Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 43<br />
Diese Werteinheiten entsprechen einer Aufwertung von 3 WF nach dem<br />
Städtetagmodell. Um diese Sonderbewertung ins Osnabrücker Modell umrechnen<br />
zu können, werden 85 % dieser Werteinheiten in Ansatz gebracht.<br />
Dieses entspricht einer Aufwertung von 0,8 WF auf 2,5 WF nach dem Osnabrücker<br />
Modell und berücksichtigt gleichzeitig die Sonderbewertungen.<br />
Nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell stehen somit im Bereich der<br />
vorliegenden Kompensationsfläche noch 12.517 WE zur Verfügung. Diese<br />
Werteinheiten werden zur Kompensation des verbleibenden Defizites in Anspruch<br />
genommen und dem vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>c zugeordnet.<br />
Kompensationsfläche 2 (Seite 3/8)<br />
Bei der Kompensationsfläche 2 handelt es sich um das Flst. 80, der Flur 58 in<br />
der Gemarkung <strong>Essen</strong>. Die Fläche hat eine Größe von <strong>22</strong>.198 qm.<br />
Die Kompensationsfläche befindet sich östlich der Darreler Straße angrenzend<br />
an einen Feldweg. Der Weg wird durch eine Hecke aus Bäumen und<br />
Sträuchern der Arten Stieleiche, Hängebirke und Zitterpappel von der Fläche<br />
abgegrenzt. Im Westen schließen sich ein Getreideacker und eine Grasackerfläche<br />
an die Kompensationsfläche an. Östlich ist eine Ackerbrache vorhanden.<br />
Im Süden begrenzt ein Vorfluter im Regelprofil die Kompensationsfläche.<br />
Die Böschungen weisen einen nitrophilen Bewuchs aus Gräsern und Kräutern<br />
auf.<br />
Die Kompensationsfläche stellte sich zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme<br />
im nördlichen Abschnitt als abgeerntetes Getreidefeld und im Süden als<br />
Grasacker dar. Aufgrund der Nutzung ist sie entsprechend dem Osnabrücker<br />
Kompensationsmodell insgesamt mit dem Bestandswert 0,8 WF zu beurteilen.<br />
Das Flurstück soll zukünftig nach den Bewirtschaftungsbedingungen des<br />
Landkreises Cloppenburg genutzt werden und zu einem mesophilen Grünland<br />
mäßig feuchter Standorte (GMF) entwickelt werden. Die Bedingungen sind:<br />
• kein Grünlandumbruch<br />
• bei Nutzung als Mähweide nur einmalige Mahd im Jahr möglichst von<br />
innen nach außen, nicht vor dem 21.06. eines Jahres,<br />
• kein Walzen und Schleppen vom 15.03. bis 20.06.,<br />
• keine Anlage von Mieten, keine Lagerung von Silage, kein Abstellen von<br />
Geräten außerhalb der Erntezeit,<br />
• nach dem 21.06 eines jeden Jahres Düngung pro ha mit höchstens 60<br />
kg N, 20 kg P2O5, 40 kg K2O, keine darüber hinausgehenden Düngemaßnahmen,<br />
• kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln,<br />
• bei Beweidung: max. 2 Großvieheinheiten je ha (keine Portionsweide).<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012