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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 38<br />

4.3.2.6 Bodenschutzklausel - § 1a (2) Satz 1 und 2 BauGB<br />

Gemäß § 1a (2) Satz 1 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen<br />

und insbesondere sollen die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden<br />

zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung genutzt werden. Landwirtschaftlich,<br />

als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im<br />

notwendigen Umfang umgenutzt werden.<br />

Mit der vorliegenden Planung strebt die Gemeinde die Ergänzung des bestehenden<br />

Gewerbestandortes „Osteressen“ an. Damit wird ein vorhandener<br />

Gewerbeansatz am Siedlungsrand städtebaulich sinnvoll erweitert. Für die<br />

vorliegende Planung werden insgesamt ca. 15-16 ha landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen und Gehölzstrukturen in Anspruch genommen. Auf weiteren<br />

ca. 4 ha wird in bestehende Festsetzungen der angrenzenden Bebauungspläne<br />

(<strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>, <strong>22</strong> b und 27) eingegriffen.<br />

Durch die Lage des Plangebietes in unmittelbarer Nähe zu einem bereits bestehenden<br />

Gewerbestandort und durch die überwiegend landwirtschaftliche<br />

Nutzung der vorliegenden Flächen wird auf einen stark anthropogen beeinflussten<br />

Bereich zurückgegriffen. Diese geplante Erweiterung eines vorhandenen<br />

Gewerbestandortes sichert eine optimale Ausnutzung der vorhandenen<br />

Erschließungsanlagen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen.<br />

Zur Kompensation werden randliche Gehölzstreifen bzw. neue Waldränder<br />

und eine neue Waldfläche angelegt, welche gleichzeitig eine Einbindung des<br />

Gewerbegebietes in die freie Landschaft gewährleisten, einen Waldersatz<br />

gem. NWaldLG darstellen und insbesondere nach Norden zur angrenzend<br />

vorhandenen Wohnbebauung sowie nach Westen zu einem für Natur und<br />

Landschaft wertvollen Bereich Pufferzonen schaffen.<br />

Auf einer externen Fläche auf dem Gelände von Gut Schwede wird durch<br />

Waldumbaumaßnahmen, die mit dem Amt für Naturschutz des Landkreises<br />

Cloppenburg durch Schreiben vom 18.11.2011 abgestimmt sind, die restliche<br />

Waldfläche ersetzt und damit eine Aufwertung der Bodenfunktionen erreicht.<br />

Die Überplanung der intensiv genutzten Ackerflächen wird ebenfalls auf externen<br />

Kompensationsflächen ausgeglichen.<br />

Nach Ansicht der Gemeinde wird damit der Bodenschutzklausel ausreichend<br />

Rechnung getragen.<br />

4.3.2.7 Eingriffsregelung<br />

a) Zulässigkeit des Eingriffs<br />

Durch die Bauleitplanung werden im Planungsgebiet Maßnahmen vorbereitet<br />

bzw. ermöglicht, deren Durchführung den Eingriffstatbestand gem. § 14 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) erfüllen. Die Eingriffe stellen z.T. erhebliche<br />

Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Orts- und Landschaftsbildes<br />

dar.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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