Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 38<br />
4.3.2.6 Bodenschutzklausel - § 1a (2) Satz 1 und 2 BauGB<br />
Gemäß § 1a (2) Satz 1 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen<br />
und insbesondere sollen die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden<br />
zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung genutzt werden. Landwirtschaftlich,<br />
als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im<br />
notwendigen Umfang umgenutzt werden.<br />
Mit der vorliegenden Planung strebt die Gemeinde die Ergänzung des bestehenden<br />
Gewerbestandortes „Osteressen“ an. Damit wird ein vorhandener<br />
Gewerbeansatz am Siedlungsrand städtebaulich sinnvoll erweitert. Für die<br />
vorliegende Planung werden insgesamt ca. 15-16 ha landwirtschaftlich genutzte<br />
Flächen und Gehölzstrukturen in Anspruch genommen. Auf weiteren<br />
ca. 4 ha wird in bestehende Festsetzungen der angrenzenden Bebauungspläne<br />
(<strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>, <strong>22</strong> b und 27) eingegriffen.<br />
Durch die Lage des Plangebietes in unmittelbarer Nähe zu einem bereits bestehenden<br />
Gewerbestandort und durch die überwiegend landwirtschaftliche<br />
Nutzung der vorliegenden Flächen wird auf einen stark anthropogen beeinflussten<br />
Bereich zurückgegriffen. Diese geplante Erweiterung eines vorhandenen<br />
Gewerbestandortes sichert eine optimale Ausnutzung der vorhandenen<br />
Erschließungsanlagen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen.<br />
Zur Kompensation werden randliche Gehölzstreifen bzw. neue Waldränder<br />
und eine neue Waldfläche angelegt, welche gleichzeitig eine Einbindung des<br />
Gewerbegebietes in die freie Landschaft gewährleisten, einen Waldersatz<br />
gem. NWaldLG darstellen und insbesondere nach Norden zur angrenzend<br />
vorhandenen Wohnbebauung sowie nach Westen zu einem für Natur und<br />
Landschaft wertvollen Bereich Pufferzonen schaffen.<br />
Auf einer externen Fläche auf dem Gelände von Gut Schwede wird durch<br />
Waldumbaumaßnahmen, die mit dem Amt für Naturschutz des Landkreises<br />
Cloppenburg durch Schreiben vom 18.11.2011 abgestimmt sind, die restliche<br />
Waldfläche ersetzt und damit eine Aufwertung der Bodenfunktionen erreicht.<br />
Die Überplanung der intensiv genutzten Ackerflächen wird ebenfalls auf externen<br />
Kompensationsflächen ausgeglichen.<br />
Nach Ansicht der Gemeinde wird damit der Bodenschutzklausel ausreichend<br />
Rechnung getragen.<br />
4.3.2.7 Eingriffsregelung<br />
a) Zulässigkeit des Eingriffs<br />
Durch die Bauleitplanung werden im Planungsgebiet Maßnahmen vorbereitet<br />
bzw. ermöglicht, deren Durchführung den Eingriffstatbestand gem. § 14 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) erfüllen. Die Eingriffe stellen z.T. erhebliche<br />
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Orts- und Landschaftsbildes<br />
dar.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012