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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 43<br />

Diese Werteinheiten entsprechen einer Aufwertung von 3 WF nach dem<br />

Städtetagmodell. Um diese Sonderbewertung ins Osnabrücker Modell umrechnen<br />

zu können, werden 85 % dieser Werteinheiten in Ansatz gebracht.<br />

Dieses entspricht einer Aufwertung von 0,8 WF auf 2,5 WF nach dem Osnabrücker<br />

Modell und berücksichtigt gleichzeitig die Sonderbewertungen.<br />

Nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell stehen somit im Bereich der<br />

vorliegenden Kompensationsfläche noch 12.517 WE zur Verfügung. Diese<br />

Werteinheiten werden zur Kompensation des verbleibenden Defizites in Anspruch<br />

genommen und dem vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>c zugeordnet.<br />

Kompensationsfläche 2 (Seite 3/8)<br />

Bei der Kompensationsfläche 2 handelt es sich um das Flst. 80, der Flur 58 in<br />

der Gemarkung <strong>Essen</strong>. Die Fläche hat eine Größe von <strong>22</strong>.198 qm.<br />

Die Kompensationsfläche befindet sich östlich der Darreler Straße angrenzend<br />

an einen Feldweg. Der Weg wird durch eine Hecke aus Bäumen und<br />

Sträuchern der Arten Stieleiche, Hängebirke und Zitterpappel von der Fläche<br />

abgegrenzt. Im Westen schließen sich ein Getreideacker und eine Grasackerfläche<br />

an die Kompensationsfläche an. Östlich ist eine Ackerbrache vorhanden.<br />

Im Süden begrenzt ein Vorfluter im Regelprofil die Kompensationsfläche.<br />

Die Böschungen weisen einen nitrophilen Bewuchs aus Gräsern und Kräutern<br />

auf.<br />

Die Kompensationsfläche stellte sich zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme<br />

im nördlichen Abschnitt als abgeerntetes Getreidefeld und im Süden als<br />

Grasacker dar. Aufgrund der Nutzung ist sie entsprechend dem Osnabrücker<br />

Kompensationsmodell insgesamt mit dem Bestandswert 0,8 WF zu beurteilen.<br />

Das Flurstück soll zukünftig nach den Bewirtschaftungsbedingungen des<br />

Landkreises Cloppenburg genutzt werden und zu einem mesophilen Grünland<br />

mäßig feuchter Standorte (GMF) entwickelt werden. Die Bedingungen sind:<br />

• kein Grünlandumbruch<br />

• bei Nutzung als Mähweide nur einmalige Mahd im Jahr möglichst von<br />

innen nach außen, nicht vor dem 21.06. eines Jahres,<br />

• kein Walzen und Schleppen vom 15.03. bis 20.06.,<br />

• keine Anlage von Mieten, keine Lagerung von Silage, kein Abstellen von<br />

Geräten außerhalb der Erntezeit,<br />

• nach dem 21.06 eines jeden Jahres Düngung pro ha mit höchstens 60<br />

kg N, 20 kg P2O5, 40 kg K2O, keine darüber hinausgehenden Düngemaßnahmen,<br />

• kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln,<br />

• bei Beweidung: max. 2 Großvieheinheiten je ha (keine Portionsweide).<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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