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Erläuterungsbericht - Stadt Felsberg

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LBP zur geplanten Ortsumgehung <strong>Felsberg</strong> (L 3220)<br />

Eine Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG sollte wegen des Eintretens der Verbotstatbestände<br />

des Art. 12 FFH-RL für ca. 3-5 Jahre lediglich für die Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />

pipistrellus) erwirkt werden.<br />

Lediglich national streng geschützte Arten wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen<br />

und sind hier auch nicht zu erwarten. Die Belange der besonders geschützten Arten werden mit<br />

Bezug auf § 15 und § 39 ff BNatSchG im Rahmen der Eingriffsregelung und der Erstellung des<br />

Kompensationskonzeptes berücksichtigt.<br />

In der folgenden Tabelle werden die möglichen Verbotsverletzungen und sich hieraus ergebende<br />

Rechtsfolgen noch einmal zusammengefasst:<br />

BIOLOGISCHE PLANUNGSGEMEINSCHAFT Dipl.-Biol. Annette Möller Am Tripp 3 35625 Hüttenberg<br />

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