Biodiversitaetsfoerderung_in Siedlungsna... 11641KB 08.09.2012
Biodiversitaetsfoerderung_in Siedlungsna... 11641KB 08.09.2012
Biodiversitaetsfoerderung_in Siedlungsna... 11641KB 08.09.2012
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Eidg. Berufsprüfung zum/r Baubiologen/<strong>in</strong><br />
3.1.6 E<strong>in</strong>flussfaktorenbeurteilung auf der Grundlage kantonaler GIS-Karten<br />
Facharbeit Michael Solenthaler / 10. Mai 2012<br />
„Biodiversitätförderung <strong>in</strong> Siedlungsnähe“<br />
• Amtliche Vermessung<br />
Die Grenzlage zu den Nachbargrundstücken ist beim Kantonalen Vermessungsamt genau festgehalten.<br />
Vor Ort s<strong>in</strong>d die Grenzpunkte und somit die Grenzlage durch die Landwirtschaftliche Nutzung teilweise<br />
erodiert, d.h. die Vermarkungen s<strong>in</strong>d besonders zu den Feldwegen und der Ergolt<strong>in</strong>gertalstrasse nicht<br />
mehr auff<strong>in</strong>dbar. Die Abgrenzungsdef<strong>in</strong>ierung des Grenzbaches wird im Abschnitt 3.2.1.1 (Fliessgewässer,<br />
Quellbach) genauer umschrieben.<br />
Abb. 15; Vermessungsplan-<br />
Übersicht<br />
• Raumplanung<br />
Das Grundstück liegt <strong>in</strong> der Landwirtschaftszone (Art.16 des Raumplanungsgesetzes) es besteht e<strong>in</strong>e<br />
Nutzungsüberlagerung mit der Landschaftsschutzzone. Dies bedeutet gemäss Art. 36 I der Geme<strong>in</strong>debauordnung,<br />
dass diese Zone der Erhaltung der Landschaft als Ganzes oder e<strong>in</strong>zelner Landschaftsteile<br />
mit ihren entsprechenden charakteristischen Merkmalen sowie dem Bestand an Hochstamm-Obstbäumen<br />
dient.<br />
Die kle<strong>in</strong>e Waldformation (rund 100m2) ist nicht als Waldareal ausgeschieden und untersteht somit nicht<br />
der Waldgesetzgebung.<br />
Die beiden Gebäude s<strong>in</strong>d als Wochenendhaus/ Freizeitbaute und Schopf festgehalten und weisen e<strong>in</strong>e<br />
Versicherungs-/Gebäudenummer auf. Nach Art. 36 IIa der Geme<strong>in</strong>debauordnung, s<strong>in</strong>d Bauten und Anlagen,<br />
Terra<strong>in</strong>veränderungen, Materialablagerungen und andere bauliche Vorkehrungen nur gestattet,<br />
wenn sie dem Zweck der Landschaftsschutzzone nicht entgegenstehen.<br />
20