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Gruppenhaltung ohne Ferkelschutzstand Wir lassen ... - Schweine.at

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Verbot der Kastenstände hätte<br />

f<strong>at</strong>ale Auswirkungen!<br />

In Österreich gibt es durch die von der Volksanwaltschaft vertretene Missstandsfeststellung Bestrebungen, die<br />

Aufstallung ferkelführender Sauen in Ferkelschutzständen (Kastenständen) innerhalb der Abferkelbucht zu verbieten<br />

und einen früheren Beginn der <strong>Gruppenhaltung</strong> zu fordern. Prof. Dr. Steffen Hoy beschreibt die Konsequenzen<br />

für die österreichischen Betriebe, wenn solche Vorgaben umgesetzt werden würden.<br />

Mit Ausnahmen von drei Ländern (Niederlande,<br />

Schweden, Großbritannien) haben alle EU-Mitgliedssta<strong>at</strong>en<br />

die Vorgaben des Artikels 3.4 der<br />

EU-Richtlinie 120/2008/EG bezüglich Zeitpunkt<br />

und Dauer der <strong>Gruppenhaltung</strong> tragender Sauen<br />

1:1 in n<strong>at</strong>ionales Recht übernommen.<br />

<strong>Gruppenhaltung</strong> von Sauen<br />

Danach ist die <strong>Gruppenhaltung</strong> ab dem 29. Trächtigkeitstag<br />

bis eine Woche vor dem voraussichtlichen<br />

Abferkeltermin ab dem 1.1.2013 zwingend<br />

vorgeschrieben. Mit dem Gebot zur <strong>Gruppenhaltung</strong><br />

tragender Sauen ab dem 1.1.2013 sind die<br />

Ferkelerzeugerbetriebe mit der gravierendsten<br />

Veränderung der Haltungsbedingungen seit vielen<br />

Jahren konfrontiert.<br />

Die Umsetzung dieser Verordnung stellt die<br />

Betriebe vor ganz erhebliche Herausforderungen.<br />

Mit der Umstellung auf die <strong>Gruppenhaltung</strong><br />

befürchten die Sauenhalter nicht unbegründet,<br />

dass Leistungsminderungen (höhere Umrauscherr<strong>at</strong>e,<br />

niedrigere Wurfgröße lebend geborener Ferkel)<br />

und gesundheitliche Schäden (z. B. Klauenund<br />

Gliedmaßenschäden) auftreten.<br />

Zudem <strong>lassen</strong> sich Aborte in Gruppenbuchten<br />

schwerer erkennen. Eine Ursache für die Probleme<br />

sind die Rangkämpfe zwischen den Sauen nach<br />

der Bildung der Gruppen. Diese Kämpfe <strong>lassen</strong><br />

sich allerdings nicht unterbinden und sind völlig<br />

normal. Die Kämpfe haben die biologische Funktion,<br />

eine soziale Rangordnung auszubilden, die<br />

dann für Ruhe in der Gruppe sorgt und weitere<br />

Kämpfe verhindert.<br />

Der kritischste Zeitraum der Gruppenbildung und<br />

damit des Beginns der <strong>Gruppenhaltung</strong> unter dem<br />

Aspekt der embryonalen Sterblichkeit und somit<br />

auch der Fruchtbarkeitsleistung ist der erste<br />

Mon<strong>at</strong> nach dem Belegen. In den ersten 2 bis 3<br />

Tagen nach der Befruchtung sind die befruchteten<br />

Eizellen während der Wanderung im Eileiter zur<br />

Gebärmutter gut geschützt. Etwa am 18./19.<br />

Trächtigkeitstag beginnt die Einnistung in die<br />

Gebärmutterschleimhaut. Bis zu diesem Zeitpunkt<br />

ist das ein störungsanfälliger Entwicklungsabschnitt,<br />

da die Embryonen im Uterus „schwimmen“.<br />

Vor allem Rangkämpfe mit starken Stößen<br />

in die Bauch-/Flankenregion sind ein Risiko und<br />

können zum Absterben von über 20 bis 30% der<br />

Embryonen führen. Im schlimmsten Fall kann es<br />

zum Verlust der Trächtigkeit und zum Umrauschen<br />

kommen.<br />

Tierhalteverordnung<br />

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