Zusammenfassung Strafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern
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7.2 Unechte Gesetzeskonkurrenz<br />
Scheinbare Konkurrenz unter mehreren Strafbestimmungen, weil in Wirklichkeit eine die anderen<br />
ausschliesst. Eine oder mehrere Handlungen verwirklichen Merkmale mehrerer Delikte, aber eine<br />
Norm erfasst Handlungsweise des Täters umfassend.<br />
a) Unechte Realkonkurrenz<br />
Wenn Norm nur Vorstadium einer eigentlichen Rechtsgutsverletzung erfasst oder nur als deren<br />
Ausnutzung in Erschienung tritt. Wird Haupttat ausgeführt, sind Vor- und Nachtat nicht separat<br />
strafbar (Betäubung (straflose Vortat) um jemanden zu ertränken (strafbare Haupttat)).<br />
b) Unechte Idealkonkurrenz<br />
Durch gleiche Handlung verschiedene Straftatbestände erfüllt.<br />
ba) Spezialität<br />
Ein Straftatbestand (spezielle Vorschrift) mitumfasst nebst besonderen Tatbestandsmerkmalen alle<br />
Tatbestandsmerkmale eines anderen (allgemeineren). Das speziellere Gesetzt geht dem<br />
allgemeineren vor (Diebstahl mit Waffe / Diebstahl, Kindstötung / vorsätzliche Tötung).<br />
bb) Konsumtion<br />
Ein Tatbestand umfasst einen anderen „wertmässig“ (Vergewaltigung umfasst leichte<br />
Körperverletzung)<br />
bc) Subsidiarität<br />
Eine Norm wird nur aushilfsweise angewendet, wenn nicht Voraussetzungen einer anderen Vorschrift<br />
erfüllt sind. Wenn verschiedene Angriffsstadien gegen dasselbe Rechtsgut erfasst sind.<br />
Gewerbsmässigkeit →keine Konkurrenz<br />
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