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26 | F. BUCHHOLZ<br />

regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Beide Instrumente enthalten dabei Elemente der Anreiz-<br />

als auch der Gestaltungspolitik.<br />

Der EFRE basiert auf dem – im Art. 160 EGV formulierten – Ziel der Verringerung der Entwicklungsunterschiede<br />

der verschiedenen europäischen Regionen. Gemäß dem EFRE wird für die<br />

Förderperiode 2000-2006 in sog. Ziel-1- und Ziel-2-Regionen unterschieden. Die deutschen Bundesländer<br />

erhalten die Fördermittel aus dem Strukturfonds auf der Basis sog. Operationeller Programme,<br />

in denen die Verwendung und Verteilung der Mittel festgeschrieben sind (Axt 2000: 63f.).<br />

Auf nationaler Ebene stellt die GRW das entscheidende Instrumentarium der Regionalpolitik dar,<br />

die auf der Export-Basis-Theorie basiert. Mit dem Ziel, regionalen Unterschieden in der Wirtschaftskraft<br />

entgegenzutreten, wurde sie Ende der 1960er Jahre als Kernstück der deutschen Regionalpolitik<br />

eingerichtet (Sell 1995: 167f.). Fördergegenstand sind Investitionen der gewerblichen<br />

Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen. 5 Dabei ist darauf zu achten, dass die Ziele<br />

der Raumordung beachtet, und die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordung<br />

berücksichtigt werden (34. Rahmenplan GRW: 9) Die Übereinstimmung der Regionalpolitik mit den<br />

raumordnerischen Vorgaben ist somit gewährleistet.<br />

Neben der materiellen Förderung ist seit dem Jahr 1995 (24. Rahmenplan GRW) auch eine immaterielle<br />

Förderung möglich. So war fortan die Erstellung von regionalen Entwicklungskonzepten anteilig<br />

förderfähig. Mit dem 31. Rahmenplan im Jahr 2002 sind darüber hinaus Regionalmanagementprozesse<br />

und seit dem 34. Rahmenplan Kooperationsnetzwerke und Clustermanagementaktivitäten<br />

förderfähig. Die Finanzierung erfolgt über Bund und Länder und wird je nach Bundesland<br />

zusätzlich durch Gelder des EFRE ergänzt. In den jährlich aufzustellenden Rahmenplänen arbeiten<br />

Bund und Länder gemeinsame Ziele und Förderprinzipien aus und grenzen die Fördergebiete ab.<br />

Während 98 % des Umfangs der GRW für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen<br />

Infrastruktur verwandt werden, entfielen bis 2002 lediglich 2 % der Mittel auf die Erstellung<br />

von regionalen Entwicklungskonzepten und die Organisation von regionalen Managementprozessen<br />

(Elineau 2003: 68ff.).<br />

Zusätzlich beeinflussen die europäische Gemeinschaftsinitiative INTERREG und Policy-<br />

Wettbewerbe, die zunehmend sowohl von der Europäischen Kommission und den Ministerien des<br />

Bundes und der Länder eingesetzt werden (vgl. Benz 2004, 129f. und Ludwig 2004, 21f.) regionale<br />

Entwicklungsprozesse. Beispielhaft seien hier die Wettbewerbe „Innovative Maßnahmen“ im Rahmen<br />

des EFRE und „Regionen der Zukunft“ sowie jüngst „kommKoop“ als Modellprojekte der<br />

Raumordnung des Bundesamtes für Raumordnung (BBR) zu erwähnen. Von Bedeutung ist darüber<br />

hinaus die Innovationsinitiative „Unternehmen Region“ des Bundesministeriums für Bildung<br />

und Forschung mit seinen verschiedenen Subprogrammen für die neuen Bundesländer.<br />

3.4 Konvergenz von Regionalplanung und Regionalpolitik<br />

Die als Querschnittsaufgabe agierende Regionalplanung sowie die Regionalpolitik werden zunehmend<br />

von projekt- und entwicklungsorientierten Kooperationen flankiert bzw. ergänzt. Diese kön-<br />

5 Die Förderung der GRW ist auf die Investitionen beschränkt, von denen ein nachweisbarer Primäreffekt im Sinne der<br />

Export-Basis-Theorie ausgeht. Dieser Primäreffekt wird bei allen Investitionen von Firmen unterstellt, die den überwiegenden<br />

Teil (zu mindestens 50%) der produzierten Güter überregional absetzen (Mindestradius 50 km).

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