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Ausgabe 15 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>15</strong>/2010<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 370 v. H.<br />

- Grundsteuer B auf 370 v. H.<br />

- Gewerbesteuer auf 352 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund 31 Euro<br />

- für den zweiten Hund 62 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund 77 Euro<br />

- für den ersten gefährlichen Hund 250 Euro<br />

- für den zweiten gefährlichen Hund 300 Euro<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 Euro<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommu- nalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006<br />

(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />

1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />

Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />

Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />

von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />

Aufwendungen festgesetzt.<br />

Kesfeld, den 08.04.2010<br />

Norbert Tautges, Ortsbürgermeister<br />

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />

in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 19.04.2010 bis<br />

29.04.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Zimmer<br />

25, öffentlich aus.<br />

54687 <strong>Arzfeld</strong>, 08.04.2010<br />

i. V. Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter<br />

Förderverein der Gemeinde<br />

Lambertsberg e.V.<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Die Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 1. Mai 2010 um<br />

19.30 Uhr im Gasthaus Schilz-Mühlen in Lambertsberg statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Jahresrückblick<br />

2. Geschäftsbericht<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Vorschau / Planung<br />

5. Ehrung<br />

6. Verschiedenes<br />

Alle Mitglieder und Helfer sowie die Vorsitzenden der Lambertsberger<br />

Ortsvereine sind eingeladen. Persönliche Einladungen ergehen<br />

nicht mehr.<br />

Arbeiten an Spielplätzen<br />

Die sicherheitstechnische Prüfung des Spielplatzes beim Dorfgemeinschaftshaus<br />

hat ergeben, dass noch einige Mängel dringend<br />

behoben werden müssen.<br />

Mit Blick auf die notwendige Sicherheit der Spielgeräte für die Kinder<br />

stehen hier noch einige Arbeiten an.<br />

Des Weiteren müssen die Holzkonstruktionen nochmals angestrichen<br />

werden. Ferner sind am neuen Spielplatz „In der Schlaak“ diverse<br />

Restarbeiten zu verrichten.<br />

Die Gemeinde und der Förderverein der Gemeinde Lambertsberg laden<br />

hiermit alle interessierten Eltern, Jugendliche und freiwillige Helfer<br />

für Samstag den 24. April 2010 um 09.00 Uhr zum Spielplatz beim<br />

DGH ein, um die notwendigen Arbeiten zu verrichten.<br />

Sofern möglich sind Pinsel, Schleifmaschinen und Schleifpapier mitzubringen.<br />

Getränke und Speisen werden durch den Förderverein zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Bei hoffentlich gutem Wetter beteiligen sich viele Personen bei den<br />

anstehenden Arbeiten.<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Lambertsberg für das Jahr 2010<br />

vom 24.03.2010<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. <strong>15</strong>3), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die<br />

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm – als Kommunalaufsicht<br />

– vom 23.03.2010 hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 234 053 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 288 413 Euro<br />

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -54 360 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 216 782<br />

Euro die ordentlichen Auszahlungen auf 269 6<strong>15</strong> Euro der Saldo<br />

der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -52 833 Euro die<br />

außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro die außerordentlichen<br />

Auszahlungen auf 0 Euro der Saldo der außerordentlichen Einund<br />

Auszahlungen auf 0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 4 500 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 13 500 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 9 000 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf 78 468 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf 16 635 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf +61 833 Euro der Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 295 250 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

auf 299 750 Euro die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf 69 468 Euro<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen erforderlich<br />

ist, wir festgesetzt für<br />

verzinste Kredite auf 9.000 Euro<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 350 v. H.<br />

- Grundsteuer B auf 350 v. H.<br />

- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund 31 Euro<br />

- für den zweiten Hund 62 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund 77 Euro<br />

- für den ersten gefährlichen Hund 250 Euro<br />

- für den zweiten gefährlichen Hund 300 Euro<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 Euro<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006<br />

(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />

1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />

Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />

Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />

von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />

Aufwendungen festgesetzt.<br />

2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach<br />

§ 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird<br />

auf 12,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt.<br />

Lambertsberg, den 24.03.2010<br />

Franz-Josef Antony, Ortsbürgermeister<br />

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />

in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom<br />

19.04.2010 bis 29.04.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Arzfeld</strong>, Zimmer 25, öffentlich aus.<br />

54687 <strong>Arzfeld</strong>, 08.04.2010<br />

i. V. Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter

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