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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 7<br />

Nach den auf Grundlage der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (Stand<br />

12/2006) durchgeführten Berechnungen kann durch gestaffelte Emissionskontingente<br />

(LEK) von<br />

• 62/42 dB (A)/qm tags/nachts für den nordöstlichen Bereich (TF 1-8 des<br />

Gutachtens),<br />

• 61/42 dB (A)/qm tags/nachts für den zentralen Bereich (TF 9-13 des<br />

Gutachtens) und<br />

• 60/42 dB (A)/qm tags/nachts für den südwestlichen Bereich (TF 14-17<br />

des Gutachtens)<br />

entweder die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Immissionsricht- bzw. der<br />

Orientierungswerte an allen Immissionsorten erreicht werden oder die zu erwartenden<br />

Gewerbelärmemissionen liefern nach Aussage des Gutachtens in<br />

Bezug auf die maßgeblichen Immissionsorte keinen relevanten Beitrag (s.a.<br />

Kap. 4.3.1).<br />

Die maximal zulässigen LEK von 60-62 dB (A)/qm lassen tagsüber eine weitgehend<br />

uneingeschränkte gewerbliche Nutzung zu. Während der Nachtzeit ist<br />

die gewerbliche Nutzbarkeit dagegen im gesamten Plangebiet eingeschränkt.<br />

Die möglichen Emissionskontingente werden im vorliegenden Fall insbesondere<br />

durch die nördlich in allgemeinen Wohngebieten gelegene Wohnbebauung<br />

(IO 3-6) bestimmt. An den anderen westlich und südlich gelegenen Immissionspunkten<br />

(IO 1-2 und 7) werden die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />

zulässigen Immissionsbeiträge um tags mind. 3 dB (A) und nachts<br />

um mindestens 5 dB (A) unterschritten.<br />

Die DIN 45691 sieht zudem ein Verfahren vor, um die Nutzungsmöglichkeiten<br />

der gewerblichen Flächen durch Festsetzung richtungsbezogener Lärmkontingente<br />

zu optimieren. Dieses Verfahren wurde im vorliegenden Fall angewandt.<br />

Neben der Festsetzung des zulässigen „Grundemissionskontingentes“ werden<br />

daher ergänzend für den Richtungssektor A unterschiedliche Zusatzkontingente<br />

festgelegt.<br />

Richtungsabhängige Zusatzkontingente tags und nachts in dB(A) für<br />

Sektor A (im Uhrzeigersinn von 60 ° (ONO) bis 270 ° (W))<br />

GE 1 (TF 9-17 des Gutachtens) + 4 dB (A) tags + 5 dB (A) nachts<br />

GE 2 (TF 1-8 des Gutachtens) + 2 dB (A) tags + 5 dB (A) nachts<br />

Die im vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c festgesetzten Kontingente berücksichtigen<br />

gem. DIN 45691 jedoch noch keine Abschirmung oder Bodendämpfung.<br />

Pegelminderungen, die auf dem Ausbreitungsweg von der Geräuschquelle<br />

zur schutzbedürftigen Nachbarschaft durch die Bodendämpfung,<br />

durch Baukörper oder Lärmschutzanlagen erreicht werden, erhöhen daher<br />

das nutzbare Lärmkontingent um das Maß der erreichten Dämpfung bzw. Abschirmung.<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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