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Ausgabe 15 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 13 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>15</strong>/2010<br />

sen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein<br />

Jagdgenosse in einer Person vereinigen.<br />

Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 19.04.2010<br />

bis 03.05.2010 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers<br />

zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.<br />

Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung<br />

die von ihnen eingebrachte Grundfläche<br />

nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des<br />

Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der<br />

Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können<br />

nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

54619 Roscheid, 12. April 2010<br />

Paul Sohns, Jagdvorsteher<br />

Sevenig<br />

Ortsbürgermeister: Markus Becker, Tel. 06559/900332<br />

www.sevenig-our.de<br />

Aktion „Saubere Landschaft“<br />

Die Aktion „Saubere Landschaft“ wird in der Ortsgemeinde Sevenig<br />

am Samstag, 17. April 2010, durchgeführt. Treffpunkt der freiwilligen<br />

Helfer ist um 09:30 Uhr am Gemeindehaus. Im Anschluss<br />

an die Aktion wird ein Imbiss gereicht. Es wird um zahlreiche Teilnahme<br />

gebeten.<br />

Vertretung des Ortsbürgermeisters<br />

Ortsbürgermeister Becker wird in der Zeit vom 19. April 2010 bis<br />

2. Mai 2010 durch die 1. Beigeordnete Helga Heinen, Tel.:<br />

06559/1274, vertreten.<br />

Aktion „Saubere Landschaft“<br />

Am Samstag, 24. April 2010 findet in Waxweiler die Aktion „Saubere<br />

Landschaft“ statt. Alle freiwilligen großen und kleinen Helfer<br />

aus Vereinen, Gruppierungen und andere Personen, die helfen<br />

wollen, sind herzlich eingeladen. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr am<br />

Feuerwehrgerätehaus.<br />

Im Anschluss an die Aktion wird ein Imbiss gereicht.<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Waxweiler für das Jahr 2010<br />

vom 25.03.2010<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />

Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />

<strong>15</strong>3), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S.<br />

57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung<br />

durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm –<br />

als Aufsichtsbehörde – vom 18.03.2010 hiermit öffentlich bekannt<br />

gegeben wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.450.664 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.714.345 Euro<br />

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -263.681 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.281.875 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.487.985 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf -206.110 Euro<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf 0 Euro<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 58.500 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf -58.500 Euro<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 359.760 Euro<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 95.<strong>15</strong>0 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf +264.430 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.641.635 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.641.635 Euro<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf) -301.260 Euro<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

verzinste Kredite auf 58.500 Euro.<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 320 v. H.<br />

- Grundsteuer B auf 320 v. H.<br />

- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund 52 Euro<br />

- für den zweiten Hund 77 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund 103 Euro<br />

- für den ersten gefährlichen Hund 250 Euro<br />

- für den zweiten gefährlichen Hund 300 Euro<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 Euro<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommu- nalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006<br />

(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />

1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />

Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />

Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />

von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />

Aufwendungen festgesetzt.<br />

2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach<br />

§ 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird<br />

auf 16,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt.<br />

3. Fremdenverkehrsbeitrag gem. Satzung – 100 v. H. der Messbeträge<br />

4. Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber<br />

nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

wird<br />

auf 425,00 Euro je Grab (Erdbestattung)<br />

auf 500,00 Euro je Grab (Erdbestattung Tiefengrab)<br />

und auf 200,00 Euro je Grab (Urnenbestattung) festgesetzt.<br />

Waxweiler, den 25.03.2010<br />

Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister<br />

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />

in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom<br />

19.04.2010 bis 29.04.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Arzfeld</strong>, Zimmer 25, öffentlich aus.<br />

54687 <strong>Arzfeld</strong>, 08.04.2010<br />

i. V. Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter<br />

Finanzamt Bitburg-Prüm<br />

Einkommensteuererklärung 2009<br />

• EDV-Umstellung zum 01.06.2010 kann zu Verzögerungen<br />

führen<br />

• Vorzeitige Erklärungsabgabe bringt schnellere Erstattung<br />

• Finanzamt empfiehlt ELSTER-Verfahren<br />

Die gesetzliche Frist für die Einkommensteuererklärung 2009 endet<br />

grundsätzlich zum 31.05.2010; besondere Abgabefristen gelten<br />

für Steuerbürger, deren Erklärungen von Angehörigen der steuerberatenden<br />

Berufe erstellt werden.<br />

Das Finanzamt ist bemüht, den verstärkten Erklärungseingang im<br />

Frühjahr zeitnah, unbürokratisch und effektiv abzuarbeiten.

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