichen Laufzeiten von 1, 2 und 3 Jahren durchgängig als der günstigste Bieter dar.<br />
Nach Absprache mit der Gemeinde Bösingen, die in das Angebotsverfahren miteinbezogen<br />
war, wurde in Anbetracht der Angebotsgültigkeit bis 28.04.<strong>2011</strong> beschlossen, den Auftrag für<br />
die Stromlieferung auf die Dauer von 24 Monaten (01.01.2012 bis 31.12.2013) an die EnBW<br />
Vertrieb GmbH, Tuttlingen, zu erteilen. Im Hinblick auf die unsichere Energiepolitik wurde<br />
hierbei ein „goldener Mittelweg“ gewählt. Nach Beantwortung sämtlicher Fragen stimmte der<br />
Gemeinderat der Verwaltungsentscheidung einstimmig zu.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Mai <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />
1. B<strong>aus</strong>achen<br />
1.1 Neubau eines Betriebsgebäudes mit Garagen, Wohnraum und Lagerflächen, Flst. Nr.<br />
936/9, Im Wasen 15<br />
Die LUMAX Straßensicherung GmbH plant auf dem Grundstück im Gewerbegebiet Wasen<br />
die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit Garagen und Lagerflächen im<br />
Außenbereich. Im Obergeschoss des Gebäudes sind Wohnräume für den Firmeninhaber<br />
vorgesehen.<br />
Das junge Unternehmen hatte bisher seine Betriebsstätte und den Lagerplatz an zwei<br />
verschiedenen <strong>aus</strong>wärtigen Standorten. Mit dem Neubau in Villingendorf sollen alle<br />
Firmenteile zum neuen Firmensitz übergesiedelt werden.<br />
Die Firma LUMAX ist ein Dienstleister, der sich auf die Montage von Stahlschutzplanken zur<br />
Straßen- und Gebäudesicherung spezialisiert hat. Hauptsächlich im Bereich Süddeutschland<br />
sind die Mitarbeiter mit der Montage, Demontage und unfallbedingter Reparatur von<br />
Stahlschutzplanken im Einsatz. Zum Kundenkreis zählen neben den Regierungspräsidien,<br />
Landratsämtern, Städten und Gemeinden auch Privatunternehmen.<br />
Das neue Betriebsgebäude ist zweigeschossig geplant. Die Räume im Erdgeschoss sind für<br />
die gewerbliche Nutzung vorgesehen. In Obergeschoss befindet sich eine Wohnung. Die<br />
Lagerflächen im Außenbereich sollen wasserdurchlässig (Schotterbelag) gestaltet werden.<br />
Sie dienen zum einen als Abstellplätze für die Fahrzeuge und Maschinen, zum anderen als<br />
Lagerfläche für die notwendigen Materialien.<br />
Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan Wasen, 1. Änderung. Der Gemeinderat<br />
gab dem Bauvorhaben einstimmig seine Zustimmung.<br />
1.2 Anbau einer Terrasse an den bestehenden Balkon, Flst. Nr. 2268/30, Neckarstraße 8 –<br />
Antrag auf Befreiung<br />
Der Eigentümer beabsichtigt den bestehenden Balkon durch eine Terrasse zu erweitern.<br />
Wegen einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenzen ist ein Antrag auf Befreiung<br />
erforderlich. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.<br />
2. Kindergartenabrechnung „St. Maria“ 2010<br />
Die Kindergartenabrechnung 2010 für den Kirchlichen Kindergarten „St. Maria“ wurde der<br />
Gemeinde zur Prüfung vorgelegt.<br />
Beanstandungen waren keine zu verzeichnen.<br />
Die Abrechnung stellt sich in komprimierter Form wie folgt dar:<br />
(Klammerwerte = Vorjahreszahlen)<br />
Gesamt<strong>aus</strong>gaben: 256.109,75 €<br />
./. Grundförderung lt. Kindergartengesetz (63 %) 161.349,14 € 161.349,14 €<br />
./. Einnahmen (Elternbeiträge, Sprachförderung) 42.638,00 €<br />
Abmangel 52.122,61 €<br />
Abmangelanteil Gemeinde lt. Überleitungsvertrag (45,5 %) 23.715,79 €<br />
Kostenanteil der Gemeinde: 185.064,93 €<br />
./. Zuschuss Kindergartenlasten<strong>aus</strong>gleich: 74.709,00 €<br />
bereinigter Kostenanteil Gemeinde: 110.355,93 € (124.317,90 €)<br />
Anteil Katholische Kirchengemeinde: 28.406,82 € (29.643,11 €)
Der Abmangel pro Kind stellt sich zum Stichtag 31.12. wie folgt dar:<br />
Kirchlicher Kindergarten St. Maria<br />
Kinderzahl: 52 (64)<br />
bei vereinbarter Abmangelbeteiligung: 2.122,22 € (1.942,47 €)<br />
nachrichtlich bei voller Abmangelbeteiligung: 2.668,51 € (2.405,64 €)<br />
Kindergarten Waldenwiesen<br />
Kinderzahl: 45 (41)<br />
Abmangel: 3.127,71 € (2.693,49 €)<br />
Gesamtabmangel<br />
bei vereinbarter Abmangelbeteiligung am Kindergarten St. Maria: 2.588,69 € (2.235,72 €)<br />
bei 100 % Abmangelbeteiligung am Kindergarten St. Maria: 2.881,54 € (2.518,04 €)<br />
Kinderkrippe (nachrichtlich)<br />
Kinderzahl: 20<br />
Abmangel: 3.552,04 €<br />
Ein Vergleich mit benachbarten Gemeinden zeigt, dass die Gemeinde Villingendorf mit den<br />
vorgenannten Zahlen im Durchschnitt liegt.<br />
Der Gemeinderat nahm von der Kindergartenabrechnung zustimmend Kenntnis.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juni <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />
1. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Änderung, 2. Erweiterung –<br />
Ökologischer Ausgleich<br />
Im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung des neuen Baugebietes sind die Eingriffe in<br />
die Natur durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen <strong>aus</strong>zugleichen. Diese werden im<br />
Umweltbericht des Büros Dr. Grossmann, Umweltplanung, Balingen, berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange hatte das Landratsamt, Untere<br />
Naturschutzbehörde, eine der vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen als nicht<br />
geeignet bewertet. In Koordinationsgesprächen mit den beteiligten Behörden wurde eine<br />
passende und ökofähige Ausgleichsmaßnahme erarbeitet.<br />
Im Bereich des Neckartals, entlang dem Neckartalradweg, kann demnach auf dem<br />
gemeindeeigenen Waldgrundstück eine geeignete Maßnahme umgesetzt werden. Der<br />
teilweise schon freigestellte Hangbereich soll in einen stufigen, lockeren Waldrand umgebaut<br />
werden. Dies soll insbesondere über die Pflanzung seltener standorttypischer Baumarten<br />
(z.B. Kirsche, Wildbirne, Wildapfel, Robinie usw.) erfolgen. Der gesamte Bereich umfasst<br />
eine Fläche von ca. 4 ha. Zur Kompensation und zum Ausgleich der Eingriffe in die Natur<br />
durch die Erweiterung des Baugebiets Hahnenburg/Pfannenstiel wird ein Teilbereich von ca.<br />
1 ha benötigt. Die verbleibenden Restflächen können im Rahmen des Ökokontos für<br />
zukünftige Maßnahmen vorgehalten werden. Mit der alternativen Maßnahme im Bereich<br />
Neckartal kann auf die bisher geplanten Kompensationsmaßnahmen im Bereich des<br />
Schützenh<strong>aus</strong>es verzichtet werden. Hierdurch können ursprünglich vorgesehene Eingriffe in<br />
landwirtschaftliche Flächen vermieden werden.<br />
Der Gemeinderat stimmte den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen einstimmig zu und<br />
beauftragte die Verwaltung, die notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der<br />
Naturschutzbehörde abzuschließen. Auf dieser Grundlage kann in der Gemeinderatssitzung<br />
am 04.07.<strong>2011</strong> der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2.<br />
Änderung, 2. Erweiterung, welcher durch das Ingenieurbüro Weisser & Kernl erarbeitet<br />
wurde, erfolgen.<br />
2. Bebauungsplan Friedhof, 1. Änderung<br />
2.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
2.2 Satzungsbeschluss<br />
Um die planungsrechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen für den Bau des Servicegebäudes auf dem<br />
Friedhof zu schaffen, war eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der<br />
Standort für das Servicegebäude war im Bebauungsplan darzustellen.<br />
Im Rahmen der Offenlage und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange waren<br />
verschiedene Anregungen eingegangen. Vom beauftragen Ingenieurbüro Weisser & Kernl<br />
wurden die Stellungnahmen zusammengefasst und dem Gemeinderat zur<br />
Behandlung vorgetragen. Die entsprechenden Behandlungsvorschläge wurden vom<br />
Gemeinderat einstimmig angenommen.<br />
Abschließend beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan Friedhof, 1. Änderung als<br />
Satzung.
3. B<strong>aus</strong>achen<br />
Neubau eines Einfamilienwohnh<strong>aus</strong>es mit Garage, Flst. Nr. 2268/77, Neckarstraße 6/1 –<br />
Kenntnisgabeverfahren.<br />
Auf dem letzten unbebauten Grundstück an der Neckarstraße im Bereich des<br />
Bebauungsplans Teichwiesen II, 5. Änderung, ist die Umsetzung eines<br />
Einfamilienwohnh<strong>aus</strong>es mit Garage vorgesehen. Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben<br />
des Bebauungsplans. Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli <strong>2011</strong> wird berichtet<br />
1. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof – Vergabe der Rohbauarbeiten<br />
Für die Errichtung des Servicegebäudes auf dem Friedhofsgelände wurden vom<br />
beauftragten Architekturbüro Marius Wolak, Rottweil, die Rohbauarbeiten <strong>aus</strong>geschrieben.<br />
Aus der beschränkten Ausschreibung ging die Firma BTS GmbH, Schiltach, mit einer<br />
Angebotssumme von 34.136,35 € als günstigste Bieterin hervor. Einstimmig vergab der<br />
Gemeinderat die <strong>aus</strong>geschriebenen Arbeiten an dieses Unternehmen. Die Arbeiten beginnen<br />
nach den Handwerkerferien.<br />
Die weiteren Baugewerke sind derzeit in der Ausschreibung und werden in einer der<br />
nächsten Gemeinderatssitzung vergeben.<br />
2. Kindergartenangelegenheiten<br />
2.1 Bedarfsplanung für den Kindergartenbereich<br />
Dem Gemeinderat wurde anhand der Kinderzahlen die Bedarfsplanung für den<br />
Kindergartenbereich vorgestellt. Die Kinderzahl orientiert sich im nächsten Kindergartenjahr<br />
noch an der bisher bekannten Entwicklung von ca. 120 – 125 Kindern im Kindergartenalter.<br />
Das Angebot von 134 Kindergartenplätzen für Kinder mit einem Rechtsanspruch ist für die<br />
Gemeinde Villingendorf <strong>aus</strong>reichend.<br />
Ab dem Jahrgang 2007/2008 liegen die Kinderzahlen wieder über 30 Kinder pro Jahrgang.<br />
Es ergeben sich so bis zu 130 Kinder im Kindergartenalter. Rechnerisch ist das Angebot an<br />
Kindergartenplätzen auch für die Zukunft <strong>aus</strong>reichend.<br />
Mit den vorhandenen 20 Krippenplätzen, den Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern unter<br />
3 Jahren in altersgemischten Gruppen und einem weiterhin vorhandenen guten Angebot an<br />
Tagesmütterplätzen ist auch der Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder in der<br />
Gemeinde, <strong>aus</strong> heutiger Sicht, in den nächsten Jahren abgedeckt.<br />
Mit dem Bau und dem Betrieb der Kinderkrippe konnte das Betreuungsangebot in der<br />
Gemeinde zuletzt wesentlich erweitert werden. Die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude<br />
des Kindergarten St. Maria bringen eine qualitative Aufwertung im Betrieb mit sich. Mit der<br />
inzwischen angelaufenen Neugestaltung der Außenanlagen zum Kindergarten St. Maria wird<br />
das Angebot an modernen und bedarfsorientierten Betreuungseinrichtungen abgerundet.<br />
Nach diesem umfangreichen finanziellen Engagement der Kindergartenträger in die<br />
Baumaßnahmen der letzten Jahre wird man für die Zukunft versuchen das bisher schon sehr<br />
gute Betreuungsangebot der Gemeinde weiter zu optimieren und anzupassen.<br />
Der Gemeinderat nahm von der Kindergartenbedarfsplanung zustimmend Kenntnis.<br />
2.2 Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre <strong>2011</strong>/2012 und 2012/2013<br />
Die Vertreter des Gemeindetags haben gemeinsam mit den Verbänden der freien<br />
Kindergartenträger eine neue Empfehlung für die Anpassung der Elternbeiträge<br />
<strong>aus</strong>gearbeitet. Wie zuletzt wird eine Erhöhung der Elternbeiträge in zwei Stufen über die<br />
nächsten beiden Kindergartenjahre vorgeschlagen. Basis für die neuen Empfehlungen für<br />
die Elternbeiträge sind die Bestrebungen auch weiterhin rund 20 % der<br />
Betriebsaufwendungen durch die Elternbeiträge abzudecken. In den letzten Jahren wurden<br />
die Empfehlungen der Trägerverbände jeweils übernommen. Die Katholische
Kirchengemeinde hat für den Bereich des Kindergartens St. Maria der Übernahme der<br />
Empfehlungsbeträge bereits zugestimmt.<br />
Folgenden Gebührensätzen stimmte der Gemeinderat zu:<br />
1. Elternbeiträge im Regelkindergarten<br />
(Kindergarten Waldenwiesen und Kindergarten St. Maria)<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit einem Kind<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit zwei Kindern*<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit drei Kindern*<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit vier und mehr Kindern*<br />
Zusätzlich:<br />
Zusatz für die Inanspruchnahme<br />
der verlängerten Öffnungszeit<br />
tägl. von 12.00 – 13.00 Uhr<br />
Zuschlag für die Betreuung unter<br />
3-jähriger Kinder in<br />
altersgemischten Gruppen<br />
Kindergartenjahr 2010/<strong>2011</strong><br />
(seit 01.09.2010)<br />
Kindergartenjahr <strong>2011</strong>/2012<br />
(ab 01.09.<strong>2011</strong>)<br />
Kindergartenjahr 2012/2013<br />
(ab 01.09.2012)<br />
87,00 € 89,00 € 91,00 €<br />
66,00 € 68,00 € 70,00 €<br />
44,00 € 45,00 € 46,00 €<br />
15,00 € 15,00 € 15,00 €<br />
10,00 € 10,00 € 10,00 €<br />
100% 100% 100%<br />
* Berücksichtigt werden Kinder unter 18 Jahren, die innerhalb des gleichen H<strong>aus</strong>halts leben<br />
Für den Bereich des Kindergartens Waldenwiesen erhöht sich der monatliche Abbuchungsbetrag um<br />
das Handgeld von 2,00 €.<br />
2. Elternbeiträge in der Kinderkrippe<br />
a) Für die Betreuung an mehr als drei Tagen pro Woche<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit einem Kind<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit zwei Kindern*<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit drei Kindern*<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit vier und mehr Kindern*<br />
Kindergartenjahr 2010/<strong>2011</strong><br />
(seit 01.09.2010)<br />
Kindergartenjahr <strong>2011</strong>/2012<br />
(ab 01.09.<strong>2011</strong>)<br />
Kindergartenjahr 2012/2013<br />
(ab 01.09.2012)<br />
258,00 € 263,00 € 268,00 €<br />
191,00 € 195,00 € 199,00 €<br />
129,00 € 132,00 € 135,00 €<br />
52,00 € 53,00 € 54,00 €
) Für die Betreuung an bis zu drei Tagen pro Woche<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit einem Kind<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit zwei Kindern*<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit drei Kindern*<br />
Für das Kind <strong>aus</strong> einer Familie<br />
mit vier und mehr Kindern*<br />
Kindergartenjahr 2010/<strong>2011</strong><br />
(seit 01.09.2010)<br />
Kindergartenjahr <strong>2011</strong>/2012<br />
(ab 01.09.<strong>2011</strong>)<br />
Kindergartenjahr 2012/2013<br />
(ab 01.09.2012)<br />
155,00 € 158,00 € 161,00 €<br />
115,00 € 117,00 € 119,00 €<br />
77,00 € 79,00 € 81,00 €<br />
31,00 € 32,00 € 33,00 €<br />
* Berücksichtigt werden Kinder unter 18 Jahren, die innerhalb des gleichen H<strong>aus</strong>halts leben<br />
3. B<strong>aus</strong>achen - Neubau einer Doppelgarage, Flst. Nr. 150/1 Im Gässle 8<br />
Der Bauherr beabsichtigt auf dem unbebauten Grundstück im Gässel 8 eine Doppelgarage<br />
mit Pultdach zu errichten. Das Vorhaben entspricht den maßgeblichen rechtlichen Vorgaben.<br />
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben daher einstimmig seine Zustimmung.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25. Juli <strong>2011</strong> wird berichtet:<br />
1. 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Villingendorf – Kurzer Rückblick<br />
Kommandant Robert Flaig blickte auf das ereignisreiche Festwochenende des 125jährigen<br />
Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Villingendorf zurück. Er nutzte den Rahmen der<br />
Gemeinderatssitzung, um sich für die breite Unterstützung durch Gemeinderat und<br />
Gemeindverwaltung herzlich zu bedanken. Er dankte auch für den großen Zuspruch, der <strong>aus</strong><br />
der ganzen Bevölkerung her<strong>aus</strong> spürbar war.<br />
Zufrieden und stolz zeigt sich Feuerwehr mit der Neubeschaffung des Staffellöschfahrzeuges<br />
(StLF 10/6), das im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten eingeweiht werden konnte. Hier<br />
bedankte sich Kommandant Flaig beim Gemeinderat für die Beschlüsse und die<br />
Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel. Mit den letzten Fahrzeugbeschaffungen ist die<br />
Feuerwehr Villingendorf technische gut <strong>aus</strong>gestattet und für zukünftige Aufgaben bestens<br />
gerüstet.<br />
Bürgermeister Bucher sprach dem Leiter der örtlichen Feuerwehr in diesem Zusammenhang<br />
nochmals ein Kompliment für die hervorragende Vorbereitung und Durchführung der<br />
Veranstaltung <strong>aus</strong>. Er bedankte sich, für die große Bereitschaft der Feuerwehrangehörigen<br />
und aller, die im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten sich engagiert eingebracht hatten.<br />
Die schönen und bunten Eindrücke des Jubiläumswochenendes werden sicher bei vielen<br />
noch lange in Erinnerung bleiben.<br />
2. Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Änderung, 2. Erweiterung<br />
2.1 Satzungsbeschluss<br />
Mit dem Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Änderung, 2. Erweiterung, ist die<br />
derzeit laufende Erschließung eines neue Baugebiets im Anschluss an die bestehende<br />
Bebauung im nordöstlichen Ortsrand planerisch aufgearbeitet. Im Verfahren waren noch<br />
einige Punkte zum ökologischen Ausgleich mit den Fachbehörden zu klären. Insbesondere<br />
war mit der Naturschutzbehörde noch die vertragliche Vereinbarung über den Ausgleich<br />
abzuhandeln. Der Vertrag enthält verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung von<br />
entsprechenden Kompensationsmaßnahmen.<br />
Die Vertragsunterlagen wurden inzwischen unterzeichnet. Der Satzungsbeschluss zum<br />
Bebauungsplan konnte somit erfolgen. Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die<br />
Satzung zum Bebauungsplan Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Änderung, 2. Erweiterung.<br />
2.2 Festlegung der Straßennamen<br />
Mit der Erschließung des neuen Baugebiets sollte rechtzeitig über die Namensgebung für die<br />
neu gebauten Straßen entschieden werden. Die Verwaltung machte hierzu den Vorschlag,<br />
die vorhandenen Straßennamen im Straßenverlauf weiterzuführen. Entsprechend sollen die<br />
Ortswege Schellenwasen und Hahnenburg um die neuen Baugrundstücke verlängert<br />
werden. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.<br />
3. B<strong>aus</strong>achen<br />
3.1 Neubau eines Einfamilienh<strong>aus</strong>es mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Flst. Nr.<br />
192/5, Beim Käppele 5<br />
Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienh<strong>aus</strong>es mit Einliegerwohnung<br />
und Doppelgarage im Baugebiet „Beim Käppele“. Durch die Dachgestaltung ergibt sich im<br />
Eingangsbereich eine geringe Überschreitung der zulässigen Traufhöhe. Die Garage sowie
die geplante Terrasse befinden sich teilweise außerhalb des Baufensters. Der Gemeinderat<br />
erteilte hierzu sein Einvernehmen.<br />
3.2 Erweiterung des Wohngebäudes durch Aufstockung der bestehenden Garage, Flst. Nr.<br />
1466, Hochwaldstraße 66<br />
Der Bauherr möchte seinen bestehenden Wohnraum durch die Überbauung der angebauten<br />
Garage um ein Zimmer erweitern. Da die bestehende Garage die Baugrenze bereits gering<br />
überschreitet, muss diesbezüglich für den Wohnraum eine Befreiung erteilt werden. Der<br />
Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.<br />
3.3 Abbruch des Wohn- und Geschäftsgebäudes, Flst. Nr. 55, Schellenwasen 5<br />
Die Eigentümer des Grundstücks Schellenwasen 5 beantragen den Abbruch des alten<br />
Wohn- und Ökonomiegebäudes. Nachdem Bemühungen, einen Kaufinteressenten für das<br />
Gebäude zu finden, bisher nicht erfolgreich waren und am Gebäude dringender<br />
Sanierungsbedarf besteht, wird der Erhalt von den Eigentümern als unwirtschaftlich<br />
angesehen.<br />
Das Gebäude ist in der Liste für erhaltungswürdige Bauwerke aufgeführt. Für einen Abbruch<br />
ist daher die Zustimmung der Denkmalschutzbehörden erforderlich. Eine erste Besichtigung<br />
durch diese Behörde hatte unlängst stattgefunden. Eine abschließende Stellungnahme der<br />
Denkmalschutzbehörden liegt bisher nicht vor.<br />
Grundsätzlich hält der Gemeinderat den Erhalt des historischen Gebäudes für<br />
wünschenswert. Soweit die wirtschaftliche und denkmalschutzrechtliche Betrachtung einen<br />
Abbruch des Gebäudes zum Ergebnis hätte, erteilte der Gemeinderat sein Einverständnis<br />
zum Vorhaben.<br />
3.4 Abbruch des bestehenden Carports und Errichtung eines Doppel-Carports, Flst. Nr. 937,<br />
Rottweiler Straße 38<br />
Die Grundstückeigentümer planen die Errichtung eines neuen Doppel-Carport. Das<br />
Vorhaben war bereits 2010 eingereicht worden. Aufgrund geringer Änderungen in der<br />
Planung musste das Verfahren nochmals durchgeführt werden. Der Gemeinderat erteilte<br />
dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.<br />
3.5 Aufbau eines Pultdaches auf die bestehende Flachdachdoppelgarage, Flst. Nr. 124/10,<br />
Rottweiler Straße 18<br />
Der Bauherr hat auf die bestehende Flachdachdoppelgarage ein neues Pultdach aufgesetzt.<br />
Das Vorhaben wurde bereits verwirklicht und steht nun nachträglich zur Genehmigung an.<br />
Aufgrund des gültigen Bebauungsplans sind Garagen nur mit Flachdach oder mit Dächern<br />
der gleichen Dachneigung wie das Hauptgebäude zulässig. Für die Pultdachform ist daher<br />
eine Befreiung erforderlich. Der Gemeinderat stimmte dieser Befreiung und dem Baugesuch<br />
zu.<br />
4. Zwischenbericht über den Vollzug des H<strong>aus</strong>haltsplanes <strong>2011</strong> mit Bericht zur<br />
Kassenlage<br />
Der Zwischenbericht über den Vollzug des H<strong>aus</strong>haltsplanes <strong>2011</strong> mit Bericht zur Kassenlage<br />
begründet sich in der Mai-Steuerschätzung <strong>2011</strong>, der H<strong>aus</strong>haltsrechnung vom 18.07.<strong>2011</strong><br />
und in sonstigen zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen und Entwicklungen.<br />
Nach dem starken Konjunktureinbruch im Winterhalbjahr 2008/2009, so Bürgermeister<br />
Bucher, mit dem eine deutliche Unter<strong>aus</strong>lastung der gesamtwirtschaftlichen
Produktionskapazitäten einherging, hat sich die deutsche Wirtschaft wieder deutlich erholt<br />
und scheint auf eine konjunkturelle Normallage zurückzukehren.<br />
Trotz wirtschaftlichem Aufschwung ist die finanzielle Belastung der Kommunen in Baden-<br />
Württemberg weiter angespannt. Auch wenn die Steuereinnahmen ansteigen, hat ein<br />
Großteil der Kommunen noch keine <strong>aus</strong>geglichene Finanzsituation vorzuweisen.<br />
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.03.<strong>2011</strong> wurde die Jahresrechnung 2010 der<br />
Gemeinde Villingendorf festgestellt. Trotz eines weiteren empfindlichen Rückgangs der<br />
Gewerbesteuereinnahmen konnte durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der<br />
Einkommensteuer, bei den Schlüsselzuweisungen vom Land, der kommunalen<br />
Investitionsp<strong>aus</strong>chale, der Umsatzsteuerbeteiligung sowie Einsparungen im Bereich der<br />
Personal<strong>aus</strong>gaben, Weniger<strong>aus</strong>gaben bei den Umlagen und den Zinsen, eine<br />
Zuführungsrate in Höhe von 197.022,01 € erwirtschaftet werden. Der Plan ging noch von<br />
einer Deckungslücke in Höhe von 95.000,00 € <strong>aus</strong>.<br />
Die erheblich verbesserte Situation im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt wirkte sich im Hinblick auf die im<br />
Planwerk 2010 <strong>aus</strong>gewiesene Abdeckung der Deckungslücke des laufenden<br />
Betriebsh<strong>aus</strong>haltes bei gleichzeitig geplanter kräftiger Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen<br />
Rücklage äußerst entlastend <strong>aus</strong>.<br />
Vom 10.05.<strong>2011</strong> bis 12.05.<strong>2011</strong> fand in Fulda die Sitzung des Arbeitskreises<br />
„Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre <strong>2011</strong> bis<br />
2015.<br />
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion<br />
der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird davon <strong>aus</strong>gegangen, dass sich der<br />
Aufschwung im Schätzzeitraum fortsetzt.<br />
Für die Jahre <strong>2011</strong> und 2012 wurde ein Wachstum beim nominalen Bruttoinlandsprodukt von<br />
jeweils + 3,5 % unterstellt. Für die Jahre 2013 bis 2015 wurde von einem durchschnittlichen<br />
Anstieg um + 3,0 % <strong>aus</strong>gegangen.<br />
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg geht im Jahr <strong>2011</strong> von<br />
Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 1.015 Mio. € <strong>aus</strong>. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden<br />
Netto-Mehreinnahmen gegenüber dem aktuellen Mittelfristigen Finanzplan von 1.099 Mio. €<br />
im Jahr 2012, 950 Mio. € im Jahr 2013 und 783 Mio. € im Jahr 2014 prognostiziert.<br />
Nach der von der Geschäftsstelle des Gemeindetags vorgenommenen überschlägigen<br />
Regionalisierung der Steuerschätzung für die Kommunen im Lande würden deren<br />
Steuereinnahmen im Jahr <strong>2011</strong> um über 700 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Der<br />
Großteil davon entfällt auf die Gewerbesteuer. Überträgt man den bundesweiten<br />
Steuerzuwachs auf die Kommunen im Lande, entspräche dies einem Steuerzuwachs der<br />
Kommunen in Baden-Württemberg von 3,1 Mrd. € in diesen vier Jahren im Vergleich zur<br />
letzten Steuerschätzung.<br />
Auf die aktuelle H<strong>aus</strong>haltsentwicklung der Gemeinde Villingendorf ging Kämmerer<br />
Hardtmann wie folgt ein:<br />
Die Gebührenh<strong>aus</strong>halte im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt verlaufen nach dem heutigen<br />
Kenntnisstand plangemäß.<br />
Entgegen dem Bundes- und Landestrend hinkt das Gewerbesteueraufkommen der<br />
Gemeinde Villingendorf dem bereits vorsichtig angesetzten Planansatz mit netto ca.
71.500,00 € hinterher. Diese Wenigereinnahmen können durch prognostizierte<br />
Mehreinnahmen <strong>aus</strong> der Mai-Steuerschätzung im Bereich der Schlüsselzuweisungen vom<br />
Land, der kommunalen Investitionsp<strong>aus</strong>chale usw. kompensiert werden. Nach dem heutigen<br />
Kenntnisstand kann die veranschlagte, bescheidene Zuführungsrate in Höhe von 25.000,00<br />
€ erreicht bzw. leicht überschritten werden. Allerdings kann die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgung (123.800,00 €) wohl nicht<br />
erwirtschaftet werden.<br />
Im Sinne einer weiteren H<strong>aus</strong>haltskonsolidierung und unter Berücksichtigung der nach wie<br />
vor angespannten Finanzsituation wurde der Vermögensh<strong>aus</strong>halt restriktiv unter<br />
Begrenzung auf das Notwendige und Machbare <strong>aus</strong>gerichtet.<br />
Zur Finanzierung des investiven Bereichs wurde neben einer Kreditaufnahme in Höhe von<br />
50.000,00 € eine kräftige Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage in Höhe von<br />
223.500,00 € eingeplant.<br />
Der Vermögensh<strong>aus</strong>halt <strong>2011</strong> beinhaltet die folgenden größeren Maßnahmen:<br />
� Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr<br />
� Restfinanzierung energetische Sanierung Kindergarten St. Maria<br />
� Weitere konzeptionelle Vorüberlegungen Hallenthematik<br />
� Erhebung von gesplitteten Abwassergebühren<br />
� Weitere Tilgungsrate für das Gewerbegebiet „Wasen“<br />
Die Erschließung des Neubaugebietes „Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung“ erfolgt<br />
außerhalb des H<strong>aus</strong>halts über die Landesbank Baden-Württemberg, Karlsruhe.<br />
Bereits bekannte Mehr<strong>aus</strong>gaben des Investitionsh<strong>aus</strong>haltes (z.B. energetische Sanierung<br />
Kindergarten St. Maria, Feldwegverlegung im Zusammenhang mit dem<br />
Erweiterungsvorhaben der Firma SK Scheidel, Aust<strong>aus</strong>ch Rechen Kläranlage usw.) können<br />
vor<strong>aus</strong>sichtlich durch Weniger<strong>aus</strong>gaben bei anderen Maßnahmen kompensiert werden.<br />
Sollte dies nicht gelingen und der Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt keine höhere Zuführungsrate als<br />
veranschlagt erwirtschaften, so hat eine erhöhte Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage zu<br />
erfolgen.<br />
Die Kassenlage ist nach wie vor stabil. Die Kreditermächtigungen 2010 (240.000,00 €) und<br />
<strong>2011</strong> (50.000,00 €) mussten bisher noch nicht beansprucht werden.<br />
5. Gesamtzusammenstellung über die Finanzierungen außerhalb H<strong>aus</strong>halt zum<br />
30.06.<strong>2011</strong><br />
Im vierteljährlichen Turnus wird dem Gemeinderat eine Übersicht über die Finanzierungen<br />
von Wohnbau- und Gewerbebauland vorgelegt, die über die Landeskreditbank außerhalb<br />
des H<strong>aus</strong>halts abgewickelt werden. Hierbei handelt es sich um die Grunderwerbs- und<br />
Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet „Wasen“ und in den Wohnbaugebieten „Beim<br />
Käppele“ und „Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung“.<br />
Insgesamt hat sich die Ausgabensituation gegenüber dem Vorquartal um 248.149,85 €<br />
verschlechtert. Den derzeitigen Mehr<strong>aus</strong>gaben stehen Grundstückswerte in adäquater Höhe<br />
gegenüber.<br />
Der Grund für die Verschlechterung liegt in den bisher getätigten Ausgaben im<br />
Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes „Hahnenburg/Pfannenstiel, 2.<br />
Erweiterung“ mit 23 Bauplätzen.
6. Kenntnisnahme und Genehmigung von Spenden im 2. Quartal <strong>2011</strong><br />
Die Bedingungen für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />
Zuwendungen hat die Gemeinde in der Dienstanweisung zur Annahme von Spenden<br />
geregelt. Danach sind die Spenden dem Gemeinderat vorzulegen.<br />
Das Gremium stimmte der Annahme der Spenden mit einer Gesamtsumme von 1.250,00 €,<br />
wie von der Verwaltung vorgetragen, zu.<br />
7. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
Wie bereits mehrfach berichtet, sind die Gemeinden aufgrund eines Grundsatzurteils des<br />
Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) verpflichtet, die Abwassergebühr<br />
künftig zu splitten. Nicht nur das Schmutzwasser, sondern auch die befestigten und an die<br />
Kanalisation direkt oder indirekt angeschlossenen Flächen werden als Gebührenmaßstab<br />
herangezogen.<br />
Nachdem die von der Gemeinde veranlasste Befliegung und Luftbild<strong>aus</strong>wertung<br />
abgeschlossen ist, erhielten zwischenzeitlich sämtliche Grundstückseigentümer ihr Exposé<br />
(Informationsschreiben, Erfassungsbogen zu den versiegelten<br />
Flächen/Luftbild/Flächenzusam-menstellung, sowie einen Antwortbogen) übersandt.<br />
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die darin enthaltenen Angaben zu überprüfen<br />
und etwaige Unstimmigkeiten mitzuteilen.<br />
Die Flächenermittlung dient zukünftig als Bemessungsgrundlage für die<br />
Niederschlagswassergebühr. Für das sogenannte Schmutzwasser (häusliches Abwasser)<br />
bleibt es bei der Abrechnung nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler).<br />
Die Verbrauchsabrechnung des Jahres 2010 wurde nach dem bisherigen<br />
Abrechnungssystem als vorläufige Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der<br />
Nachprüfung erstellt. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung des Jahres <strong>2011</strong>, die die<br />
Grundstückseigentümer im Dezember <strong>2011</strong> erhalten, wird der Bescheid des Jahres 2010<br />
entsprechend dem Ergebnis der gesplitteten Abwassergebühr (Gebührensplitting nach<br />
Niederschlags- und Schmutzwasser) korrigiert.<br />
Für Fragen und Erläuterungen steht die Finanzverwaltung im Rath<strong>aus</strong> auch mit zusätzlichen<br />
Sprechstunden zur Verfügung.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September <strong>2011</strong> wird<br />
berichtet<br />
1. Ehrung von Blutspendern<br />
Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 14. September <strong>2011</strong>,<br />
konnten wieder zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger für ihre uneigennützige und<br />
unentgeltliche Bereitschaft zur Blutspende <strong>aus</strong>gezeichnet werden. Folgende Personen<br />
wurden durch Bürgermeister Bucher, zugleich auch Vorsitzender des DRK-Ortsvereins,<br />
sowie dem Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins, Herbert Mattes, geehrt:<br />
Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10 Blutspenden: Jörg Bushart, Bettina<br />
Garcia Capellan, Benjamin Luppold, Paul Neubauer und Anja Reßin<br />
Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter<br />
Spendenzahl 25 für 25-maliges Blutspenden: Armin Nester und Helmut Thier<br />
Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />
Spendenzahl 50 für 50-maliges Blutspenden: Eveline Flaig, Waldemar Mathias und Werner<br />
Müller<br />
Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />
Spendenzahl 75 für 75-maliges Blutspenden : Thomas Haller<br />
Mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />
Spendenzahl 125 für 125-maliges Blutspenden : Martin Scheuermann<br />
Die Geehrten erhielten neben der verdienten Auszeichnung ein Präsent der Gemeinde.<br />
Herbert Mattes vom DRK-Ortsverein bedankte sich bei allen Blutspenderinnen und<br />
Blutspendern für ihre Spendenbereitschaft sowie bei der Gemeinde für die Bereitstellung der<br />
Räumlichkeiten und die entgegengebrachte Unterstützung. Der DRK-Ortsverein, der in<br />
diesem Jahr sein 50jähriges Bestehen feiert, hat bisher bereits 90 Blutspendetermine<br />
durchgeführt. Dabei sind über 26.300 Blutkonserven zusammengekommen. Bürgermeister<br />
Karl-Heinz Bucher dankte allen Blutspendern in Villingendorf ganz herzlich für ihre<br />
Bereitschaft, anderen zu helfen. Er bat alle darum, auch weiterhin durch Blutspenden Leben<br />
zu retten und weitere Werbung fürs Blutspenden zu machen.<br />
Ein herzliches Dankeschön galt dem DRK-Ortsverein Villingendorf und dessen vielen<br />
ehrenamtlichen Helfern für die durchgeführten Blutspendeaktionen.
2. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof – Vergabe weiterer Gewerke<br />
Nach den Handwerkerferien starteten die Arbeiten zum Bau des neuen Servicegebäudes auf<br />
dem Friedhof. Zum Fortgang der Arbeiten stand im Rahmen der Gemeinderatsitzung die<br />
Vergabe weiterer Baugewerke an.<br />
Die Zimmer- und Holzbauarbeiten wurden hierbei im Umfang von 36.548,83 € an die Firma<br />
Holzbau Mei, Villingendorf, vergeben. Das Gebäude wird in Vollholzbauweise erstellt.<br />
Die Arbeiten zur Sanitär- und Heizungsinstallation wird die Firma Norbert Engeser,<br />
Villingendorf, durchführen. Die Vergabesumme lag bei diesem Gewerk bei 8.310,40 €.<br />
Mit der Durchführung der Elektroarbeiten wurde die Firma Dettki, Epfendorf, beauftragt. Das<br />
günstigste Angebot lag hier bei 8.407,46 €.<br />
In der Gesamtheit liegen die Vergabesummen innerhalb der bisherigen Kostenschätzung.<br />
Verschiebungen ergeben sich teilweise jedoch unter den einzelnen Gewerken. Der<br />
beauftragte Architekt Marius Wolak geht von einer Fertigstellung des Bauvorhabens bis<br />
Ende November <strong>aus</strong>.<br />
3. B<strong>aus</strong>achen<br />
3.1 Einrichtung einer Arztpraxis, Flst. Nr. 151, Im Gässle 2 – Nutzungsänderung<br />
Die bisherige Praxisgemeinschaft Lischka/Landsmeer wird zum Jahresende den Betrieb<br />
ihrer Arztpraxis in Villingendorf einstellen. Nach zahlreichen erfolgreichen Gesprächen<br />
stehen Bürgermeister und Gemeindeverwaltung im Sinne einer Nachfolgeregelung mit einer<br />
interessierten Ärztegemeinschaft in zielgerichteten Verhandlungen. Eine vertragliche<br />
Vereinbarung mit der Ärztegemeinschaft als neuem Betreiber einer vollwertigen Arztpraxis<br />
steht kurz vor dem Abschluss.<br />
Im Rahmen der notwendigen Modernisierung der Praxisräume sollen diese im bisherigen<br />
Gebäude um ein Stockwerk nach unten verlegt werden. Die bisher als Wohnung genutzten<br />
Räume erfahren dadurch eine Nutzungsänderung, die formal als Bauantrag zur<br />
Genehmigung vorgelegt werden muss. Mit dem bisherigen Mieter der Räume im<br />
Erdgeschoss konnte eine einvernehmliche Regelung zum Wohnungst<strong>aus</strong>ch gefunden<br />
werden.<br />
Mit der Verlegung der Praxisräume ins Erdgeschoss und dem Einbau eines Treppenliftes soll<br />
der Zugang zu den Praxisräumen für ältere oder gehbehinderte Personen weiter erleichtert<br />
werden. Vor dem Eingangsbereich ist hierzu noch eine kleine Rampe anzulegen. Für die<br />
Arztpraxis ist die Ausweisung von 4 Stellplätzen erforderlich. Dies lässt sich auf dem<br />
Grundstück im bisherigen Umfang darstellen. Hinzu kommen die notwendigen Stellplätze für<br />
die Wohnungen als Garagenstellplätze. Reserven bestehen entlang der Oberndorfer Straße,<br />
wo zusätzliche Stellplätze vorhanden sind.<br />
Herr Lünz vom Büro ktl, Rottweil, erläuterte die notwendigen baulichen Maßnahmen anhand<br />
der Planunterlagen zum Baugesuch. Um den knappen zeitlichen Rahmen einhalten zu<br />
können, sollen möglichst wenige Eingriffe in die Substanz erfolgen. Die neue Praxis soll im<br />
Januar 2012 ihren Betrieb aufnehmen können.<br />
Der Gemeinderat gab dem Bauvorhaben einstimmig seine Zustimmung.
3.2 Neubau eines Einfamilienh<strong>aus</strong>es mit Einliegerwohnung und Garage, Flst. Nr. 398,<br />
Schellenwasen 33<br />
Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Einfamilienh<strong>aus</strong>es mit Einliegerwohnung und<br />
Garage. Als Dachform ist ein Walmdach vorgesehen. Bereits im letzten Jahr wurde zu<br />
diesem Vorhaben eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde von der Baurechtsbehörde<br />
genehmigt.<br />
Da für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorhanden ist, ist das Vorhaben anhand der<br />
Umgebungsbebauung zu beurteilen. Maßgeblich hierfür ist hauptsächlich die Gebäudehöhe.<br />
Demnach würde sich das geplante Gebäude in die Umgebung einpassen.<br />
Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.<br />
3.3 Abbruch eines Wohnh<strong>aus</strong>es mit Scheuer, Stall und Wirtschaftsgebäude, Flst. Nr. 48,<br />
Schellenwasen 23 – Kenntnisgabeverfahren<br />
Der Bauherr plant den Abbruch des Wohnh<strong>aus</strong>es mit Scheuer, Stall und<br />
Wirtschaftsgebäude. Die Garagen sollen erhalten bleiben.<br />
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.<br />
4. Umschuldung eines Darlehens<br />
Die Zinsbindung eines Darlehens der Gemeinde, welches im Jahre 2001 bei der Münchener<br />
Hypothekenbank eG über 230.000,00 DM (117.597,13 €) aufgenommen wurde, lief auf<br />
03.08.<strong>2011</strong> ab. Seitens des Darlehensgebers wurde der Zins für die Restlaufzeit von11<br />
Jahren mit 4,39 % angeboten. Nachdem die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank<br />
über die Volksbank Rottweil eG bedeutend günstigere Zinskonditionen mit 3,39 % einräumte,<br />
wurde eine Umschuldung vorgenommen.<br />
Eine Entscheidung in der Angelegenheit war zwingend in der sitzungsfreien Sommerp<strong>aus</strong>e<br />
zu treffen. Die Umschuldung wurde daher im Rahmen einer Eilentscheidung vorgenommen.<br />
Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung des Bürgermeisters Kenntnis und stimmte<br />
im Nachgang der Vorgehensweise einstimmig zu.<br />
5. Energetische Sanierung der Innenbeleuchtung der Schule<br />
In den Jahren 2009/2010 wurde die Straßenbeleuchtung in den Mitgliedsgemeinden des<br />
Gemeindeverwaltungsverbandes Villingendorf mittels eines Zuschusses <strong>aus</strong> der<br />
Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
energetisch optimiert.<br />
Auf Verbandsebene sollen nunmehr einige Beleuchtungskörper der Grund- und<br />
Hauptschulen Villingendorf und Bösingen sowie der Mehrzweckhalle Bösingen erneuert<br />
werden.<br />
Aus der Klimaschutzinitiative wurde hierfür ein Zuschuss in Höhe von 25 % gewährt. Die<br />
Bewilligung umfasst den Zeitraum 01.08.<strong>2011</strong> bis 31.07.2012. Die gesamte<br />
Investitionssumme beläuft sich auf ca. 105.000,00 €. Entsprechend wurde ein Zuschuss in<br />
Höhe von ca. 26.000,00 € für die Maßnahme bewilligt. Auf die Gemeinde Villingendorf<br />
entfallen nach Abzug der Zuschussmittel Kosten von ca. 35.000,00 €. Die Finanzierung<br />
erfolgt mittels einer Darlehensaufnahme über den Verbandsh<strong>aus</strong>halt.
Herr Garcia, Klärwärter und Energieberater der Gemeinde, erläuterte die geplanten<br />
Maßnahmen im Rahmen der Gemeinderatssitzung. Demnach sollen im älteren Teil des<br />
Hinteren Schulgebäudes die Beleuchtungseinrichtungen in den Klassenzimmern komplett<br />
erneuert werden. Die elektrischen Einrichtungen stammen noch <strong>aus</strong> den 60er Jahren und<br />
verursachen inzwischen durch vermehrte Reparaturen auch erhöhte Unterhaltungskosten.<br />
Mit der Maßnahme sollen nicht nur moderne Beleuchtungskörper installiert werden, die dann<br />
eine verbesserte Ausleuchtung der Räume mit sich bringen, sondern eine deutliche<br />
Energieeinsparung erreicht werden. Eine Amortisation dürfte sich so in nur wenigen Jahren<br />
ergeben.<br />
Nach weiteren Detailerläuterungen durch Herrn Garcia fasste der Gemeinderat einstimmig<br />
den Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme. Die abschließende<br />
Beschlussfassung muss aufgrund der Abwicklung über den Gemeindeverwaltungsverband<br />
die Verbandsversammlung treffen.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober <strong>2011</strong> wird<br />
berichtet:<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
Zur Bürgerfragestunde waren keine Personen anwesend.<br />
2. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof – Vergabe weiterer Gewerke<br />
Zum Bauvorhaben Servicegebäude auf dem Friedhof waren weitere Vergaben von<br />
Bauleistungen zu tätigen. Folgende Gewerke wurden vergeben:<br />
� Die Estrich-, Fliesen- und Plattenarbeiten wurden an die Fa. Arnold Bantle,<br />
Villingendorf, zum Angebotsbetrag von 6.325,92 € vergeben.<br />
� Die Lieferung und der Einbau der Toranlage (Sektionaltor) erfolgt zum<br />
Angebotsbetrag von 2.042,04 € durch die Fa. Pfullendorfer Torsysteme.<br />
� Die Gerüstarbeiten wurden zum Betrag von 1.329,83 € an die Fa. Bailer,<br />
Villingendorf, vergeben.<br />
Eine Vergabe der Fensterarbeiten konnte nicht erfolgen, da hier kein wirtschaftliches<br />
Angebot <strong>aus</strong> der Ausschreibung hervorgegangen war. Hier ist eine erneute Ausschreibung<br />
erforderlich.<br />
3. Gesamtzusammenstellung über die Finanzierungen außerhalb H<strong>aus</strong>halt zum<br />
30.09.<strong>2011</strong><br />
Im vierteljährlichen Turnus wird dem Gemeinderat eine Übersicht über die Finanzierungen<br />
von Wohnbau- und Gewerbebauland vorgelegt, die über die Landeskreditbank außerhalb<br />
des H<strong>aus</strong>halts abgewickelt werden.<br />
Insgesamt hat sich die Ausgabensituation gegenüber dem vorhergehenden Quartal um<br />
189.551,39 € verschlechtert. Den Mehr<strong>aus</strong>gaben stehen Grundstückswerte in adäquater<br />
Höhe gegenüber.<br />
Der Grund für die Verschlechterung liegt in den bisher getätigten Ausgaben im<br />
Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes „Hahnenburg/Pfannenstiel, 2.<br />
Erweiterung“, welches 23 Bauplätze umfasst. 8 Bauplätze wurden bereits veräußert.<br />
4. Grunderwerbs- und Erschließungsvertrag für das Baugebiet „Beim Käppele“ –<br />
Abrechnung mit der Landesbank<br />
Die im Jahr 2007 zwischen der Gemeinde Villingendorf und der Landesbank Baden-<br />
Württemberg abgeschlossenen Grunderwerbs- und Erschließungsverträge für das<br />
Wohnbaugebiet „Beim Käppele“ liefen jeweils zum 26.09.<strong>2011</strong> ab.<br />
Mit diesem zentralen innerörtlichen Wohnbaugebiet wurden 7 Bauplätze erschlossen.<br />
Die seitens der Landesbank Baden-Württemberg erstellte Abrechnung wurde<br />
verwaltungsintern überprüft und weist zugunsten der Landesbank einen Gesamtbetrag in<br />
Höhe von 52.011,65 € auf.<br />
Dieser Betrag wird über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgelöst. Der Abrechnungsbetrag<br />
entspricht in etwa der Wertigkeit des noch verbleibenden unverkauften Wohnbauplatzes.
5. Kenntnisnahme und Genehmigung von Spenden im 3. Quartal <strong>2011</strong><br />
Die Bedingungen für die Annahme vom Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />
Zuwendungen hat die Gemeinde in der Dienstanweisung zur Annahme von Spenden<br />
geregelt. Danach sind die Spenden dem Gemeinderat vorzulegen.<br />
Das Gremium stimmte der Annahme der Spenden mit einer Gesamtsumme von 350,00 €,<br />
wie von der Verwaltung vorgetragen, zu.<br />
6. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2010 der Gemeinde<br />
Villingendorf<br />
Im Zeitraum Mai bis Juni <strong>2011</strong>, so Bürgermeister Bucher, fand seitens des Landratsamtes<br />
Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt, die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007<br />
bis 2010 der Gemeinde Villingendorf statt.<br />
Die Prüfung wurde zum zweiten Mal vor Ort vorgenommen, was sich bestens bewährt hat.<br />
Das Kommunal- und Prüfungsamt ist im Rahmen der Rechnungsprüfung analysierend,<br />
beratend und unterstützend tätig.<br />
Der Prüfungsbericht bescheinigt der Gemeinde Villingendorf für die H<strong>aus</strong>haltsjahre 2007 bis<br />
2010 eine jederzeit geordnete und solide Finanzwirtschaft.<br />
Seitens Kämmerer Hardtmann wurde auf den Prüfungsbericht <strong>aus</strong>führlich eingegangen,<br />
explizit auf die Bereiche<br />
- finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse,<br />
- Gesamteindruck,<br />
- überörtliche und örtliche Kassenprüfung,<br />
- H<strong>aus</strong>halts-, Kassen- und Rechnungswesen,<br />
- Personalwesen,<br />
- Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung,<br />
- Kostenersätze Feuerwehr,<br />
- Bau<strong>aus</strong>gaben.<br />
Gemeinderat Wachter sprach seinen Dank an die Verwaltung für die sorgfältige und<br />
verantwortungsbewusste Arbeit <strong>aus</strong>.<br />
7. Überprüfung der Steuerhebesätze und der Gebührenh<strong>aus</strong>halte im Hinblick auf die<br />
H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012<br />
Seitens Bürgermeister Bucher wurde einleitend <strong>aus</strong>geführt, dass im Vorgriff auf die<br />
H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012 der Überprüfung der Gebührentarife und der Steuerhebesätze<br />
wiederum eine große Bedeutung zukommt.<br />
Aufgrund des Einnahmebeschaffungsgrundsatzes der Gemeindeordnung sind die<br />
Gemeinden bei den Gebührenh<strong>aus</strong>halten gehalten, diese im Rahmen der Geboten- und<br />
Vertretbarkeit kostendeckend <strong>aus</strong>zurichten. Die Gemeinden müssen ihre Einnahmen <strong>aus</strong><br />
den sogenannten sonstigen Einnahmen (überwiegend privatrechtliche Einnahmen) und –<br />
soweit vertretbar und geboten – <strong>aus</strong> Entgelten (Gebühren) für ihre Leistungen und nur im<br />
Übrigen <strong>aus</strong> Steuern und Krediten beschaffen. Wird gegen die Rangfolge der<br />
Einnahmebeschaffung verstoßen, ist ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde möglich.
Die Grundsätze der Einnahmebeschaffung entfalten ihre besondere Wirksamkeit vor allem<br />
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei einem un<strong>aus</strong>geglichenen H<strong>aus</strong>halt bzw. im<br />
Rahmen von H<strong>aus</strong>haltssicherungskonzepten. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann die<br />
Genehmigung einer Kreditermächtigung ablehnen, wenn die an vorderer Rangstelle<br />
vorgesehenen Einnahmequellen nicht <strong>aus</strong>reichend <strong>aus</strong>geschöpft sind.<br />
Seitens des Kämmerers, Herrn Hardtmann, wurde zum laufenden H<strong>aus</strong>haltsjahr <strong>2011</strong><br />
<strong>aus</strong>geführt, dass dieses in Anbetracht der nach wie vor unsicheren Finanzlage restriktiv,<br />
ohne Neuverschuldung, allerdings bei einer empfindlichen Entnahme <strong>aus</strong> der Allgemeinen<br />
Rücklage, <strong>aus</strong>gerichtet wurde.<br />
Im Rahmen des Zwischenberichtes am 25.07.<strong>2011</strong> wurde eine leichte Verbesserung der<br />
Situation im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt aufgezeigt. Die im Planwerk äußerst gering <strong>aus</strong>gewiesene<br />
Zuführungsrate in Höhe von 25.000,00 € durfte eine leichte Verbesserung erfahren. Zum<br />
Stand Oktober <strong>2011</strong> hat sich die Situation des laufenden Betriebsh<strong>aus</strong>haltes nochmals leicht<br />
verbessert. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich gegenüber dem Zwischenbericht<br />
stabilisiert, sodass nach dem derzeitigen Kenntnisstand von einer Zuführungsrate in Höhe<br />
von 120.000,00 € bis 150.000,00 € <strong>aus</strong>gegangen werden kann und somit die gesetzliche<br />
Mindestzuführung erreichbar scheint.<br />
Zu den plangemäßen Investitions<strong>aus</strong>gaben (Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges,<br />
Restfinanzierung energetische Sanierung Kindergarten St. Maria usw.) kamen<br />
zwischenzeitlich zwei unerwartete außerplanmäßige Maßnahmen in Form des Umb<strong>aus</strong> der<br />
Arztpraxis im Gebäude Im Gässle 2 und eines Grundstückserwerbs hinzu.<br />
Nach der derzeitigen Finanzentwicklung können diese außerplanmäßigen Maßnahmen<br />
vor<strong>aus</strong>sichtlich nur über eine zusätzliche Entnahme <strong>aus</strong> der Allgemeinen Rücklage<br />
geschultert werden.<br />
Der Entwurf des H<strong>aus</strong>haltsplanes 2012 wird dem Gemeinderat in seiner Sitzung am<br />
26.10.<strong>2011</strong> vorgestellt. Auf der Grundlage der derzeit bekannten Orientierungsdaten wird der<br />
Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt gegenüber dem des Vorjahres eine deutlich höhere Zuführungsrate<br />
(ca. 380.000,00 €) erwirtschaften können. Der Grund liegt vor allem in höheren<br />
Schlüsselzuweisungen und einem erhöhten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Des<br />
Weiteren wirkt sich auf der Ausgabenseite die niedrigere Steuerkraftsumme und eine<br />
prognostizierte Kreisumlagenreduzierung entlastend <strong>aus</strong>.<br />
Die Situation bei den Gebührenh<strong>aus</strong>halten und bei den Steuern wurde seitens des<br />
Kämmerers wie folgt erläutert:<br />
Verwaltungsgebühren<br />
Im Jahr 2008 erfolgte die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />
öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung).<br />
Die festgesetzten Verwaltungsgebühren wurden erstmals im Rahmen einer<br />
vorgeschriebenen Kalkulation ermittelt.<br />
Feuerschutz<br />
Die Berechnung von Kostenersätzen in allen rechtlich zulässigen Fällen leistet nur einen<br />
geringen Deckungsbeitrag.<br />
Mit Änderungssatzung vom 19.01.1999 wurden die Kostenersätze angepasst.<br />
Die Umstellung auf den Euro erfolgte mit Euro-Anpassungs-Satzung vom 24.07.2001.
Im Laufe des Jahres 2012 werden die Kostenersätze verwaltungsintern neu kalkuliert.<br />
Hierauf wurde seitens des Landratsamtes Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt, im<br />
Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2007 bis 2010 hingewiesen.<br />
Kindergarten-Elternbeiträge<br />
Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt in der Gemeinde Villingendorf auf der Grundlage<br />
der Empfehlungsbeschlüsse der Kirchenverbände und des Gemeindetags Baden-Württemberg.<br />
Für die Kindergartenjahre <strong>2011</strong>/2012 und 2012/2013 haben die Vertreter des<br />
Gemeindetages gemeinsam mit den Verbänden der freien Kindergartenträger eine neue<br />
Empfehlung für die Anpassung der Elternbeiträge <strong>aus</strong>gearbeitet.<br />
Basis sind die Bestrebungen, auch weiterhin rund 20 % der Betriebsaufwendungen durch die<br />
Elternbeiträge abzudecken.<br />
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 04.07.<strong>2011</strong> wurden die monatlichen Elternbeiträge<br />
für die Kindergartenjahre <strong>2011</strong>/2012 und 2012/2013 wie folgt festgesetzt:<br />
Elternbeiträge im Regelkindergarten<br />
Kinderzahl Kindergartenjahr Kindergartenjahr<br />
<strong>2011</strong>/2012<br />
2012/2013<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 1 Kind 89,00 € 91,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 2 Kindern 68,00 € 70,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 3 Kindern 45,00 € 46,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 4 Kindern<br />
und mehr<br />
15,00 € 15,00 €<br />
Verlängerte Öffnungszeiten (täglich von<br />
10,00 € 10,00 €<br />
12.00 Uhr – 13.00 Uhr)<br />
Zuschlag für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder<br />
in altersgemischten Gruppen<br />
Elternbeiträge in der Kinderkrippe<br />
Die Kinderkrippe ist seit Januar 2010 in Betrieb.<br />
100 % 100 %<br />
Da besonders im Bereich der Kinderkrippe nicht alle Tage der Woche von allen Kindern für<br />
eine Betreuung in Anspruch genommen werden, wurde eine Staffelung der Gebühr für eine<br />
Nutzung der Einrichtung von bis zu 3 Tagen in der Woche eingeführt.<br />
Die Elternbeiträge stellen sich wie folgt dar:
Kinderzahl Kindergartenjahr Kindergartenjahr<br />
a) Für die Betreuung an mehr als 3 Tagen pro<br />
Woche<br />
<strong>2011</strong>/2012<br />
2012/2013<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 1 Kind 263,00 € 268,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 2 Kindern 195,00 € 199,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 3 Kindern 132,00 € 135,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 4 Kindern<br />
53,00 € 54,00 €<br />
und mehr<br />
b) Für die Betreuung an bis zu 3 Tagen pro<br />
Woche<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 1 Kind 158,00 € 161,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 2 Kindern 117,00 € 119,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 3 Kindern 79,00 € 81,00 €<br />
1 Kind <strong>aus</strong> einer Familie mit 4 Kindern<br />
und mehr<br />
32,00 € 33,00 €<br />
Abwassergebühren und Wasserzins<br />
Bei der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung handelt es sich um die größten<br />
Gebührenh<strong>aus</strong>halte der Gemeinde Villingendorf.<br />
Es ist von grundlegender Bedeutung, diese möglichst kostendeckend <strong>aus</strong>zurichten. Hierbei<br />
wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen.<br />
zu Abwassergebühren:<br />
Der Abwasserbereich ist von der Bedeutung der Anpassung und vom Umfang der<br />
Gebühreneinnahmen die bedeutendste kostenrechnende Einrichtung.<br />
Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 2,60 €/m³ hat seit 01.12.2008 Gültigkeit.<br />
Aufgrund des Urteils vom 11.03.2010 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg<br />
(VGH) sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Schmutz- und<br />
Niederschlagswasserbeseitigung nach getrennten Gebührensätzen abzurechnen.<br />
Die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr ist bereits weit fortgeschritten.<br />
Das vorgegebene Berechnungsmodell des Verwaltungsgerichtshofs wurde auch in der<br />
gemeindlichen Abwassergebührenkalkulation zugrunde gelegt, d.h. die dort angegebene<br />
p<strong>aus</strong>chale Kostenverteilung wurde vorgenommen.<br />
Unter Anwendung dieser Kostenaufteilungsschlüssel ergibt sich für die Jahre 2010 bis 2012<br />
folgende Situation:<br />
Jahr Niederschlagswasser Schmutzwasser<br />
2010 47.077,70 € Kosten : 265.000 m² = 0,18 €/m² 235.984,30 € Kosten : 115.000 m³ = 2,05 €/m³<br />
<strong>2011</strong> 58.115,60 € Kosten : 265.000 m² = 0,22 €/m² 260.226,40 € Kosten : 115.000 m³ = 2,26 €/m³<br />
2012 54.551,90 € Kosten : 265.000 m² = 0,21 €/m² 245.196,10 € Kosten : 115.000 m³ = 2,13 €/m³<br />
Der Verteilungsmaßstab der versiegelten Flächen beim Niederschlagswasser ist derzeit nur<br />
als vorläufig anzusehen. Das Ingenieurbüro iib hat von der Erst<strong>aus</strong>sendungsfläche einen<br />
Erfahrungswert von 15 % Korrekturfläche abgezogen. Die korrekte versiegelte Fläche wird<br />
derzeit ermittelt. Eine Änderung der Flächen wird sich bei der Niederschlagswassergebühr<br />
nur minimal im Cent-Bereich <strong>aus</strong>wirken.
Die Schwankungen bei der Schmutzwassergebühr innerhalb des vorgenannten Zeitraumes<br />
sind dadurch bedingt, dass Abmängel und Fehlbeträge der Vorjahre in den jeweiligen<br />
Kalkulationen berücksichtigt wurden.<br />
Vorschlag der Verwaltung für die Festsetzung der Gebühren:<br />
1. Niederschlagswassergebühr<br />
Die Niederschlagswassergebühr ist im Zeitraum 2010 bis 2012 auf ähnlichem Niveau. Für<br />
den Gebührenschuldner wäre es sicherlich leichter begreiflich, wenn die Gebühr über die<br />
ersten drei Jahre konstant festgesetzt werden würde.<br />
Die exakte Gebührenhöhe ergibt sich nach der Ermittlung der tatsächlich versiegelten<br />
Flächen. Derzeit ergibt sich ein Durchschnittswert in Höhe von 0,20 €/m².<br />
2. Schmutzwassergebühr<br />
Auf der Grundlage der Kalkulation wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr für den<br />
Zeitraum 2010 bis 2012 wie folgt festzusetzen:<br />
2010: 2,05 €/m³<br />
<strong>2011</strong>: 2,20 €/m³ (Durchschnittswert)<br />
2012: 2,20 €/m³ (Durchschnittswert)<br />
Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser im Überblick:<br />
1. Die Verbrauchsabrechnung des Jahres 2010 wurde nach dem bisherigen<br />
Abrechnungssystem als vorläufige Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der<br />
Nachprüfung erstellt. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung des Jahres <strong>2011</strong>, die die<br />
Grundstückseigentümer im Dezember <strong>2011</strong> erhalten, wird der Bescheid des Jahres 2010<br />
entsprechend dem Ergebnis der gesplitteten Abwassergebühr (Gebührensplitting nach<br />
Niederschlags- und Schmutzwasser) korrigiert.<br />
Bei der Neukalkulation musste von der bisherigen Kalkulationsgrundlage <strong>aus</strong>gegangen<br />
werden.<br />
2. Für das Jahr <strong>2011</strong> würde sich die Schmutzwassergebühr um 15 Cent erhöhen. Bei einem<br />
durchschnittlichen vierköpfigen H<strong>aus</strong>halt mit 150 m³ Frischwasserbezug erhöht sich die<br />
jährliche Schmutzwassergebühr um 22,50 €.<br />
3. Für das Jahr 2012 ergibt sich nach dem Verwaltungsvorschlag keine Erhöhung bei der<br />
Schmutzwassergebühr.<br />
Beim Wasserzins wird eine Erhöhung um 10 Cent vorgeschlagen. Grundlage hierzu bildet<br />
die neu erstellte Kalkulation, die geplante Bezugspreiserhöhung des Zweckverbandes<br />
Eschachwasserversorgung (+ 0,05 €/m³) und die Unterdeckungen der Jahre 2008 und<br />
2009.<br />
Bei einer Erhöhung des Wasserzinses um 0,10 €/m³ würde ein durchschnittlicher<br />
H<strong>aus</strong>halt mit einem Jahresverbrauch von 150 m³ um 15,00 € zusätzlich belastet.<br />
Deponiegebühr für das Auffüllgelände<br />
Die Erddeponie „Kurzelhardt“ ist seit dem Jahr 2003 in Betrieb.<br />
Seit dem 01.11.2008 beträgt die Deponiegebühr 6,30 €/m³. Das noch vorhandene<br />
Auffüllvolumen des derzeitigen Auffüllabschnittes neigt sich dem Ende entgegen. Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, keine Deponieerweiterung, sondern eine Reduzierung auf<br />
den Eigenbedarf der Gemeinde vorzunehmen. Über die weitere Vorgehensweise müssen<br />
noch die entsprechenden Beschlüsse herbeigeführt werden.<br />
Schlachth<strong>aus</strong>gebühren<br />
Beim Schlachth<strong>aus</strong> handelt es sich um den kleinsten Gebührenh<strong>aus</strong>halt. Der<br />
durchschnittliche Abmangel der letzten 5 Jahre (2008 – 2012) belief sich auf 1.379,46 €.<br />
Die letzte Erhöhung wurde auf 01.11.2005 vorgenommen.<br />
Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine<br />
Gebührenerhöhung vorzunehmen. Bei durchschnittlich 51,60 Schlachtungen pro Jahr sind<br />
die Mehreinnahmen bei einer moderaten Erhöhung als nur äußerst geringfügig anzusehen.<br />
Der Verwaltungsaufwand übersteigt bei Weitem die Mehreinnahmen.<br />
Bestattungsgebühren<br />
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 14.06.2010, die Bestattungsgebühren mit<br />
Wirkung auf 01.07.2010 für einen Zeitraum von zwei Jahren, also bis zum 30.06.2012, wie<br />
folgt festzusetzen:<br />
Bestattungsgebühren 4 Leichenträger 80,00 €<br />
Grabherstellung<br />
Erwachsenengrab einfache Tiefe 335,00 €<br />
Erwachsenengrab doppelte Tiefe 390,00 €<br />
Kindergrab 170,00 €<br />
Urnengrab 105,00 €<br />
Benutzungsgebühr Leichenzelle 75,00 €<br />
Überlassungsgebühren<br />
� Überlassung Reihengrab<br />
für Personen im Alter von 7 und mehr Jahren 800,00 €<br />
für Personen unter 7 Jahren 200,00 €<br />
� Überlassung Urnenreihengrab 540,00 €<br />
� Zubettung einer Urne in ein Reihen- oder Wahlgrab 400,00 €<br />
� Überlassung Wahlgrab<br />
zweistelligen Wahlgrab (2,0 x 2 m) 3.350,00 €<br />
einstelligen, doppeltiefes Wahlgrab (0,9 x 2 m) 1.450,00 €<br />
Grabeinfassung<br />
Einzelgrab 350,00 €<br />
Doppelgrab 440,00 €<br />
Urnengrab/Kindergrab 175,00 €<br />
Eine mögliche Anpassung der Gebührensätze wird im Frühjahr 2012 überprüft.
Steuern<br />
Hundesteuer<br />
Die Hundesteuer wurde zuletzt auf 01.01.2010 angehoben.<br />
Die Steuersätze stellen sich wie folgt dar:<br />
Bemessungsgrundlage Steuerhöhe<br />
Für den ersten Hund 84,00 €<br />
Für jeden weiteren Hund 168,00 €<br />
Zwingersteuer 168,00 €<br />
Eine weitere Erhöhung wird derzeit nicht vorgeschlagen.<br />
Grundsteuer A und B<br />
Die Grundsteuerhebesätze stellen sich wie folgt dar:<br />
Grundsteuer A: 340 v.H. der Steuermessbeträge (gültig seit 01.01.1996)<br />
Grundsteuer B: 315 v.H. der Steuermessbeträge (gültig seit 01.01.2004)<br />
Von einer Erhöhung soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen werden.<br />
Gewerbesteuer<br />
Auf 01.01.2005 wurde der Gewerbesteuerhebesatz von bisher 330 v.H. auf 340 v.H. der<br />
Bemessungsgrundlage erhöht.<br />
Eine weitere Anpassung wird derzeit nicht vorgeschlagen.<br />
Mieten<br />
Die Mieten werden unter Anwendung der Mietwerttabelle der Stadt Rottweil bei Vornahme<br />
eines Abzugs von 10 v.H. festgesetzt. Die aktuelle Mietwerttabelle umfasst den Zeitraum<br />
<strong>2011</strong> bis 2013.<br />
Die Mieten werden regelmäßig überprüft und angepasst.<br />
Nach gründlicher Erläuterung des umfangreichen Themenkomplexes und nach<br />
Beantwortung aller aufgetretenen Fragen fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Die Niederschlagswassergebühr soll für die Abrechnungsjahre 2010 bis 2012 einheitlich<br />
festgelegt werden. Der Durchschnittswert dürfte sich auf 0,20 €/m² belaufen. Die<br />
endgültige Festlegung erfolgt, sobald die definitiven Flächen vorliegen. Die<br />
Schmutzwassergebühr wird rückwirkend ab 01.12.2009 mit 2,05 €/m³ und ab 01.12.2010<br />
mit 2,20 €/m³ festgesetzt.<br />
2. Der Wasserzins wird ab 01.12.<strong>2011</strong> um 0,10 €/m³ auf 2,10 €/m³ erhöht.<br />
3. Von weiteren Erhöhungen wird derzeit Abstand genommen.
8. Forstlicher Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2012 für den Gemeindewald<br />
Villingendorf<br />
Zur Vorstellung des Forstlichen Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2012 begrüßte<br />
Bürgermeister Bucher die Vertreter des Forstamts beim Landratsamt Rottweil, Herrn<br />
Oberforstrat Reuter und Herrn Revierleiter Berthold.<br />
Unter Hinweis auf den letzten gemeinsamen Waldbegang mit den Gemeindevertretern der<br />
Gemeinde Bösingen erläuterte der Vorsitzende in seinen einleitenden Worten die Bedeutung<br />
der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Im Waldgesetz ist eine nachhaltige,<br />
pflegliche und planmäßige Bewirtschaftung des Waldes vorgegeben.<br />
In seinen Ausführungen ging Oberforstrat Reuter zunächst auf die Entwicklungen im noch<br />
laufenden Wirtschaftsjahr <strong>2011</strong> ein. Er machte zunächst Erläuterungen zu den<br />
Preisentwicklungen auf dem Holzmarkt. Aufgrund von deutlichen Preissteigerungen konnten<br />
für die durchgeführten Hiebsmaßnahmen ansprechende Erlöse erreicht werden. Den<br />
Überschüssen bei den Einnahmen <strong>aus</strong> planmäßig durchgeführten Hiebsmaßnahmen stehen<br />
die Kosten für die Bestandespflege und die Kulturmaßnahmen entgegen. Insgesamt ist ein<br />
leichter Gewinn zu erwarten. Im Gemeindewald wurden in diesem Jahr annährend die<br />
festgelegten 1.500 fm Holz eingeschlagen. Zufällige Nutzungen durch Sturm- oder Käferholz<br />
blieben bisher <strong>aus</strong>.<br />
Revierleiter Berthold ging in seinen Ausführungen auf die durchgeführten Maßnahmen ein.<br />
Für das Jahr 2012 sind abschließende Hiebsmaßnahmen im Bereich Bauernhalde, in<br />
Fortführung der Sicherungs- und Durchforstungsarbeiten entlang dem Radweg noch<br />
vorzunehmen. Weitere Maßnahmen sind im Bereich Bergwald vorgesehen. An<br />
Kulturmaßnahmen sind Nachbesserungen in den bestehenden Kulturflächen im Hüllberg,<br />
Siechenhau und im Breitenhardt in die Planung aufgenommen. Insgesamt sollen ca. 500<br />
Pflanzen neu angepflanzt werden.<br />
Im Weiteren ging Oberforstrat Reuter auf den forstlichen Betriebsplan für das neue<br />
Forstwirtschaftsjahr 2012 ein. Im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung wird seitens<br />
der Forstverwaltung ein Absenken des Hiebsatzes auf 800 fm vorgeschlagen. Es wird<br />
erwartet, dass bei den derzeit guten Holzpreisen auch bei einem reduzierten Holzeinschlag<br />
kein negatives Gesamtergebnis anfällt.<br />
Die Reduzierung der eingeschlagenen Holzmenge würde für die Gemeindewaldungen eine<br />
gewisse Erholung ermöglichen. Zum Beginn des laufenden Einrichtungsplanwerks für den<br />
Gemeindewald (2003 bis 2012) waren durch große zufällige Nutzungen deutliche<br />
überplanmäßige Holzentnahmen zu verzeichnen. Um hier gegen Ende des<br />
Planungszeitraums teilweise einen Ausgleich zu schaffen, sollte der Hiebssatz nach unten<br />
angepasst werden.<br />
Nach der <strong>aus</strong>führlichen Darstellung des Forstlichen Betriebsplans für das<br />
Forstwirtschaftsjahr 2012 stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Planwerk zu.<br />
Mehrheitlich wurde der vorgeschlagene Hiebsatz auf 800 fm reduziert.<br />
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Bucher bei Herrn Oberforstrat Reuter und Herrn<br />
Revierleiter Berthold für die fachlich vorgetragenen Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan<br />
und für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Waldwirtschaftsjahr.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober <strong>2011</strong> wird<br />
berichtet:<br />
1. B<strong>aus</strong>achen<br />
1.1 Errichtung eines Dachaufb<strong>aus</strong> und Ausbau des 2. Dachgeschosses, Flst. Nr. 1412/5,<br />
Teufenstraße 9<br />
Die Bauherrschaft plant den Ausbau des 2. Dachgeschosses. Um die Räume besser nutzen<br />
zu können, soll ein Dachaufbau errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte dem<br />
Bauvorhaben seine Zustimmung.<br />
1.2 Neubau eines Wohnh<strong>aus</strong>es und Abbruch des bestehenden Wirtschaftsgebäudes, Flst.<br />
Nr. 2375, Riedstraße 8 – Bauvoranfrage<br />
Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens<br />
auf dem bisher nur mit einem Schuppengebäude bebauten Grundstück an der Riedstraße<br />
geklärt werden. Der vorhandene Schuppen soll abgerissen werden. Die Bebauung mit einem<br />
Wohngebäude in der geplanten Form hätte einige Abweichungen zum vorgegebenen<br />
Bebauungsplan zur Folge. In Vorgesprächen hat die Baurechtsbehörde die Zustimmung zu<br />
den Ausnahmen und Befreiungen in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat stimmte der<br />
Bauvoranfrage im dargestellten Rahmen zu.<br />
2. Neubau eines Servicegebäudes auf dem Friedhof – Empfehlungsbeschlüsse des<br />
Bau- und Umwelt<strong>aus</strong>schusses<br />
Bei einer Vor-Ort-Besichtigung wurden vom Bau- und Umwelt<strong>aus</strong>schuss einige<br />
vorbereitende Empfehlungsbeschlüsse für die weiteren Vergaben zum Bauvorhaben<br />
getroffen.<br />
Die Dachdecker- und Fassadenarbeiten sollen demnach im Umfang von 32.862,33 € an die<br />
Firma Holzbau Mei GmbH, Villingendorf vergeben werden.<br />
Die Ausschreibung der Fensterarbeiten wurde aufgehoben, nachdem kein wirtschaftliches<br />
Angebot eingegangen war. Die erneute Ausschreibung läuft derzeit noch. Hier empfahl der<br />
Bau- und Umwelt<strong>aus</strong>schuss die Verwaltung mit einer zeitnahen Vergabe der Arbeiten zu<br />
beauftragen, soweit die Ausschreibung ein passendes Angebot innerhalb der<br />
Kostenschätzung des Architekturbüros zum Ergebnis hat.<br />
Den Empfehlungsbeschlüssen des Bau- und Umwelt<strong>aus</strong>schusses stimmte der Gemeinderat<br />
einstimmig zu.<br />
3. H<strong>aus</strong>haltsplan für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2012 – Vorberatung des Entwurfs<br />
Seitens Bürgermeister Bucher wurde einleitend <strong>aus</strong>geführt, dass im Zuge der<br />
wirtschaftlichen Erholung sich mit steigenden Steuereinnahmen auch die Finanzsituation der<br />
Kommunen entspannt. Allerdings sind sie noch längst nicht „über dem Berg“. Den<br />
Kommunen fehlen, nachdem sie ihre Finanzreserven <strong>aus</strong> den guten Steuerjahren bis 2008<br />
zur Überbrückung der schwierigen Jahre 2009 und 2010 aufbrauchen mussten, Mittel für die<br />
Fortsetzung der dringend notwendigen Investitionen in den nächsten Jahren. Den<br />
steuerschwachen Kommunen wird es über die Nachlaufeffekte des kommunalen<br />
Finanz<strong>aus</strong>gleichs erst 2012 gelingen, ihre laufenden H<strong>aus</strong>halte ins Lot zu bringen. Noch<br />
geben die H<strong>aus</strong>halte zu wenig her,
damit die Kommunen hier für die Zukunft gerüstet sind. Denn das Wachstum der Ausgaben<br />
machte in der Zeit, als die Steuern eingebrochen und sich nun mit Zeitverzögerung wieder<br />
erholen, nicht Halt, sondern setzte sich ungebremst, bei den Sozial<strong>aus</strong>gaben sogar verstärkt,<br />
fort.<br />
Und auch der allseits propagierte Wirtschafts- und Steueraufschwung ist nicht ohne Risiken,<br />
zu groß sind die Unwägbarkeiten <strong>aus</strong> der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum, der US-<br />
Schuldenkrise und den bereits spürbaren Folgen für die Finanzmärkte.<br />
Zum laufenden H<strong>aus</strong>haltsplan <strong>2011</strong> der Gemeinde Villingendorf wurde <strong>aus</strong>geführt, dass die<br />
im Planwerk äußerst gering <strong>aus</strong>gewiesene Zuführungsrate in Höhe von 25.000,00 € eine<br />
Verbesserung erfahren dürfte. Hierfür verantwortlich zeigt sich vor allem eine erfreuliche<br />
Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Nach dem derzeitigen<br />
Kenntnisstand dürfte sich eine Zuführungsrate in Höhe von 120.000,00 € bis 150.000,00 €<br />
ergeben; die gesetzliche Mindestzuführung scheint erreichbar.<br />
Zu den plangemäßen Investitionsaufgaben (Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges,<br />
Restfinanzierung energetische Sanierung Kindergarten St. Maria usw.) kamen<br />
zwischenzeitlich zwei unerwartete außerplanmäßige Maßnahmen in Form des Umb<strong>aus</strong> der<br />
Arztpraxis im Gebäude Im Gässle 2 und eines Grundstückserwerbs hinzu.<br />
Nach der derzeitigen Finanzentwicklung können diese außerplanmäßigen Maßnahmen<br />
vor<strong>aus</strong>sichtlich nur über eine zusätzliche Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage<br />
geschultert werden.<br />
Die Gebührentarife und Steuerhebesätze wurden im Vorgriff auf die H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012<br />
in der Gemeinderatssitzung am 10.10.<strong>2011</strong> überprüft.<br />
Unter Berücksichtigung der Unterdeckungen der Jahre 2008 und 2009 sowie der geplanten<br />
Bezugspreiserhöhung des Zweckverbandes Eschachwasserversorgung (+ 0,05 €/m³) wurde<br />
beschlossen, den Wasserzins ab 01.12.<strong>2011</strong> um 0,10 €/m³ auf 2,10 €/m³ zu erhöhen.<br />
Des Weiteren wurde die Schmutzwassergebühr rückwirkend ab 01.12.2009 mit 2,05 €/m³<br />
und ab 01.12.2010 mit 2,20 €/m³ festgesetzt. Die Niederschlagswassergebühr soll für die<br />
Abrechnungsjahre 2010 bis 2012 einheitlich festgelegt werden. Der Durchschnittswert dürfte<br />
sich auf ca. 0,20 €/m² belaufen. Die endgültige Festlegung erfolgt, sobald die definitiven<br />
Flächen vorliegen.<br />
Von weiteren Erhöhungen der Gebührentarife und Steuerhebesätze wurde abgesehen.<br />
Der Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltsentwurf 2012 wurde sorgfältig aufgestellt.<br />
Das umfangreiche Zahlenwerk wurde seitens Kämmerer Hardtmann detailliert erläutert.<br />
Auf der Grundlage der derzeit bekannten Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen<br />
und Wirtschaft für die H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012 und spezifischer örtlicher Gegebenheiten wird<br />
der Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt gegenüber dem Vorjahr eine deutlich höhere Zuführungsrate<br />
(Planansatz 411.000,00 €) erwirtschaften können. Der Grund liegt vor allem in höheren<br />
Schlüsselzuweisungen und in einem erhöhten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.<br />
Des Weiteren wirken sich auf der Ausgabenseite die niedrigere Steuerkraftsumme und eine<br />
prognostizierte Kreisumlagenreduzierung entlastend <strong>aus</strong>.
Ein Vergleich der Steuern, allgemeinen Zuweisungen und Umlagen der Jahre 2012 und<br />
<strong>2011</strong> (Plandaten) stellt sich wie folgt dar:<br />
Einnahme-/Ausgabeart<br />
H<strong>aus</strong>haltsplanansatz<br />
Differenz<br />
2012 <strong>2011</strong><br />
Grundsteuer A 11.800,00 € 12.000,00 € - 200,00 €<br />
Grundsteuer B 296.300,00 € 289.000,00 € + 7.300,00 €<br />
Gewerbesteuer 500.000,00 € 550.000,00 € - 50.000,00 €<br />
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 1.302.900,00 € 1.171.600,00 € + 131.300,00 €<br />
Umsatzsteuerbeteiligungen 179.400,00 € 157.600,00 € + 21.800,00 €<br />
Vergnügungssteuer 0,00 € 150,00 € - 150,00 €<br />
Hundesteuer 9.000,00 € 9.000,00 € 0,00 €<br />
Jagdpacht 1.950,00 € 2.400,00 € - 450,00 €<br />
Schlüsselzuweisungen 849.000,00 € 692.500,00 € + 156.500,00 €<br />
Investitionsp<strong>aus</strong>chale 141.100,00 € 122.300,00 € + 18.800,00 €<br />
Summe Einnahmen 3.291.450,00 € 3.006.550,00 € + 284.900,00 €<br />
Gewerbesteuerumlage 101.500,00 € 113.200,00 € - 11.700,00 €<br />
Finanz<strong>aus</strong>gleichsumlage 577.200,00 € 609.700,00 € - 32.500,00 €<br />
Kreisumlage 835.800,00 € 955.700,00 € - 119.900,00 €<br />
Summe Ausgaben 1.514.500,00 € 1.678.600,00 € - 164.100,00 €<br />
Verbesserung gegenüber Vorjahr 449.000,00 €<br />
Nach gründlicher Beratung des Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltes, der gewissenhaft, unter<br />
Beschränkung auf das absolut Notwendige, aufgestellt wurde, sprach sich der Gemeinderat<br />
einstimmig für die Annahme des Entwurfs <strong>aus</strong>.<br />
Der Entwurf des Vermögensh<strong>aus</strong>haltes 2012 wurde, wie in den Vorjahren, verhalten, ohne<br />
Netto-Neuverschuldung <strong>aus</strong>gerichtet.<br />
Er wird von folgenden größeren Maßnahmen geprägt, auf die Bürgermeister Bucher und<br />
Herr Hardtmann <strong>aus</strong>führlich eingingen:<br />
Grund- und Hauptschule<br />
Im Schulbereich steht der Aust<strong>aus</strong>ch der Hard- und Software im EDV-Bereich an.<br />
Die derzeitige PC-Ausstattung ist bereits im 7. Jahr im Einsatz. Eine Vernetzung der<br />
einzelnen Klassenzimmer wird <strong>aus</strong> lernpädagogischen Gründen seitens der Lehrerschaft<br />
gewünscht.<br />
Nach einem <strong>aus</strong>führlichen Gedanken<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch sprach sich das Gremium einstimmig für<br />
eine Reduzierung des Entwurfsplanansatzes von 50.000,00 € auf 30.000,00 € <strong>aus</strong>. Seitens<br />
der Schule hat ein <strong>aus</strong>gereiftes Konzept vorgelegt zu werden. Gegen einen erforderlichen<br />
Aust<strong>aus</strong>ch der Hard- und Software Komponenten des PC-Raumes bestehen keine<br />
Bedenken. Eine Vernetzung, eventuell auch über W-Lan oder mobile Einzelstationen, soll in<br />
die Konzeption mit einfließen.<br />
Des Weiteren ist eine Erneuerung des bestehenden Blockheizkraftwerkes vorgesehen.<br />
Für die energetische Optimierung der Innenbeleuchtung (Maßnahme<br />
Gemeindeverwaltungsverband) wurden die entsprechenden Zins- und Tilgungsanteile<br />
eingestellt.
Turn- und Festhalle<br />
Für konzeptionelle Vorüberlegungen und punktuelle Dachsanierungen wurden insgesamt<br />
50.000,00 € bereitgestellt.<br />
Ausbau Neckarburger Weg<br />
In den vergangenen Jahren wurden Zug um Zug verschiedene Gemeindestraßen saniert<br />
oder grundlegend erneuert. Bei einem Teilstück des Neckarburger Weges handelt es sich<br />
um eine der letzten noch nicht sanierten Gemeindestraßen. Der Neckarburger Weg<br />
erschließt zusammen mit dem Hoheim die Brühlstraße. Während der Hoheim im<br />
Zusammenhang mit einer möglichen innerörtlichen Erschließung gesehen werden sollte, ist<br />
diese Randbedingung beim Neckarburger Weg nicht gegeben.<br />
Der Neckarburger Weg hat keine Straßenführung und damit keine ordentliche<br />
Straßenentwässerung, das Niederschlagswasser versickert in den anliegenden<br />
Grundstücken. Die Straßenbeleuchtung ist erneuerungsbedürftig. Im Rahmen der<br />
Ausbauplanung hat der Zustand von Kanalisation und Wasserleitung detailliert erhoben und<br />
untersucht zu werden.<br />
Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses sprach sich das Gremium einstimmig dafür <strong>aus</strong>,<br />
die Ausbaumaßnahme Neckarburger Weg als Ausgleichstockmaßnahme 2012 zu<br />
deklarieren. Der Ausbau erfolgt in Abhängigkeit des bewilligten Zuschusses.<br />
Bereich Bauhof<br />
Der Unimog-Anhänger, Baujahr 1972, hat dringend ersetzt zu werden.<br />
Nachdem weder im Schaufellader noch im Kleintraktor weitere Personen transportiert<br />
werden dürfen und <strong>aus</strong> Gründen eines effektiveren Personaleinsatzes sollte des Weiteren<br />
ein Pkw-Kastenwagen beschafft werden.<br />
Für die Optimierung des Fahrzeugbestandes wurden insgesamt 45.000,00 € bereitgestellt.<br />
Umbaumaßnahmen im Gebäude Im Gässle 2<br />
Im Zusammenhang mit dem Einbau einer Arztpraxis in das Erdgeschoss und dem Rückbau<br />
der bisherigen Arztpraxis im 1. OG in eine Wohnung wurde ein Restfinanzierungsanteil in<br />
Höhe von 100.000,00 € bereitgestellt. Der bewilligte ELR-Zuschuss beläuft sich auf<br />
30.000,00 €.<br />
Gewerbegebiet „Wasen“<br />
Für die Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet „Wasen“ wurde eine 4. Tilgungsrate<br />
über 100.000,00 € veranschlagt.<br />
Nach gründlicher Beratung und Beantwortung aller aufgetretenen Fragen wurde der Entwurf<br />
des Vermögensh<strong>aus</strong>haltes 2012 einstimmig angenommen.<br />
Dieser stellt sich wie folgt dar:<br />
Bezeichnung der Einnahme/Ausgabe Einnahme (€) Ausgabe (€)<br />
Hauptverwaltung, Rath<strong>aus</strong><br />
Geräte, Ausstattung 2.700,00<br />
Überarbeitung Internetauftritt 6.000,00<br />
Finanzverwaltung<br />
EDV-Ausstattung (Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband /<br />
Tilgungsanteil) 9.000,00
Vermögensbewertung im Rahmen der Umstellung auf Doppik<br />
(Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 1.300,00<br />
Feuerschutz<br />
Schmutzwasserpumpe für Starkregenfälle 2.500,00<br />
Grund- und Hauptschule<br />
Investitionszuschuss (BHKW) 5.000,00<br />
Geräte, Ausstattung 5.000,00<br />
EDV-Neu<strong>aus</strong>stattung 30.000,00<br />
Blockheizkraftwerk (BHKW) 25.000,00<br />
Energetische Optimierung der Innenbeleuchtung (Maßnahme<br />
Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 4.700,00<br />
Theater, Konzerte, Musikpflege<br />
Eigenleistungen 5.000,00<br />
Heizungserneuerung Probelokal Musikkapelle 15.000,00<br />
Kinderkrippe<br />
Sonnenschutz Außenbereich 4.000,00<br />
Förderung des Sports<br />
Eigenleistungen 10.000,00<br />
Parkplatz beim Schützenh<strong>aus</strong> 30.000,00<br />
Turn- und Festhalle<br />
Geräte, Ausstattung 2.000,00<br />
Bau- und Sanierungsmaßnahmen (konzeptionelle<br />
Vorüberlegungen Hallenthematik, punktuelle Dachsanierung) 50.000,00<br />
Naherholung<br />
Restaurierung Info-Tafeln Flößereinbindestelle 3.000,00<br />
Kinderspielplätze<br />
Geräte, Ausstattung 2.200,00<br />
Orts- und Regionalplanung<br />
Fortschreibung Flächennutzungsplan (Maßnahme<br />
Gemeindeverwaltungsverband) 2.500,00<br />
Gemeindestraßen<br />
Ausgleichstock Neckarburger Weg 84.000,00<br />
Grundstückserwerb 3.000,00<br />
Allgemeine Tiefbaumaßnahmen 2.500,00<br />
Ausbau Neckarburger Weg (Reststück einschl. Straßen-<br />
entwässerung und Beleuchtung) 168.000,00
Straßenbeleuchtung<br />
Betriebsanlagen 5.000,00<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Geräte, Ausstattung 8.000,00<br />
Wasserrechtliche Erlaubnis 7.000,00<br />
Kanalsanierung Rest<strong>aus</strong>bau Neckarburger Weg 40.000,00<br />
Erddeponie<br />
Planum mit Böschungsherstellung 5.000,00<br />
Bauhof<br />
Fahrzeuge (Unimog-Anhänger, Kastenwagen) 45.000,00<br />
Kompaktbagger einschl. Tieflader (Maßnahme<br />
Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 2.500,00<br />
Wegeleitsystem barrierefrei<br />
Fördermittel LEADER 16.000,00<br />
Wegeleitsystem 35.000,00<br />
Wasserversorgung<br />
Allgemeine Tiefbaumaßnahmen 1.000,00<br />
Sanierung Rest<strong>aus</strong>bau Neckarburger Weg 31.000,00<br />
Jagdkataster<br />
Erstellung der Planunterlagen 4.000,00<br />
Wohn- und Geschäftsgebäude<br />
ELR - Arztpraxis 30.000,00<br />
Im Gässle 2 Einbau einer Arztpraxis in das EG 100.000,00<br />
Schellenwasen 2 (punktuelle Dachsanierung) 5.000,00<br />
Sonstiges Grundvermögen<br />
Grundstückserlöse 25.000,00<br />
Bauplatzverkäufe Wasen /<br />
Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung 200.000,00<br />
Grundstückswerte Baugebiet Hahnenburg/Pfannenstiel,<br />
2. Erweiterung 84.000,00<br />
Grundstückserwerb 25.000,00<br />
Bauplatzverkäufe Wasen / Hahnenburg/Pfannenstiel,<br />
2. Erweiterung 200.000,00<br />
Weitere Tilgungsrate Wasen (Finanzierung außerhalb H<strong>aus</strong>halt) 100.000,00<br />
Ablösung Grunderwerbsvertrag Wasen (Finanzierung außerhalb<br />
H<strong>aus</strong>halt) 30.000,00
Zwischensumme Einzelplan 0 – 8 459.000,00 1.011.900,00<br />
Kredittilgungen 130.100,00<br />
Zuführung vom Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 411.000,00<br />
Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage 172.000,00<br />
Kreditaufnahme 100.000,00 _________<br />
1.142.000,00 1.142.000,00<br />
Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahmen für die Bereitstellung von Bauland<br />
Über die Landesbank Baden-Württemberg, Karlsruhe, werden die Grunderwerbs- und<br />
Erschließungsmaßnahmen für den Wohnungsbau und den gewerblichen Bereich<br />
abgewickelt.<br />
Die Verträge für das Wohnbaugebiet „Beim Käppele“ konnten im September <strong>2011</strong> bereits<br />
abgelöst werden.<br />
Der Grunderwerbsvertrag für das Gewerbegebiet „Wasen“ wird im Laufe des Jahres 2012<br />
über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgewickelt. Hierfür wurden 30.000,00 € bereitgestellt.<br />
Darstellung des Schuldenstandes<br />
Der Vermögensh<strong>aus</strong>halt wurde wiederum ohne Netto-Neuverschuldung <strong>aus</strong>gerichtet.<br />
Die veranschlagte Kreditaufnahme beträgt 100.000,00 €. Nach Abzug der Tilgungsleistungen<br />
beläuft sich die Netto-Neuverschuldung auf -30.100,00 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung auf<br />
31.12.2012 beläuft sich unter Berücksichtigung des noch nicht beanspruchten Restdarlehens<br />
<strong>aus</strong> dem Jahre <strong>2011</strong> auf ca. 485,78 € (Vorjahr: ca. 479,79 €).<br />
Das Planwerk beinhaltet eine Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage in Höhe von<br />
172.000,00 €.<br />
4. Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die<br />
Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) –<br />
Neufassung<br />
Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.10.<strong>2011</strong> beschäftigte sich das<br />
Gremium im Vorgriff auf die H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012 mit der Überprüfung der<br />
Steuerhebesätze und der Gebührenh<strong>aus</strong>halte.<br />
Im Bereich der Wasserversorgung wurde beschlossen, den Wasserzins ab 01.12.<strong>2011</strong> um<br />
0,10 €/m³ auf 2,10 €/m³ zu erhöhen.<br />
Entscheidungsgrundlage hierzu bildete die geplante Bezugspreiserhöhung des<br />
Zweckverbandes Eschachwasserversorgung (+ 0,05 €/m³) und die Unterdeckungen der<br />
Jahre 2008 und 2009.<br />
Die derzeitige Ursprungsfassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde<br />
Villingendorf stammt vom 07.04.1998 und wurde mittels verschiedener Änderungssatzungen<br />
angepasst.<br />
Zwischenzeitlich kam es beispielsweise zu Änderungen im Allgemeinen Teil aufgrund von<br />
Neuregelungen im Wasserrecht und im Beitragsteil.<br />
Es macht nunmehr Sinn, die Wasserversorgungssatzung neu zu fassen.
Die Vorgehensweise wurde mit dem Landratsamt Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt,<br />
abgestimmt.<br />
Nach Erläuterungen seitens der Verwaltung wurde die Wasserversorgungssatzung,<br />
basierend auf der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg, seitens des<br />
Gemeinderates einstimmig angenommen.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. November <strong>2011</strong> wird<br />
berichtet:<br />
1. Energetische Sanierung der Innenbeleuchtung in der Schule<br />
In den Jahren 2009/2010 wurde die Straßenbeleuchtung in den Gemeinden Villingendorf und<br />
Bösingen mittels eines Zuschusses <strong>aus</strong> der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für<br />
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Ebene des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
Villingendorf energetisch optimiert. In einem weiteren Schritt sollen nunmehr die<br />
Beleuchtungskörper der Grund- und Hauptschulen Villingendorf und Bösingen sowie der<br />
Mehrzweckhalle Bösingen energetisch erneuert werden.<br />
Mit Bescheid vom 06.07.<strong>2011</strong> erhielt der Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf eine<br />
Projektförderung über 26.104,00 € (104.416,00 € x 25,00 v.H.) bewilligt. Der Aufwand für den<br />
T<strong>aus</strong>ch der 45 Jahre alten Beleuchtung im Hinteren Schulgebäude der Grund- und<br />
Hauptschule Villingendorf beläuft sich auf ca. 42.400,00 €. Nach Abzug des Zuschussanteils<br />
sind noch Kosten von ca. 31.800,00 € zu finanzieren. Auf dieser Grundlage erfolgt die<br />
weitere Abwicklung über den Gemeindeverwaltungsverband.<br />
Um das Projekt zeitnah voran zu bringen, musste für den Bereich der Schule Villingendorf<br />
der Lampentyp vorab <strong>aus</strong>gewählt werden. Die möglichen Varianten wurden in der<br />
Gemeinderatssitzung vorgestellt. Seitens der Verwaltung wurden weitere technische<br />
Erläuterungen zu den jeweiligen Produkten gegeben. Aufgrund der günstigeren<br />
Preiskonstellation hat sich der Gemeinderat für einen Lampentyp der Firma Siteco<br />
<strong>aus</strong>gesprochen.<br />
Die weiteren Entscheidungen sind im Rahmen der Sitzung des<br />
Gemeindeverwaltungsverbandes zu treffen.<br />
2. Festsetzung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 10.10.<strong>2011</strong> beschäftigte sich der Gemeinderat<br />
intensiv mit der Überprüfung der Steuerhebesätze und der Gebührenh<strong>aus</strong>halte im Hinblick<br />
auf die H<strong>aus</strong>haltsplanung 2012.<br />
Es wurde beschlossen, die Niederschlagswassergebühr für die Abrechnungsjahre 2010 bis<br />
2012 einheitlich festzulegen. Nachdem zwischenzeitlich die tatsächlich versiegelten Flächen<br />
vorliegen, konnte die Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2010 bis 2012 exakt<br />
kalkuliert werden. Die Gebührenkalkulationen lagen dem Gemeinderat vor.<br />
Das Gremium sprach sich einstimmig dafür <strong>aus</strong>, die Niederschlagswassergebühr für die<br />
Abrechnungsjahre 2010 bis 2012 einheitlich mit einem Durchschnittswert in Höhe von 0,18<br />
€/m² festzusetzen. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Landratsamt Rottweil, Kommunal-<br />
und Prüfungsamt, abgestimmt.<br />
Die Schmutzwassergebühr wurde im Rahmen der Sitzung am 10.10.<strong>2011</strong> bereits wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
Ab 01.12.2009: 2,05 €/m³<br />
Ab 01.12.2010: 2,20 €/m³
3. Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
(Abwassersatzung - AbwS)<br />
Nachdem die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und auch weitere Änderungen<br />
(z.B. Begriffsbestimmungen, Beitrags- und Gebührenteil, Anzeigepflichten) eine<br />
umfangreiche Änderung der Abwassersatzung bedingen, wurde verwaltungsintern nach<br />
Absprache mit dem Landratsamt Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt, beschlossen, diese<br />
neu zu fassen.<br />
Die derzeitige Ursprungsfassung der Abwassersatzung der Gemeinde Villingendorf stammt<br />
vom 07.04.1998 und wurde mittels verschiedener Änderungssatzungen angepasst.<br />
Nach Erläuterungen seitens der Verwaltung wurde die Abwassersatzung, basierend auf der<br />
Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg, seitens des Gemeinderates<br />
einstimmig angenommen. Sie ist an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht.<br />
4. Darlehensaufnahme<br />
Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2010 wurde die Kreditermächtigung in Höhe von<br />
240.000,00 € in Form eines H<strong>aus</strong>haltseinnahmerestes in das H<strong>aus</strong>haltsjahr <strong>2011</strong><br />
übertragen.<br />
Die H<strong>aus</strong>haltssatzung <strong>2011</strong> beinhaltet des Weiteren einen Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Kreditaufnahmen in Höhe von 50.000,00 €. Dieser wird nach dem heutigen Kenntnisstand im<br />
Rahmen des Rechnungsabschlusses <strong>2011</strong> in das Folgeh<strong>aus</strong>haltsjahr übertragen.<br />
Auf der Grundlage der seitens der Verwaltung eingeholten Kreditkonditionen sprach sich der<br />
Gemeinderat einstimmig dafür <strong>aus</strong>, das Darlehen bei der günstigsten Bieterin, der<br />
Landesbank Baden-Württemberg / KSK, zu einem Zinssatz von 3,06 % bei einer Laufzeit<br />
von 21 Jahren, aufzunehmen.<br />
5. H<strong>aus</strong>haltsplanung für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2012<br />
5.1 Auswirkungen der November-Steuerschätzung und sonstige Veränderungen<br />
Im Zeitraum vom 02. bis 04. November <strong>2011</strong>, so Bürgermeister Bucher, fand in Halle (Saale)<br />
die 139. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die<br />
Steuereinnahmen für die Jahre <strong>2011</strong> bis 2016.<br />
Die aktuell anhaltende gute Konjunkturlage zeigt positive Tendenzen auf.<br />
Die November-Steuerschätzung und der hier<strong>aus</strong> entwickelte H<strong>aus</strong>haltserlass 2012 wirkt sich<br />
auf den H<strong>aus</strong>halt 2012 der Gemeinde Villingendorf, welcher im Rahmen der öffentlichen<br />
Gemeinderatssitzung am 26.10.<strong>2011</strong> im Entwurf angenommen wurde, positiv <strong>aus</strong>.<br />
Auf die Veränderungen seit der Entwurfsberatung ging Kämmerer Hardtmann im Einzelnen<br />
wie folgt ein:
Entwurfsdaten November-<br />
Steuerschätzung/<br />
Sonstiges<br />
Differenz<br />
Einwohnerzahl<br />
Einnahmeart<br />
3.320 3.322 + 2<br />
Grundsteuer B 296.300,00 € 297.100,00 € + 800,00 €<br />
Gemeindeanteil an der<br />
1.302.900,00 € 1.318.000,00 € + 15.100,00 €<br />
Einkommensteuer<br />
Umsatzsteuerbeteiligungen<br />
- für Wegfall Gewerbekapitalsteuer 55.500,00 € 56.900,00 € + 1.400,00 €<br />
- Familienleistungs<strong>aus</strong>gleich<br />
123.900,00 € 125.100,00 € + 1.200,00 €<br />
Schlüsselzuweisungen vom Land 849.000,00 € 868.900,00 € + 19.900,00 €<br />
Investitionsp<strong>aus</strong>chale 141.100,00 € 182.700,00 € + 41.600,00 €<br />
Summe: 2.768.700,00 € 2.848.700,00 € + 80.000,00 €<br />
Aufgrund der positiven Entwicklung wird es ermöglicht, eine Zuführungsrate an den<br />
Vermögensh<strong>aus</strong>halt in Höhe von 491.000,00 € (Planentwurf: 411.000,00 €) zu<br />
erwirtschaften.<br />
Hierdurch kann im investiven Bereich die Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage von<br />
bisher 172.000,00 € auf 92.000,00 € zurückgefahren werden.<br />
5.2 Investitionsprogramm für den Planungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015<br />
Bürgermeister Bucher führte <strong>aus</strong>, dass es sich bei der mittelfristigen Finanzplanung um ein<br />
wichtiges Instrument für eine vor<strong>aus</strong>schauende Finanzpolitik handelt. Durch das<br />
Investitionsprogramm wird ein Rahmen abgesteckt, dessen verbindliche Festlegung nach<br />
dem Grundsatz der Jährlichkeit jedoch erst in den entsprechenden H<strong>aus</strong>haltsplänen erfolgt.<br />
Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften sind die Gemeinden verpflichtet, ihrer<br />
H<strong>aus</strong>haltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Finanzplan und<br />
das Investitionsprogramm sind jährlich den Entwicklungen anzupassen.<br />
Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 wird von folgenden<br />
größeren Vorhaben geprägt, die seitens des Vorsitzenden und Kämmerer Hardtmann<br />
erläutert wurden:<br />
� Feuerschutz (Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges, Geräte, Ausstattung)<br />
� Grund- und Hauptschule (EDV-Neu<strong>aus</strong>stattung, Energetische Optimierung der<br />
Innenbeleuchtung, Aust<strong>aus</strong>ch BHKW usw.)<br />
� Kindergarten St. Maria (grundlegende energetische Sanierung/Restfinanzierung)<br />
� Turn- und Festhalle (Hallenthematik)<br />
� Straßen<strong>aus</strong>baumaßnahme (Neckarburger Weg/Reststück)<br />
� Straßenbeleuchtung (Konzeption, Optimierungsmaßnahmen)<br />
� Abwasserbeseitigung, Kläranlage (verschiedene Sanierungen und Optimierungen)<br />
� Kanalsanierung im Rahmen obiger Straßen<strong>aus</strong>baumaßnahme<br />
� Bestattungswesen (Platzgestaltung, neue Grabarten)<br />
� Bauhof (Fahrzeugoptimierung, Geräte, Ausstattung)<br />
� Sanierung von Feldwegen<br />
� Wasserleitungssanierung im Rahmen obiger Straßen<strong>aus</strong>baumaßnahme<br />
� Wohn- und Geschäftsgebäude (Umbau Arztpraxis, Sanierungsmaßnahmen)<br />
� Grundstücksverkehr (einschließlich Ablösungen für Finanzierungen außerhalb<br />
H<strong>aus</strong>halt)
Die Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahmen für die Bereitstellung von Bauland für<br />
den Wohnungsbau und den gewerblichen Bereich werden außerhalb des H<strong>aus</strong>halts über die<br />
Landesbank Baden-Württemberg, Karlsruhe, finanziert und abgewickelt.<br />
Die Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahme im Wohnbaugebiet „Beim Käppele“ wurde<br />
im Jahr <strong>2011</strong> über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgelöst.<br />
Zur Ablösung der Grunderwerbs- und Erschließungs<strong>aus</strong>gaben im Gewerbegebiet „Wasen“<br />
wurden im Zeitraum 2010 bis 2015 Tilgungsbeträge eingestellt.<br />
Der Grunderwerbsvertrag wird im Jahre 2012 über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgelöst.<br />
Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 wurde in Anbetracht der<br />
nach wie vor unsicheren Finanzlage umsichtig <strong>aus</strong>gerichtet.<br />
Im Finanzplanungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 stellen sich wichtige Planeckwerte wir folgt dar:<br />
Eckwert <strong>2011</strong> 2012 2013 2014 2015<br />
- in T<strong>aus</strong>end EURO -<br />
Zuführungsrate an<br />
Vermögensh<strong>aus</strong>halt 25 491 555 545 525<br />
Netto-Investitionsrate - 99 361 413 395 367<br />
Netto-Neuverschuldung - 74 - 30 - 142 - 50 87<br />
Die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Investitionen wirken sich<br />
auf die Pro-Kopf-Verschuldung wie folgt <strong>aus</strong>:<br />
Jahr Gesamtschuldenstand 31.12. Pro-Kopf-Verschuldung Einwohner (30.06. lfd. Jahr)<br />
<strong>2011</strong> 1.592.903,68 € 479,50 € 3.322<br />
2012 1.612.803,68 € 485,49 € ca. 3.322<br />
2013 1.470.803,68 € 442,75 € ca. 3.322<br />
2014 1.420.803,68 € 427,69 € ca. 3.322<br />
2015 1.507.803,68 € 453,88 € ca. 3.322<br />
Nach gründlicher Erörterung nahm der Gemeinderat vom Investitionsprogramm für den<br />
Finanzplanungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 einstimmig zustimmend Kenntnis.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember <strong>2011</strong> wird<br />
berichtet:<br />
1. B<strong>aus</strong>achen<br />
1.1 Einbau von Zwischendecken im vorhandenen Geräteschuppen und Genehmigung eines<br />
Holzlagerplatzes, Flst. Nr. 1150, Himmelreich<br />
Im Nachgang zu einer Überprüfung des landwirtschaftlich genutzten Schuppens durch die<br />
Baurechtsbehörde, ist vom Eigentümer die veränderte Bau<strong>aus</strong>führung in einem Bauantrag<br />
vorgelegt worden. Dies betrifft zum einen den Einbau einer Zwischendecke, zur Nutzung<br />
einer zweiten Lagerebene, und zum anderen den vorhandenen Holzlagerplatz im<br />
Außenbereich. In der Stellungnahme des Landwirtschaftsamts wird die Zweckmäßigkeit der<br />
baulichen Gegebenheiten im Gebäude und auch beim Holzlagerplatz bestätigt. Die<br />
vorhandene zweite Ebene wird sinnvoll als Lagerraum genutzt und reduziert den sonst<br />
notwendigen Flächenverbrauch. In der Nutzung des Geräteschuppens ergibt sich <strong>aus</strong> der<br />
veränderten Ausführung keine Änderung.<br />
Der Gemeinderat gab zum Bauvorhaben seine Zustimmung.<br />
2. Verabschiedung der H<strong>aus</strong>haltssatzung und des H<strong>aus</strong>haltsplanes für das<br />
H<strong>aus</strong>haltsjahr 2012<br />
Bürgermeister Bucher führte in seiner H<strong>aus</strong>haltsrede folgendes <strong>aus</strong>:<br />
Allgemeine Entwicklung<br />
Im Zuge der wirtschaftlichen Erholung mit steigenden Steuereinnahmen hat sich<br />
auch die Finanzsituation der Kommunen entspannt. Allerdings sind sie noch längst<br />
nicht „über dem Berg“. Den Kommunen fehlen, nachdem sie ihre Finanzreserven <strong>aus</strong><br />
den guten Steuerjahren bis 2008 zur Überbrückung der schwierigen Jahre 2009 und<br />
2010 aufbrauchen mussten, Mittel für die Fortsetzung der dringend notwendigen<br />
Investitionen in den nächsten Jahren. Den steuerschwachen Kommunen wird es<br />
über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanz<strong>aus</strong>gleichs erst 2012 gelingen, ihre<br />
laufenden H<strong>aus</strong>halte ins Lot zu bringen. Noch haben die H<strong>aus</strong>halte nachhaltig zu<br />
wenig Substanz, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Das Ausgabenwachstum<br />
machte in der Zeit, als die Steuern eingebrochen und sich nun mit Zeitverzögerung<br />
wieder erholen, nicht Halt, sondern setzte sich ungebremst, bei den Sozial<strong>aus</strong>gaben<br />
sogar verstärkt, fort.<br />
Auch der Wirtschafts- und Steueraufschwung ist nicht ohne Risiken, zu groß sind<br />
nach wie vor die Unwägbarkeiten <strong>aus</strong> der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum, der<br />
US-Schuldenkrise und den spürbaren Folgen für die Finanzmärkte.<br />
Im Zeitraum vom 02. bis 04. November <strong>2011</strong> fand die November-Steuerschätzung statt.<br />
Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre <strong>2011</strong> bis 2016.<br />
Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der<br />
Bundesregierung zugrunde. Die Prognose für das nominale Bruttoinlandsprodukt wurde im<br />
Vergleich zur Frühjahrsprojektion <strong>2011</strong> für das Jahr <strong>2011</strong> von + 3,5 % (+ 2,6 %) auf + 3,8 %
(+ 2,9 %) angehoben, für das Jahr 2012 jedoch von + 3,5 % (+ 1,8 %) auf + 2,4 % (+ 1,0 %)<br />
zurückgenommen.<br />
Für die Folgejahre wird ein Wirtschaftswachstum von nominal jeweils + 2,9 % prognostiziert<br />
(real + 1,6 %).<br />
Änderungen zu den Beratungen am 14.11.<strong>2011</strong><br />
Durch den zwischenzeitlich definitiv vorliegenden H<strong>aus</strong>haltserlass 2012 vom 16.11.<strong>2011</strong><br />
kam es im Vergleich zur letzten Beratung über unseren H<strong>aus</strong>halt, die am 14.11.<strong>2011</strong><br />
stattfand, zu weiteren positiven Veränderungen in Höhe von insgesamt 142.000,00 €.<br />
Der Löwenanteil entfällt auf Verbesserungen im Bereich der Zuweisungen beim<br />
Kindergartenlasten<strong>aus</strong>gleich und bei der Förderung der Kleinkindbetreuung über insgesamt<br />
121.000,00 €.<br />
Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung wird es ermöglicht, auf eine Entnahme <strong>aus</strong> der<br />
allgemeinen Rücklage zu verzichten. Des Weiteren kann die Kreditermächtigung 2012 auf<br />
50.000,00 € zurückgefahren werden.<br />
Eckdaten des H<strong>aus</strong>haltsplanes 2012<br />
Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />
2012 <strong>2011</strong> Differenz zum Vorjahr<br />
Volumen 6.173.000 € 5.680.000 € + 493.000 €<br />
Zuführungsrate an den<br />
Vermögensh<strong>aus</strong>halt 633.000 € 25.000 € + 608.000 €<br />
Zinsbelastung 88.000 € 89.000 € - 1.000 €<br />
Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />
Volumen 1.142.000 € 640.000 € + 502.000 €<br />
Darlehensaufnahme 50.000 € 50.000 € 0 €<br />
Tilgungsleistungen 130.100 € 123.800 € + 6.300 €<br />
Netto-Investitionsrate 502.900 € - 98.800 € + 601.700 €<br />
Schuldenstand: 31.12.<br />
absolut: 1.562.803,68 € * 1.592.903,68 € - 30.100 €<br />
pro Einwohner: 470,44 € 479,50 € - 9,06 €<br />
* einschl. Kreditermächtigung <strong>2011</strong> (50.000 €) und Kreditermächtigung 2012 (50.000 €)<br />
Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />
Auf der Grundlage des H<strong>aus</strong>haltserlasses 2012 vom 16.11.<strong>2011</strong> wird mit 633.000,00 €<br />
gegenüber dem Vorjahr eine deutlich höhere Zuführungsrate erwirtschaftet. Sie liegt um<br />
502.900,00 € über der ordentlichen Kredittilgung.<br />
Die durchschnittliche Zuführungsrate der letzten 10 Jahre (2002 bis <strong>2011</strong>) belief sich auf<br />
512.233,27 €. Die bisher nominell höchste Zuführungsrate war im Jahr 2008 mit<br />
1.167.409,01 € zu verzeichnen.<br />
Das Volumen des Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltes liegt mit 6.173.000,00 € um 493.000,00 € oder<br />
8,68 % über dem Vorjahresansatz.
Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />
Der Vermögensh<strong>aus</strong>halt wurde, wie in den Vorjahren, ohne Netto-Neuverschuldung<br />
<strong>aus</strong>gelegt.<br />
Aufgrund der positiven Entwicklung des Verwaltungsh<strong>aus</strong>haltes ist keine Entnahme <strong>aus</strong> der<br />
allgemeinen Rücklage erforderlich.<br />
Die Kreditaufnahme beläuft sich auf lediglich 50.000,00 €.<br />
Der Investitionsh<strong>aus</strong>halt wird von folgenden größeren Maßnahmen geprägt:<br />
Grund- und Hauptschule<br />
Im Schulbereich steht der Aust<strong>aus</strong>ch der Hard- und Software im EDV-Bereich an. Die<br />
derzeitige PC-Ausstattung ist bereits im 7. Jahr im Einsatz. Eine Vernetzung der einzelnen<br />
Klassenzimmer wird <strong>aus</strong> lernpädagogischen Gründen seitens der Lehrerschaft für sinnvoll<br />
erachtet. In das Planwerk wurden 30.000,00 € eingestellt.<br />
Seitens der Schule hat ein <strong>aus</strong>gereiftes Konzept vorgelegt zu werden. Auf dieser Grundlage<br />
erfolgt eine Entscheidung über den definitiven Umfang der Aust<strong>aus</strong>chmaßnahme.<br />
Des Weiteren ist die Erneuerung des bestehenden Blockheizkraftwerkes vorgesehen.<br />
Für die energetische Optimierung der Innenbeleuchtung des hinteren Schulgebäudes<br />
(Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband) wurden die entsprechenden Zins- und<br />
Tilgungsanteile eingestellt.<br />
Turn- und Festhalle<br />
Für konzeptionelle Vorüberlegungen und punktuelle Dachsanierungen wurden insgesamt<br />
50.000,00 € bereitgestellt.<br />
Ausbau Neckarburger Weg<br />
In den vergangenen Jahren wurden Zug um Zug verschiedene Gemeindestraßen saniert<br />
oder grundlegend erneuert. Bei einem Teilstück des Neckarburger Weges handelt es sich<br />
um eine der letzten noch nicht sanierten Gemeindestraßen. Der Neckarburger Weg<br />
erschließt zusammen mit dem Hoheim die Brühlstraße.<br />
Während der Hoheim im Zusammenhang mit einer möglichen innerörtlichen Erschließung<br />
gesehen zu werden hat, ist diese Randbedingung beim Neckarburger Weg nicht gegeben.<br />
Der Neckarburger Weg hat keine Straßenführung und damit keine ordentliche<br />
Straßenentwässerung, das Niederschlagswasser versickert in den anliegenden<br />
Grundstücken. Die Straßenbeleuchtung ist erneuerungsbedürftig. Die Straße selbst ist stark<br />
geflickt.<br />
Im Rahmen der Ausbauplanung wird der Zustand von Kanalisation und Wasserleitung<br />
detailliert erhoben und untersucht.
Die Kostensituation stellt sich wie folgt dar:<br />
Kanalisation: 40.000,00 €<br />
Wasserversorgung: 31.000,00 €<br />
Straßenbau (einschl. Beleuchtung, Schlussvermessung, Grunderwerb): 168.000,00 €<br />
Gesamtkosten: 239.000,00 €<br />
abzgl. beantragter Ausgleichstock: 84.000,00 €<br />
Gemeindeanteil: 155.000,00 €<br />
Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses sprach sich der Gemeinderat in der öffentlichen<br />
Sitzung am 26.10.<strong>2011</strong> einstimmig dafür <strong>aus</strong>, die Ausbaumaßnahme Neckarburger Weg als<br />
Ausgleichstockmaßnahme 2012 zu deklarieren. Der Ausbau erfolgt in Abhängigkeit des<br />
bewilligten Zuschusses.<br />
Bereich Bauhof<br />
Der Unimog-Anhänger, Baujahr 1972, hat dringend ersetzt zu werden.<br />
Nachdem weder im Schaufellader noch im Kleintraktor weitere Personen transportiert<br />
werden dürfen und <strong>aus</strong> Gründen eines effektiveren Personaleinsatzes sollte des Weiteren<br />
ein Pkw-Kastenwagen beschafft werden.<br />
Für die Optimierung des Fahrzeugbestandes wurden insgesamt 45.000,00 € bereitgestellt.<br />
Umbaumaßnahmen im Gebäude Im Gässle 2<br />
Im Zusammenhang mit dem Einbau einer Arztpraxis in das Erdgeschoss und dem Rückbau<br />
der bisherigen Arztpraxis im 1. OG in eine Wohnung wurde ein Restfinanzierungsanteil in<br />
Höhe von 100.000,00 € bereitgestellt. Der bewilligte ELR-Zuschuss beläuft sich auf<br />
30.000,00 €.<br />
Gewerbegebiet „Wasen“<br />
Für die Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet „Wasen“ wurde eine 4. Tilgungsrate<br />
über 100.000,00 € bereitgestellt.<br />
Der Investitionsh<strong>aus</strong>halt 2012 stellt sich in komprimierter Form wie folgt dar:<br />
Bezeichnung der Einnahme/Ausgabe Einnahme (€) Ausgabe (€)<br />
Hauptverwaltung, Rath<strong>aus</strong><br />
Geräte, Ausstattung 2.700,00<br />
Überarbeitung Internetauftritt 6.000,00<br />
Finanzverwaltung<br />
EDV-Ausstattung (Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband /<br />
Tilgungsanteil) 9.000,00<br />
Vermögensbewertung im Rahmen der Umstellung auf Doppik<br />
(Maßnahme Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 1.300,00<br />
Feuerschutz<br />
Schmutzwasserpumpe für Starkregenfälle 2.500,00
Grund- und Hauptschule<br />
Investitionszuschuss für BHKW 5.000,00<br />
Geräte, Ausstattung 5.000,00<br />
EDV-Neu<strong>aus</strong>stattung 30.000,00<br />
Blockheizkraftwerk (BHKW) 25.000,00<br />
Energetische Optimierung der Innenbeleuchtung (Maßnahme<br />
Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 4.700,00<br />
Theater, Konzerte, Musikpflege<br />
Eigenleistungen Musikkapelle 5.000,00<br />
Heizungserneuerung Probelokal Musikkapelle 15.000,00<br />
Kinderkrippe<br />
Sonnenschutz Außenbereich 4.000,00<br />
Förderung des Sports<br />
Eigenleistungen Schützenverein 10.000,00<br />
Parkplatz beim Schützenh<strong>aus</strong> 30.000,00<br />
Turn- und Festhalle<br />
Geräte, Ausstattung 2.000,00<br />
Bau- und Sanierungsmaßnahmen (konzeptionelle<br />
Vorüberlegungen Hallenthematik, punktuelle Dachsanierung) 50.000,00<br />
Naherholung<br />
Restaurierung Info-Tafeln Flößereinbindestelle 3.000,00<br />
Kinderspielplätze<br />
Geräte, Ausstattung 2.200,00<br />
Orts- und Regionalplanung<br />
Fortschreibung Flächennutzungsplan (Maßnahme<br />
Gemeindeverwaltungsverband) 2.500,00<br />
Gemeindestraßen<br />
Ausgleichstock Neckarburger Weg 84.000,00<br />
Grundstückserwerb<br />
3.000,00<br />
Allgemeine Tiefbaumaßnahmen<br />
2.500,00<br />
Ausbau Neckarburger Weg (Reststück einschl.<br />
Straßenentwässerung und Beleuchtung) 168.000,00<br />
Straßenbeleuchtung<br />
Betriebsanlagen 5.000,00<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Geräte, Ausstattung (Belüfterkerzen und Sonstiges) 8.000,00<br />
Wasserrechtliche Erlaubnis 7.000,00<br />
Kanalsanierung Rest<strong>aus</strong>bau Neckarburger Weg 40.000,00<br />
Erddeponie<br />
Planum mit Böschungsherstellung 5.000,00
Bauhof<br />
Fahrzeuge (Unimog-Anhänger, Kastenwagen) 45.000,00<br />
Kompaktbagger einschl. Tieflader (Maßnahme<br />
Gemeindeverwaltungsverband / Tilgungsanteil) 2.500,00<br />
Wegeleitsystem<br />
Fördermittel LEADER – Wegeleitsystem barrierefrei 16.000,00<br />
Wegeleitsystem 35.000,00<br />
Wasserversorgung<br />
Allgemeine Tiefbaumaßnahmen 1.000,00<br />
Sanierung Rest<strong>aus</strong>bau Neckarburger Weg 31.000,00<br />
Jagdkataster<br />
Erstellung der Planunterlagen 4.000,00<br />
Wohn- und Geschäftsgebäude<br />
ELR - Arztpraxis 30.000,00<br />
Im Gässle 2 (Einbau einer Arztpraxis in das EG) 100.000,00<br />
Schellenwasen 2 (punktuelle Dachsanierung) 5.000,00<br />
Sonstiges Grundvermögen<br />
Grundstückserlöse 25.000,00<br />
Bauplatzverkäufe Wasen /<br />
Hahnenburg/Pfannenstiel, 2. Erweiterung 200.000,00<br />
Grundstückswerte Baugebiet Hahnenburg/Pfannenstiel,<br />
2. Erweiterung 84.000,00<br />
Grundstückserwerb 25.000,00<br />
Bauplatzverkäufe Wasen / Hahnenburg/Pfannenstiel,<br />
2. Erweiterung 200.000,00<br />
Weitere Tilgungsrate Wasen (Finanzierung außerhalb H<strong>aus</strong>halt) 100.000,00<br />
Ablösung Grunderwerbsvertrag Wasen (Finanzierung außerhalb<br />
H<strong>aus</strong>halt) 30.000,00<br />
Zwischensumme Einzelplan 0 – 8 459.000,00<br />
1.011.900,00<br />
Kredittilgungen 130.100,00<br />
Zuführung vom Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 633.000,00<br />
Entnahme <strong>aus</strong> der allgemeinen Rücklage 0,00<br />
Kreditaufnahme 50.000,00<br />
1.142.000,00 1.142.000,00<br />
Baulanderschließungen über die Landesbank, Kommunal-Finanz<br />
Über die Landesbank Baden-Württemberg, Karlsruhe, werden die Grunderwerbs- und<br />
Erschließungsmaßnahmen für den Wohnungsbau und den gewerblichen Bereich<br />
abgewickelt.<br />
Die Verträge für das Wohnbaugebiet „Beim Käppele“ konnten im September <strong>2011</strong> bereits<br />
abgelöst werden.<br />
Der Grunderwerbsvertrag für das Gewerbegebiet „Wasen“ wird im Laufe des Jahres 2012<br />
über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt abgewickelt. Hierfür wurden 30.000,00 € bereitgestellt.
Hinweis zur Verschuldung<br />
Der H<strong>aus</strong>haltsplan 2012 konnte wiederum ohne Netto-Neuverschuldung aufgestellt werden.<br />
Die Kreditermächtigung des Jahres 2012 beläuft sich auf 50.000,00 €. Nach Abzug der<br />
ordentlichen Tilgungsleistungen beträgt die Netto-Neuverschuldung - 80.100,00 €.<br />
Das im H<strong>aus</strong>haltsplan <strong>2011</strong> genehmigte Darlehen über 50.000,00 € wird vor<strong>aus</strong>sichtlich in<br />
Form eines H<strong>aus</strong>haltseinnahmerestes im Rahmen des Rechnungsabschlusses in das<br />
H<strong>aus</strong>haltsjahr 2012 übertragen.<br />
Die Pro-Kopf-Verschuldung auf 31.12.2012 beläuft sich auf 470,44 € (Vorjahr: 479,50 €).<br />
Nach dem Investitionsprogramm entwickelt sich die Pro-Kopf-Verschuldung wie folgt:<br />
2013: 427,69 € 2014: 412,64 € 2015: 438,83 €<br />
Mittelfristige Finanzplanung <strong>2011</strong> bis 2015<br />
Im Finanzplanungszeitraum <strong>2011</strong> bis 2015 stellen sich wichtige Eckwerte wir folgt dar:<br />
Eckwert <strong>2011</strong> 2012 2013 2014 2015<br />
- in T<strong>aus</strong>end EURO -<br />
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Zuführungsrate an<br />
Vermögensh<strong>aus</strong>halt 25 633 555 545 525<br />
Netto-Investitionsrate - 99 503 413 395 367<br />
Netto-Neuverschuldung - 74 - 80 - 142 - 50 87<br />
Die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Investitionen wirken sich<br />
auf die Pro-Kopf-Verschuldung wie folgt <strong>aus</strong>:<br />
Jahr Gesamtschuldenstand 31.12. Pro-Kopf-Verschuldung Einwohner (30.06. lfd. Jahr)<br />
<strong>2011</strong> 1.592.903,68 € 479,50 € 3.322<br />
2012 1.562.803,68 € * 470,44 € ca. 3.322<br />
2013 1.420.803,68 € 427,69 € ca. 3.322<br />
2014 1.370.803,68 € 412,64 € ca. 3.322<br />
2015 1.457.803,68 € 438,83 € ca. 3.322<br />
* einschließlich noch nicht beanspruchter Kreditermächtigung des Jahres <strong>2011</strong> in<br />
Höhe von 50.000,00 € und Kreditermächtigung 2012 über 50.000,00 €<br />
Gemeindekämmerer Hardtmann ging in komprimierter und anschaulicher Form auf die<br />
Eckdaten sowie die Anlagen und Bestandteile des H<strong>aus</strong>haltsplanes 2012 ein.<br />
Trotz der positiven Projektion ist es ratsam, weiterhin einen soliden Konsolidierungskurs<br />
unter Einhaltung einer strikten H<strong>aus</strong>haltsdisziplin beizubehalten.<br />
Nach umfangreichen Ausführungen wurden die H<strong>aus</strong>haltssatzung und der H<strong>aus</strong>haltsplan<br />
2012 einstimmig verabschiedet.<br />
Die Bekanntmachung der H<strong>aus</strong>haltssatzung erfolgt nach Genehmigung seitens des<br />
Landratsamtes.
Bürgermeister Bucher bedankte sich beim Gemeinderat für die allseits offene, faire und<br />
konstruktive Zusammenarbeit.<br />
Gemeinderat Wachter sprach als Bürgermeister-Stellvertreter seinen Dank an die<br />
Verwaltung für den frühzeitig und sorgfältig aufgestellten H<strong>aus</strong>haltsplan <strong>aus</strong>. In Anbetracht<br />
der nach wie vor unsicheren Gesamtwirtschafts- und Finanzlage und der sich in permanent<br />
kürzeren Zeitabständen verändernden Gesamtsituation ist es erforderlich, die gemeindliche<br />
H<strong>aus</strong>haltsplanung auf Sicht und mit Augenmaß <strong>aus</strong>zurichten.<br />
3. Terminkalender 2012 der Vereine und Organisationen<br />
Dem Gemeinderat wurde der Terminkalender der örtlichen Vereine und Organisationen für<br />
das Jahr 2012 vorgestellt. Das Gremium stimmte der Nutzung der gemeindeeigenen Räume<br />
und Anlagen für die geplanten Veranstaltungen insgesamt zu.<br />
4. Arztpraxis Im Gässle 2 – B<strong>aus</strong>tandsbericht<br />
Die Vertreter vom Büro ktl, Rottweil, die Architekten Jonas Lünz und Erich Hermle, konnten<br />
dem Gemeinderat in der Sitzung von einem sehr guten Bauablauf bei der Maßnahme Einbau<br />
einer Arztpraxis im Erdgeschoss des Gebäudes Im Gässle 2 berichten. Mit den ersten<br />
Umbauarbeiten wurde nach einer sehr zügigen Planungsphase im September gestartet. Im<br />
guten Miteinander der <strong>aus</strong>führenden Firmen, der Bauleitung und der Gemeinde als Bauherr<br />
konnte der vorgegebene, sehr eng gefasste Bauzeitenplan eingehalten werden. Die bisher<br />
als Wohnung genutzten Räumlichkeiten wurden komplett saniert und als moderne<br />
Praxisräume umgestaltet. Aktuell werden noch Restarbeiten am Fußboden und an den<br />
Sanitäranlagen erledigt. Danach erfolgen die Grundreinigung und der Einbau der Möbel. In<br />
der Woche vor Weihnachten ist die Übergabe der Räumlichkeiten an die künftigen Mieter<br />
vorgesehen.<br />
Die ärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Dorn, Dres. Mauch und Dr. Steffen in<br />
Zusammenarbeit mit Dr. Mink kann somit wie geplant zum Jahresbeginn 2012 den Betrieb in<br />
den neu gestalteten Räumen aufnehmen. Ein nahtloser Übergang der ärztlichen Versorgung<br />
für die Gemeinde kann so nach dem Weggang der bisherigen Praxisbetreiber gewährleistet<br />
werden.<br />
Nach den bisherigen Kostenberechnungen liegt die Investitionsmaßnahme der Gemeinde<br />
innerhalb der Kostenschätzung. Die Schaffung moderner Praxisräume im Gebäude Im<br />
Gässle 2 verursacht Kosten von knapp unter 200.000,00 €. Für die Maßnahme erhält di<br />
Gemeinde einen Zuschuss <strong>aus</strong> ELR-Mitteln des Landes von 30.000,00 €.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember <strong>2011</strong> wird<br />
berichtet:<br />
1. Besichtigung der neuen Arztpraxis<br />
Die bisherige Praxisgemeinschaft Lischka/Landsmeer wird bekanntlich zum Jahresende den<br />
Betrieb ihrer Arztpraxis in Villingendorf einstellen.<br />
Die Sicherstellung und der Ausbau der örtlichen Daseinsvorsorge in zahlreichen Bereichen<br />
stellt immer wieder eine neue Her<strong>aus</strong>forderung für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung<br />
dar. Eine gute ärztliche Versorgung ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Umso mehr<br />
war ein nahtloser Übergang in der ärztlichen Versorgung der Gemeinde ein wichtiges Ziel<br />
der gemeinsamen Bemühungen, so Bürgermeister Bucher in seinen einleitenden<br />
Ausführungen.<br />
Die Gemeinde war daher wegen einer Nachfolgeregelung mit den Betreibern der<br />
Gemeinschaftspraxis in Zimmern frühzeitig in zielführende Gespräche eingetreten. So<br />
konnte erreicht werden, dass die ärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Dorn, Dres. Mauch und<br />
Dr. Steffen in Zusammenarbeit mit Dr. Mink zum Jahresbeginn 2012 den Betrieb einer<br />
Arztpraxis in Villingendorf aufnehmen wird.<br />
Im Rahmen der notwendigen Modernisierung der Praxisräume wurden diese um ein<br />
Stockwerk nach unten verlegt. Mit der Verlegung der Praxisräume ins Erdgeschoss und dem<br />
Einbau eines Treppenliftes soll der Zugang für ältere oder gehbehinderte Personen<br />
erleichtert werden. Im Eingangsbereich wurde zudem eine Rampe angelegt.<br />
Bürgermeister Bucher stellt bei der Besichtigung der neu renovierten Praxisräume Herrn Dr.<br />
Steffen (ganz links) als Vertreter der neuen Praxisbetreiber vor<br />
In der letzten Sitzung des Jahres konnte der Gemeinderat nun die neu renovierten<br />
Praxisräume im Gebäude Im Gässle 2 besichtigen. Architekt Erich Hermle vom beauftragten<br />
Büro ktl. Rottweil, führte die Gemeinderäte gemeinsam mit interessierten Bürgern durch die<br />
hellen und freundlichen Räume. Er konnte von einem sehr guten Bauablauf berichten. Mit<br />
den ersten Umbauarbeiten wurde nach einer sehr zügigen Planungsphase im September
gestartet. Im guten Miteinander der <strong>aus</strong>führenden Firmen, der Bauleitung und der Gemeinde<br />
als Bauherr konnte der vorgegebene, sehr eng gefasste Bauzeitenplan eingehalten werden.<br />
Die bisher als Wohnung genutzten Räumlichkeiten wurden komplett saniert und als moderne<br />
Praxisräume umgestaltet.<br />
Die komplette Sanierung und der schnelle Umbau waren letztlich nur aufgrund der<br />
Bereitschaft des bisherigen Mieters möglich gewesen, die Wohnung zeitnah zu räumen und<br />
für mehrere Wochen in eine andere Wohnung umzuziehen. Mit der Sanierung und<br />
Umgestaltung der bisherigen Praxisräume im 1. Obergeschoss findet der Mieter dann dort<br />
wieder ein neues Zuh<strong>aus</strong>e. Bürgermeister Bucher bedankte sich bei der Familie Janott für<br />
die Kooperationsbereitschaft.<br />
Die Arztpraxis enthält nun neben einem großzügigen Empfangsbereich, einem Warteraum,<br />
Sanitär und Sozialräumen zwei getrennte Behandlungsräume. Ein zusätzlicher weiterer<br />
Raum kann ebenfalls für die Patientenversorgung genutzt werden. Nach der Fertigstellung<br />
der Möblierung und der abschließenden Grundreinigung können die Räume noch vor<br />
Weihnachten an die neuen Mieter übergeben werden.<br />
Bürgermeister Bucher brachte seine Freude zum Ausdruck, dass mit den Betreibern der<br />
neuen Gemeinschaftspraxis am Standort in Villingendorf eine längerfristige Vereinbarung<br />
getroffen werden konnte. Die ärztliche Versorgung für die Gemeinde Villingendorf ist mit<br />
dieser zukunftsorientierten Konzeption längerfristig gesichert. Bei dem vorherrschenden<br />
Ärztemangel in ländlichen Regionen, bei dem Übernahmen von u.a. altersbedingt<br />
schließenden Arztpraxen eine Besonderheit darstellen, ist das gemeinsam erreichte<br />
Ergebnis mit einem nahtlosen Übergang der ärztlichen Versorgung eine Gewinnsituation für<br />
alle.<br />
Herr Dr. Steffen zeigte sich als Vertreter der neuen Praxisgemeinschaft ebenfalls erfreut<br />
über die kooperative und gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Die<br />
allgemeinmedizinische Praxis wird ihren Betrieb ab dem 09. Januar 2012 aufnehmen. Als<br />
ständiger Arzt vor Ort wird Herr Dr. Mink als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Er wird<br />
unterstützt von weiteren Ärzten der Gemeinschaftspraxis <strong>aus</strong> Zimmern, so dass im Betrieb<br />
zumeist zwei Ärzte regelmäßig die Patienten versorgen werden. Alle beteiligten Ärzte freuen<br />
sich auf die anstehenden Aufgaben und die Betreuung der neuen Patienten.<br />
Beim Rundgang durch die Praxis waren alle anwesenden angetan vom hellen und<br />
freundlichen Erscheinungsbild der neu renovierten Räume. Bürgermeister Bucher bedankte<br />
sich abschließend nochmals bei allen Beteiligten, die in gemeinsamer Anstrengung, die<br />
rechtzeitige Fertigstellung der Umbaumaßnahme möglich gemacht haben.<br />
2. Rückschau auf das Jahr <strong>2011</strong> und Ausblick ins neue Jahr<br />
In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres gab Bürgermeister Bucher traditionell einen<br />
Rückblick auf die Ereignisse im ablaufenden Jahr. Nach allgemeinen Gedanken waren seine<br />
Ausführungen von den Themenkomplexen „Familien, Kinder und Jugend“, „Ältere<br />
Mitbürgerinnen und Mitbürger“, „Schaffung von Wohnbauland“, „Arbeiten – Gewerbe –<br />
Daseinsvorsorge“, „Finanzen und Investitionen“, „Vereine – Organisationen - Kulturelles<br />
Leben“ und „Freud und Leid“ geprägt. In den einzelnen Bereichen gab Bürgermeister Bucher<br />
auch Ausblicke auf die möglichen Entwicklungen im kommenden Jahr.<br />
(Der <strong>aus</strong>führliche Jahresrückblick von Bürgermeister Bucher wurde an anderer Stelle<br />
veröffentlicht)
3. Schulthematik<br />
Bürgermeister Bucher führte <strong>aus</strong>, dass sich die Bildungspolitik und die Schullandschaft seit<br />
jüngster Zeit in einem permanenten Änderungsprozess befinden.<br />
Um sich den neuen Anforderungen zu stellen, besteht bereits seit geraumer Zeit eine<br />
Partnerschulkooperation zwischen den Grund- und Hauptschulen Villingendorf und<br />
Bösingen.<br />
Nach den neuesten Mitteilungen des Kultusministeriums Baden-Württemberg ist es nach den<br />
geplanten aktuellen Vorgaben der Landesregierung zur Werkrealschule möglich, auch als<br />
einzügige Hauptschule Werkrealschule werden zu können. Vor<strong>aus</strong>setzung ist, dass die<br />
Klasse 10 mindestens 16 Schülerinnen und Schüler habe oder dass die Schule mit einer das<br />
6. Schuljahr anbietenden Schule kooperiere.<br />
Nachdem die einzelnen Schulen aufgrund der Schülerzahlen keine eigenständige Klasse 10<br />
bilden können, es jedoch als realistisch erscheint, eine gemeinsame 10. Klasse an einem der<br />
Schulstandorte zu implementieren, bestehen seit jüngster Zeit enge Kontakte zwischen den<br />
Schulleitungen der Gemeinden Bösingen, Dietingen, Villingendorf und Zimmern o.R.<br />
Nach informeller Abfrage bei den Schülern aller 9. Klassen wird ein grundsätzliches<br />
Interesse an diesem Modell sichtbar. Mit der Etablierung einer 10. Klasse an einem der<br />
Standorte sowie einer schriftlich fixierten Kooperationsvereinbarung wäre die formale Hürde<br />
zum Status Werkrealschule für alle derzeitigen Hauptschulen genommen, welche<br />
eigenständig blieben.<br />
Unabhängig von der Standortwahl wurde geprüft, dass keine baulichen Maßnahmen zu<br />
ergreifen sind. Lediglich ein Schülertransport müsste eingerichtet werden.<br />
Die Gemeinde Epfendorf hat sich zwischenzeitlich nach Oberndorf und die Gemeinde<br />
Dietingen nach Rottweil <strong>aus</strong>gerichtet.<br />
Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels wird eine möglichst nachhaltige<br />
Lösung angestrebt. Prioritär wird eine Kooperation auf Augenhöhe angedacht.<br />
Als Schulstandort für die 10. Klasse bietet sich die Villingendorfer Schule aufgrund ihrer<br />
„Mittellage“ an.<br />
Nach einem intensiven Gedanken<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch wurde die weitere Vorgehensweise wie folgt<br />
festgelegt:<br />
� Definitive Stellungnahmen der einzelnen Schulträger zur angedachten Kooperation in<br />
den ersten Sitzungen im Januar 2012.<br />
� Beschlüsse der Schulkonferenzen im Februar 2012.<br />
� Formlose gemeinsame Antragstellung der kooperierenden Schulen Ende Februar<br />
2012.<br />
4. Grunderwerbsvertrag für das Gewerbegebiet „Wasen“ – Abrechnung mit der<br />
Landesbank<br />
Der im Jahre 2000 zwischen der Gemeinde Villingendorf und der Landesbank Baden-<br />
Württemberg abgeschlossene Grunderwerbsvertrag für das Gewerbegebiet „Wasen“ läuft<br />
zum 01.07.2012 ab.
Die seitens der Landesbank Baden-Württemberg auf Anforderung der Verwaltung erstellte<br />
Abrechnung wurde überprüft und weist zugunsten der Landesbank einen Gesamtbetrag in<br />
Höhe von 16.463,50 € auf.<br />
Dieser Betrag wird über den Vermögensh<strong>aus</strong>halt 2012 abgelöst.<br />
Der Erschließungsvertrag, welcher ebenfalls auf 01.07.2012 abläuft, kann nach Absprache<br />
mit dem Landratsamt Rottweil, Kommunal- und Prüfungsamt, nochmals um 2 Jahre, also bis<br />
zum 01.07.2014, verlängert werden.<br />
5. Gasliefervertrag ab 01.01.2012<br />
Der bestehende Gasliefervertrag zwischen der Gemeinde Villingendorf und der badenova<br />
AG & Co. KG läuft zum 31.12.<strong>2011</strong> <strong>aus</strong>.<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden neben dem derzeitigen<br />
Gaslieferanten die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG, Rottweil, und die<br />
EnBW Vertrieb GmbH, Stuttgart, um Abgabe von Angeboten für eine Laufzeit vom<br />
01.01.2012 bis 31.12.2014 aufgefordert.<br />
Die Gemeinde Bösingen wurde, wie in der Vergangenheit analog praktiziert, in das<br />
Angebotsverfahren auf Verbandsebene mit einbezogen.<br />
Der bisherige Gaslieferant, die badenova AG & Co. KG, stellt sich als die günstigste Bieterin<br />
dar.<br />
Der Vorschlag der Verwaltung, den Auftrag für die Gaslieferung auf die Dauer von 36<br />
Monaten (01.01.2012 bis 31.12.2014) an die badenova AG & Co. KG zu erteilen, wurde<br />
seitens des Gremiums einstimmig angenommen.<br />
6. Jahresabschluss und Dank des Bürgermeisters<br />
Zum Ende des Jahres bedankte sich Bürgermeister Bucher beim Gremium für die<br />
konstruktive und gute Zusammenarbeit. Mit den abschließenden Weihnachtsgrüßen wurde<br />
die letzte öffentliche Gemeinderatssitzung des Jahres <strong>2011</strong> beendet.