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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 33<br />

4.3.2 Auswirkungen auf Natur und Landschaft / Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

4.3.2.1 Landschaftsbild / Ortsbild<br />

Mit der vorliegenden Planung werden überwiegend intensiv genutzte Ackerflächen<br />

im nördlichen Anschluss eines vorhandenen Gewerbe- bzw. Industriegebietes<br />

in Anspruch genommen. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird<br />

in erster Linie durch die künftig entstehenden Baukörper hervorgerufen. Zur<br />

landschaftsgerechten Neugestaltung wird die, zwischen der nördlich bzw.<br />

nordwestlich des Plangebietes vorhandenen Siedlung „Hülsenmoor“ und dem<br />

geplanten Gewerbegebiet vorhandene Waldfläche durch die Anlage einer<br />

neuen Waldfläche im Bereich des Plangebietes vergrößert. Die vorhandene<br />

Waldfläche erhält somit zum angrenzenden Gewerbegebiet eine zusätzliche<br />

Pufferzone und auch die Siedlung „Hülsenmoor“ wird somit durch eine im Mittel<br />

ca. 100 m tiefe Waldfläche vom Gewerbegebiet abgegrenzt.<br />

Zu den sich nordöstlich anschließenden Ackerflächen und zur unmittelbar östlich<br />

angrenzenden Straße „Im Holte“ werden 10 m breite Gehölzstreifen angelegt,<br />

die mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen bepflanzt werden.<br />

Diese sorgen für eine landschaftliche Einbindung der künftigen Baukörper aus<br />

nördlicher und östlicher Richtung.<br />

Im äußersten Südosten des Plangebietes schließen sich festgesetzte öffentliche<br />

Grünflächen mit Anpflanzungs- und Erhaltungsgeboten sowie festgesetzte<br />

Waldflächen an, die die vorhandene gemischte Bebauung entlang der<br />

Straße „Im Holte“ bzw. „Krusen Beuken“ wirksam von dem sich westlich bzw.<br />

nordwestlich anschließenden Gewerbegebiet abgrenzen und für eine landschaftliche<br />

Einbindung sowohl des entstehenden Gewerbegebietes als auch<br />

der vorhandenen gemischten Bebauung sorgen.<br />

Nach Süden hin schließen sich bereits ausgewiesene Gewerbegebietsflächen<br />

an, so dass es sich bei der vorliegenden Planung um eine städtebaulich<br />

sinnvolle Erweiterung eines bereits vorhandenen Gewerbestandortes handelt.<br />

Der äußerste westliche Teil des Plangebietes ist mit dem rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt worden. Mit dieser<br />

Festsetzung wurde aber lediglich der Zustand der Flächen im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

gesichert, besondere Maßnahmen wurden nicht benannt, auch wurden diese<br />

Flächen für eine Kompensation nicht in Ansatz gebracht. Der äußerste südwestliche<br />

Bereich dieses Teilstückes war aber zur Zeit der Bestandsaufnahme<br />

für den rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong> als kartiertes trockenes Gebüsch<br />

als Wald zu bewerten. Diese Waldfläche geht durch die vorliegende Planung<br />

verloren. Die sich westlich dieses Teilstückes anschließenden Waldflächen<br />

werden im Rahmen des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>es durch die Anlage eines<br />

15 m breiten Gehölzstreifens von den künftigen Gewerbegebietsflächen<br />

abgegrenzt. Dieser Gehölzstreifen wird als Waldmantel ausgebildet und dient<br />

dem vorhandenen Waldbestand somit auch als Pufferzone.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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