Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 13<br />
Oberflächenwasser (Anlage 3)<br />
Bei der Oberflächenentwässerung sollen Auswirkungen der geplanten Flächenversiegelung<br />
auf den Grundwasserstand möglichst gering gehalten sowie<br />
eine Verschärfung der Abflusssituation vermieden werden.<br />
Die im Rahmen der angrenzenden Bebauungspläne genommenen Bodenproben<br />
haben sandige Böden z.T. mit lehmigem Feinsand, teilweise jedoch<br />
auch mehrere Meter mächtige Geschiebelehmschichten im Untergrund ergeben,<br />
die eine Versickerung nur teilweise möglich erscheinen lassen.<br />
Auch für das vorliegende Plangebiet ist vor dem Hintergrund des zu erwartenden<br />
hohen Versiegelungsgrades davon auszugehen, dass nicht flächendeckend<br />
geeignete Untergrundverhältnisse für eine Versickerung anzutreffen<br />
sind. Für das Plangebiet wurde vom Ingenieurbüro Frilling daher ein neues<br />
Oberflächenwasserkonzept erarbeitet (Anlage 3).<br />
Im westlichen Bereich wird nach diesem Konzept das bereits im Rahmen des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> ausgewiesene Regenrückhaltebecken vergrößert<br />
und ausreichend dimensioniert, um das im Straßenraum anfallende Oberflächenwasser<br />
aufnehmen zu können.<br />
Für die Gewerbeflächen wird, soweit möglich, eine Versickerung des anfallenden<br />
Dach- und Oberflächenwassers auf den jeweiligen Grundstücken<br />
vorgesehen. Soweit die Bodenverhältnisse entgegenstehen, soll jedoch eine<br />
Ableitung des nicht versickerbaren und auf den jeweiligen Grundstücken<br />
durch eine Regenwasserrückhalteanlage auf den natürlichen Abfluss<br />
gedrosselte Dach- und Oberflächenwasser in die öffentliche<br />
Regenwasserkanalisation zulässig sein.<br />
Für die geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind die entsprechenden<br />
Genehmigungen und/oder Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz<br />
in Verbindung mit dem Niedersächsischen Wassergesetz bei der zuständigen<br />
Wasserbehörde zu beantragen.<br />
Abfallbeseitigung<br />
Die Entsorgung der im Plangebiet anfallenden Abfälle erfolgt entsprechend<br />
den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sowie den jeweils gültigen<br />
Satzungen zur Abfallentsorgung des Landkreises Cloppenburg.<br />
Eventuell anfallende Sonderabfälle sind vom Abfallerzeuger einer ordnungsgemäßen<br />
Entsorgung zuzuführen.<br />
Energieversorgung<br />
Die Versorgung des Plangebietes mit der notwendigen Energie kann durch<br />
die Energieversorgung Weser-Ems (EWE) sichergestellt werden.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012