Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 9<br />
3.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Grundflächenzahl<br />
Mit der vorliegenden Planung wird der bestehende Gewerbestandort (Bebauungspläne<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>, <strong>22</strong> a und <strong>22</strong> b) nach Norden erweitert. Die in den Bebauungsplänen<br />
getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden<br />
daher größtenteils auch für das vorliegende Gewerbegebiet übernommen.<br />
Entsprechend wird für das Plangebiet (GE 1 und E 2) eine Grundflächenzahl<br />
(GRZ) von 0,8 festgesetzt und damit der nach § 17 BauNVO für das Gebiet<br />
höchstzulässige Wert gewählt. Nach Ansicht der Gemeinde ist die Ausschöpfung<br />
der höchstzulässigen GRZ zur Gewährleistung einer möglichst optimalen<br />
Grundstücksnutzung für die Betriebe erforderlich. Die Festsetzung der höchstzulässigen<br />
GRZ entspricht auch dem Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam<br />
umzugehen, da durch eine optimale Ausnutzung bereits in Anspruch<br />
genommenen Bodens ein zusätzlicher Landschaftsverbrauch vermieden wird.<br />
Zahl der Vollgeschosse, Geschossflächenzahl<br />
Für das Gewerbegebiet (GE 1 und GE 2) wird die Zahl der Vollgeschosse auf<br />
zwei Vollgeschosse begrenzt und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit einem<br />
Wert von 1,2 festgesetzt. Diese Festsetzungen entsprechen den für die angrenzenden<br />
Gewerbeflächen getroffenen Festsetzungen und haben sich für<br />
die bisherigen Betriebe als ausreichend erwiesen. Es ist daher anzunehmen,<br />
dass damit auch für die zukünftigen Betriebe ein ausreichender Rahmen geschaffen<br />
ist.<br />
Darüber hinaus wird für das Plangebiet, ebenfalls analog zu den in den angrenzenden<br />
Bebauungsplänen getroffenen Festsetzungen, die maximale Gebäudehöhe<br />
auf 18 m begrenzt. Unterer Bezugspunkt ist die Höhe der Fahrbahnachse<br />
der Hauptstraße in der Mitte vor dem jeweiligen Baukörper. Oberer<br />
Bezugspunkt ist der First oder bei Gebäuden mit einem Flachdach die<br />
Oberkante des Hauptgesimses.<br />
Die Höhenbeschränkung gilt nicht für untergeordnete Anlagen und Anlagen<br />
des Immissionsschutzes, wie z.B. Schornsteine oder Silos. Für die Funktionsfähigkeit<br />
solcher Anlagen können größere Höhen nicht nur zweckmäßig, sondern<br />
sogar notwendig sein. Für diese Anlagen wird daher ein Höchstwert von<br />
50 m festgesetzt.<br />
3.3 Bauweise<br />
Im Gewerbegebiet (GE) wird eine Bauweise nicht festgesetzt. Dies bedeutet,<br />
dass auch Baukörper mit einer Länge von mehr als 50 m zulässig sind. Weil<br />
sich die Baukörper in einem Gewerbegebiet nach den betrieblichen Notwendigkeiten<br />
richten sollen, brauchen nach Auffassung der Gemeinde Gebäudelängen<br />
nicht eingeschränkt werden. Dies entspricht auch der in den angrenzenden<br />
Gewerbegebieten getroffenen Regelung.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012