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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 16<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP) nach § 10 BNatSchG<br />

Im Landschaftsrahmenplan werden gem. § 10 BNatSchG die überörtlichen<br />

konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege für Teile des Landes dargestellt. Dabei sind die Ziele<br />

der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse<br />

der Raumordnung zu berücksichtigen. Landschaftsrahmenpläne sind<br />

für alle Teile des Landes aufzustellen. Gemäß § 3 NAGBNatSchG ist die Naturschutzbehörde<br />

für die Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes zuständig.<br />

Im LRP des Landkreises Cloppenburg (1998) ist nordwestlich angrenzend an<br />

das Plangebiet der landschaftsschutzwürdige Bereich „Hülsenmoor“ dargestellt.<br />

Die am nördlichen Rand des mittleren Planbereichs festgesetzte Waldfläche<br />

liegt noch innerhalb dieses Bereiches. Gemäß LRP handelt es sich bei<br />

diesem landschaftsschutzwürdigen Bereich um einen Niederungsbereich mit<br />

zusammenhängenden Grünlandflächen und Übergangsbereichen zur Geest<br />

mit Magerrasenflächen, Mischwaldbeständen und einem Teich. In der Maßnahmenkarte<br />

des LRP sind weder für das Plangebiet selbst noch für die angrenzenden<br />

Flächen Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft dargestellt.<br />

Die Aussagen des LRP werden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt.<br />

Landschaftsplan (LP) nach § 11 BNatSchG<br />

Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage<br />

des Landschaftsrahmenplanes im Landschaftsplan dargestellt. Der Landschaftsplan<br />

enthält Angaben über den vorhandenen und den zu erwartenden<br />

Zustand von Natur und Landschaft, die konkretisierten Ziele des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege, die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden<br />

Zustands von Natur und Landschaft und die Erfordernisse und<br />

Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege.<br />

Im Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Essen</strong> (1995) sind der äußerste westliche<br />

Teil des Plangebietes mit den sich westlich anschließenden Flächen im Zielkonzept<br />

für den Naturschutz als Entwicklungsgebiete 1. Priorität dargestellt<br />

und als bedeutende Bereiche für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft gekennzeichnet. Für den nördlichen Teil dieser Fläche<br />

ist ein geplanter flächiger Laubholzbestand dargestellt. Der südliche Teil<br />

ist als zu erhaltender und als zu optimierender Laubwald gekennzeichnet. Die<br />

im vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />

„Regenrückhalteanlage“ festgesetzte Fläche ist als vorgesehene<br />

Ersatzfläche mit freier Vegetationsentwicklung für Eingriffe im Rahmen der<br />

Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Osteressen dargestellt.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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