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Das Wandbild von Bövinghausen - Dortmunder & Schwerter ...

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der vorbei, und erwies sich der Schalter<br />

bei größeren Paketen stets als zu<br />

klein; zum Geldaufzählen musste das<br />

schmale Schalterbrettchen benutzt<br />

werden. Lange hat es gewährt, bis<br />

den berechtigten Beanstandungen<br />

dieser primitiven Verhältnisse Rechnung<br />

getragen worden ist.<br />

. Februar 906<br />

Der Arbeiter Heinrich Kletsch <strong>von</strong><br />

hier scheint in große Erregung zu<br />

geraten, wenn er einen Polizeibeamten<br />

sieht. Einige Tage vor dem 9.<br />

Januar war er aus der Strafanstalt<br />

Herford, wo er einen längeren Kursus<br />

durchgemacht hatte, zurückgekehrt.<br />

Als er am 9. Januar abends einen Polizeibeamten<br />

sah, rannte er auf diesen<br />

zu und nahm drohende Haltung<br />

an. Als er gegenüber dem Beamten<br />

tätlich wurde, sprang der den Beamten<br />

begleitende Polizeihund auf den<br />

Burschen zu und stellte ihn. Bei seiner<br />

Festnahme brachte Kletsch dem<br />

Beamten Widerstand entgegen und<br />

griff ihn auch tätlich an. Die Strafkammer<br />

verurteilte den Burschen<br />

heute zu 4 Monaten Gefängnis.<br />

0. Februar 906<br />

Die Ersatz-Kommission für die Musterung<br />

der Militärpflichtigen tritt in<br />

diesem Jahr, wie nachstehend angegeben<br />

zusammen.........in dem Hotel<br />

Specht in Lütgendortmund morgens<br />

8 / Uhr am , , 4, 6, und<br />

7. März für die Militärpflichtigen<br />

des Amtes Lütgendortmund......Die<br />

Militärpflichtigen haben zum Musterungs-<br />

und Aushebungsgeschäft in<br />

ordentlicher, sauberer Kleidung und<br />

mit rein gewaschenem Körper zu er-<br />

scheinen. Innerhalb und außerhalb<br />

des Musterungs- und Aushebungslokals<br />

haben die Militärpflichtigen<br />

während der Dauer des Geschäfts<br />

sich ordnungsgemäß und anständig<br />

zu betragen und jede Störung des<br />

Geschäfts durch Trunkenheit, Widersetzlichkeit,<br />

unerlaubte Entfernung,<br />

unnötiges Sprechen sowie ähnliche<br />

Ungehörigkeiten zu vermeiden. <strong>Das</strong><br />

Rauchen ist den militärpflichtigen<br />

auf dem Sammelplatz und in den<br />

Räumen, in denen das Musterungs-<br />

und Aushebungsgeschäft stattfindet,<br />

verboten.<br />

5. Februar 906<br />

Eine Gefahr für unsere Schuljugend<br />

bedeutet das Kohlensuchen an den<br />

Berghalden. Sie wagt sich nicht nur<br />

an den brennenden Halden in die<br />

Nähe des Feuers, sondern sie zünden<br />

auch Feuer an, werfen einander<br />

mit glimmenden Kohlenstücken und<br />

mit brennender Putzwolle. Schon<br />

mehrfach haben sich auf solche oder<br />

ähnliche Weise Kinder verbrannt.<br />

Auch sittliche Gefahren entstehen<br />

für die Kohle suchenden Kinder.<br />

Vielfach sind in letzter Zeit Eisendiebstähle<br />

vorgekommen; sie<br />

nehmen einen immer größeren Umfang<br />

an. Schrauben, Verbindungseisen,<br />

selbst Schienen, Draht, Blei<br />

sind die Objekte, die da<strong>von</strong> getragen<br />

werden. Für das Kilogramm<br />

Eisen werden Pfennig gezahlt.<br />

Dieses Geld dient zum Einkaufen<br />

<strong>von</strong> Zuckerwaren, Spielsachen und<br />

sonstigem Firlefanz. An Sparen wird<br />

nicht gedacht. <strong>Das</strong> Geld wird einfach<br />

verschwendet. Die häuslichen<br />

Schularbeiten werden infolge des<br />

Herumtreibens an den Halden nicht<br />

gemacht, Die Kinder gewöhnen sich<br />

überhaupt das Bummeln an, wie<br />

eine ganze Reihe Beispiele lehrt. Es<br />

ist deshalb an der Zeit, dass in verschärfter<br />

Weise auf Kohle suchende<br />

Tunichtgute ein Auge geworfen<br />

wird.<br />

6. Februar 906<br />

Marten hat eine gut funktionierende<br />

Straßenkehrmaschine, diese wird<br />

auch fleißig benutzt. Daran liegt es<br />

also nicht, dass unsere Straßen so<br />

schmutzig sind, sondern an der Art<br />

der Reinigung.<br />

Die Straßenkehrmaschine schiebt<br />

den Schmutz bis in die Nähe der beiderseitigen<br />

Rinnen. Dort bleibt er<br />

aber oft liegen, anstatt aufgenommen<br />

und weggebracht zu werden.<br />

Beim Überschreiten der Straße hat<br />

man so das Vergnügen zweimal im<br />

Schlamm zu waten. Wir schlagen<br />

deshalb vor, die Straßenreinigung<br />

nicht halb sondern ganz zu tun.<br />

6. Februar 906<br />

Am Samstag wurde <strong>von</strong> ungezogenen<br />

Jungen vom Hofe der katholischen<br />

Joseffschule aus auf einen vorüber<br />

fahrenden Güterzug der Rheinischen<br />

Strecke mit Steinen geworfen.<br />

Der Bremser erhielt dabei einen Wurf<br />

an den Kopf, wodurch eine klaffende,<br />

stark blutende Wunde entstand.<br />

Kurz hinter der Joseffschule sollte<br />

der Zug <strong>von</strong> der Rheinischen Strecke<br />

auf die Bergisch-Märkische übergesetzt<br />

werden und musste daher<br />

langsam fahren. Dabei gelang es<br />

dem Bremser, den Schrankenwärter<br />

<strong>von</strong> dem frivolen Tun der Jungen<br />

zu unterrichten. Dieser informierte<br />

sofort den in der Nähe wohnenden<br />

Gendarmen Davideit, dem es gelang,<br />

den Täter festzustellen. Hoffentlich<br />

wird diesem durch eine Bestrafung<br />

die Lust zu derartigem Unfug für immer<br />

genommen werden.<br />

6. Februar 906<br />

Am Samstagmorgen erkrankte der<br />

5-jährige Sohn des Bergmanns Karl<br />

Wolper, Hohenzollernstrasse hier, an<br />

Genickstarre und wurde mit seiner<br />

schon längere Zeit erkrankten 9jährigen<br />

Schwester in das Kirchlinder<br />

Krankenhaus gebracht. Gestern<br />

Morgen sind beide gestorben. Ob in<br />

beiden Fällen Genickstarre die Todesursache<br />

war, ist noch nicht festgestellt.<br />

Steckbrief<br />

Gegen den unten bezeichneten<br />

Cramer, welcher hinreichend verdächtig<br />

erscheint des Verbrechens<br />

der Majistätsbeleidigung des souveränen<br />

Volkes im rechtlichen Zusammenhang<br />

mit einem Vergehen<br />

gegen die Staatsgewalt (des Vorwärts)<br />

einem Vergehen der rohen<br />

Misshandlung, indem er die sozialistischen<br />

Prinzipien mit Füßen trat,<br />

und einem Vergehen der Unterschlagung<br />

seiner wahren Gesinnung, sowie<br />

mehrerer noch unbezeichenbarer<br />

Verbrechen, wird hiermit Steckbrief<br />

erlassen Personenbeschreibung :<br />

C.R. Cramer, blinder Hesse und<br />

Reichstagsabgeordneter (aber nicht<br />

mehr lange); Größe: Verschwindend<br />

gegenüber den anderen Parteigenossen;<br />

Statur: Höflingsartig, Haltung :<br />

kriechend; Augen: nach oben schielend;<br />

Hände: An der Hosennaht, bzw.<br />

bettelnd ausgestreckt: Bart: Hurrah,<br />

Bauch: rutschbar; Besondere Kennzeichen:<br />

trägt Zylinder, schwarzen<br />

Gehrock und klaffende Knopflöcher,<br />

in der hinteren linken Rocktasche<br />

wahrscheinlich eine rote Krawatte,<br />

knickt auf den Ruf: „Der Großherzog“<br />

taschenmesserartig zusammen.<br />

Es wird ersucht, den Verbrecher im<br />

Betretungsfalle ungesäumt festzunehmen<br />

und zur Verbüßung der ihm<br />

gebührenden exemplarischen Strafe<br />

tot oder lebendig an den Unterzeichneten<br />

abzuliefern. Der Generalstaatsanwalt<br />

am Zukunftsstaatsgericht<br />

Berlin, Dr. August Bebel, gez.<br />

Stadthaben, Sekretär.<br />

Berlin, den 6. Februar 906<br />

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