Jahresbericht | 11 - Caritasverband Braunschweig eV
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Asylverfahrensberatung<br />
beratungsstelle zu bekommen. Zum teil waren sie<br />
nicht in der Lage, ihren alltag zu bestreiten und mussten<br />
in Kooperation mit anderen einrichtungen dabei<br />
unterstützt werden, eine eigenverantwortliche gestaltung<br />
des alltags zu bewältigen.<br />
in einem Fall bat das städtische Klinikum um hilfe für<br />
eine geflohene risikoschwangere. die schwangere<br />
Frau war nach braunschweig gekommen, um asyl zu<br />
beantragen, wurde aber wegen schwangerschaftsbedingter<br />
beschwerden vom sicherheitsdienst der Landesaufnahmebehörde<br />
vor ihrer aufnahme als notfall<br />
an das Klinikum vermittelt. im abstand von wenigen<br />
tagen suchte eine Mitarbeiterin der beratungsstelle die<br />
schwangere im Klinikum auf, um ihren aufenthaltsstatus<br />
zu klären, sie über das asylverfahren zu informieren<br />
und um vermittelnde gespräche mit dem Klinikum zu<br />
führen.<br />
als nach der geburt eine postnatale depression vermutet<br />
und die betroffene für einige tage in der psychiatrischen<br />
abteilung des Klinikums eingewiesen wurde,<br />
kam das Kind in die Obhut des Jugendamtes. nach<br />
26 J ahresbericht 20<strong>11</strong> caritasverband braunschweig e. v.<br />
der entlassung aus dem Krankenhaus in die gemeinschaftsunterkunft<br />
wurden Mutter und Kind zunächst<br />
intensiv in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und<br />
dem sozialdienst der Landesaufnahmebehörde betreut<br />
und bei behördlichen angelegenheiten ihr asylverfahren<br />
betreffend unterstützt. der Zustand der betroffenen<br />
Frau besserte sich nach und nach erheblich, sodass<br />
sie ihr asylverfahren und das ihres Kindes selbstständig<br />
betreiben konnte und sich eigenverantwortlich um<br />
ihre belange und die ihres Kindes kümmerte.<br />
Frauen mit frauenspezifischen (gewalt-)Problemen<br />
wurden über die Möglichkeit informiert, in der anhörung<br />
mit einer entscheiderin sprechen zu können. ein<br />
Flüchtling, bei dem anzunehmen war, dass sie Opfer<br />
von Menschenhandel geworden war, wurde durch<br />
eine Mitarbeiterin der beratungsstelle zu der anhörung<br />
beim bundesamt begleitet, um die nötige psychische<br />
unterstützung zu bieten.<br />
die traumatisierten Personen, bzw. Folteropfer führten<br />
verhältnismäßig viele gespräche pro Person (durchschnittlich<br />
4,2 gespräche/Person). das zeigt zum einen,<br />
dass es Zeit und mehrere gespräche bedurfte,<br />
um ein vertrauensverhältnis herzustellen, aufgrund<br />
dessen es erst möglich war, inhaltliche gespräche zum<br />
asylverfahren und Fluchtschicksal zu führen. Zum anderen<br />
wird deutlich, wie sehr die betroffenen eine kontinuierliche<br />
ansprache benötigten. Mit traumatisierten<br />
Personen musste z.t. schritt für schritt in mehreren<br />
gesprächen das Fluchtschicksal besprochen werden.<br />
Manche betroffenen scheuten sich, in der anhörung<br />
über traumatisierende Probleme zu sprechen. Über<br />
den sozialdienst bzw. den gesundheitsdienst der<br />
Landesaufnahmebehörde wurden Flüchtlinge an Ärzte<br />
vermittelt, die den gesundheitszustand prüfen und<br />
Probleme ggf. attestieren konnten.<br />
unbegleitete Minderjährige wurden in enger Zusammenarbeit<br />
mit Jugendhilfeeinrichtungen und dem amtsvormund<br />
betreut. aufgrund der guten netzwerkarbeit,<br />
in dem das lokale Jugendamt und die asylverfahrensberatung<br />
vertreten sind, kennen die Jugendhilfeeinrichtungen<br />
das angebot der asylverfahrensberatung. Z.t.<br />
vereinbarten sie die fachspezifischen beratungsgespräche<br />
und begleiteten diese. es gab 39 beratungsgespräche<br />
zum asylverfahren mit unbegleiteten Minderjährigen.<br />
der vertrauensaufbau der Jugendlichen wurde<br />
durch die begleitung der bereits bekannten Mitarbeiter<br />
der einrichtung oder des Jugendamtes gefördert. Für