( 4 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün
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Seite - 34 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 12 24. August 2011 Jahrgang 1<br />
Die Zusammenstellung des Umzuges in den einzelnen Bil<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> vergangenen Jahrhun<strong>der</strong>te mit den dazu passenden Kostümen<br />
war schon im Vorfeld eine große, logistische Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
für die Organisatoren - aber - alle Mühen haben sich<br />
gelohnt, - auch unter Mitwirkung von ,Petrus‘, <strong>der</strong> rechtzeitig<br />
seine ,Schleusen‘ schloss.<br />
Allen Mitwirkenden nochmals herzlichen Dank für ihr Engagement.<br />
Sie können schon ein wenig stolz darauf sein, Teilnehmer dieses<br />
Festumzuges - 1050 Jahre <strong>Wettin</strong> - gewesen zu sein, denn so<br />
einen gibt es nicht jedes Jahr.<br />
An <strong>der</strong> Nikolaikirche wurde <strong>der</strong> Kunst- und Handwerker - und<br />
auf dem Markt <strong>der</strong> Erzeugermarkt eröffnet. Lei<strong>der</strong> - dem Wetter<br />
am Morgen geschuldet - kamen nicht alle zugesagten Handwerker<br />
und Erzeuger, dies war etwas schade.<br />
Der Rassegeflügel-Zuchtverein feierte sein 60-jähriges Bestehen<br />
- beim Tag <strong>der</strong> offenen Tür.<br />
Pünktlich 23.00 Uhr dann <strong>der</strong> abendliche Höhepunkt - das Feuerwerk<br />
- alle waren begeistert.<br />
Auch die an<strong>der</strong>en Veranstaltungen waren sehr interessant und<br />
gut besucht.<br />
Lei<strong>der</strong> fiel am Sonntag einiges buchstäblich ins Wasser.<br />
An Herrn Kopilow Dank - für die Organisation und den reibungslosen<br />
Ablauf in <strong>der</strong> Langen Reihe - Schausteller, Festzelt und<br />
Händler.<br />
Das Abschlusskonzert in <strong>der</strong> Nikolaikirche war noch mal ein<br />
schöner Abschluss.<br />
Am 09.08.2011 traf sich das Festkomitee und zog Bilanz:<br />
Über die Finanzen kann noch nicht endgültig Auskunft gegeben<br />
werden, da z. T. noch nicht alle Rechnungen eingegangen sind<br />
und es auch noch zugesagte Spenden zu erwarten sind.<br />
Folgende Festlegungen wurden getroffen:<br />
- das Festkomitee bleibt bestehen,<br />
- ein <strong>Stadt</strong>fest soll 1 x jährlich vom Kulturverein org. und<br />
durchgeführt werden,<br />
- als Termin kam <strong>der</strong> 31.08.2012 - 02.9.2012 in Betracht<br />
Es war ein gelungenes <strong>Stadt</strong>fest !<br />
In diesem Sinne verbleibe ich<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Volker Härzer<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> Festkomitee<br />
Bauamt<br />
Wohnungsbaugebiet <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Wettin</strong><br />
„Hinter dem Schweizerling“<br />
Lage: Das Wohngebiet „Hinter dem Schweizerling“<br />
befindet sich in <strong>Wettin</strong>, in <strong>der</strong> Nähe des Bismarckturmes.<br />
Es liegt in einer sehr ruhigen,<br />
idyllischen Gegend.<br />
Anzahl <strong>der</strong><br />
Grundstücke: noch 18 freie<br />
Baugrundstücke<br />
Größe <strong>der</strong><br />
Grundstücke: von 417 m2 bis 645 m2 Bauweise: Einzelhäuser, an<strong>der</strong>thalbgeschossig<br />
Ansprechpartner:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, Bauamt<br />
Frau Brabetz<br />
Tel. 03 46 03/7 57 38<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den 30.06.2011<br />
- Zwangsversteigerung -<br />
Az: 55 K 305/10-2<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />
anzugeben<br />
Beschluss<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsversteigerung zum Zwecke <strong>der</strong> Aufhebung<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaft soll am<br />
Donnerstag, dem 24.11.2011, 10.00 Uhr, im Saal 2.047<br />
vor dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16,<br />
06112 Halle<br />
<strong>der</strong> nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden.<br />
Grundbuch von <strong>Wettin</strong> Blatt 31<br />
Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2 - Gemarkung <strong>Wettin</strong>, Flur 8, Flurstück<br />
915/0, Gebäude- und Freifläche, Brauhausgasse 4/005 zu<br />
980 qm<br />
Es handelt sich um ein mit einem Wohn- und Geschäftshaus<br />
aus dem Jahre 1733 und einem Wohnhaus aus dem Jahre 1980<br />
bebautes Grundstück. Die Gebäude sind nicht saniert und leer<br />
stehend. Das straßenseitig gelegene Gebäude ist ein Einzeldenkmal.<br />
Insgesamt befindet sich das Grundstück in einem Flächendenkmal<br />
und in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.<br />
Die postalische Anschrift lautet; Brauhausgasse 4 und 5,<br />
OT <strong>Wettin</strong>, 06193 <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.11.2000 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf 17.000,00 €.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />
wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />
berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />
und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong><br />
Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong> des nach § 55 ZVG mithaftenden<br />
Zubehörs entgegensteht, wird aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung<br />
o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken,<br />
bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt<br />
für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />
Gegenstandes.<br />
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