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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 53<br />

schwerpunkt der Gemeinde <strong>Essen</strong>, in Sandloh, stehen der Gemeinde, wie in<br />

Kap. 1.2 bereits beschrieben, keine Grundstücke für die weitere Entwicklung<br />

zur Verfügung. Eine dort vorgesehene Erweiterung nach Süden kann, aufgrund<br />

der Immissionssituation und der Flächenverfügbarkeit, derzeit voraussichtlich<br />

nur in deutlich reduziertem Umfang stattfinden.<br />

Aus diesen Gründen beabsichtigt die Gemeinde <strong>Essen</strong> den dringenden Bedarf<br />

an neuen gewerblichen Bauflächen in Erweiterung des bestehenden<br />

Gewerbestandortes Osteressen zu realisieren.<br />

Das vorliegende Plangebiet schließt unmittelbar nördlich an den bestehenden<br />

Gewerbestandort Osteressen an und ist in wesentlichen Teilen bereits im Flächennutzungsplan<br />

der Gemeinde für die gewerbliche Weiterentwicklung des<br />

Standortes vorgesehen. Zur Erschließung des Gebietes kann mit der Robert-<br />

Bosch-Straße auf eine vorhandene Wegetrasse zurückgegriffen werden, die<br />

durch weitere, jedoch für eine gewerbliche Nutzung auszubauende, Wegetrassen<br />

ergänzt wird.<br />

Die Robert-Bosch-Straße hat über die südlich verlaufende Beverner Straße<br />

(L 843) Anschluss an die nur wenige Kilometer östlich verlaufende BAB 1.<br />

Das Gebiet bietet damit günstige Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung.<br />

Zur Vermeidung unzumutbarer Gewerbelärmbelastungen wird das Gebiet<br />

durch Emissionskontingente so gegliedert, dass zur benachbarten Wohnbebauung<br />

eine angemessene Abstufung erfolgt. Sinnvolle Alternativen dazu sind<br />

nicht erkennbar.<br />

Eine Ausweitung des Gewerbestandortes auf die im Flächennutzungsplan<br />

südlich der Beverner Straße ebenfalls gewerblich dargestellten Bauflächen<br />

wäre denkbar, würde jedoch keine die Umwelt weniger belastenden Auswirkungen<br />

mit sich bringen. Die Flächen stehen der Gemeinde zudem nicht zur<br />

Verfügung.<br />

Insgesamt wäre eine Reduzierung der Gewerbeflächen zugunsten einer höheren<br />

internen Kompensation (z.B. Anpflanzungen) denkbar. Nach Ansicht der<br />

Gemeinde ist es jedoch im Sinne einer kompakten Siedlungsentwicklung<br />

sinnvoller, durch eine optimale Ausnutzung vorhandener Standorte einem zusätzlichen<br />

Landschaftsverbrauch entgegenzuwirken und im Gegenzug Maßnahmen<br />

zum Ausgleich auf Flächen durchzuführen, die aus Naturschutzsicht<br />

eine höhere naturräumliche Bedeutung erlangen können.<br />

Sinnvolle Alternativen zur vorliegenden Planung drängen sich daher zur Verwirklichung<br />

der Planungsziele nicht auf.<br />

4.5 Sonstige Belange des Umweltschutzes<br />

Durch die Lage des Plangebietes ist eine verbesserte Auslastung der vorhandenen<br />

Erschließungs- bzw. Ver- und Entsorgungsanlagen möglich. Kfz be-<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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