Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 47<br />
Das Flurstück soll zukünftig nach den Bewirtschaftungsbedingungen des<br />
Landkreises Cloppenburg genutzt werden und zu einem mesophilen Grünland<br />
mäßig feuchter Standorte (GMF) entwickelt werden. Die Bedingungen sind:<br />
• kein Grünlandumbruch<br />
• bei Nutzung als Mähweide nur einmalige Mahd im Jahr möglichst von<br />
innen nach außen, nicht vor dem 21.06. eines Jahres,<br />
• kein Walzen und Schleppen vom 15.03. bis 20.06.,<br />
• keine Anlage von Mieten, keine Lagerung von Silage, kein Abstellen von<br />
Geräten außerhalb der Erntezeit,<br />
• nach dem 21.06 eines jeden Jahres Düngung pro ha mit höchstens<br />
60 kg N, 20 kg P2O5, 40 kg K2O, keine darüber hinausgehenden Düngemaßnahmen,<br />
• kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln,<br />
• bei Beweidung: max. 2 Großvieheinheiten je ha (keine Portionsweide).<br />
Durch die Nutzungsextensivierung ergibt sich gemäß dem Osnabrücker Kompensationsmodell<br />
eine Aufwertung der Fläche für Natur und Landschaft um<br />
den Wertfaktor 1 WF (Grünland 1,5 WF wird zu mesophilem Grünland<br />
2,5 WF). Es stehen somit 27.254 WE auf der Fläche zur Verfügung. Für den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 13, 4. Änderung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
zur Kompensation der südliche Teil der Fläche in einer Größe<br />
von 8.800 qm als Waldfläche hergestellt, so dass noch 18.454 qm /<br />
18.454 WE für eine Kompensation zur Verfügung stehen. Diese Werteinheiten<br />
werden zur Kompensation des verbleibenden Defizites in Anspruch genommen<br />
und dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>c zugeordnet.<br />
Kompensationsfläche 7 (Seite 8/8)<br />
Bei der Kompensationsfläche 7 handelt es sich um einen Teil des Flurstückes<br />
6 der Flur 8 in der Gemarkung <strong>Essen</strong> in einer Größe von 6.240 qm. Die Fläche<br />
liegt nordwestlich der Ortslage von <strong>Essen</strong> im Bereich des Gewerbestandortes<br />
Sandloh. Der äußerste südwestliche Teil dieser Fläche schließt unmittelbar<br />
an die westlich vorbeiführende Straße „Holthoke“ an. Diese Fläche<br />
wurde zur Kompensation der durch den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 14a, 1. Änderung<br />
verursachten Eingriffe mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen bepflanzt.<br />
Durch die Bepflanzung der Ackerfläche wird nach dem Städtetagmodell<br />
eine Aufwertung um den Wertfaktor 2 erzielt. Insgesamt standen somit<br />
(6.240 qm x 2 WF) 12.480 WE für eine Kompensation zur Verfügung. Für den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 14a, 1. Änderung wurden von dieser Fläche 5.362 qm /<br />
10.724 WE und für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 27, 1. Änd. wurden 502 qm /<br />
1.004 WE in Anspruch genommen, so dass zur Kompensation der durch den<br />
vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> verursachten Eingriffe noch 376 qm / 752 WE<br />
zur Verfügung stehen. Bei einer Umrechnung in das Osnabrücker Kompensa-<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012