Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 41<br />
d) Ermittlung des Kompensationswertes<br />
In den vorangegangenen Kapiteln wurden Maßnahmen zur Vermeidung und<br />
zum Ausgleich des Eingriffs beschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich<br />
dabei um die Neuanlage einer Waldfläche am nördlichen Rand des mittleren<br />
Planbereichs und die Neuanlage von Gehölzstreifen am westlichen, südwestlichen,<br />
nordöstlichen und östlichen Rand des Plangebietes in unterschiedlichen<br />
Breiten von 10 m bis 20 m. Diesen Maßnahmen wird entsprechend ihrer<br />
künftigen Wertigkeit ein Wertfaktor nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell<br />
zugeordnet. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die<br />
Flächen der aufgeführten Nutzungsarten / Biotoptypen werden mit den zugeordneten<br />
Wertfaktoren multipliziert und ergeben dann addiert den Kompensationswert.<br />
Nutzungsart / Biotoptyp Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />
Gewerbegebiet (GRZ 0,8) 175.956 qm<br />
versiegelt (0,8 %) (X) 140.765 qm 0,0 WF 0 WE<br />
unversiegelt (0,2 %) 35.191 qm<br />
Freifläche 25.668 qm 1,0 WF 25.668 WE<br />
Gehölzstreifen 9.523 qm 1,5 WF 14.285 WE<br />
Straßenverkehrsfläche 10.752 qm<br />
versiegelt (80 %) 8.602 qm 0,0 WF 0 WE<br />
unversiegelt (20 %) 2.150 qm 1,0 WF 2.150 WE<br />
Waldfläche 13.939 qm 2,0 WF 27.878 WE<br />
Öffentliche Grünfläche 7.543 qm 1,2 WF 9.052 WE<br />
Gesamtfläche: 208.190 qm<br />
Kompensationswert: 79.033 WE<br />
Innerhalb des Plangebietes entsteht durch Vermeidungsmaßnahmen und interne<br />
Ausgleichsmaßnahmen ein Kompensationswert von 79.033 WE. Gegenüber<br />
dem Eingriffsflächenwert (189.904 WE) verbleibt ein Kompensationsdefizit<br />
von 110.871 WE, so dass externe Kompensationsmaßnahmen<br />
notwendig werden.<br />
Die zur Kompensation für den vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehenen<br />
externen Kompensationsflächen sind durchweg nach dem Städtetagmodell<br />
bewertet und in der Regel schon z.T. im Rahmen vorheriger<br />
Bauleitplanungen in Anspruch genommen worden. Beim Städtetagmodell<br />
beträgt der maximal mögliche Aufwertungsfaktor in der Regel 2,0 WF.<br />
Dies entspricht der Bewertung einer Ackerfläche (1 WF), die zu einem<br />
Gehölzbestand oder zu einer anderweitig extensiv genutzten Fläche mit<br />
dem Wertfaktor 3 WF entwickelt wird.<br />
Beim Osnabrücker Kompensationsmodell können externe Maßnahmen<br />
maximal mit dem Wertfaktor 2,5 WF bewertet werden, so dass hier bei der<br />
Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012