Ausgabe 15 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 13 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>15</strong>/2010<br />
sen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein<br />
Jagdgenosse in einer Person vereinigen.<br />
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 19.04.2010<br />
bis 03.05.2010 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers<br />
zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.<br />
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung<br />
die von ihnen eingebrachte Grundfläche<br />
nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des<br />
Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der<br />
Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können<br />
nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
54619 Roscheid, 12. April 2010<br />
Paul Sohns, Jagdvorsteher<br />
Sevenig<br />
Ortsbürgermeister: Markus Becker, Tel. 06559/900332<br />
www.sevenig-our.de<br />
Aktion „Saubere Landschaft“<br />
Die Aktion „Saubere Landschaft“ wird in der Ortsgemeinde Sevenig<br />
am Samstag, 17. April 2010, durchgeführt. Treffpunkt der freiwilligen<br />
Helfer ist um 09:30 Uhr am Gemeindehaus. Im Anschluss<br />
an die Aktion wird ein Imbiss gereicht. Es wird um zahlreiche Teilnahme<br />
gebeten.<br />
Vertretung des Ortsbürgermeisters<br />
Ortsbürgermeister Becker wird in der Zeit vom 19. April 2010 bis<br />
2. Mai 2010 durch die 1. Beigeordnete Helga Heinen, Tel.:<br />
06559/1274, vertreten.<br />
Aktion „Saubere Landschaft“<br />
Am Samstag, 24. April 2010 findet in Waxweiler die Aktion „Saubere<br />
Landschaft“ statt. Alle freiwilligen großen und kleinen Helfer<br />
aus Vereinen, Gruppierungen und andere Personen, die helfen<br />
wollen, sind herzlich eingeladen. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr am<br />
Feuerwehrgerätehaus.<br />
Im Anschluss an die Aktion wird ein Imbiss gereicht.<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Waxweiler für das Jahr 2010<br />
vom 25.03.2010<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />
<strong>15</strong>3), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S.<br />
57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung<br />
durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm –<br />
als Aufsichtsbehörde – vom 18.03.2010 hiermit öffentlich bekannt<br />
gegeben wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.450.664 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.714.345 Euro<br />
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -263.681 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.281.875 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.487.985 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf -206.110 Euro<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 0 Euro<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 58.500 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf -58.500 Euro<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 359.760 Euro<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 95.<strong>15</strong>0 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf +264.430 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.641.635 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.641.635 Euro<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr auf) -301.260 Euro<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
verzinste Kredite auf 58.500 Euro.<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 320 v. H.<br />
- Grundsteuer B auf 320 v. H.<br />
- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund 52 Euro<br />
- für den zweiten Hund 77 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund 103 Euro<br />
- für den ersten gefährlichen Hund 250 Euro<br />
- für den zweiten gefährlichen Hund 300 Euro<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 Euro<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommu- nalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006<br />
(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />
1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />
Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />
Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />
von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />
Aufwendungen festgesetzt.<br />
2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach<br />
§ 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird<br />
auf 16,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt.<br />
3. Fremdenverkehrsbeitrag gem. Satzung – 100 v. H. der Messbeträge<br />
4. Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber<br />
nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />
wird<br />
auf 425,00 Euro je Grab (Erdbestattung)<br />
auf 500,00 Euro je Grab (Erdbestattung Tiefengrab)<br />
und auf 200,00 Euro je Grab (Urnenbestattung) festgesetzt.<br />
Waxweiler, den 25.03.2010<br />
Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister<br />
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />
in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom<br />
19.04.2010 bis 29.04.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Arzfeld</strong>, Zimmer 25, öffentlich aus.<br />
54687 <strong>Arzfeld</strong>, 08.04.2010<br />
i. V. Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter<br />
Finanzamt Bitburg-Prüm<br />
Einkommensteuererklärung 2009<br />
• EDV-Umstellung zum 01.06.2010 kann zu Verzögerungen<br />
führen<br />
• Vorzeitige Erklärungsabgabe bringt schnellere Erstattung<br />
• Finanzamt empfiehlt ELSTER-Verfahren<br />
Die gesetzliche Frist für die Einkommensteuererklärung 2009 endet<br />
grundsätzlich zum 31.05.2010; besondere Abgabefristen gelten<br />
für Steuerbürger, deren Erklärungen von Angehörigen der steuerberatenden<br />
Berufe erstellt werden.<br />
Das Finanzamt ist bemüht, den verstärkten Erklärungseingang im<br />
Frühjahr zeitnah, unbürokratisch und effektiv abzuarbeiten.