Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 20<br />
gen standen zudem die innerhalb der festgesetzten Gewerbegebiete entstandenen<br />
Betriebswohnungen entgegen.<br />
Mit der 2. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> wurden daher die unbebauten<br />
Industriegebietsflächen, soweit sie sich noch im Gemeindebesitz befanden,<br />
in ein Gewerbegebiet zurückgezont und den Flächen, wie im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> b, maximal mögliche flächenbezogene Schallleistungspegel<br />
von 65/50 dB (A)/qm tags/nachts entsprechend den Berechnungen des TÜV-<br />
Nord zugeordnet.<br />
Diese Maßnahmen sollten gewährleisten, dass auch bei Realisierung der<br />
gewerblichen Entwicklung am Standort Osteressen auf den gesamten im<br />
Flächennutzungsplan der Gemeinde dafür vorgesehenen Flächen die Immissionsrichtwerte<br />
an den maßgeblichen Immissionsorten im Wesentlichen eingehalten<br />
bzw. nur geringfügig überschritten werden.<br />
Die im Rahmen der 2. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> für Teilflächen<br />
festgesetzten flächenbezogenen Schalleistungspegel blieben auch bei der<br />
Überplanung der Flächen durch die 3. Änderung bestehen.<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 27<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 27 befindet sich westlich des<br />
vorliegenden Plangebietes im Bereich des „Calhorner Kirchweges“. Mit dem<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 27 wurde die gewerbliche Baufläche östlich des Calhorner<br />
Kirchweges (Firma RUF) bauleitplanerisch beordnet und nach Westen<br />
ausgeweitet.<br />
Bei den vom Büro Bonk, Maire und Hoppmann durchgeführten Berechnungen<br />
(Bericht 04218 vom 20.12.2004) wurde eine relevante Geräusch-Vorbelastung<br />
durch das südöstlich gelegene Industrie- und Gewerbegebiet Osteressen abstandsbedingt<br />
und aufgrund der Lage der hier maßgeblichen Immissionsorte<br />
u.a. in unmittelbar nördlich und nordöstlich angrenzenden allgemeinen<br />
Wohngebieten ausgeschlossen. Weitere innerhalb des Plangebietes vorhandene<br />
Wohnnutzungen wurden mit dem Schutzanspruch eines Mischgebietes<br />
berücksichtigt.<br />
Aufgrund dieser Gemengelage wurde im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 27 ein gegliedertes<br />
Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Gliederung erfolgte durch Festsetzung<br />
immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) 2 , die für<br />
die Tages- und Nachtzeit mit 57-65 dB (A) bzw. 42-50 dB (A) entsprechend<br />
den unterschiedlichen Immissionsschutzansprüchen differenziert wurden. Die<br />
Festsetzung erfolgte mit der Maßgabe, dass an den Immissionsorten die jeweils<br />
maßgeblichen Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete bzw.<br />
Mischgebiete eingehalten werden.<br />
2 Bei immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln sind Einflüsse durch Ab-<br />
schirmung, Reflexion sowie Boden- und Meteorologiedämpfung nicht enthalten.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012