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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 13<br />

Oberflächenwasser (Anlage 3)<br />

Bei der Oberflächenentwässerung sollen Auswirkungen der geplanten Flächenversiegelung<br />

auf den Grundwasserstand möglichst gering gehalten sowie<br />

eine Verschärfung der Abflusssituation vermieden werden.<br />

Die im Rahmen der angrenzenden Bebauungspläne genommenen Bodenproben<br />

haben sandige Böden z.T. mit lehmigem Feinsand, teilweise jedoch<br />

auch mehrere Meter mächtige Geschiebelehmschichten im Untergrund ergeben,<br />

die eine Versickerung nur teilweise möglich erscheinen lassen.<br />

Auch für das vorliegende Plangebiet ist vor dem Hintergrund des zu erwartenden<br />

hohen Versiegelungsgrades davon auszugehen, dass nicht flächendeckend<br />

geeignete Untergrundverhältnisse für eine Versickerung anzutreffen<br />

sind. Für das Plangebiet wurde vom Ingenieurbüro Frilling daher ein neues<br />

Oberflächenwasserkonzept erarbeitet (Anlage 3).<br />

Im westlichen Bereich wird nach diesem Konzept das bereits im Rahmen des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> ausgewiesene Regenrückhaltebecken vergrößert<br />

und ausreichend dimensioniert, um das im Straßenraum anfallende Oberflächenwasser<br />

aufnehmen zu können.<br />

Für die Gewerbeflächen wird, soweit möglich, eine Versickerung des anfallenden<br />

Dach- und Oberflächenwassers auf den jeweiligen Grundstücken<br />

vorgesehen. Soweit die Bodenverhältnisse entgegenstehen, soll jedoch eine<br />

Ableitung des nicht versickerbaren und auf den jeweiligen Grundstücken<br />

durch eine Regenwasserrückhalteanlage auf den natürlichen Abfluss<br />

gedrosselte Dach- und Oberflächenwasser in die öffentliche<br />

Regenwasserkanalisation zulässig sein.<br />

Für die geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind die entsprechenden<br />

Genehmigungen und/oder Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz<br />

in Verbindung mit dem Niedersächsischen Wassergesetz bei der zuständigen<br />

Wasserbehörde zu beantragen.<br />

Abfallbeseitigung<br />

Die Entsorgung der im Plangebiet anfallenden Abfälle erfolgt entsprechend<br />

den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sowie den jeweils gültigen<br />

Satzungen zur Abfallentsorgung des Landkreises Cloppenburg.<br />

Eventuell anfallende Sonderabfälle sind vom Abfallerzeuger einer ordnungsgemäßen<br />

Entsorgung zuzuführen.<br />

Energieversorgung<br />

Die Versorgung des Plangebietes mit der notwendigen Energie kann durch<br />

die Energieversorgung Weser-Ems (EWE) sichergestellt werden.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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