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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 47<br />

Das Flurstück soll zukünftig nach den Bewirtschaftungsbedingungen des<br />

Landkreises Cloppenburg genutzt werden und zu einem mesophilen Grünland<br />

mäßig feuchter Standorte (GMF) entwickelt werden. Die Bedingungen sind:<br />

• kein Grünlandumbruch<br />

• bei Nutzung als Mähweide nur einmalige Mahd im Jahr möglichst von<br />

innen nach außen, nicht vor dem 21.06. eines Jahres,<br />

• kein Walzen und Schleppen vom 15.03. bis 20.06.,<br />

• keine Anlage von Mieten, keine Lagerung von Silage, kein Abstellen von<br />

Geräten außerhalb der Erntezeit,<br />

• nach dem 21.06 eines jeden Jahres Düngung pro ha mit höchstens<br />

60 kg N, 20 kg P2O5, 40 kg K2O, keine darüber hinausgehenden Düngemaßnahmen,<br />

• kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln,<br />

• bei Beweidung: max. 2 Großvieheinheiten je ha (keine Portionsweide).<br />

Durch die Nutzungsextensivierung ergibt sich gemäß dem Osnabrücker Kompensationsmodell<br />

eine Aufwertung der Fläche für Natur und Landschaft um<br />

den Wertfaktor 1 WF (Grünland 1,5 WF wird zu mesophilem Grünland<br />

2,5 WF). Es stehen somit 27.254 WE auf der Fläche zur Verfügung. Für den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 13, 4. Änderung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

zur Kompensation der südliche Teil der Fläche in einer Größe<br />

von 8.800 qm als Waldfläche hergestellt, so dass noch 18.454 qm /<br />

18.454 WE für eine Kompensation zur Verfügung stehen. Diese Werteinheiten<br />

werden zur Kompensation des verbleibenden Defizites in Anspruch genommen<br />

und dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>c zugeordnet.<br />

Kompensationsfläche 7 (Seite 8/8)<br />

Bei der Kompensationsfläche 7 handelt es sich um einen Teil des Flurstückes<br />

6 der Flur 8 in der Gemarkung <strong>Essen</strong> in einer Größe von 6.240 qm. Die Fläche<br />

liegt nordwestlich der Ortslage von <strong>Essen</strong> im Bereich des Gewerbestandortes<br />

Sandloh. Der äußerste südwestliche Teil dieser Fläche schließt unmittelbar<br />

an die westlich vorbeiführende Straße „Holthoke“ an. Diese Fläche<br />

wurde zur Kompensation der durch den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 14a, 1. Änderung<br />

verursachten Eingriffe mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen bepflanzt.<br />

Durch die Bepflanzung der Ackerfläche wird nach dem Städtetagmodell<br />

eine Aufwertung um den Wertfaktor 2 erzielt. Insgesamt standen somit<br />

(6.240 qm x 2 WF) 12.480 WE für eine Kompensation zur Verfügung. Für den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 14a, 1. Änderung wurden von dieser Fläche 5.362 qm /<br />

10.724 WE und für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 27, 1. Änd. wurden 502 qm /<br />

1.004 WE in Anspruch genommen, so dass zur Kompensation der durch den<br />

vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> verursachten Eingriffe noch 376 qm / 752 WE<br />

zur Verfügung stehen. Bei einer Umrechnung in das Osnabrücker Kompensa-<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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