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Zusammenfassung Strafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

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7.2 Unechte Gesetzeskonkurrenz<br />

Scheinbare Konkurrenz unter mehreren Strafbestimmungen, weil in Wirklichkeit eine die anderen<br />

ausschliesst. Eine oder mehrere Handlungen verwirklichen Merkmale mehrerer Delikte, aber eine<br />

Norm erfasst Handlungsweise des Täters umfassend.<br />

a) Unechte Realkonkurrenz<br />

Wenn Norm nur Vorstadium einer eigentlichen Rechtsgutsverletzung erfasst oder nur als deren<br />

Ausnutzung in Erschienung tritt. Wird Haupttat ausgeführt, sind Vor- und Nachtat nicht separat<br />

strafbar (Betäubung (straflose Vortat) um jemanden zu ertränken (strafbare Haupttat)).<br />

b) Unechte Idealkonkurrenz<br />

Durch gleiche Handlung verschiedene Straftatbestände erfüllt.<br />

ba) Spezialität<br />

Ein Straftatbestand (spezielle Vorschrift) mitumfasst nebst besonderen Tatbestandsmerkmalen alle<br />

Tatbestandsmerkmale eines anderen (allgemeineren). Das speziellere Gesetzt geht dem<br />

allgemeineren vor (Diebstahl mit Waffe / Diebstahl, Kindstötung / vorsätzliche Tötung).<br />

bb) Konsumtion<br />

Ein Tatbestand umfasst einen anderen „wertmässig“ (Vergewaltigung umfasst leichte<br />

Körperverletzung)<br />

bc) Subsidiarität<br />

Eine Norm wird nur aushilfsweise angewendet, wenn nicht Voraussetzungen einer anderen Vorschrift<br />

erfüllt sind. Wenn verschiedene Angriffsstadien gegen dasselbe Rechtsgut erfasst sind.<br />

Gewerbsmässigkeit →keine Konkurrenz<br />

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