Das Wandbild von Bövinghausen - Dortmunder & Schwerter ...
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der vorbei, und erwies sich der Schalter<br />
bei größeren Paketen stets als zu<br />
klein; zum Geldaufzählen musste das<br />
schmale Schalterbrettchen benutzt<br />
werden. Lange hat es gewährt, bis<br />
den berechtigten Beanstandungen<br />
dieser primitiven Verhältnisse Rechnung<br />
getragen worden ist.<br />
. Februar 906<br />
Der Arbeiter Heinrich Kletsch <strong>von</strong><br />
hier scheint in große Erregung zu<br />
geraten, wenn er einen Polizeibeamten<br />
sieht. Einige Tage vor dem 9.<br />
Januar war er aus der Strafanstalt<br />
Herford, wo er einen längeren Kursus<br />
durchgemacht hatte, zurückgekehrt.<br />
Als er am 9. Januar abends einen Polizeibeamten<br />
sah, rannte er auf diesen<br />
zu und nahm drohende Haltung<br />
an. Als er gegenüber dem Beamten<br />
tätlich wurde, sprang der den Beamten<br />
begleitende Polizeihund auf den<br />
Burschen zu und stellte ihn. Bei seiner<br />
Festnahme brachte Kletsch dem<br />
Beamten Widerstand entgegen und<br />
griff ihn auch tätlich an. Die Strafkammer<br />
verurteilte den Burschen<br />
heute zu 4 Monaten Gefängnis.<br />
0. Februar 906<br />
Die Ersatz-Kommission für die Musterung<br />
der Militärpflichtigen tritt in<br />
diesem Jahr, wie nachstehend angegeben<br />
zusammen.........in dem Hotel<br />
Specht in Lütgendortmund morgens<br />
8 / Uhr am , , 4, 6, und<br />
7. März für die Militärpflichtigen<br />
des Amtes Lütgendortmund......Die<br />
Militärpflichtigen haben zum Musterungs-<br />
und Aushebungsgeschäft in<br />
ordentlicher, sauberer Kleidung und<br />
mit rein gewaschenem Körper zu er-<br />
scheinen. Innerhalb und außerhalb<br />
des Musterungs- und Aushebungslokals<br />
haben die Militärpflichtigen<br />
während der Dauer des Geschäfts<br />
sich ordnungsgemäß und anständig<br />
zu betragen und jede Störung des<br />
Geschäfts durch Trunkenheit, Widersetzlichkeit,<br />
unerlaubte Entfernung,<br />
unnötiges Sprechen sowie ähnliche<br />
Ungehörigkeiten zu vermeiden. <strong>Das</strong><br />
Rauchen ist den militärpflichtigen<br />
auf dem Sammelplatz und in den<br />
Räumen, in denen das Musterungs-<br />
und Aushebungsgeschäft stattfindet,<br />
verboten.<br />
5. Februar 906<br />
Eine Gefahr für unsere Schuljugend<br />
bedeutet das Kohlensuchen an den<br />
Berghalden. Sie wagt sich nicht nur<br />
an den brennenden Halden in die<br />
Nähe des Feuers, sondern sie zünden<br />
auch Feuer an, werfen einander<br />
mit glimmenden Kohlenstücken und<br />
mit brennender Putzwolle. Schon<br />
mehrfach haben sich auf solche oder<br />
ähnliche Weise Kinder verbrannt.<br />
Auch sittliche Gefahren entstehen<br />
für die Kohle suchenden Kinder.<br />
Vielfach sind in letzter Zeit Eisendiebstähle<br />
vorgekommen; sie<br />
nehmen einen immer größeren Umfang<br />
an. Schrauben, Verbindungseisen,<br />
selbst Schienen, Draht, Blei<br />
sind die Objekte, die da<strong>von</strong> getragen<br />
werden. Für das Kilogramm<br />
Eisen werden Pfennig gezahlt.<br />
Dieses Geld dient zum Einkaufen<br />
<strong>von</strong> Zuckerwaren, Spielsachen und<br />
sonstigem Firlefanz. An Sparen wird<br />
nicht gedacht. <strong>Das</strong> Geld wird einfach<br />
verschwendet. Die häuslichen<br />
Schularbeiten werden infolge des<br />
Herumtreibens an den Halden nicht<br />
gemacht, Die Kinder gewöhnen sich<br />
überhaupt das Bummeln an, wie<br />
eine ganze Reihe Beispiele lehrt. Es<br />
ist deshalb an der Zeit, dass in verschärfter<br />
Weise auf Kohle suchende<br />
Tunichtgute ein Auge geworfen<br />
wird.<br />
6. Februar 906<br />
Marten hat eine gut funktionierende<br />
Straßenkehrmaschine, diese wird<br />
auch fleißig benutzt. Daran liegt es<br />
also nicht, dass unsere Straßen so<br />
schmutzig sind, sondern an der Art<br />
der Reinigung.<br />
Die Straßenkehrmaschine schiebt<br />
den Schmutz bis in die Nähe der beiderseitigen<br />
Rinnen. Dort bleibt er<br />
aber oft liegen, anstatt aufgenommen<br />
und weggebracht zu werden.<br />
Beim Überschreiten der Straße hat<br />
man so das Vergnügen zweimal im<br />
Schlamm zu waten. Wir schlagen<br />
deshalb vor, die Straßenreinigung<br />
nicht halb sondern ganz zu tun.<br />
6. Februar 906<br />
Am Samstag wurde <strong>von</strong> ungezogenen<br />
Jungen vom Hofe der katholischen<br />
Joseffschule aus auf einen vorüber<br />
fahrenden Güterzug der Rheinischen<br />
Strecke mit Steinen geworfen.<br />
Der Bremser erhielt dabei einen Wurf<br />
an den Kopf, wodurch eine klaffende,<br />
stark blutende Wunde entstand.<br />
Kurz hinter der Joseffschule sollte<br />
der Zug <strong>von</strong> der Rheinischen Strecke<br />
auf die Bergisch-Märkische übergesetzt<br />
werden und musste daher<br />
langsam fahren. Dabei gelang es<br />
dem Bremser, den Schrankenwärter<br />
<strong>von</strong> dem frivolen Tun der Jungen<br />
zu unterrichten. Dieser informierte<br />
sofort den in der Nähe wohnenden<br />
Gendarmen Davideit, dem es gelang,<br />
den Täter festzustellen. Hoffentlich<br />
wird diesem durch eine Bestrafung<br />
die Lust zu derartigem Unfug für immer<br />
genommen werden.<br />
6. Februar 906<br />
Am Samstagmorgen erkrankte der<br />
5-jährige Sohn des Bergmanns Karl<br />
Wolper, Hohenzollernstrasse hier, an<br />
Genickstarre und wurde mit seiner<br />
schon längere Zeit erkrankten 9jährigen<br />
Schwester in das Kirchlinder<br />
Krankenhaus gebracht. Gestern<br />
Morgen sind beide gestorben. Ob in<br />
beiden Fällen Genickstarre die Todesursache<br />
war, ist noch nicht festgestellt.<br />
Steckbrief<br />
Gegen den unten bezeichneten<br />
Cramer, welcher hinreichend verdächtig<br />
erscheint des Verbrechens<br />
der Majistätsbeleidigung des souveränen<br />
Volkes im rechtlichen Zusammenhang<br />
mit einem Vergehen<br />
gegen die Staatsgewalt (des Vorwärts)<br />
einem Vergehen der rohen<br />
Misshandlung, indem er die sozialistischen<br />
Prinzipien mit Füßen trat,<br />
und einem Vergehen der Unterschlagung<br />
seiner wahren Gesinnung, sowie<br />
mehrerer noch unbezeichenbarer<br />
Verbrechen, wird hiermit Steckbrief<br />
erlassen Personenbeschreibung :<br />
C.R. Cramer, blinder Hesse und<br />
Reichstagsabgeordneter (aber nicht<br />
mehr lange); Größe: Verschwindend<br />
gegenüber den anderen Parteigenossen;<br />
Statur: Höflingsartig, Haltung :<br />
kriechend; Augen: nach oben schielend;<br />
Hände: An der Hosennaht, bzw.<br />
bettelnd ausgestreckt: Bart: Hurrah,<br />
Bauch: rutschbar; Besondere Kennzeichen:<br />
trägt Zylinder, schwarzen<br />
Gehrock und klaffende Knopflöcher,<br />
in der hinteren linken Rocktasche<br />
wahrscheinlich eine rote Krawatte,<br />
knickt auf den Ruf: „Der Großherzog“<br />
taschenmesserartig zusammen.<br />
Es wird ersucht, den Verbrecher im<br />
Betretungsfalle ungesäumt festzunehmen<br />
und zur Verbüßung der ihm<br />
gebührenden exemplarischen Strafe<br />
tot oder lebendig an den Unterzeichneten<br />
abzuliefern. Der Generalstaatsanwalt<br />
am Zukunftsstaatsgericht<br />
Berlin, Dr. August Bebel, gez.<br />
Stadthaben, Sekretär.<br />
Berlin, den 6. Februar 906<br />
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