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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 26<br />

Geschotterter Fußweg (OVW, s)<br />

Am nordwestlichen Rand des Plangebietes verläuft ein, in einer Breite von ca.<br />

2 m geschotterter Fuß- und Radweg aus dem Plangebiet in nördliche Richtung<br />

in die Siedlung „Hülsenmoor“. Der äußerste nördliche Teil dieses Weges<br />

verläuft durch unmittelbar angrenzende Waldbereiche.<br />

Gemäß <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> „Gewerbe- und Industriegebiet Osteressen<br />

mit Grünordnungsplan“ festgesetzte Flächen<br />

Der äußerste westliche Teil des vorliegenden Plangebietes ist Teilbereich des<br />

rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> und enthält folgende Festsetzungen:<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft<br />

Die überwiegende Fläche des Teilbereiches ist als Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.<br />

Mit dieser Festsetzung sollte der Zustand der innerhalb dieses Bereiches<br />

gelegenen Flächen gesichert werden. Für diese Flächen sind keine Pflegemaßnahmen<br />

festgesetzt und auch keine privatrechtlichen Regelungen<br />

getroffen worden. Als Teilausgleich für Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />

sind diese Flächen ebenfalls nicht angerechnet worden. Die Flächen gliederten<br />

sich zum damaligen Zeitpunkt in:<br />

• Dichtes Gebüsch (trocken) Pioniergehölze<br />

• Ackerbrache<br />

• Feuchtes Extensivgrünland<br />

Das Sukzessionsgebüsch ist mittlerweile abgeholzt worden und stellt sich<br />

heute als Waldlichtungsflur dar. Die Ackerbrache wird heute intensiv als Ackerfläche<br />

genutzt und auch die Nutzung des feuchten Extensivgrünlandes ist<br />

intensiviert worden.<br />

Gemäß Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen<br />

Behördenbeteiligung sind die bereits vorhandenen floristischen<br />

Kartierungen zu berücksichtigen. Waldumwandlungen bzw. Waldumbauten<br />

sind als bauvorbereitende Maßnahmen zu werten. Hier ist gemäß Stellungnahme<br />

bei der Eingriffsbilanzierung der ursprüngliche Zustand anzunehmen.<br />

Das zum damaligen Zeitpunkt vorhandene Sukzessionsgebüsch geht somit<br />

als solches in die Bilanzierung ein. Für die übrigen Flächen dieses Teilbereiches<br />

wird der heutige Zustand in Ansatz gebracht, da der Zustand dieser Flächen<br />

weder durch Festsetzungen noch durch vertragliche Regelungen gesichert<br />

und diese Flächen auch für eine Kompensation nicht herangezogen<br />

wurden.<br />

Mit der vorliegenden Planung werden diese Flächen als Gewerbegebietsflächen<br />

überplant. Am westlichen und am südwestlichen Rand werden 15 m bis<br />

20 m breite Gehölzstreifen festgesetzt.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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