Ausgabe 15 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>15</strong>/2010<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 370 v. H.<br />
- Grundsteuer B auf 370 v. H.<br />
- Gewerbesteuer auf 352 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund 31 Euro<br />
- für den zweiten Hund 62 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund 77 Euro<br />
- für den ersten gefährlichen Hund 250 Euro<br />
- für den zweiten gefährlichen Hund 300 Euro<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 Euro<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommu- nalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006<br />
(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />
1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />
Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />
Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />
von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />
Aufwendungen festgesetzt.<br />
Kesfeld, den 08.04.2010<br />
Norbert Tautges, Ortsbürgermeister<br />
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />
in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 19.04.2010 bis<br />
29.04.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Zimmer<br />
25, öffentlich aus.<br />
54687 <strong>Arzfeld</strong>, 08.04.2010<br />
i. V. Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter<br />
Förderverein der Gemeinde<br />
Lambertsberg e.V.<br />
Jahreshauptversammlung<br />
Die Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 1. Mai 2010 um<br />
19.30 Uhr im Gasthaus Schilz-Mühlen in Lambertsberg statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Jahresrückblick<br />
2. Geschäftsbericht<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Vorschau / Planung<br />
5. Ehrung<br />
6. Verschiedenes<br />
Alle Mitglieder und Helfer sowie die Vorsitzenden der Lambertsberger<br />
Ortsvereine sind eingeladen. Persönliche Einladungen ergehen<br />
nicht mehr.<br />
Arbeiten an Spielplätzen<br />
Die sicherheitstechnische Prüfung des Spielplatzes beim Dorfgemeinschaftshaus<br />
hat ergeben, dass noch einige Mängel dringend<br />
behoben werden müssen.<br />
Mit Blick auf die notwendige Sicherheit der Spielgeräte für die Kinder<br />
stehen hier noch einige Arbeiten an.<br />
Des Weiteren müssen die Holzkonstruktionen nochmals angestrichen<br />
werden. Ferner sind am neuen Spielplatz „In der Schlaak“ diverse<br />
Restarbeiten zu verrichten.<br />
Die Gemeinde und der Förderverein der Gemeinde Lambertsberg laden<br />
hiermit alle interessierten Eltern, Jugendliche und freiwillige Helfer<br />
für Samstag den 24. April 2010 um 09.00 Uhr zum Spielplatz beim<br />
DGH ein, um die notwendigen Arbeiten zu verrichten.<br />
Sofern möglich sind Pinsel, Schleifmaschinen und Schleifpapier mitzubringen.<br />
Getränke und Speisen werden durch den Förderverein zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Bei hoffentlich gutem Wetter beteiligen sich viele Personen bei den<br />
anstehenden Arbeiten.<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Lambertsberg für das Jahr 2010<br />
vom 24.03.2010<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. <strong>15</strong>3), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende<br />
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die<br />
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm – als Kommunalaufsicht<br />
– vom 23.03.2010 hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 234 053 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 288 413 Euro<br />
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -54 360 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 216 782<br />
Euro die ordentlichen Auszahlungen auf 269 6<strong>15</strong> Euro der Saldo<br />
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -52 833 Euro die<br />
außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro die außerordentlichen<br />
Auszahlungen auf 0 Euro der Saldo der außerordentlichen Einund<br />
Auszahlungen auf 0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 4 500 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 13 500 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 9 000 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 78 468 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 16 635 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf +61 833 Euro der Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 295 250 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
auf 299 750 Euro die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr auf 69 468 Euro<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen erforderlich<br />
ist, wir festgesetzt für<br />
verzinste Kredite auf 9.000 Euro<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 350 v. H.<br />
- Grundsteuer B auf 350 v. H.<br />
- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund 31 Euro<br />
- für den zweiten Hund 62 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund 77 Euro<br />
- für den ersten gefährlichen Hund 250 Euro<br />
- für den zweiten gefährlichen Hund 300 Euro<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 Euro<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006<br />
(GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt:<br />
1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten<br />
Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund<br />
Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung<br />
von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen<br />
Aufwendungen festgesetzt.<br />
2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach<br />
§ 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird<br />
auf 12,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt.<br />
Lambertsberg, den 24.03.2010<br />
Franz-Josef Antony, Ortsbürgermeister<br />
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung<br />
in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.<br />
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom<br />
19.04.2010 bis 29.04.2010 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Arzfeld</strong>, Zimmer 25, öffentlich aus.<br />
54687 <strong>Arzfeld</strong>, 08.04.2010<br />
i. V. Klaus Juchmes, Erster Beigeordneter