Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 16<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP) nach § 10 BNatSchG<br />
Im Landschaftsrahmenplan werden gem. § 10 BNatSchG die überörtlichen<br />
konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege für Teile des Landes dargestellt. Dabei sind die Ziele<br />
der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse<br />
der Raumordnung zu berücksichtigen. Landschaftsrahmenpläne sind<br />
für alle Teile des Landes aufzustellen. Gemäß § 3 NAGBNatSchG ist die Naturschutzbehörde<br />
für die Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes zuständig.<br />
Im LRP des Landkreises Cloppenburg (1998) ist nordwestlich angrenzend an<br />
das Plangebiet der landschaftsschutzwürdige Bereich „Hülsenmoor“ dargestellt.<br />
Die am nördlichen Rand des mittleren Planbereichs festgesetzte Waldfläche<br />
liegt noch innerhalb dieses Bereiches. Gemäß LRP handelt es sich bei<br />
diesem landschaftsschutzwürdigen Bereich um einen Niederungsbereich mit<br />
zusammenhängenden Grünlandflächen und Übergangsbereichen zur Geest<br />
mit Magerrasenflächen, Mischwaldbeständen und einem Teich. In der Maßnahmenkarte<br />
des LRP sind weder für das Plangebiet selbst noch für die angrenzenden<br />
Flächen Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft dargestellt.<br />
Die Aussagen des LRP werden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt.<br />
Landschaftsplan (LP) nach § 11 BNatSchG<br />
Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage<br />
des Landschaftsrahmenplanes im Landschaftsplan dargestellt. Der Landschaftsplan<br />
enthält Angaben über den vorhandenen und den zu erwartenden<br />
Zustand von Natur und Landschaft, die konkretisierten Ziele des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege, die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden<br />
Zustands von Natur und Landschaft und die Erfordernisse und<br />
Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege.<br />
Im Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Essen</strong> (1995) sind der äußerste westliche<br />
Teil des Plangebietes mit den sich westlich anschließenden Flächen im Zielkonzept<br />
für den Naturschutz als Entwicklungsgebiete 1. Priorität dargestellt<br />
und als bedeutende Bereiche für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft gekennzeichnet. Für den nördlichen Teil dieser Fläche<br />
ist ein geplanter flächiger Laubholzbestand dargestellt. Der südliche Teil<br />
ist als zu erhaltender und als zu optimierender Laubwald gekennzeichnet. Die<br />
im vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />
„Regenrückhalteanlage“ festgesetzte Fläche ist als vorgesehene<br />
Ersatzfläche mit freier Vegetationsentwicklung für Eingriffe im Rahmen der<br />
Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Osteressen dargestellt.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012