Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 7<br />
Nach den auf Grundlage der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (Stand<br />
12/2006) durchgeführten Berechnungen kann durch gestaffelte Emissionskontingente<br />
(LEK) von<br />
• 62/42 dB (A)/qm tags/nachts für den nordöstlichen Bereich (TF 1-8 des<br />
Gutachtens),<br />
• 61/42 dB (A)/qm tags/nachts für den zentralen Bereich (TF 9-13 des<br />
Gutachtens) und<br />
• 60/42 dB (A)/qm tags/nachts für den südwestlichen Bereich (TF 14-17<br />
des Gutachtens)<br />
entweder die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Immissionsricht- bzw. der<br />
Orientierungswerte an allen Immissionsorten erreicht werden oder die zu erwartenden<br />
Gewerbelärmemissionen liefern nach Aussage des Gutachtens in<br />
Bezug auf die maßgeblichen Immissionsorte keinen relevanten Beitrag (s.a.<br />
Kap. 4.3.1).<br />
Die maximal zulässigen LEK von 60-62 dB (A)/qm lassen tagsüber eine weitgehend<br />
uneingeschränkte gewerbliche Nutzung zu. Während der Nachtzeit ist<br />
die gewerbliche Nutzbarkeit dagegen im gesamten Plangebiet eingeschränkt.<br />
Die möglichen Emissionskontingente werden im vorliegenden Fall insbesondere<br />
durch die nördlich in allgemeinen Wohngebieten gelegene Wohnbebauung<br />
(IO 3-6) bestimmt. An den anderen westlich und südlich gelegenen Immissionspunkten<br />
(IO 1-2 und 7) werden die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />
zulässigen Immissionsbeiträge um tags mind. 3 dB (A) und nachts<br />
um mindestens 5 dB (A) unterschritten.<br />
Die DIN 45691 sieht zudem ein Verfahren vor, um die Nutzungsmöglichkeiten<br />
der gewerblichen Flächen durch Festsetzung richtungsbezogener Lärmkontingente<br />
zu optimieren. Dieses Verfahren wurde im vorliegenden Fall angewandt.<br />
Neben der Festsetzung des zulässigen „Grundemissionskontingentes“ werden<br />
daher ergänzend für den Richtungssektor A unterschiedliche Zusatzkontingente<br />
festgelegt.<br />
Richtungsabhängige Zusatzkontingente tags und nachts in dB(A) für<br />
Sektor A (im Uhrzeigersinn von 60 ° (ONO) bis 270 ° (W))<br />
GE 1 (TF 9-17 des Gutachtens) + 4 dB (A) tags + 5 dB (A) nachts<br />
GE 2 (TF 1-8 des Gutachtens) + 2 dB (A) tags + 5 dB (A) nachts<br />
Die im vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c festgesetzten Kontingente berücksichtigen<br />
gem. DIN 45691 jedoch noch keine Abschirmung oder Bodendämpfung.<br />
Pegelminderungen, die auf dem Ausbreitungsweg von der Geräuschquelle<br />
zur schutzbedürftigen Nachbarschaft durch die Bodendämpfung,<br />
durch Baukörper oder Lärmschutzanlagen erreicht werden, erhöhen daher<br />
das nutzbare Lärmkontingent um das Maß der erreichten Dämpfung bzw. Abschirmung.<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012