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Jahresbericht | 11 - Caritasverband Braunschweig eV

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Asylverfahrensberatung<br />

beratungsstelle zu bekommen. Zum teil waren sie<br />

nicht in der Lage, ihren alltag zu bestreiten und mussten<br />

in Kooperation mit anderen einrichtungen dabei<br />

unterstützt werden, eine eigenverantwortliche gestaltung<br />

des alltags zu bewältigen.<br />

in einem Fall bat das städtische Klinikum um hilfe für<br />

eine geflohene risikoschwangere. die schwangere<br />

Frau war nach braunschweig gekommen, um asyl zu<br />

beantragen, wurde aber wegen schwangerschaftsbedingter<br />

beschwerden vom sicherheitsdienst der Landesaufnahmebehörde<br />

vor ihrer aufnahme als notfall<br />

an das Klinikum vermittelt. im abstand von wenigen<br />

tagen suchte eine Mitarbeiterin der beratungsstelle die<br />

schwangere im Klinikum auf, um ihren aufenthaltsstatus<br />

zu klären, sie über das asylverfahren zu informieren<br />

und um vermittelnde gespräche mit dem Klinikum zu<br />

führen.<br />

als nach der geburt eine postnatale depression vermutet<br />

und die betroffene für einige tage in der psychiatrischen<br />

abteilung des Klinikums eingewiesen wurde,<br />

kam das Kind in die Obhut des Jugendamtes. nach<br />

26 J ahresbericht 20<strong>11</strong> caritasverband braunschweig e. v.<br />

der entlassung aus dem Krankenhaus in die gemeinschaftsunterkunft<br />

wurden Mutter und Kind zunächst<br />

intensiv in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und<br />

dem sozialdienst der Landesaufnahmebehörde betreut<br />

und bei behördlichen angelegenheiten ihr asylverfahren<br />

betreffend unterstützt. der Zustand der betroffenen<br />

Frau besserte sich nach und nach erheblich, sodass<br />

sie ihr asylverfahren und das ihres Kindes selbstständig<br />

betreiben konnte und sich eigenverantwortlich um<br />

ihre belange und die ihres Kindes kümmerte.<br />

Frauen mit frauenspezifischen (gewalt-)Problemen<br />

wurden über die Möglichkeit informiert, in der anhörung<br />

mit einer entscheiderin sprechen zu können. ein<br />

Flüchtling, bei dem anzunehmen war, dass sie Opfer<br />

von Menschenhandel geworden war, wurde durch<br />

eine Mitarbeiterin der beratungsstelle zu der anhörung<br />

beim bundesamt begleitet, um die nötige psychische<br />

unterstützung zu bieten.<br />

die traumatisierten Personen, bzw. Folteropfer führten<br />

verhältnismäßig viele gespräche pro Person (durchschnittlich<br />

4,2 gespräche/Person). das zeigt zum einen,<br />

dass es Zeit und mehrere gespräche bedurfte,<br />

um ein vertrauensverhältnis herzustellen, aufgrund<br />

dessen es erst möglich war, inhaltliche gespräche zum<br />

asylverfahren und Fluchtschicksal zu führen. Zum anderen<br />

wird deutlich, wie sehr die betroffenen eine kontinuierliche<br />

ansprache benötigten. Mit traumatisierten<br />

Personen musste z.t. schritt für schritt in mehreren<br />

gesprächen das Fluchtschicksal besprochen werden.<br />

Manche betroffenen scheuten sich, in der anhörung<br />

über traumatisierende Probleme zu sprechen. Über<br />

den sozialdienst bzw. den gesundheitsdienst der<br />

Landesaufnahmebehörde wurden Flüchtlinge an Ärzte<br />

vermittelt, die den gesundheitszustand prüfen und<br />

Probleme ggf. attestieren konnten.<br />

unbegleitete Minderjährige wurden in enger Zusammenarbeit<br />

mit Jugendhilfeeinrichtungen und dem amtsvormund<br />

betreut. aufgrund der guten netzwerkarbeit,<br />

in dem das lokale Jugendamt und die asylverfahrensberatung<br />

vertreten sind, kennen die Jugendhilfeeinrichtungen<br />

das angebot der asylverfahrensberatung. Z.t.<br />

vereinbarten sie die fachspezifischen beratungsgespräche<br />

und begleiteten diese. es gab 39 beratungsgespräche<br />

zum asylverfahren mit unbegleiteten Minderjährigen.<br />

der vertrauensaufbau der Jugendlichen wurde<br />

durch die begleitung der bereits bekannten Mitarbeiter<br />

der einrichtung oder des Jugendamtes gefördert. Für

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