Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 26<br />
Geschotterter Fußweg (OVW, s)<br />
Am nordwestlichen Rand des Plangebietes verläuft ein, in einer Breite von ca.<br />
2 m geschotterter Fuß- und Radweg aus dem Plangebiet in nördliche Richtung<br />
in die Siedlung „Hülsenmoor“. Der äußerste nördliche Teil dieses Weges<br />
verläuft durch unmittelbar angrenzende Waldbereiche.<br />
Gemäß <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> „Gewerbe- und Industriegebiet Osteressen<br />
mit Grünordnungsplan“ festgesetzte Flächen<br />
Der äußerste westliche Teil des vorliegenden Plangebietes ist Teilbereich des<br />
rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> und enthält folgende Festsetzungen:<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft<br />
Die überwiegende Fläche des Teilbereiches ist als Fläche für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.<br />
Mit dieser Festsetzung sollte der Zustand der innerhalb dieses Bereiches<br />
gelegenen Flächen gesichert werden. Für diese Flächen sind keine Pflegemaßnahmen<br />
festgesetzt und auch keine privatrechtlichen Regelungen<br />
getroffen worden. Als Teilausgleich für Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />
sind diese Flächen ebenfalls nicht angerechnet worden. Die Flächen gliederten<br />
sich zum damaligen Zeitpunkt in:<br />
• Dichtes Gebüsch (trocken) Pioniergehölze<br />
• Ackerbrache<br />
• Feuchtes Extensivgrünland<br />
Das Sukzessionsgebüsch ist mittlerweile abgeholzt worden und stellt sich<br />
heute als Waldlichtungsflur dar. Die Ackerbrache wird heute intensiv als Ackerfläche<br />
genutzt und auch die Nutzung des feuchten Extensivgrünlandes ist<br />
intensiviert worden.<br />
Gemäß Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen<br />
Behördenbeteiligung sind die bereits vorhandenen floristischen<br />
Kartierungen zu berücksichtigen. Waldumwandlungen bzw. Waldumbauten<br />
sind als bauvorbereitende Maßnahmen zu werten. Hier ist gemäß Stellungnahme<br />
bei der Eingriffsbilanzierung der ursprüngliche Zustand anzunehmen.<br />
Das zum damaligen Zeitpunkt vorhandene Sukzessionsgebüsch geht somit<br />
als solches in die Bilanzierung ein. Für die übrigen Flächen dieses Teilbereiches<br />
wird der heutige Zustand in Ansatz gebracht, da der Zustand dieser Flächen<br />
weder durch Festsetzungen noch durch vertragliche Regelungen gesichert<br />
und diese Flächen auch für eine Kompensation nicht herangezogen<br />
wurden.<br />
Mit der vorliegenden Planung werden diese Flächen als Gewerbegebietsflächen<br />
überplant. Am westlichen und am südwestlichen Rand werden 15 m bis<br />
20 m breite Gehölzstreifen festgesetzt.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012