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Bebauungsplan Nr. 22 c - Essen-Oldb

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Gemeinde <strong>Essen</strong> (<strong>Oldb</strong>.)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong> c - Entwurf - 41<br />

d) Ermittlung des Kompensationswertes<br />

In den vorangegangenen Kapiteln wurden Maßnahmen zur Vermeidung und<br />

zum Ausgleich des Eingriffs beschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich<br />

dabei um die Neuanlage einer Waldfläche am nördlichen Rand des mittleren<br />

Planbereichs und die Neuanlage von Gehölzstreifen am westlichen, südwestlichen,<br />

nordöstlichen und östlichen Rand des Plangebietes in unterschiedlichen<br />

Breiten von 10 m bis 20 m. Diesen Maßnahmen wird entsprechend ihrer<br />

künftigen Wertigkeit ein Wertfaktor nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell<br />

zugeordnet. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die<br />

Flächen der aufgeführten Nutzungsarten / Biotoptypen werden mit den zugeordneten<br />

Wertfaktoren multipliziert und ergeben dann addiert den Kompensationswert.<br />

Nutzungsart / Biotoptyp Fläche Wertfaktor Werteinheit<br />

Gewerbegebiet (GRZ 0,8) 175.956 qm<br />

versiegelt (0,8 %) (X) 140.765 qm 0,0 WF 0 WE<br />

unversiegelt (0,2 %) 35.191 qm<br />

Freifläche 25.668 qm 1,0 WF 25.668 WE<br />

Gehölzstreifen 9.523 qm 1,5 WF 14.285 WE<br />

Straßenverkehrsfläche 10.752 qm<br />

versiegelt (80 %) 8.602 qm 0,0 WF 0 WE<br />

unversiegelt (20 %) 2.150 qm 1,0 WF 2.150 WE<br />

Waldfläche 13.939 qm 2,0 WF 27.878 WE<br />

Öffentliche Grünfläche 7.543 qm 1,2 WF 9.052 WE<br />

Gesamtfläche: 208.190 qm<br />

Kompensationswert: 79.033 WE<br />

Innerhalb des Plangebietes entsteht durch Vermeidungsmaßnahmen und interne<br />

Ausgleichsmaßnahmen ein Kompensationswert von 79.033 WE. Gegenüber<br />

dem Eingriffsflächenwert (189.904 WE) verbleibt ein Kompensationsdefizit<br />

von 110.871 WE, so dass externe Kompensationsmaßnahmen<br />

notwendig werden.<br />

Die zur Kompensation für den vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehenen<br />

externen Kompensationsflächen sind durchweg nach dem Städtetagmodell<br />

bewertet und in der Regel schon z.T. im Rahmen vorheriger<br />

Bauleitplanungen in Anspruch genommen worden. Beim Städtetagmodell<br />

beträgt der maximal mögliche Aufwertungsfaktor in der Regel 2,0 WF.<br />

Dies entspricht der Bewertung einer Ackerfläche (1 WF), die zu einem<br />

Gehölzbestand oder zu einer anderweitig extensiv genutzten Fläche mit<br />

dem Wertfaktor 3 WF entwickelt wird.<br />

Beim Osnabrücker Kompensationsmodell können externe Maßnahmen<br />

maximal mit dem Wertfaktor 2,5 WF bewertet werden, so dass hier bei der<br />

Büro für Stadtplanung (BegrBBP<strong>22</strong>c_19-01-2012.doc) 19.01.2012

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