Zusammenfassung Strafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern
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7. Konkurrenzen (S. 267)<br />
Wenn Täter durch sein Verhalten mehrere Straftatbestande verwirklicht hat.<br />
7.1 Echte Gesetzeskonkurrenzen<br />
Zusammentreffen von mehreren strafbaren Handlungen und/oder mehreren verletzten<br />
Strafbestimmungen.<br />
Strafbestimmungen sind nebeneinander anzuwenden, wenn keine Bestimmung die Tat/en nach allen<br />
Gesichtspunkten erfasst.<br />
a) Realkonkurrenz<br />
Durch mehrere Handlungen werden verschiedene Strafbestimmungen verletzt oder mehrmals<br />
derselbe Straftatbestand verwirklicht.<br />
→ Handlungsmehrheit<br />
Verschiedenartig (rächt sich: Auto kaputt, Beschimpfung) oder gleichartig (stiehlt MO, DI und MI).<br />
b) Idealkonkurrenz<br />
Durch eine Handlung mehrere Straftatbestände oder gleiche Straftatbestand mehrfach verwirklicht.<br />
→ Handlungseinheit<br />
Verschiedenartig: Eine Tat verletzt verschiedene Strafbestimmungen (Schlag ins Gesicht, Brille<br />
Kaputt).<br />
Gleichartig: Gleiche Bestimmung wird zu Lasten mehrerer geschützten Rechtsgüter mehrmals verletzt<br />
(dreifache Tötung).<br />
Folgen<br />
Sind bei Real- und Idealkonkurrenz gleich.<br />
Erste Folge: Mehrere Strafbestimmungen gelangen zur Anwendung, für jedes einzelne Delikt erfolgt<br />
ein Schuldspruch.<br />
Zweite Folge: Rechtsfolge.<br />
- bei Konkurrenz von Freiheitsstrafen → Asperationsprinzip 68 Abs. 1 StGB<br />
Angemessene Erhöhung der Sanktion für die schwerste Straftat. Höchste Mass der angedrohten<br />
Strafe darf nicht um mehr als die Hälfte überschritten werden.<br />
Obergrenzen beachten (35, 36, 101 StGB)<br />
- bei Konkurrenz von Freiheitsstrafen mit Bussen → Kumulationsprinzip<br />
Beide Strafen werden verhängt<br />
- bei Konkurrenz von Bussen unter sich → Gesamtbusse (68 Ziff., 1 Abs. 2 StGB)<br />
- wenn ein Delikt lebenslängliches Zuchthaus und weitere Delikte begangen → Absorptionsprinzip<br />
Sanktion der schwersten Straftat massgebend<br />
Ferner auch bei mehreren Vergehen, wenn davon eines bereits zu Höchststrafe von 3 Jahren führt<br />
Retrospektive Konkurrenz →Zusatzstrafe<br />
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