Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 53<br />
schwerpunkt der Gemeinde <strong>Essen</strong>, in Sandloh, stehen der Gemeinde, wie in<br />
Kap. 1.2 bereits beschrieben, keine Grundstücke für die weitere Entwicklung<br />
zur Verfügung. Eine dort vorgesehene Erweiterung nach Süden kann, aufgrund<br />
der Immissionssituation und der Flächenverfügbarkeit, derzeit voraussichtlich<br />
nur in deutlich reduziertem Umfang stattfinden.<br />
Aus diesen Gründen beabsichtigt die Gemeinde <strong>Essen</strong> den dringenden Bedarf<br />
an neuen gewerblichen Bauflächen in Erweiterung des bestehenden<br />
Gewerbestandortes Osteressen zu realisieren.<br />
Das vorliegende Plangebiet schließt unmittelbar nördlich an den bestehenden<br />
Gewerbestandort Osteressen an und ist in wesentlichen Teilen bereits im Flächennutzungsplan<br />
der Gemeinde für die gewerbliche Weiterentwicklung des<br />
Standortes vorgesehen. Zur Erschließung des Gebietes kann mit der Robert-<br />
Bosch-Straße auf eine vorhandene Wegetrasse zurückgegriffen werden, die<br />
durch weitere, jedoch für eine gewerbliche Nutzung auszubauende, Wegetrassen<br />
ergänzt wird.<br />
Die Robert-Bosch-Straße hat über die südlich verlaufende Beverner Straße<br />
(L 843) Anschluss an die nur wenige Kilometer östlich verlaufende BAB 1.<br />
Das Gebiet bietet damit günstige Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung.<br />
Zur Vermeidung unzumutbarer Gewerbelärmbelastungen wird das Gebiet<br />
durch Emissionskontingente so gegliedert, dass zur benachbarten Wohnbebauung<br />
eine angemessene Abstufung erfolgt. Sinnvolle Alternativen dazu sind<br />
nicht erkennbar.<br />
Eine Ausweitung des Gewerbestandortes auf die im Flächennutzungsplan<br />
südlich der Beverner Straße ebenfalls gewerblich dargestellten Bauflächen<br />
wäre denkbar, würde jedoch keine die Umwelt weniger belastenden Auswirkungen<br />
mit sich bringen. Die Flächen stehen der Gemeinde zudem nicht zur<br />
Verfügung.<br />
Insgesamt wäre eine Reduzierung der Gewerbeflächen zugunsten einer höheren<br />
internen Kompensation (z.B. Anpflanzungen) denkbar. Nach Ansicht der<br />
Gemeinde ist es jedoch im Sinne einer kompakten Siedlungsentwicklung<br />
sinnvoller, durch eine optimale Ausnutzung vorhandener Standorte einem zusätzlichen<br />
Landschaftsverbrauch entgegenzuwirken und im Gegenzug Maßnahmen<br />
zum Ausgleich auf Flächen durchzuführen, die aus Naturschutzsicht<br />
eine höhere naturräumliche Bedeutung erlangen können.<br />
Sinnvolle Alternativen zur vorliegenden Planung drängen sich daher zur Verwirklichung<br />
der Planungsziele nicht auf.<br />
4.5 Sonstige Belange des Umweltschutzes<br />
Durch die Lage des Plangebietes ist eine verbesserte Auslastung der vorhandenen<br />
Erschließungs- bzw. Ver- und Entsorgungsanlagen möglich. Kfz be-<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012