Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 33<br />
4.3.2 Auswirkungen auf Natur und Landschaft / Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
4.3.2.1 Landschaftsbild / Ortsbild<br />
Mit der vorliegenden Planung werden überwiegend intensiv genutzte Ackerflächen<br />
im nördlichen Anschluss eines vorhandenen Gewerbe- bzw. Industriegebietes<br />
in Anspruch genommen. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird<br />
in erster Linie durch die künftig entstehenden Baukörper hervorgerufen. Zur<br />
landschaftsgerechten Neugestaltung wird die, zwischen der nördlich bzw.<br />
nordwestlich des Plangebietes vorhandenen Siedlung „Hülsenmoor“ und dem<br />
geplanten Gewerbegebiet vorhandene Waldfläche durch die Anlage einer<br />
neuen Waldfläche im Bereich des Plangebietes vergrößert. Die vorhandene<br />
Waldfläche erhält somit zum angrenzenden Gewerbegebiet eine zusätzliche<br />
Pufferzone und auch die Siedlung „Hülsenmoor“ wird somit durch eine im Mittel<br />
ca. 100 m tiefe Waldfläche vom Gewerbegebiet abgegrenzt.<br />
Zu den sich nordöstlich anschließenden Ackerflächen und zur unmittelbar östlich<br />
angrenzenden Straße „Im Holte“ werden 10 m breite Gehölzstreifen angelegt,<br />
die mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen bepflanzt werden.<br />
Diese sorgen für eine landschaftliche Einbindung der künftigen Baukörper aus<br />
nördlicher und östlicher Richtung.<br />
Im äußersten Südosten des Plangebietes schließen sich festgesetzte öffentliche<br />
Grünflächen mit Anpflanzungs- und Erhaltungsgeboten sowie festgesetzte<br />
Waldflächen an, die die vorhandene gemischte Bebauung entlang der<br />
Straße „Im Holte“ bzw. „Krusen Beuken“ wirksam von dem sich westlich bzw.<br />
nordwestlich anschließenden Gewerbegebiet abgrenzen und für eine landschaftliche<br />
Einbindung sowohl des entstehenden Gewerbegebietes als auch<br />
der vorhandenen gemischten Bebauung sorgen.<br />
Nach Süden hin schließen sich bereits ausgewiesene Gewerbegebietsflächen<br />
an, so dass es sich bei der vorliegenden Planung um eine städtebaulich<br />
sinnvolle Erweiterung eines bereits vorhandenen Gewerbestandortes handelt.<br />
Der äußerste westliche Teil des Plangebietes ist mit dem rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt worden. Mit dieser<br />
Festsetzung wurde aber lediglich der Zustand der Flächen im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
gesichert, besondere Maßnahmen wurden nicht benannt, auch wurden diese<br />
Flächen für eine Kompensation nicht in Ansatz gebracht. Der äußerste südwestliche<br />
Bereich dieses Teilstückes war aber zur Zeit der Bestandsaufnahme<br />
für den rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong> als kartiertes trockenes Gebüsch<br />
als Wald zu bewerten. Diese Waldfläche geht durch die vorliegende Planung<br />
verloren. Die sich westlich dieses Teilstückes anschließenden Waldflächen<br />
werden im Rahmen des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>es durch die Anlage eines<br />
15 m breiten Gehölzstreifens von den künftigen Gewerbegebietsflächen<br />
abgegrenzt. Dieser Gehölzstreifen wird als Waldmantel ausgebildet und dient<br />
dem vorhandenen Waldbestand somit auch als Pufferzone.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012